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Bilder Galerie ab 18

darryd

Nicht mehr ganz neu hier

Hallo zusammen,

ich betreibe eine Fotowebseite und stelle nun auch Aktfotos auf meiner Seite aus.
Hatte nun gehört, dass man ja im Vorfeld vor den nackten Inhalten "warnen" muss. Wie habt ihr das gelöst? Hatte vielleicht überlegt einen Popup zu installieren. Problem ist, dass ja bei installierten Popup- Blocker dieser nicht angezeigt wird. Wie handhabt ihr das? Oder ist es überhaupt erforderlich den Warnhinweis zu geben?

VG
 

Rata

kannst Du Dich schon mal schlauer machen und eintragen.

Ist Deine Site in Deutschland gehostet oder bist Du als Betreiber in Deutschland ansässig? Wenn ja, so musst Du Dich durch das Jugendschutzgesetz (JuSchG) wühlen :p


Lieber Gruß
Rata
 
G

Gelöschtes Mitglied 633957

Guest

so musst Du Dich durch das Jugendschutzgesetz (JuSchG) wühlen
Frage mich gerade ob das JuSchG hier tatsächlich zur Anwendung kommt. Ist Aktfotografie nicht unter künstlerischen Aspekten zu betrachten, anders als Nacktfotografie oder Pornografie? Bei meiner (zugegeben kurzen) Recherche konnte ich kein Urteil finden, dass einen verpflichtet, einen Warnhinweis bei Aktfotographie anzubringen. Dafür aber viele Websites von Fotografen aus Deutschland die wirklich tolle Aktfotos in ihren Galerien haben - alle ohne einen Warnhinweis.
Ich meine, fast jedes Fotostudio (in meinem Bundesland) hat Aktaufnahmen im Schaufenster, auch wenn diese Feststellung nichts zum Thema beiträgt!

Das von @Rata verlinkte age-de.xml-Label zu nutzen kann ja nicht schaden und tut niemanden weh!
 

darryd

Nicht mehr ganz neu hier

Danke für eure Antworten, habe auch auf der Seite keinen Hinweis auf eine Verpflichtung gefunden. Aber ich denke, unter künstlerischen Aspekten geht das auch ohne, ist ja wie schon gesagt wurde auch oft in Schaufenstern nackte Haut zu sehen. Wenn ich dann noch an unser TV Programm denke, dann sind meine Bilder echt unkritisch. Zeige ja nichts pornografisches....
Die Links werde ich mir mal anschauen, vielleicht so als dezenten Hinweis ist das nicht verkehrt....

Danke für eure Hilfe und habt einen schönen 3. Advent. :)
 
E

essdreipro

Guest

nicht, was man meint, dass andere ja auch die Inhalte anbieten,
die man selber anbieten möchte, gilt, sondern das Rechtswesen...

die ganzen 'Verifikationen' sind sicherlich gut gedacht, aber haben
sie auch den gewünschten Erfolg..?

ich denke, eher nicht...

Nachtrag... der von @Rata gepostete Tipp hat, wie die Verifikation,
einen 'Hasenfuß'... zwar kann die betroffene Seite 'eingestuft' werden,
schützt aber - so meine Meinung - nicht vor Zugriff, minderjähriger,
bzw. zu schützender Jugendlicher...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

darryd

Nicht mehr ganz neu hier

Um mich rechtlich abzusichern, werde ich nun am besten einen Anwalt fragen. Der kann mir bestimmt auch die rechtlichen Bedingungen dazu sagen.
:)
 
G

Gelöschtes Mitglied 633957

Guest

der von @Rata gepostete Tipp hat, wie die Verifikation,
einen 'Hasenfuß'... zwar kann die betroffene Seite 'eingestuft' werden,
schützt aber - so meine Meinung - nicht vor Zugriff, minderjähriger,
bzw. zu schützender Jugendlicher...
Man müsste erst einmal klären ob vor Aktfotografie überhaupt geschützt werden muss!

Um mich rechtlich abzusichern, werde ich nun am besten einen Anwalt fragen.
Das ist eine gute Idee! Wenn es nicht zu teuer wird, wäre es toll, würdest Du das Ergebnis hier posten. Ich mache zwar keine Aktfotos, aber mittlerweile interessiert mich das!
 
E

essdreipro

Guest

Man müsste erst einmal klären ob vor Aktfotografie überhaupt geschützt werden muss!


[...]

und ich denke, über diesem Stadium ist der TE schon hinaus...

ich habe es so verstanden, dass der TE IMMER einen 'Warnhinweis'
vermutet... also JEDER der dieses Genre anbietet, bzw. zeigt...

die Antwort vom Anwalt kann ich mir vorstellen...
aber - ohne Frage - das ist ein guter Weg..
 
G

Gelöschtes Mitglied 633957

Guest

ich habe es so verstanden, dass der TE IMMER einen 'Warnhinweis'
vermutet...
Habe ich auch so verstanden: Der TE vermutet es!
Ob das nun auch so sein muss, ob es evtl. reicht die entsprechenden Seiten mit einem Meta-Tag zu klassifizieren, oder etwas ganz anderes, das wird ein Anwalt für Internetrecht bestimmt herausfinden können.
 

dieterD200

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die ganzen 'Verifikationen' sind sicherlich gut gedacht, aber haben
sie auch den gewünschten Erfolg..?
ich denke, eher nicht...
Wenn beim Betrachter der Seite eine entsprechende Kinder-/Jugendschutzsoftware installiert und gepflegt wird, machen diese Verifikationen Sinn. Dan werden sie von dieser Software erkannt und abgewiesen. Wird der Rechenknecht Ohne entsprechende Software betrieben, sind entsprechende Verifikationen wirkungslos.
 

darryd

Nicht mehr ganz neu hier

Ich habe eine Rechtsschutzversicherung und da ich die noch nicht in Anspruch nehmen musste, sollte ja ein Beratungsgespräch ja drin sein... Klar, wenn ich eine verlässliche Anwort bekomme, teile ich es euch gerne mit... Man muss ja heutzutage mit allem rechnen und bevor es dafür Abmahnungen hagelt....
 

darryd

Nicht mehr ganz neu hier

Hatte übrigens vorhin auch ein Plugin gesehen, was das Geburtsdatum abfragt, vielleicht kann man da ja noch was hinterher schalten. Ist zwar auch sinnlos, wenn der Betrachter die Daten falsch eingibt, aber das ist dann ja wieder Betrug....
 

darryd

Nicht mehr ganz neu hier

Hallo zusammen,

wie besprochen habe ich mich über meine Rechtsschutzversicherung mit einem Anwalt für Internetseiten unterhalten.Hier die Antwort auf die oben genannte Frage:
Es gibt noch kein gültiges Recht, was besagt, dass ich einen Verweis anbringen muss, dass ich in meiner Galerie freizügige Bilder zeige. Das Problem ist halt nach wie vor, dass es da noch keine einheitliche Regelung zu gibt. Jeder meint, da sein eigenes Süppchen kochen zu dürfen. Von daher kann aktuell keiner meckern, wenn man mit nackter Haut "konfrontiert" wird. Man sollte aber mal beachten, dass es irgendwann bestimmt kommen wird. Wie wir ja auch aus der Vergangenheit wissen, werden irgendwelche Gründe für Abmahnungen gesucht und dann gefunden. Selbst ein dummer Formfehler kann einem etwas bringen. Daher sollte man sein Impressum die Datenschutzvereinbarung immer aktuell halten. Wichtig ist nun auch der Hinweis mit den Cookies, den viele noch nicht angebracht haben (Dafür gibt es ein Plugin, Cookie Notice verwende ich.).
Die Galerie meinte er, sollte man lieber mit einem Hinweis versehem, so dass es ersichtlich ist, was einem erwartet. Somit ist man da erst mal auf der sicheren Seite. Aber ich bleibe am Thema dran und lasse es euch dann gerne wissen...

VG
 
E

essdreipro

Guest

danke für die Rückmeldung...

deine Fachanwalt sieht wohl auch die Notwendigkeit der Kennzeichnung,
was aus meiner Sicht ja dir auch den 'minimalsten' Schutz vor möglichen
Gerichtsverfahren gibt... wobei Du dich nicht sicher fühlen solltest...

die Grenzen des 'Machbaren' sind in diesem Genre eher 'schwimmend'...

für den einen ist es 'Kunst'... 'Pornografie' für den anderen...

schon die Änderungen im Zeitgeist brachten andere Betrachtungsweisen
und Moralvorstellungen...

u.a. wird in manchen Foren die Darstellung der primären Geschlechtsmerkmale
grundsätzlich verboten... ist ein weites Feld...
 

darryd

Nicht mehr ganz neu hier

Richtig, ich werde nun einen Hinweis geben, dass mit Nackter Haut in der Galerie zu rechnen ist und wem es nicht passt, möge diese Galerie meiden. Deswegen bekommt sie auch den Titel "18+", wobei ich bei meinen Bildern sagen muss, dass ich aktuell nur Bilder von einem nackten Hintern zeige. Klar, kommen noch weitere Bilder dazu, aber ich denke, damit bin ich erst mal etwas sicherer....

Ja, das stimmt natürlich. Facebook verbietet ja die Präsentation der weiblichen Brust, allerdings Gewalt darf öffentlich gemacht werden. Tja, lassen wir das einfach mal den Machern. Die wissen (hoffentlich) was sie machen...
 
A

annabellkiara

Guest

Zwei Klicks im Normalfall über "Goggle Video" und Du bekommst ohne jede Vorwarnung den übelsten Schmutz frei Haus. In diesem Zusammenhang dann von "Machern, die wissen was sie machen" zu schreiben, ist, wie an den Weihnachtsmann zu glauben.

Ich denke, ein dezenter Hinweis auf das was kommt "Sie verlassen jetzt ... " oder "18+" - so wie Du es schon angedeutet hat, sollte ausreichen und die Seriosität deines Geschäftes klarstellen.
 

darryd

Nicht mehr ganz neu hier

Hihi, ja das war die Ironie an der ganzen Sache. Als Betreiber einer Seite muss man so vorsichtig sein und über diverse Suchmaschinen bekommt man mehr angezeigt, als einem lieb ist. Von daher bin ich echt mal gespannt, wann es zu einer einheitlichen Rechtssprechung kommt.

Ja, denke ich auch. Was will man sonst auch machen? Selbst ein Adult Check ist schier unmöglich....
 
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