AW: Bilder von Oldtimern verkaufen erlaubt?
Ich empfehle an dieser Stelle ganz klar das Buch
"Recht für Fotografen" von RA Wolfgang Rau aus dem Verlag Galileo.
Auf der verlinkten Seite gibt es eine Leseprobe als PDF.
In dieser PDF-Leseprobe wird darauf eingegangen, wie es sich mit Sachaufnahmen verhält.
Dort möchte ich besonders auf den Kasten "Kein Recht am Bild der eigenen Sache" auf Seite 76 verweisen, die sich voll in der Leseprobe befindet.
Darin erläutert Wolfgang Rau, dass man auch ohne eine Genehmigung einzuholen fremdes Eigentum fotografieren darf, solange man nicht fremden Grund und Boden ohne Erlaubnis betritt, oder zB Sichtschutzmaßnahmen überwindet.
Wolfgang Rau kann das besser erklären, als ich, daher einfach mal dort nachschauen
@
karsten1077 bei dir steht, dass du in Mexiko beheimatet bist... Willst du die Aufnahmen dort anfertigen?
Dann kommt natürlich Mexikanisches Recht zur Anwendung und wie es dort gehandhabt wird, kann ich dir nicht sagen
Das nur mal als Tipp - diese Rechtsauffassung stammt also nicht von mir, sondern ich zitiere hier den Autor und Rechtsanwalt Wolfgang Rau und verlinke die Quelle.
Freundliches Nachfragen verhindert aber sicher unnötige Missverständnisse, besonders, wenn man mit professioneller Ausrüstung unterwegs ist.
Lieber Gruß