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Bildrecht und angestellter 'Fotograf'

pixie

Nicht mehr ganz neu hier

Hallo zusammen,
jaaaa, ich weiß, Fotorecht ist hier und da schon ausreichend diskutiert worden, aber ich habe immer noch Klärungsbedarf...
Mein Hintergrund: Ich arbeite ganz 'normal' als Angestellte einer Firma und habe dort die Kameraführung intus, mache also alle Bilder. Ich bin nicht als Fotograf offiziell eingestellt, da ich auch keinen Abschluss in dieser Richtung habe.

Meine Frage: Habe folgenden Satz auf Wikipedia / Fototipps Modelvertrag (ich weiß, W. ist mit Vorsicht zu genießen) gefunden: "Da das nicht übertragbar ist, liegen die - egal welcher Art die Bilder sind - prinzipiell beim Fotografen!"
Frage: Wenn ich Bilder im Auftrag der Firma oder auch im Alleingang (dann zur Nutzung für die Firma) mache -- habe ich da die Bildrechte, oder die Firma da ich ja nur 'Ausführer' bin? Und, welche Auswirkungen kann das haben wenn die Rechte bei mir liegen und ich irgendwann mal gehen sollte (was ich nicht vorhabe)?

Danke!
 

Fotografie

Dennis

aka denyo111

AW: Bildrecht und angestellter 'Fotograf'

Urheberrechte - sofern es welche gibt - liegen bei dir. In einem Angestellten-Verhältnis gehen aber in der Regel automatisch sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte an deinen Arbeitgeber über.
 

pixie

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Bildrecht und angestellter 'Fotograf'

Danke! Wieder was gelernt. Gehen die Rechte automatisch über auch wenn nichts dergleichen vertraglich erwähnt wurde (das ist jetzt ja schon bald ArbeitsvertragsG...)?
 

Bastelbude

Aktives Mitglied

AW: Bildrecht und angestellter 'Fotograf'

wenn es anders wäre als denyo schreibt, würde wohl kaum ein Fotograf einen weiteren Mitarbeiter/Mitarbeiterin einstellen. Bei dem Verlust aller Rechte würde er vermutlich lieber 24 Stunden arbeiten als seine Rechte weiterreichen. Dafür hat er das unternehmerische Risiko, die Kosten für Lohn/Gehalt/Sozialversicherung/ evtl.auch mal eine Fortbildung und und und.

Denke da ist alles rechtens
 
E

essdreipro

Guest

AW: Bildrecht und angestellter 'Fotograf'

[...]

Frage: Wenn ich Bilder im Auftrag der Firma ...

[...]

Urheberrecht bei Dir ...

Bildrechte bei deinem Arbeitgeber ...

oder auch im Alleingang (dann zur Nutzung für die Firma) mache

[...]

Urheberrecht bei Dir ...

Bildrechte bei Dir, wenn Du die Bilder ausserhalb deiner Arbeitszeit machst und sie deinem Arbeitgeber anschliessend anbietest ...

innerhalb der Arbeitszeit und bei Duldung der fotografischen Tätigkeit neben deiner eigentlichen Tätigkeit im Betrieb, sollten die Bildrechte - da als Auftragsarbeit - bei dem Arbeitgeber liegen ...
 
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