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Bildrechte bei Weiterverwendung von ehemaligem Kunden

alexanderhey

Aktives Mitglied

Hallo.
Erstmal noch alles Liebe und Gute für 2012.
Meine Frage:
Ich habe vor einem guten Jahr für einen mittlerweile ehemaligen Kunden (mexikanisches Restaurant) eine Website erstellt und dafür auch Fotos gemacht. Auf dem Angebot welches im Vorfeld auch angenommen wurde stand drauf "Erstellung einer Website". Nachdem ich dem Kunden auch Webspace besorgt, alles eingerichtet und auch abgesegnet war, ging diese Website auch online. Es gab auch Folgeaufträge vom Kunden (Speisekarten etc.). Mittlerweile ist es kein Kunde mehr von mir. Die haben eine andere Firma mit der Umgestaltung ihrer Website beauftragt, kein Ding. Vorhin war ich da dräu und sehe dass einige von meinen Bildern verwendet wurden (Fotos der Gasträume, Deko etc.). Ich weiß dass man mir hier keine Rechtsauskunft geben darf, möchte nur eure Meinung wissen. Ich finde, da ich die Rechte an den Bildern habe, kann ich verlangen, dass diese nicht weiterverwendet werden dürfen.

Gruß Alex
 

LaFaSiLuc

pauschalschuldig

AW: Bildrechte bei Weiterverwendung von ehemaligem Kunden

Interessant wär ja zu wissen, unter welchen Voraussetzungen du die Fotos für den Kunden gemacht hast? Hat er die Bilder nicht mit bezahlt? Weiss er das, bzw. steht irgendwo vertraglich, dass die bilder nicht zur Website gehören, sondern dir?
Und Fotos der gasträume, mit verlaub, kann auch der Kunde selbst neu fotografiert haben. Für mich sieht das so aus, als hättest du aus Freundschaft gehandelt, Bilder gemacht, und wärst nun sauer, das der Kunde woanders kauft.
Aber wenn dir das so wichtig ist: Ruf an, sag, dass du möchtest, das die Leute da andre Bilder verwenden und gut...

PS: Oder sie sollen dich als Fotografen erwähnen, das macht man bei Fotolia doch auch...
 
Zuletzt bearbeitet:

gefrorene_wand

Angekommener

AW: Bildrechte bei Weiterverwendung von ehemaligem Kunden

Und Fotos der gasträume, mit verlaub, kann auch der Kunde selbst neu fotografiert haben. Für mich sieht das so aus, als hättest du aus Freundschaft gehandelt, Bilder gemacht, und wärst nun sauer, das der Kunde woanders kauft.

PS: Oder sie sollen dich als Fotografen erwähnen, das macht man bei Fotolia doch auch...

Das spielt doch gar keine Rolle. Fakt ist das Bilder, die jemand anderem im Urhebrrecht gehören, verwendet wurden.

Meiner Meinung nach darf der Kunde die Bilder nicht von einer anderen Firma verwenden lassen da das Urheberrecht bei dir liegt und der Kunde nur im Rahmrn eurer Geschäftsbeziehung die Bilder im Nutzungsrecht verwenden darf.

Auch wenn du nicht expliziet darauf hingewiesen hast, weiß dies heute allerdings jedes Kind. Die Medien und alle Internetplattformen sind ja voll von dieser Problematik.

Ich glaube sogar wenn die neue Firma die Bilder verwendet hat, darfst du diese (schriftlich) ermahnen da sie wissen muss das die Bilder einem Urheberrecht unterliegen. Ob der Kunde die Bilder selber gemacht hat kann leicht festgestellt werden da du die Originale mit allen Exifdaten besitzt. Und auch wenn der Kunde die Fotos nachstellt, ist ein Unterschied fast immer sichtbar.

Gruß,

gefrorene_wand
 
Zuletzt bearbeitet:

Picturehunter

Docendo discimus, sapere aude, incipe!

AW: Bildrechte bei Weiterverwendung von ehemaligem Kunden

Ich meine, dass es sich hier um die Nutzungsrechte dreht, die der Fotograf dem Kunden vertraglich zugesichert hat (oder auch nicht). Am Urheberrecht ist nichts zu rütteln, an den Nutzungsrechten schon. Die Frage wäre evtl auch, ob nun die andere Firma oder der ehemalige Auftraggeber verantwortlich gemacht werden kann.

Hier ist in diesem Zusammenhang das Wichtigste beschrieben, die genauen Vereinbarungen (hoffentlich in schriftlicher Form) mit dem ehemaligen Kunden kennt nur der Fotograf, und das sollte dann auch als Grundlage zur Klärung der Frage an sich weiterhelfen ...

Das Urheberrecht des Fotografen und weitere Aspekte


Gruß
Frank


P.S.
Wie immer in solchen Fällen ist das nur meine rein persönliche Meinung zum Thema und stellt in keiner Weise eine Rechtsberatung dar!
 

LaFaSiLuc

pauschalschuldig

AW: Bildrechte bei Weiterverwendung von ehemaligem Kunden

Ich sag doch: Anrufen, freundlich klären, fertig. Man kann doch die neue Firma nicht verantwortlich machen, wenn der Kunde die Bilder zur Verfügung stellt. Soll nun jede kleine Grafikfirma erst prüfen, wem die Bilder gehören?
Was spricht gegen das Copyright C im Impressum mit Verlinkung zum Fotografen?
Und an gefrorene_wand: Nur weil wir tagtäglich im Internet surfen und zu wissen glauben, wie es sich rechtlich verhält (weiß hier keiner so richtig^^) kannst du doch nicht davon ausgehen, das der Betreiber eines mexikanischen restaurants das auch weiß.
Meine Güte, dann macht der Kunde eben neue Fotos und entfernt diese hier, warum so eine dicke Welle machen?


PS: Ich weiß ja nicht, wie die Seite vorher aussah, aber die neue ist sowas von gruselig *örks* Lass die Fotos entfernen, da möchte man seinen Namen nicht drin haben...

Zumal die neue Firma das hier:
Soweit nicht anders gekennzeichnet unterliegen sämtliche hier veröffentlichten Informationen und Materialien dem gesetzlichen Copyright und dürfen nur mit Genehmigung des Autors (xxx-xxx) veröffentlicht werden.
im Impressum stehen hat.
Und das ja nunmal nicht stimmt.
 
Zuletzt bearbeitet:
F

Fotojojo

Guest

AW: Bildrechte bei Weiterverwendung von ehemaligem Kunden

Wenn du die Fotos für die Webseite gemacht hast, im Rahmen des Auftrags, so hast du nur Ansprüche für anderseiteige Nutzung wie Druck etc. Die Nutzung für die Webseite hat der Kunde ja bezahlt - entweder im Rahmen des Projekts oder separat. Egal wie. Hattest du die Nutzung durch den Kunden irgendwie eingeschränkt?
 

Digicam

weitestgehend nur noch lesend

AW: Bildrechte bei Weiterverwendung von ehemaligem Kunden

Ich meine, dass es sich hier um die Nutzungsrechte dreht, die der Fotograf dem Kunden vertraglich zugesichert hat (oder auch nicht). Am Urheberrecht ist nichts zu rütteln, an den Nutzungsrechten schon.
Excusez-moi, mon ami. Das eine hat mit dem anderen meines Erachtens schon zu tun. Sofern die Nutzungsrechte nicht vertraglich geklärt sind, greift das Urheberrecht.

Die Nutzung für die Webseite hat der Kunde ja bezahlt
Ja schon, aber das war das Werk von Alex. Mittlerweile wird die Website von jemand anderem betreut.

Meiner Meinung nach fällt das unter die gleiche Kategorie wie bei eBay-Auktionen: "Bilderklau".

Zwei Argumente für meine Thesen:
1.) Hier im Forum werden immer wieder Bilder durch Links ersetzt. Aus gutem Grund.
2.) Bei eBay-Bildern kann man sehr selten von einer schützenswerten Schöpfungshöhe sprechen und dennoch wird immer wieder erfolgreich gegen die ungefragte Verwendung fremder Bilder vorgegangen.

Zumal die neue Firma das hier:
Soweit nicht anders gekennzeichnet unterliegen sämtliche hier veröffentlichten Informationen und Materialien dem gesetzlichen Copyright und dürfen nur mit Genehmigung des Autors (xxx-xxx) veröffentlicht werden.
im Impressum stehen hat.
Und das ja nunmal nicht stimmt.
Sagen wir mal so:
Die Aussage, dass die Bilder nur mit Genehmigung des Autors (xxx-xxx) veröffentlicht werden dürfen, stimmt schon. Stellt sich nur die Frage, wer hier als Autor betrachtet wird. Offensichtlich ist mit xxx-xxx nicht Alex gemeint, sonst hätte man ihn ja gefragt.

Abgesehen davon ist die Aussage juristisch falsch, da es in Deutschland kein Copyright gibt.

Wie immer bei solchen Themen ist das nur meine Meinung und keine rechtsverbindliche Auskunft.
 
Zuletzt bearbeitet:

LaFaSiLuc

pauschalschuldig

AW: Bildrechte bei Weiterverwendung von ehemaligem Kunden

Das ist wirklich ein Fall für einen echten Rechtsmenschen. Hier gehts ja nicht um persönliche Befindlichkeiten. Man müsste den Vertrag kennen, bzw. der TE sollte sich nochmal äussern, was da Vertragsgegenstand war. Für mich gehört zur Erstellung einer Website auch die Gestaltung derselben mit Fotos dazu.
 

Hulud

Aktives Mitglied

AW: Bildrechte bei Weiterverwendung von ehemaligem Kunden

Meiner Meinung nach fällt das unter die gleiche Kategorie wie bei eBay-Auktionen: "Bilderklau".

Zwei Argumente für meine Thesen:
1.) Hier im Forum werden immer wieder Bilder durch Links ersetzt. Aus gutem Grund.
2.) Bei eBay-Bildern kann man sehr selten von einer schützenswerten Schöpfungshöhe sprechen und dennoch wird immer wieder erfolgreich gegen die ungefragte Verwendung fremder Bilder vorgegangen.

Wie immer bei solchen Themen ist das nur meine Meinung und keine rechtsverbindliche Auskunft.
Zu 1.) Das liegt am Urheberrecht klar.
Zu 2.) wie du richtig gesagt hast: ungefragte Verwendung. Nun gab es aber einen Auftrag für die Bilder und die Website. Je nachdem was im vertrag darüber geregelt ist, behält sich entweder der Urheber sämtliche Rechte am Bild vor, oder er überträgt das Nutzungsrecht ganz oder zeitweise (z.B. bis Abluaf des Webseiten-Betreuungsvertrages) an den Kunden. Wenn er es ganz überträgt dann hat der Kunde das Nutzungsrecht und darf damit auch eine andere Firma versorgen.
 

Picturehunter

Docendo discimus, sapere aude, incipe!

AW: Bildrechte bei Weiterverwendung von ehemaligem Kunden

Excusez-moi, mon ami. Das eine hat mit dem anderen meines Erachtens schon zu tun. Sofern die Nutzungsrechte nicht vertraglich geklärt sind, greift das Urheberrecht.

D'accord, Monsieur M., d'accord, das meinte ich ja auch, das Urheberrecht ist rel. klar geregelt, eine Verletzung desselben läßt sich also ohne weiteres prüfen. Dennoch kann es Nutzungsrechte geben, die da möglicherweise vereinbart worden sind. Ob diese nun und/oder Urheberrechte verletzt worden sind oder nicht, die Diskussion überlasse ich lieber den Fachleuten, mit Logik ist dieser Materie jedenfalls nicht bei zukommen ... ;)


Gruß
Frank
 

Digicam

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AW: Bildrechte bei Weiterverwendung von ehemaligem Kunden

umgekehrt gilt für die nutzung der bilder ebenso klar, die nutzung ist nicht eingeschränkt auf die verwendung der vom te erstellten site!
Würde das nicht das Urheberrecht aushebeln? Wenn ich diese Aussage richtig interpretiere, kann ich mir Alex' Bilder nehmen und in eine andere Site einbauen.

p.s. zu den „thesen“ zur untermauerung: nicht alles was derart hinkt, ist ein vergleich …
Du magst Recht haben. Aber es ist für den Leser doch sicher interessant, wie ich meine Meinung herleite.
 

cebito

undefined

AW: Bildrechte bei Weiterverwendung von ehemaligem Kunden

Würde das nicht das Urheberrecht aushebeln? Wenn ich diese Aussage richtig interpretiere, kann ich mir Alex' Bilder nehmen und in eine andere Site einbauen.
Nein, eine Website ist immer auch an eine Domain gekoppelt.

Ohne Wissen über die genauen Vertragsverhältnisse erübrigt sich hier eigentlich auch jede weitere Diskussion.
 

Digicam

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AW: Bildrechte bei Weiterverwendung von ehemaligem Kunden

der te hat – auch ohne schriftliche vereinbarung – dem kunden(und niemandem anderen) nutzungsrechte für die verwenung von bildern im rahmen des webauftritts dieses kunden zugesprochen.

So, jetzt wird's klar. Ich bin davon ausgegangen, dass die Nutzungsrechte explizit gewährt werden müssen. Vor diesem Hintergrund habe ich mich dementsprechend auf das Urheberrecht berufen. Daher auch meine beiden Thesen und deren Herleitung.

Allerdings hebelt sich die neue Agentur mit dem Satz
Soweit nicht anders gekennzeichnet unterliegen sämtliche hier veröffentlichten Informationen und Materialien dem gesetzlichen Copyright und dürfen nur mit Genehmigung des Autors (xxx-xxx) veröffentlicht werden.
selbst aus.

Man kann zwar aus der eingangs gestellten Frage von Alex nicht ableiten, dass der die Veröffentlichung widerspricht. Aber wenn er das machen würde, müsste sich die neue Agentur an ihre eigenen Regeln halten.
 
Zuletzt bearbeitet:
P

Pixelverwender

Guest

AW: Bildrechte bei Weiterverwendung von ehemaligem Kunden

Was spricht gegen das Copyright C im Impressum mit Verlinkung zum Fotografen?
Alles, soweit wir hier von Deutschland bzw. dem deutschen Rechtsraum sprechen.
Ich bin immer wieder fasziniert, wie hartnäckig sich diese ©-Sache hält.
Es gibt in Deutschland kein Copyright!
Das Copyright ist ein Rechtskonstrukt des (anglo)amerikanischen Raumes bzw. Commonwealth.
In Deutschland gibt es Urheberrecht, Nutzungsrecht, Leistungsschutzrecht.
Woanders gibt es z.B. ein Copyright – welches weder mit unserem Urheberrecht noch mit Nutzungsrechten vergleichbar ist.

Nachtrag: Allen hier ein „Frohes Neues Jahr“ :)
 

Digicam

weitestgehend nur noch lesend

AW: Bildrechte bei Weiterverwendung von ehemaligem Kunden

@Pixelverwender:
Ganz meiner Meinung. Ich möchte Dich aber ein bisschen korrigieren:
Alles, was mit der dazugehörigen Rechtsauffassung zu tun hat. Gegen das © selbst spricht nichts. Es ist in D eben rechtlich nicht wirksam.

Eigentlich. Leider bewahrheitet sich ein Mal mehr der Lehrsatz "Wenn man einen Fehler oft genug macht, wird er zur Wahrheit":
 
Zuletzt bearbeitet:

Fotogena

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Bildrechte bei Weiterverwendung von ehemaligem Kunden

Auf dem Angebot welches im Vorfeld auch angenommen wurde stand drauf "Erstellung einer Website". Nachdem ich dem Kunden auch Webspace besorgt, alles eingerichtet und auch abgesegnet war, ging diese Website auch online.

Gruß Alex

Hallo Alex,

du musst zwischen zwei Dingen unterscheiden:

Urheberrecht und
Nutzungsrecht.

Offensichtlich gibt es einen Vertrag zwischen dir und dem ehemaligen Kunden, da er, wie du schreibst, dein Angebot angenommen hat.
Dein Auftrag war "die Erstellung einer Website". Spätestens als die Site einvernehmlich online gegangen ist, hast du deine Arbeit erledigt und dein Kunde sie akzeptiert. Dazu gehörten auch die Fotos.

Es ist keine Frage, dass du nach wie vor die Urheberrechte an deinen Bildern hast, aber es kann gut sein, dass du die Rechte zur Nutzung der Bilder auf einer Website mit verkauft hast. Als Auftraggeber würde ich so etwas verlangen.

Anders wäre es m. E., wenn der ehemalige Kunde die Fotos ausgedruckt und für einen ganz anderen Zweck verwendet hätte. Dann könntest du m. M. n. etwas dagegen tun.

Aber das ist nur mein persönliches Rechstempfinden.

Viele Grüße
Fotogena
 

DoctorG

Aktives Mitglied

AW: Bildrechte bei Weiterverwendung von ehemaligem Kunden

Zitat:
Zitat von LaFaSiLuc
Was spricht gegen das Copyright C im Impressum mit Verlinkung zum Fotografen?

Alles, soweit wir hier von Deutschland bzw. dem deutschen Rechtsraum sprechen.
Jein.
Rein von der Faktenseite her stimmt das alles. Auch, dass man das nicht angeben muss - sogar, dass es rein juristisch keinen Sinn macht.
Das heißt aber nicht, dass es nicht doch Sinn aus anderen Erwägungen macht. Ein Autor kann z.B. damit dem rechtlich nicht ganz so bewanderten Zeitgenossen signalisieren, dass er bei einem Text Wert auf die Urheberschaft legt. Es gibt ja auch Leute, denen das egal ist. Zwar genießen die rein juristisch in D auch vollen Schutz durch das Urheberrecht. Das Symbol unter Texten, Bildern etc. ist in dem Falle eine weitergehende Willensklärung. Klar - redundant, aber Kommunikation ist oft auch Redundanz, damit sie wirkt. Wenn man nur hinterher recht haben will, kann man sich auf den langen Arm des Gesetzes verlassen. Wenn man zumindest den versehentlichen Verstoß im Vorhinein vermeiden will, sehe ich nichts, was gegen eine solche redundante Willenserklärung spricht.

Nicht zuletzt: auch Anwälte in D nutzen auf ihren Seiten oft Copyright-Vermerke. Auch solche, die genau in diesem Bereich tätig sind.

Einfaches Beispiel: Du wirst Deiner Partnerin/Deinem Partner vielleicht auch hin und wieder sagen, dass Du sie/ihn liebst. Im Falle einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft genauso unnötig wie ein Copyright-Vermerk, denn das ist ja formal längst geklärt.

Äußerst vorsichtig wäre ich allerdings damit international/außerhalb Ds, insbesondere da, wo es echte Copyrights gibt. Da ist nämlich ein Copyright nicht einfach so durch "ich schreib's hier an meinen Text ran" gegeben sonden ähnlich einem Patent durch Antrag zu erlangen. Ein Copyright zu behaupten, dass man gar nicht durch Eintragung erworben hat, kann mit Sicherheit ganz schön schiefgehen.
 
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gefrorene_wand

Angekommener

AW: Bildrechte bei Weiterverwendung von ehemaligem Kunden

man stelle sich das als kunde vor: ich beauftrage bilder für den webauftritt, bezahle nach erhalt der bilder im sinne meines teils der vertragserfüllung die dafür gestellte rechnung.

eine verwegene, wenn nicht gr vermessene meinung. und himmelschreiender nonsens.


Ob das so vermessen ist würde ich nicht so lauthals hinausposaunen.

Ein Beispiel. Ich Fotografiere und habe die Bilder im Projekt für eine Website im Nutzungsrecht zu Verfügung gestellt. Jetzt wird die Seite völlig umgestaltet und das von einer anderen Firma.
Natürlich darf der Kunde das immer machen. Aus
Ob die jenige Firma auch so einfach mit meinen Bildern machen darf was sie will bezweifel ich ganz stark. Vor allen wenn Sie auch noch eventuell an das neue Design "angepasst" werden.

Lichtbilder eines Fotografen die für ein spezielles Design bearbeitet werden, fallen unter das Kunsturheberschutzgesetz. Jegliche Änderung ohne das Einverständnis des Urhebers sind ein klarer Verstoss gegen selbiges. Anders sieht es allerdings bei Stockbildern aus. Leider handelt es sich hier nicht um Stockbilder.

Ach ja, Wie du selber geschrieben hast. Der Kunde hat wahrscheinlich die Bilder mit der Webseite machen lassen. Die Website wird gelöscht, dann sind bekanntlicher weise auch die Bilder weg. Hat ihn ja keiner gezwungen eine neue Seite machen zu lassen.

Auf Klarem Deutsch;

Neues Design, neue beauftragte Firma = Neue Bilder (selbermachen).


Ich glaube deine Meinung das jeder machen darf was er möchte ist noch vermessener als meine Meinung.

Gruß

gefrorene_wand


P.S. ach ja, vielleicht sollte der TE einen Anwalt einschalten.
 
Zuletzt bearbeitet:

alexanderhey

Aktives Mitglied

AW: Bildrechte bei Weiterverwendung von ehemaligem Kunden

Hallo. Vielen Dank für die rege Anteilnahme, Meinungen und Links. Ich werde mir die Links in den nächsten Tagen in Ruhe durchlesen, da ich gerade nur vom Handy aus online bin-macht nicht so viel Spaß. Ich werde mich dann wieder bei sich melden.

Wünsche euch noch nen schönen Tag.
Gruß Alex

Meine Bilder werden auf der Website nur in verkleinerter Form verwendet. Da dem Kunden die Domain ja auch gehört hatte ich ihm damals auch die Zugangsdaten gegeben-noch während der Folgeauftrag lief. Kurz danach hatte dann der Kunde die Zugangsdaten geändert, ist ja auch sein Recht. Danach war auch noch für eine längere Zeit meine Version der Website online. Ich kann euch bei Bedarf auch gerne die komplette Geschichte mit dem Kunden schreiben.
 

DoctorG

Aktives Mitglied

AW: Bildrechte bei Weiterverwendung von ehemaligem Kunden

Ich finde, da ich die Rechte an den Bildern habe, kann ich verlangen, dass diese nicht weiterverwendet werden dürfen.
Du fragst nach unserer Meinung. Meine wäre - unter folgenden Bedingungen-
- Du hast einen Auftrag bekommen, erledigt und - ich hoffe - auch bezahlt bekommen.
- Formal war es eine Website, gut. Wichtig wäre für mich: ist das Angebot so kalkuliert gewesen, dass die Fotos auch fair entlohnt wurden? Dann wäre für mich egal, ob das eine Website mit Fotos oder Fotos für eine Website mit Website o.ä. gewesen wären. Denn: solche Kleinlichkeiten verkomplizieren das ganze Leben unendlich, weil man dann in jedem Wort nur noch opportune Ausbeutungsmöglichkeiten der anderen Seite vermuten lernt. Schlimm genug, dass das manchmal so ist.
- Es handelt sich bei den Fotos von vorne herein um Werke für die Website - dafür hast Du sie selbst gemacht (keine nachträglichen Scans o.ä.).
- Es gab keine Absprachen oder Vereinbarungen zur Beschränkung der Nutzung, also: das fällt Dir jetzt im Nachhinein ein ("hoppla, ich bin aus irgendeinem Grund sauer, habe ich nicht irgendwelche Rechte, die ich jetzt (miss)gebrauchen könnte ...")

Wenn diese Sachen korrekt gelaufen sind - Auftrag erledigt, Alles bezahlt, Keine Vereinbarungen - ist meine Meinung:
Was soll solches Untersagen oder Abkassieren im Nachhinein? Gibt es da einen guten Grund für? Selbst wenn es da nun irgendeine Formalität zu Deinen Gunsten geben könnte - wie empfinden wir solche advokatischen Winkelzüge ansonsten? Etwa wenn wir gebrauchte Software verkaufen wollen und die Hersteller entdecken, dass bei via Download verkaufter Software andere Schliche möglich sind, als bei im Karton verkaufter? Was ärgern wir Fotografen uns über die Einschränkungen zumindest gefühlter Rechte wegen der Nachtbeleuchtung des Eiffelturms, der Tricks der Stiftung preussischer Schlösser zur Einschränkung der Panoramafreiheit etc.? In aller Regel - meine ich - sind die meisten von uns keine Freunde von solchen überbordenden Rechtsansprüchen.

Wenn die Dich irgendwie abgezogen haben, wünsche ich Dir, dass Du die Lumpen mit einem Kniff erwischen kannst.
Wenn Du aber korrekt entlohnt wurdest (für die Website inklusive der Bildarbeiten, also Erstellen, Editieren whatever) und Du im Nachhinein einfach mehr Zaster holen willst oder die Zurückweisung ahnden willst, hat das meinen Segen nicht.
Welcher von beiden Fällen hier zutrifft, weißt nur Du.

Ich selbst hasse nichts mehr, als wenn ich mein einges bezahltes fahrendes Auto knipsen will und jemand sagt mir mit solchen Kniffen "hey - sie können nicht einfach IHR Lenkrad knipsen, da ist noch unser Geschmackmuster und die DNA eines patentieren Einhorns drin. Sie dürfen lenken aber Ihr Lenkrad gehört Ihnen doch nicht!"

Übrigens mögen auch Richter solche Konflikte nicht allzu sehr. Meist zeigen sie dem Richter, dass zwei Parteien sich nicht zivilisiert im Vorhinein unterhalten und einigen konnten. Sonst wären sie ja nicht da. Wenn möglich strafen Richter solche unnötigen Belastungen der Justiz mit Vergleichsurteilen. Da haben dann möglichst alle klagefreudigen Parteien mehr Schaden als Nutzen - zum Lernen, wann man besser nicht klagt.
 
Zuletzt bearbeitet:
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