doch, es ging um die Pixelgrösse.
• Monitor hat eine Breite von 520mm und eine Auflösung von 1920 Pixeln. Die Größe eines Pixels ist 0.27mm.
• Der Epson Druckertreiber überträgt zum Drucker bei feinster Einstellung 720ppi. Ergibt eine Größe pro Pixel von 0.03527mm.
Der Drucker interpoliert daraus 2880dpi, jeder Pixel wird also in 4 Dots aufgelöst. Ergibt eine 2x2 Matrix pro Pixel. Das ist ein quadratisches Verhältnis und damit ok.
In der Wahlqualifikation Digitaldruck der Drucker-Ausbildungsverordnung gibt es also solche Rechnungen.
• Auch für die Berechnung der Vorlagengrößen für RIP sollte man Pixelgrößen berechnen können damit man errechnen kann wie hoch eine Vorlage aufgelöst sein muss um ein gewünschtes Raster in einer 9er Matrix im RIP belichten zu können. Es bringt nichts wenn die Bildauflösung nicht mit einer quadratischen Matrix überein passt, also ein Pixel sich nicht in 3x3 Belichtungspunkte auflösen lässt. Sonst erzeugt man Qualitätsverluste. Eine 3x3 Matrix wäre die Mindestvoraussetzung um einen Rasterpunkt zu belichten.
Wenn ich ein Raster mit elliptischen Rasterpunkten drucken will und brauche für Raster und Qualitätszuschuss eine Auflösung von 320ppi dann muß ich mit 2880 dpi belichten um eine 9x9 Matrix zu erhalten. Das reicht um einen schönen runden Rasterpunkt zu erhalten.
Wer das nicht begreift fragt dann hier ständig nach wie hoch denn ein Bild aufgelöst werden muss um es mit einem 80 Linien/cm Raster drucken zu können.
Dann musst Du auch noch dran denken das so ein Berufsschullehrer kaum mehr als den Dreisatz kann und schon deshalb da gerne drauf rumreitet.
Wenn Du also eine Ausbildung gemacht hast und nicht weißt warum und wann Du die Größe von Pixeln berechnen musst ist irgendwas grundsätzlich schief gelaufen. Und das scheinbar sowohl in der Schule als auch im Betrieb.
grüße
ralf