Hallo zusammen,
jaaaa, ich weiß, Fotorecht ist hier und da schon ausreichend diskutiert worden, aber ich habe immer noch Klärungsbedarf...
Mein Hintergrund: Ich arbeite ganz 'normal' als Angestellte einer Firma und habe dort die Kameraführung intus, mache also alle Bilder. Ich bin nicht als Fotograf offiziell eingestellt, da ich auch keinen Abschluss in dieser Richtung habe.
Meine Frage: Habe folgenden Satz auf Wikipedia / Fototipps Modelvertrag (ich weiß, W. ist mit Vorsicht zu genießen) gefunden: "Da das nicht übertragbar ist, liegen die - egal welcher Art die Bilder sind - prinzipiell beim Fotografen!"
Frage: Wenn ich Bilder im Auftrag der Firma oder auch im Alleingang (dann zur Nutzung für die Firma) mache -- habe ich da die Bildrechte, oder die Firma da ich ja nur 'Ausführer' bin? Und, welche Auswirkungen kann das haben wenn die Rechte bei mir liegen und ich irgendwann mal gehen sollte (was ich nicht vorhabe)?
Danke!
jaaaa, ich weiß, Fotorecht ist hier und da schon ausreichend diskutiert worden, aber ich habe immer noch Klärungsbedarf...
Mein Hintergrund: Ich arbeite ganz 'normal' als Angestellte einer Firma und habe dort die Kameraführung intus, mache also alle Bilder. Ich bin nicht als Fotograf offiziell eingestellt, da ich auch keinen Abschluss in dieser Richtung habe.
Meine Frage: Habe folgenden Satz auf Wikipedia / Fototipps Modelvertrag (ich weiß, W. ist mit Vorsicht zu genießen) gefunden: "Da das nicht übertragbar ist, liegen die - egal welcher Art die Bilder sind - prinzipiell beim Fotografen!"
Frage: Wenn ich Bilder im Auftrag der Firma oder auch im Alleingang (dann zur Nutzung für die Firma) mache -- habe ich da die Bildrechte, oder die Firma da ich ja nur 'Ausführer' bin? Und, welche Auswirkungen kann das haben wenn die Rechte bei mir liegen und ich irgendwann mal gehen sollte (was ich nicht vorhabe)?
Danke!