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Bezahlte Shootings und Steuer

PeterGrusel

Nicht mehr ganz neu hier

Ahoi!

Weiß nicht, ob das Thema hier richtig angesiedelt ist, aber ich probiere es mal!

Habe bisher immer komplett unkommerziell geknipst, doch nun hat es sich ergeben, dass ich für nen Videodreh eine horende Summe angeboten bekommen habe!

Da ich auf das Geld nicht verzichten möchte, stelle ich mir die Frage, wie ich an diese Sache am Besten rangehe. Muss ich hierfür ein Kleingewerbe anmelden oder gibt es andere Wege eine solche Dienstleistung als Privatperson und auf legalem Wege abzuhandeln? Und wie wird man zum "Freien Fotografen"?

Sorry, aber ich kenne mich mit solchen Dingen absolut nicht aus! Wäre super, wenn mir hier jemand nen Tipp geben könnte!

Danke!
 

Fotografie

Dennis

aka denyo111

AW: Bezahlte Shootings und Steuer

Wenn dir das Finanzamt eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt, dann brauchst du entweder Gewerbe oder aber den Status "Freier"...

Ob dir dieser Status vom Finanzamt anerkannt wird hängt zum einen davon ab, ob der Job zu den sog. Katalogberufen gehört.
Zum anderen davon, wie genau du deine Tätigkeit definierst.

Generell wird es immer schwerer beim FA eine freie Tätigkeit speziell in künstlerischen Berufen durchzudrücken, so dass der einfachere Weg meist die Gewerbeanmeldung ist.

Kleine einmalige Sachen kannst du auch einfach so abrechnen (keine MwSt ausweisen) und dann mit der Steuererklärung durchschieben.

Da hier aber anscheinend größeres dahintersteht scheidet das wohl aus.
 

PeterGrusel

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Bezahlte Shootings und Steuer

ok, es gibt ja auch die form eines kleingewerbes, da man bei einem richtigen gewerbe normalerweise ja immer gleich bestimmte beiträge zahlen muss. ist die form des kleingewerbes vielleicht eine möglichkeit?

um noch mal auf die "größe" der dienstleistung zu sprechen zu kommen: das werden ca. 3000? sein, die ich hierfür erhalte. ist bestimmt zu groß um es auf die normale steuererklärung zu packen, oder?
 

Talassos

-=| Fanatic Art |=-

AW: Bezahlte Shootings und Steuer

erkundige dich mal über den "honorar-vertrag" ... sofern du das bisher nicht gemacht hast geht das ... da hast du eine jährliche Freisumme ... ;) je nachdem was du unter "horend" verstehst :p
 

Gandark

Noch nicht viel geschrieben

AW: Bezahlte Shootings und Steuer

frag mal einen Steuerberater, aber normalerweise sind 3000 Euro noch normal unter deiner Steuererklährung abzuschreiben so weit ich noch weiss waren das so um die 5000 Euro im jahr die man unter normalem Einkommen noch hat abrechen können.

Diese Angabe ist ohne Gewähr
 

PeterGrusel

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Bezahlte Shootings und Steuer

ah, da fällt mir noch was ein: mein auftraggeber hätte ja auch gerne ne rechnung dafür! wenn ich das also einfach auf meinen steuerzettel packen sollte, bin ich dann überhaupt befugt ne rechnung auszustellen? eieiei, was ein leidiges thema...
 

Fotogena

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Bezahlte Shootings und Steuer

Wenn du in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehst, schau' erst mal in deinen Arbeitsvertrag, ob du überhaupt "nebenbei" arbeiten darfst...

Es ist nicht unüblich, dass man sich eine Nebentätigkeit vom Arbeitgeber genehmigen lassen muss.


Viel Erfolg! Und viel Spaß beim Dreh :)
 
Zuletzt bearbeitet:

berniecook

Photo-Fan

AW: Bezahlte Shootings und Steuer

Hallo,
ich rate Dir dringend, diese Dinge mit einem Fachmann zu besprechen (=Steuerberater).
Weshalb?:
1. Dein Kunde wünscht ne Rechnung und damit mußt Du die Mehrwertsteuer ausweisen. Daher benötigst Du eine Umsatzsteuer ID Nummer, die Du in jedem Fall brauchst.
2. Versuche eine Freiberuflichkeit durchzusetzen, müßte problemlos machbar sein, da Du ja bereits einen Auftrag hast (3000 € + 19% MWST mußt Du ja Deinem Kunden i. Rechnung stellen).
3. Falls Du Gewerbetreibender wirst, erkundige Dich nach den Dingen wie Gewerbesteuer, Pflichtmitgliedschaft in der Handelskammer etc. denn hier kommen u.U. Kosten auf Dich zu.
4. Erkundige Dich bei Deinem derzeitigen Arbeitgeber bzw. schau in Deinem Arbeitsvertrag nach, ob Du nebenher überhaupt soviel verdienen darfst bzw eine Nebentätigkeit ausüben darfst.
5. Erkundige Dich bei fachkundigen Stellen, welche sonstigen Kosten auf Dich zu kommen können. Dies sowohl als Gewerbetreibender bzw. als Freiberufler.
6. Bedenke, dass Deine Privathaftpflichversicherung nicht für Deinen Auftrag gilt, da die Tätigkeit keine private Tätigkeit ist. Auch hier kommen u.U. kosten auf Dich zu.
7. Schreibe alle Kosten auf wie Fahrten, Tankkosten, Equipment (Fotoapparte, Filmkamera etc.) diese Kosten kannst Du von Deiner Steuer abziehen.
8. Deine sonstigen Versicherungen (z.B. Krankenversicherung, Rente, etc.)
So dass war es erstmal.
Also nochmal: Dringend mit Deinem Steuerberater sprechen, mit dem Finanzamt sprechen, mit der IHK sprechen (falls Du die gewerbliche Variante wählen solltest).

Grüße

Edit: Hab noch was vergessen zu erwähnen: Deine zu erwartenen 3000 € sind bei einem Stundensatz von 50€ gerade mal 60 Stunden sprich 1 1/2 Wochen Arbeit. Meinst Du, Du schaffst das, was Dein Kunde sich vorstellt, alles in allem (Fotoerstellung, Fotobearbeitung, Models, Videoerstellung, Videobearbeitung etc.) ?
 
Zuletzt bearbeitet:

PeterGrusel

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AW: Bezahlte Shootings und Steuer

ok, danke schon mal soweit! das verschafft mir schon mal einen besseren überblick zur thematik!

mit meinem arbeitgeber ist bereits abgeklärt, dass ich einen nebenverdienst haben kann, etc.

@berniecook: werde mal versuchen die fragen alle zu klären! was den aufwand angeht: das ist schon in ordnung! das schaffe ich innerhalb einer woche :)
 

Ladyan

Nicht ganz neu hier

AW: Bezahlte Shootings und Steuer

Hi Peter.

erkundige dich mal in die Richtung "Kleinunternehmer". Du kannst deine Person als selbstständig (freiberuflich) beim Finanzamt anmelden und darfst umsatzsteuerfreie Rechnungen ausschreiben - solange dein Verdienst im Gründungsjahr unter 17.500 Euro liegt.
Das Formular welches du dafür brauchst heißt "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" und lässt sich beim Finanzamt downloaden.
 

Grummel13

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Bezahlte Shootings und Steuer

Hallo.

Melde eine Freiberuflichkeit an. Da bekommst auch eine eigene Steuernummer. Als Kleingewerbetreibender bist Du auch nicht Umsatzsteuerpflichtig.
D.h. du weißt Rechnungen als Brutto für Netto aus. Muss nur auf der Rg. vermerkt werden, dass Du Kleingewerbetreibender bist. Den Paragraphen dazu kann Dir bestimmt der Steuerberater nennen.
Auf der Lohnsteuer gibst Du dann eine GuV (Gewinn- und Verlustrechnung) an.

Dies ist eigentlich die einfachste Methode auf „legalem“ Wege mir Foto/Video Geld zu verdienen. Über die Jahre muss fürs FA aber eine Gewinnabsicht erkennbar sein.
Die Steuer würde ich auf jeden Fall beim Steuerberater machen. Diese kenn Kniffs um den Gewinn maximal klein zu halten. Da hat man schell das Geld für den Berater wieder raus.
 

gefrorene_wand

Angekommener

AW: Bezahlte Shootings und Steuer

Hallo,
ich rate Dir dringend, diese Dinge mit einem Fachmann zu besprechen (=Steuerberater).
Weshalb?:
1. Dein Kunde wünscht ne Rechnung und damit mußt Du die Mehrwertsteuer ausweisen.


Wenn man ein Kleingewerbe hat braucht/darf man die Mwst. nicht ausweisen. Es werden auch gar keine erhoben. Viele meinen das sie irgendwie doch ans Finanzamt gezahlt werden muß obwohl man sie nicht ausweist, dem ist aber nicht so.

Viele Unternehmer stoßen sich an der fehlenden Mwst. Daher ist es auch Möglich ein Gewerbe anzumelden, den Auftrag abzuwickeln und dann wieder abzumelden. Darüber würde ich nicht mal den AG informieren.
 

webwolfi

Noch nicht viel geschrieben

AW: Bezahlte Shootings und Steuer

Bin zwar Österreicher, habe aber gerade nachgeforscht, die Verhältnisse in Deutschland sind ähnlich.

Du musst zwischen
A) Gewerberecht und
B) Steuerrecht unterscheiden.

bei B) wieder
- Besteuerung des Einkommens (Gewinnes)
- Gewerbesteuer
- Umsatzsteuer

Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird. Es kommt dabei nicht auf die Höhe des Umsatzes oder Gewinnes an.

Bei Deinem Fall mangelt es am Merkmal "auf Dauer", das meint nämlich planmäßig und auf gewisse Dauer, wiederkehrend.

Wenn Dich ein Bekannter bittet, auf seiner Hochzeit zu fotografieren und dafür Geld bezahlt ist es ähnlich, auf die Betragshöhe(n) kommt es bei der Beurteilung der Gewerbsmäßigkeit nicht an.

Alle Einkommen, egal welcher Art sind natürlich zu versteuern. Da kann ich dir nur einen groben Überblick geben, es gibt aber bestimmt entsprechende Broschüren in Deutschland.

Umsatzsteuer wird vom Umsatz bezahlt, (die Summe, die dir der Auftraggeber bezahlt). Sie wird auf den vereinbarten Betrag aufgeschlagen und beträgt in Deutschland 19% bzw. in speziellen Fällen 7%. Dieser ermäßigte Satz käme dann in Frage, wenn die Urheberrechte übertragen werden.

Wenn die Umsätze aber unter einer Freigrenze von etwa 17.000 EUR/Jahr liegen, braucht keine USt. verrechnet werden.

Einkommenssteuer wird vom Gewinn bezahlt. Das sind die Einnahmen, abzüglich der Ausgaben die du zur Erzielung der Einnahmen tätigen musst (Bezahlung von Helfern, Anmietung eines Studios, Fahrtkosten, Aufenthaltskosten, wenn der Shootingort außerhalb ist, Anteilige Kosten für die Anschaffung von Ausrüstung, etc.)

Gewerbesteuer fällt mangels Gewerbe nicht an.
 

wex_stallion

Motzerator

Teammitglied
PSD Beta Team
AW: Bezahlte Shootings und Steuer

Kann mir mal einer sinnvoll darlegen was gegen ein Gewerbe spricht?

Kann mir mal einer sinnvoll darlegen, warum es so ein mutmaßlicher Vorteil ist keine Umsatzsteuer ausweisen zu können?


Gespannt …
 

PeterGrusel

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AW: Bezahlte Shootings und Steuer

noch mals danke für die hervorragende beteiligung eurerseits an diesem thema!!!

ich stehe nun zwischen zwei varianten und meine, das soweit richtig verstanden zu haben:

1. es gibt die möglichkeit auf der normalen steuererklärung etwas als selbstständige arbeit abzuschreiben (freiberufliche tätigkeit). hier könnte ich die 3000? doch einfach mit angeben, oder? habe zumindest im netz nichts gegenteiliges gefunden...

2. ich melde ein kleingewerbe an und regel dass dan hierüber (hatte schon mal ein kleingewerbe und weiß dann auch, wie ich das abzurechnen habe). hier allerdings noch mal die frage: kann ich ein kleingewerbe für fotografie anmelden??? im netz habe ich nun schon öfter gelesen, dass man hierfür nur ein richtiges gewerbe anmelden kann...
 

Grummel13

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Bezahlte Shootings und Steuer

Hallo.

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass eine Anmeldung als Fotograf möglich ist. Wenn ich nicht täusche, sollte seinerzeit (vor 3 Jahren) der künstlerische Aspekt vorne stehen.

Wünsche Dir viel Erfolg!
 

Dennis

aka denyo111

AW: Bezahlte Shootings und Steuer

2. ich melde ein kleingewerbe an und regel dass dan hierüber (hatte schon mal ein kleingewerbe und weiß dann auch, wie ich das abzurechnen habe). hier allerdings noch mal die frage: kann ich ein kleingewerbe für fotografie anmelden??? im netz habe ich nun schon öfter gelesen, dass man hierfür nur ein richtiges gewerbe anmelden kann...

Du meldet so oder so ein Gewerbe an.

Ein Kleingewerbe gibt es nicht, es gibt eine Kleinunternehmerregelung....

Da sei aber nochmal auf die Fragen von Wex hingewiesen. Hier hat keiner schlüssige Argumente gebracht welchen Vorteil es hat, keine Steuer auszuweisen.

Was die Anmeldung an sich angeht: wenn du ein Fotografengewerbe anmeldest, dann musst du dich in die Handwerksrolle eintragen lassen.

Wenn du das nicht willst, kannst du zum Beispiel Fotodesign anmelden
 

PeterGrusel

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Bezahlte Shootings und Steuer

@denyo111: ah! gut, dann hatte ich anscheinend nur beispiele zum eintragen eines fotografiegewerbes gefunden! dann nehme ich halt einfach fotodesign, melde das an und greife auf die kleingewerbe-regelung zurück. sehr gut! glücklicherweise ist heute donnerstag, da hat unsere gemeinde ausnahmsweise auch mal länger als 12:00 uhr geöffnet und dann regel ich das heute direkt! hervorragend! da bin ich jetzt echt erleichtert!
 

webwolfi

Noch nicht viel geschrieben

AW: Bezahlte Shootings und Steuer

Kann mir mal einer sinnvoll darlegen, warum es so ein mutmaßlicher Vorteil ist keine Umsatzsteuer ausweisen zu können?

Wenn du hauptsächlich gewerbliche KundInnen hat, die selbst USt pflichtig sind ist das relativ egal, es sei denn der gefühlte Aufwand für die Steuererklärungen ist höher als der gefühlte Vorteil durch den Vorsteuerabzug.

Wenn Du aber vorwiegend Private als KundInnen hast, hast Du einfach einen Wettbewerbsvorteil.
 

s4f

Aktives Mitglied

AW: Bezahlte Shootings und Steuer

... es sei denn der gefühlte Aufwand für die Steuererklärungen ist höher als der gefühlte Vorteil durch den Vorsteuerabzug.

der aufwand ist immer größer als der vorteil, denn einen wirklichen vorteil hat man nicht. beim +ertrag ist die umsatzsteuerlast immer größer, so dass du damit nur arbeit hast.
daher hat man für die kleinunternehmer mit weniger als 17.500,- umsatz die regelung etwas vereinfacht und ihnen viel arbeit ersparrt
 
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