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Bilder von Oldtimern verkaufen erlaubt?

jenni

Forum-Gottheit

AW: Bilder von Oldtimern verkaufen erlaubt?

@ Jenny
fotografieren darfst du fast Alles.
Das Problem ist die Veröffentlichung. :'(
LG
Helnie

verstehe ich trotzdem nicht

wer will mir den verbieten
Bilder meines eigenen Oldtimer zu veröffentlichen :uhm:

vielleicht schreiben sie mir dann auch noch vor wo ich damit lang tuckern darf :D
 

gurke

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Bilder von Oldtimern verkaufen erlaubt?

Ganz meiner Meinung.
Informieren nachdenken und Verantwortung übernehmen ;)
... ein schöner Satz.
Warum sollte es nicht jemanden hier geben, der wirklich etwas weiß, und die konkrete Frage, unter welchen Umständen man einen Oldtimer fotorgrafieren und diese Bilder veröffentlichen darf, beantworten kann?
[Ich kann mir auch nicht vorstellen, wieso das ein Anwalt nicht beantworten dürfte - ist doch noch keine "Rechtsberatung" - oder, wenn doch, welcher Anwalt könnte uns dies dann mal erklären?]
Diese vielen "Ratschläge" helfen ja nun doch nicht, sondern führen höchstens zu Verunsicherung (siehe Beitrag oben) oder zu trügerischer (weil falscher) Sicherheit.
 

RalliRaser

Aktives Mitglied

AW: Bilder von Oldtimern verkaufen erlaubt?

Hallo,
meines Erachtens nein. Lies mal das hier durch:
http://www.aufrecht.de/beitraege-un...was-darf-ich-fotografieren-und-was-nicht.html
Da auch Oldtimer dem Urheberecht unterliegen, geht das nur, wenn Du (wie bereits Vorredner ja schon empfohlen haben) wenn Du eine Erlaubnis hast. Diese Erlaubnis bekommst Du eben NICHT vom Eigentümer des Oldtimers, sondern vom Eigentümer des Urhebers des Oldtimers. Beispielsweise wäre bei einem BMW Oltimer die Firma BMW der Urheber.
Gerade steht bei SPON aktuell ein Bericht, wo es um Streitereien diesbezüglich zwischen VW und einer VW Webseite bezüglich kostenlosen verteilens von Autoprospekten geht. Du kannst Dir ohne Erlaubnis erheblichen Ärger einhandeln!
Grüße

Edit: Den Link zum Spiegelartikel vergessen zu posten: http://www.spiegel.de/auto/aktuell/...egen-abmahnwelle-von-volkswagen-a-863376.html

Auch in Radolfzell gibt es gute Anwälte - auch wenn sie etwas Geld kosten. Du schreibst einige Dinge, die keinesfalls zutreffend sind. Dein Beispiellink behandelt Logos und Formen - wenn auch VW hier im Bezug auf die Formen mit einer Klage baden gehen würde (gegangen ist).

Klar darf ich mein oder anderen Fahrzeuge ablichten und einen Kalender daraus machen und den sogar verkaufen und richtig Asche machen!

Eingeschränkt werden kann das Ganze ggf., wenn sich z.B. das Fahrzeug auf einem privaten Grundstück oder Eventareal befindet. Ist die Eventlocation nicht erkennbar oder hat keinen maßgeblichen Einfluss auf die Bildgestaltung, dann kräht da kein Hahn danach.

Wie immer gilt es den Einzelfall zu bewerten und die Gesamtschau zu würdigen.

Hier mal eine zum Thema passende Rechtsauffassung, die ich persönlich teile und die durch den BGH bereits gewürdigt wurde.
 
Zuletzt bearbeitet:

randacek_pro

Mod | Forum

AW: Bilder von Oldtimern verkaufen erlaubt?

Klar darf ich mein oder anderen Fahrzeuge ablichten und einen Kalender daraus machen und den sogar verkaufen und richtig Asche machen!

...
Vielen Dank auch für den Link!

Also würdest du es auch so verstehen, wie ich den Inhalt des Buches von RA W. Rau verstanden hatte?
Darin erläutert Wolfgang Rau, dass man auch ohne eine Genehmigung einzuholen fremdes Eigentum fotografieren darf, solange man nicht fremden Grund und Boden ohne Erlaubnis betritt, oder zB Sichtschutzmaßnahmen überwindet.
Lieber Gruß
 
A

annabellkiara

Guest

AW: Bilder von Oldtimern verkaufen erlaubt?

... Diese Erlaubnis bekommst Du eben NICHT vom Eigentümer des Oldtimers, sondern vom Eigentümer des Urhebers des Oldtimers. Beispielsweise wäre bei einem BMW Oltimer die Firma BMW der Urheber...

... und wenn man nicht nachschaut, ob die Rechte des linken Kotflügels einer japanischen Firma gehören und der Stern auf der Motorhaube die Rechte eines italienischen Stardesigner tangieren, dann landen wir im Gefängnis ???

Trotzdem: wenn ich den Besitzer des Autos nicht frage und mit dem Foto seines Autos einen Kalender produziere, welcher für gutes Geld verkauft wird --- dann habe ich in jedem Falle Probleme zu erwarten.

Anna
 

RalliRaser

Aktives Mitglied

Dann begründe doch mal, warum das so sein sollte. Immerhin stellst Du mit dieser Rechtsauffassung die höchstrichterliche Rechtsprechung infrage - hier den Bundesgerichtshof. Bin gespannt.
 
Zuletzt bearbeitet:

gurke

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Bilder von Oldtimern verkaufen erlaubt?

Ja, danke für die Links - so gibt es doch Informationen, die helfen können, die Probleme zu verstehen.
 
AW: Bilder von Oldtimern verkaufen erlaubt?

Hi Folks,
ich hab da mal ne frage...
wenn ich auf ner Autoshow Bilder mache, darf ich die Bilder von den Autos in einem Kalender verarbeiten und den Kalender verkaufen? Oder benötige ich von jedem Autobesitzer eine Einverständniserklärung, sowie bei menschlichen Models?

Interessant, wie wenig Wissen und wie viel Halbwissen, Unwissenheit, Mutmaßungen solche Fragen hervorbringen...
Ganz klar ist, dass da nichts wirklich klar ist, so dass man pauschalieren kann.
Die Problematik steigert sich durch die Absicht einer gewerblichen Nutzung der Bilder.
Daher ist möglichst weite Absicherung angesagt. Natürlich braucht die nicht soweit zu gehen, dass man sich an Autohersteller wendet. Allerdings gibt es gerade auch bei Fahrzeugen da Ausnahmen, insbesondere wenn es sich um Studien/Prototypen handelt. Da es ja hier um Oldtimer geht, ist das kein Thema.

Ich schildere einfach mal, wie man in solchen und ähnlichen Fällen vorgehen sollte.
Solch eine Autoschau ist eine öffentliche Veranstaltung, die auf Privatgelände stattfindet. Als gewerblicher Fotograf holt man sich immer eine Akkreditierung beim Veranstalter. Dann darf man für die zeitnahe Berichterstattung fotografieren und veröffentlichen. Und zwar alles was dort rum steht, denn es wird ja für die Öffentlichkeit präsentiert.
Möchte man nun die Bilder anderweitig verwerten, dann macht man diese Absicht in dem Akkreditierungsantrag deutlich und achtet darauf, dass dies auch freigegeben wird. Dann steht auch der Nutzung in einem Kalender nichts im Wege.

Nur, in der Regel nutzt das nachher wenig. Auf solchen Schauen ist es schwer bis unmöglich gute Bilder zu machen, die in einen verkaufbaren Kalender passen. Detailaufnahmen und Ähnliches ja, aber wenn so ein Auto in Groß drauf ist, wird´s schwierig. Selbst wenn man nachher den Hintergrund austauscht, hat man in den Chromteilen/Lackflächen/Glasflächen wunderbare Spiegelungen der Umgebung und von den anderen Besuchern.
Wenn man sich Autos raus geguckt hat, die sich gut in einem Kalender machen würden, dann kontaktiert man den Eigentümer (Ausstellerliste!) und verabredet ein extra Shooting in einer passenden Location. Nein, die Eigentümer sagen fast nie nein.
Und da so ein Kalender nur 13 Blätter hat, ist das auch nicht so wild.

Gut müssen die Bilder sein, sehr gut, denn der Kalendermarkt ist so überlaufen, dass er fast schon wieder tot ist. Sonst hat man eine Menge Zeit und Geld in den Sand gesetzt.
 

Jock-l

Aktives Mitglied

AW: Bilder von Oldtimern verkaufen erlaubt?

... so gibt es doch Informationen, die helfen können, die Probleme zu verstehen.
Vorher gab es auch Hinweise- man muß die Gedanken aber auffassen, verstehen, verknüpfen ... oder muß alles mundgerecht serviert werden ?

Über den genannten Rahmen hinausgehend noch ein Hinweis- wer große Projekte plant bzw. durchführt, ist eh gut beraten, einen Medienrechtspezialisten (als Anwalt mit Schwerpunkt Medienrecht) die Sache auf Wasserdichtheit prüfen zu lassen, so kommt der mögliche Ärger erst gar nicht ins Haus.
 

gurke

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Bilder von Oldtimern verkaufen erlaubt?

Vorher gab es auch Hinweise- man muß die Gedanken aber auffassen, verstehen, verknüpfen ... oder muß alles mundgerecht serviert werden ?
Nein, muss es nicht. Es ist schon ein toller Hnweis, dass es 'Hinweise' gab -so ähnlich wie der hier:
Informieren nachdenken und Verantwortung übernehmen
Da fühle ich mich gleich richtig wohl hier.
Hier wurden einige gute Hinweise gegeben. Die habe ich dankbar gelesen - wie sicher die meisten hier. Danke noch mal für die fachlich qualifizierten Tips und Links!
Hatte ncht vor, hier eine Diskussion zum Umgang miteinander zu starten. Aber wenn man nach Lösungen sucht, dann möchte man einfach keine Informationen vom "Hörensagen" lesen, weil diese Informationen NICHT VERWENDBAR sind. Auch die Erkenntnisse, wie klug die Schreiber sind, die mir ungefragt Lebenshilfe anbieten, wollte ich in dem Moment nicht lesen. Entschuldigung.
Ich danke denen, die ehrlich helfen wollten (es war ja gar nicht meine Frage). Danke nochmal für die fachlich qualifizierten Hinweise und Links.
 

helnie

Katze

AW: Bilder von Oldtimern verkaufen erlaubt?

verstehe ich trotzdem nicht

wer will mir den verbieten
Bilder meines eigenen Oldtimer zu veröffentlichen :uhm:

vielleicht schreiben sie mir dann auch noch vor wo ich damit lang tuckern darf :D

:D Das trifft doch nur zu wenn es irgendwelche Geschmacksmuster gibt. Ich kann mir gut vorstellen das kein Autohersteller etwas gegen ein gutes Bild seines Autos einzuwenden hat.
 

helnie

Katze

AW: Bilder von Oldtimern verkaufen erlaubt?

Guten Morgen Gurke
Was hast du gegen
informieren nachdenken und Verantwortung übernehmen.
Du hast dich hier informiert. Ich mich auch noch nebenbei.
Dabei ist mir aufgefallen das der Artikel :
Verletze ich das Urheberrecht der Fahrzeughersteller, wenn ich künstlerische Fotos von Oldtimern fertige und diese dann später verkaufe?
aus dem Jahre 2010 ist.
Habe ich überlegt .............Der Artikel ist gut. Aber ob er der aktuellen Gesetzeslage noch entspricht ????
Verantwortung übernehmen.............. Bei einem Kalender würde ich das Foto an den Hersteller schicken und um Genehmigung bitten.
Ist doch ganz einfach.
 

RalliRaser

Aktives Mitglied

AW: Bilder von Oldtimern verkaufen erlaubt?

Selbst wenn er aus 2000 wäre - solange es keine anderstlautende höchstrichterliche Rechtsprechung hierzu gibt (und das ist von der Sache - in Bezug auf geltende Rechtsnormen - auch nicht zu erwarten) solange hat ein Grundsatzurteil auch Bestand.

Zum Informieren und Nachdenken, gehört auch das aufmerksame Lesen solcher Links. Im übrigen kannst Du ähnliche Aufsätze auf vielen Rechtsanwaltseiten nachlesen. Dass eine RA-Kanzlei seine Websites aktuell hält, ist in diesem Fall schon selbsredend.


Verantwortung übernehmen.............. Bei einem Kalender würde ich das Foto an den Hersteller schicken und um Genehmigung bitten.
Ist doch ganz einfach.

Und was machst Du, wenn der Hersteller Dir die Genehmigung verweigert? Auf Dein Geschäft verzichten? Ich würde eher die Empfehlung geben, sich bei solchen Projekten Rechtssicherheit zu verschaffen und von sinnlosen Aktionen Abstand zu nehmen - diese binden Zeit und Geld und sind unnütz.
 
Zuletzt bearbeitet:

gurke

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Bilder von Oldtimern verkaufen erlaubt?

Guten Morgen helnie.
Ich habe nichts dagegen, sich zu informieren. Nachdenken finde ich - auch gut. Und "Verantwortung übernehmen" klingt super.
Vielleicht haben wir uns ja hier nur falsch verstanden? Das kommt vor.

Das Informieren fällt schwer, wenn Informationen "vom Hörensagen" angeboten werden, deren Wahrheitsgehalt vermutet wird (siehe andere Antwort auf deinen Beitrag).
Nachdenken ist cool, aber reicht nicht unbedingt, um juristisch korrekte Entscheidungen zu treffen, wenn die Informationen ... (sieh oben). Außerdem klingt der Hinweis, man solle "Nachdenken", ein wenig schulmeisterisch und impliziert die Vermutung, der andere würde nicht nachdenken.
Verantwortung übernehmen - wofür? Wenn man ein Geschäft erledigt, muss (sollte) man sich an geltendes Recht halten. Bei Fehlern geht es hier meist nicht um Verantwortung (im Sinne von Verantwortungsbewusstsein), sondern um Verantwortlichkeit (im juristischen Sinne) - im schlimmsten Fall steht eine Abmahnung an (deren Veranlasser wiederum ihre ´"Verantwortung" häufig nur im "Kohle machen" sehen). Darum wohl auch die große (Rechts-)Unsicherheit bei uns allen, weswegen ich denen, die hier hilfreiche Informationen beisteuern, wirklich danke.
Wollte mich nicht mit dir anlegen - habe vielleicht deinen Text "falsch" interpretiert?
Gruß
 
Zuletzt bearbeitet:

helnie

Katze

AW: Bilder von Oldtimern verkaufen erlaubt?

Guten Morgen helnie.
Ich habe nichts dagegen, sich zu informieren. Nachdenken finde ich - auch gut. Und "Verantwortung übernehmen" klingt super.
Vielleicht haben wir uns ja hier nur falsch verstanden? Das kommt vor.

Das Informieren fällt schwer, wenn Informationen "vom Hörensagen" angeboten werden, deren Wahrheitsgehalt vermutet wird (siehe andere Antwort auf deinen Beitrag).
Nachdenken ist cool, aber reicht nicht unbedingt, um juristisch korrekte Entscheidungen zu treffen, wenn die Informationen ... (sieh oben). Außerdem klingt der Hinweis, man solle "Nachdenken", ein wenig schulmeisterisch und impliziert die Vermutung, der andere würde nicht nachdenken.
Verantwortung übernehmen - wofür? Wenn man ein Geschäft erledigt, muss (sollte) man sich an geltendes Recht halten. Bei Fehlern geht es hier meist nicht um Verantwortung (im Sinne von Verantwortungsbewusstsein), sondern um Verantwortlichkeit (im juristischen Sinne) - im schlimmsten Fall steht eine Abmahnung an (deren Veranlasser wiederum ihre ´"Verantwortung" häufig nur im "Kohle machen" sehen). Darum wohl auch die große (Rechts-)Unsicherheit bei uns allen, weswegen ich denen, die hier hilfreiche Informationen beisteuern, wirklich danke.
Wollte mich nicht mit dir anlegen - habe vielleicht deinen Text "falsch" interpretiert?
Gruß

;) Alles gut
Hat jeder wohl für sich die Worte falsch ausgelegt.
Ich wollte nicht schulmeisterisch sein.
Hatte mich nur über einiges "" von Hörensagen " geärgert.

LG Helnie
 

Jock-l

Aktives Mitglied

AW: Bilder von Oldtimern verkaufen erlaubt?

Was nicht verstanden
wurde, hier darf Niemand Rechtsauskunft geben,
Würde sowas abgegeben, wird der Betreiber u.U. dafür haftbar gemacht. Das kann, muß aber nicht passieren- nur in Zeiten des Abmahnwahns möchte sich vielleicht jemand Meriten verdienen, legt einen allg. aufzufassenden Hinweis anders aus und dann wird es problematisch...

Im Recht sind wir alle Laien, wer es genau wissen möchte, muß sich das erwähnte Buch holen (Einstieg) oder fachlichen Rat (Am konkreten Fall orientiert).

So wird es vielleicht deutlicher mit verstehen/verknüpfen.
 

RalliRaser

Aktives Mitglied

AW: Bilder von Oldtimern verkaufen erlaubt?

Du irrst. Zum einen definiert sich eine Rechtsberatung (die Du vermutlich meinst) etwas anders, zum anderen regelt das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) was eine Rechtsberatung ist und wer dazu befugt ist. Nachfolgend ein Zitat aus einem Beitrag, den ich hier im Forum mal verfasst habe. Im Übrigen wäre es nett, wenn Du nur für Dich sprechen würdest, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass Du die jeweiligen beruflichen oder ausbildungsbedingten, persönlichen Hintergründe der einzelnen Forenuser im Detail kennst.

Hier mal eine schnelle Darstellung:

Was ist eine Rechtsdienstleistung nach dem RDG


§ 2 Begriff der Rechtsdienstleistung

(1) Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.
(2) Rechtsdienstleistung ist, unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1, die Einziehung fremder oder zum Zweck der Einziehung auf fremde Rechnung abgetretener Forderungen, wenn die Forderungseinziehung als eigenständiges Geschäft betrieben wird (Inkassodienstleistung). Abgetretene Forderungen gelten für den bisherigen Gläubiger nicht als fremd.

(3) Rechtsdienstleistung ist nicht:

  1. die Erstattung wissenschaftlicher Gutachten,
  2. die Tätigkeit von Einigungs- und Schlichtungsstellen, Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern,
  3. die Erörterung der die Beschäftigten berührenden Rechtsfragen mit ihren gewählten Interessenvertretungen, soweit ein Zusammenhang zu den Aufgaben dieser Vertretungen besteht,
  4. die Mediation und jede vergleichbare Form der alternativen Streitbeilegung, sofern die Tätigkeit nicht durch rechtliche Regelungsvorschläge in die Gespräche der Beteiligten eingreift,
  5. die an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung von Rechtsfragen und Rechtsfällen in den Medien,
  6. die Erledigung von Rechtsangelegenheiten innerhalb verbundener Unternehmen (§ 15 des Aktiengesetzes).
 
Zuletzt bearbeitet:
A

annabellkiara

Guest

AW: Bilder von Oldtimern verkaufen erlaubt?

... Im Übrigen wäre es nett, wenn Du nur für Dich sprechen würdest, denn ich kann mir nicht vorstellen, ...

Logischerweise gibt hier jeder seinen persönlichen Senf zum Besten (so gut er eben kann) und es erfolgt auch keine Rechtsberatung - weil in einem Forum keine persönlichen und auch keine geschäftlichen Beziehungen bestehen (können). Deshalb spricht auch jeder hier "für sich" - manchmal auch gegen eine Wand.

Anna
 
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