der aufwand ist immer größer als der vorteil, denn einen wirklichen vorteil hat man nicht. beim +ertrag ist die umsatzsteuerlast immer größer, so dass du damit nur arbeit hast.
aka denyo111
wenn du umsatzsteuerabzugsberechtigt bist, dann hast du eine menge arbeit bei der umsatzsteuererklärung sowie bei der buchhaltung.
du mußt alle eingänge und ausgänge erfassen und monatlich auswerten (zumindest im 1 jahr). es ist einfach arbeit, die dir keine vorteile bringt.
die einkommensteuererklärung hat nichts mit der umsatzsteuererklärung zu tun.Was schreibst du dann am Jahresende in deine Einkommensteuererklärung rein, wenn du deine Belege nicht erfasst und auswertest (die Form sei mal egal)? Eine Schätzung?
bei einem umsatz von max. 17,500 liegt dein kundenkreis hauptsächlich bei privat
Hat es drauf
bei einem umsatz von max. 17,500 liegt dein kundenkreis hauptsächlich bei privat. die ausgaben sollten also eher überschauber/gering bis 0,- sein. sie gehen also nicht negativ in die rechnung ein.
Hat es drauf
Selbstverständlich gehören "ordentlich kalkuliert" auch die anteiligen Kosten der Ausrüstung, der PC, die Software-Lizenz etc. zu den Ausgaben.
Hier gehts aber um Leute, die das wirklich nebenbei machen wollen. Die Finanz schaut (zumindest in A, vermutlich wohl auch in D) ziemlich genau darauf, dass abgezogene Vorsteuer und bezahlte USt. (abgesehen von der Gründungsphase) in einem vernünftigen Verhältnis stehen.
Der Hobbyfotograf der gelegentlich mal einen Auftrag hat kann also nicht einfach die Vorsteuer aus seinen neuen Objektiv, nicht mal die aus einer Tintenpatrone einfach abziehen, es muss anteilig für den gewerblich genutzten Anteil geschehen.
Natürlich kannst du ganz locker bei der Steuererklärung massig Vorsteuer in Abzug bringen, wenn dir aber dann die Finanz bei der Steuerprüfung nach fünf Jahren eine private Nutzung von 80% vorrechnet (was anhand dieser Website und den privaten Blogs recht einfach wird), kannst du ganz schnell eine happige Nachzahlung aufgebrummt bekommen, die dann ohne weiteres in die 1000e gehen kann.
Den Schreibtischstuhl, den du für dein Büro braucht kannst du genauso 99% privat benutzen und voll absetzten, wie die Computermaus oder deine Photoshop Version. Das interessiert kein Finanzamt ob du zu fortbildungszwecken auch privat mit Photoshop arbeitest. ist wie 100erte andere Dinge.
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