Prinzipiell geht man davon aus, dass wenn Geld geflossen ist, dass ein Einverständnis zur Veröffentlichung vorliegt, Und es gibt keine Vorschrift, wie ein Einverständnis auszusehen hat. Also sind auch mündliche Erteilung der Erlaubnis prinzipiell möglich.
ABER: Wie das mit dem mündlichen immer so ist, "ich habe gedacht Du sagst ich meine ..."
Das menschliche Gedächtnis ist manchmal sehr löchrig und die Auffassungsgabe mancher Menschen verläuft in unbekannten Bahnen.
Was ihr wahrscheinlich nicht festgelegt habt, wie und wo die Bilder veröffentlicht werden dürfen. Oder ob ihr überhaupt darüber gesprochen habt. Und was Du noch nicht gesagt hast, ob die Person überhaupt geschäftsfähig ist. Bei Bildrechten gibt es einige Bedingungen, die das ganze beeinflussen und wie so oft, vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.
Das gilt natürlich hier in Deutschland so und ich darf Dir keine verbindliche Rechtsberatung erteilen. Mein Rat, wenn es wichtig ist, lass Dich von einem Fachanwalt beraten oder hake es als Lehrgeld ab und veröffentliche die Bilder nicht. Es gibt nicht umsonst Modellrelaese, die alle Fragen im Vorhinein klären.