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Bildrechte wer?

Webnex

Noch nicht viel geschrieben

Hallo ihr lieben,

hatte am Montag einen Fotoshooting mit eine Dame, habe Sie für den Aufwand Bezahlt.
Nun meine Frage kann ich ohne ihr
Einverständnis die Bilder veröffentlichen oder brauch ich dazu was schriftliches obwohl ich sie Bezahlt hab dafür?

Freu mich auf eure Antwort!

David
 

tdorsch

Ganz gut unterwegs ...

Prinzipiell geht man davon aus, dass wenn Geld geflossen ist, dass ein Einverständnis zur Veröffentlichung vorliegt, Und es gibt keine Vorschrift, wie ein Einverständnis auszusehen hat. Also sind auch mündliche Erteilung der Erlaubnis prinzipiell möglich.

ABER: Wie das mit dem mündlichen immer so ist, "ich habe gedacht Du sagst ich meine ..."
Das menschliche Gedächtnis ist manchmal sehr löchrig und die Auffassungsgabe mancher Menschen verläuft in unbekannten Bahnen.

Was ihr wahrscheinlich nicht festgelegt habt, wie und wo die Bilder veröffentlicht werden dürfen. Oder ob ihr überhaupt darüber gesprochen habt. Und was Du noch nicht gesagt hast, ob die Person überhaupt geschäftsfähig ist. Bei Bildrechten gibt es einige Bedingungen, die das ganze beeinflussen und wie so oft, vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.

Das gilt natürlich hier in Deutschland so und ich darf Dir keine verbindliche Rechtsberatung erteilen. Mein Rat, wenn es wichtig ist, lass Dich von einem Fachanwalt beraten oder hake es als Lehrgeld ab und veröffentliche die Bilder nicht. Es gibt nicht umsonst Modellrelaese, die alle Fragen im Vorhinein klären.
 

Webnex

Noch nicht viel geschrieben

Sie war der Meinung (was sie halt paar Tagen später) sagte das sie die Bilder vorher sehen möchte und denn würde sie ihr okay geben oder eben nicht. So nun hab ich 4 Bilder auf meine Foto Facebook Seite öffentlich gemacht und sie so, Sofort löschen habe nicht mein okay gegeben.
 

studio24

Homo Nikoniensis

...kann ich ohne ihr
Einverständnis die Bilder veröffentlichen....
Das kann ja zweierlei heißen:
- ihr habt nicht drüber gesprochen
- sie hat ihr Einverständnis verweigert

Die Tatsache, dass sie Geld genommen hat, ist für mich nicht gleichzusetzen mit einer Einverständniserklärung zur Veröffentlichung. Die Gerichte sind i.a. auch sehr auf die Wahrung der Persönlichkeitsrechte bedacht.

Warum fragst du sie nicht einfach und lässt dir das OK geben?

Für die Zukunft solltest du, egal ob gegen Geld oder auf TfP-Basis, grundsätzlich einen Vertrag machen. Vordrucke findest du für beide Varianten unter dem Begriff Model-Release.
 

tdorsch

Ganz gut unterwegs ...

Die Tatsache, dass sie Geld genommen hat, ist für mich nicht gleichzusetzen mit einer Einverständniserklärung zur Veröffentlichung. Die Gerichte sind i.a. auch sehr auf die Wahrung der Persönlichkeitsrechte bedacht.
Jaein. Prinzipiell ja, aber es gibt genügend Gerichtsurteile, die bei Geldfluss eine grundlegende Erlaubnis herauslesen. Also, Geld kassieren und hinterher dann doch Erlaubnis zurückziehen ist nicht so einfach. Dabei spielt die Höhe des Geldbetrages erst mal keine Rolle.

Ein ganz anderes Fass hat der TE natürlich mit der Veröffentlichung auf Facebook aufgemacht, denn er gibt für ein ungeklärtes Bild eine einfache (unlimitierte) Lizenz zur Veröfflung, also quasi SuperGAU bei Verletzung von Persönlichkeitsrechten.

Mein Rat: Sofort Bilder löschen und erstmal mit Persönlichkeitsrechten auseinandersetzen.
 

Rapfa

Aktives Mitglied

Ich kann Dir das nur empfehlen :

Recht für Fotografen: Der Ratgeber für die fotografische Praxis (Galileo Design)

Dort hats auch die MR ( Modellrelaese ) Vorlagen
 

freaky_diver

Ha ha, mach mir mal.

Prinzipiell geht man davon aus, dass wenn Geld geflossen ist, dass ein Einverständnis zur Veröffentlichung vorliegt, Und es gibt keine Vorschrift, wie ein Einverständnis auszusehen hat. Also sind auch mündliche Erteilung der Erlaubnis prinzipiell möglich.

Das ist doch Quatsch.


Sie war der Meinung (was sie halt paar Tagen später) sagte das sie die Bilder vorher sehen möchte und denn würde sie ihr okay geben oder eben nicht. So nun hab ich 4 Bilder auf meine Foto Facebook Seite öffentlich gemacht und sie so, Sofort löschen habe nicht mein okay gegeben.

Da ist sie im Recht.

Die Urheberschaft hebelt nicht das Recht am eigenen Bild aus. In Zukunft regel die Nutzungsrechte schriftlich. Sowohl für dich, als auch für dein Model.
 

tdorsch

Ganz gut unterwegs ...

@freakydiver: Bitte nicht Urheberrecht, Nutzungsrechte und Recht am eigenen Bild vermischen.

Kunsturhebergesetz:
"Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. "

Noch Fragen?
 

micha46

Nicht mehr ganz neu hier

Hab auch noch ne Buchempfehlung:
"Fotografie & Recht" von Daniel Kötz und Jens Brüggemann
Einer der Autoren ist Fotograf, der andere Anwalt.
Sehr zu empfehlen.
Und solche Fotos niemals auf Fratzenbuch veröffentlichen. Du überträgst damit sämtliche Nutzungsrechte. Das die mit den Urheberechten/Copyright rumspielen wie die wollen sollte ja eigentlich bekannt sein.
 
E

essdreipro

Guest

na, ja... so einfach wird es wohl nicht sein ;) ...

hier wird aus dem Kontext heraus diskutiert...

wenn ein Richter ihren - berechtigten(?) - Einwand
gelten lässt, den sie mit §23 (2) KunstUrhG einbringt.....

keine Frage... ein Vertrag VORHER würde für mehr Klarheit
und vor allem Dingen weniger 'Stress' sorgen...
 

jochen_muc

Noch nicht viel geschrieben

Allerdings können Einwände nach § 23 (2) KunstUrhG nur gegen die in § 23 (1) genannten Tatbestände für die erlaubte Verbreitung ohne Einwilligung geltend gemacht werden.

Durch die Formulierung des § 22 S. 2 KunstUrhG wird die widerlegbare Vermutung aufgestellt, dass der Abgebildete seine Einwilligung erteilt hat, wenn er dafür eine Entlohnung erhalten hat. Die Beweislast ist dann m.E. umgekehrt, d.h., der Abgebildete muss beweisen, dass er keine Einwilligung erteilt hat.

Aber natürlich gilt "Vor Gericht und auf hoher See ...", also künftig Verträge schriftlich schließen.
 
S

sio2.fe.sio4

Guest

Hallo,
ich bin neu hier und möchte gerade zu diesem Thema eine ergänzende Frage stellen.
Nach Lektüre eines Buchs zum Thema Stockfotografie bin ich im Bezug auf Model Releases etwas "ernüchtert". Allerdings hatte/habe ich nicht vor, ganze Models zu fotografieren, sondern allenfalls Handlungen in Szene zu setzen.
Dazu werde ich ledigliche Teile eines Models fotografieren, als beispielsweise eine Hand, die etwas greift, oder ein Fuß auf einer Stufe, oder eine Tasse am Mund, ein Auge, ... mal so zum Verdeutlichen aus privaten Bilder raus geschnippelt etwa so:

f1.jpg


oder so:
f2.jpg


Da hierbei ein Mensch nicht wiedererkennbar abgebildet ist, stellt sich mir die Frage, ob ich für solche Bilder - unabhängig von ihrer Verwendung - ein Model Release brauche.
Gruß
Ralf
 

tdorsch

Ganz gut unterwegs ...

Falls es Dir nicht bekannt ist, eine Iris ist wie der Fingerabdruck eines Menschen einzigartig. Und beim Wiederkennen geht es nicht nur um ganze Menschen, sondern auch um Körperteile. Ergo: Selbstverständlich auch ein Modell-Relaese beim Körperteilen.

Setz Dich bitte mal mit dem "Recht am eigenen Bild" auseinander und welchen Zweck es hat. Dann beantwortet sich die Frage von selbst.

Ich gebe hier natürlich keine Rechtsberatung, sondern teile nur Erfahrungen mit.
 

SehrWitzig

Aktives Mitglied

@sio2.fe.sio4
Wieso ernüchtert?
Es ist ja nicht so, dass man jedes mal zu einem Notar rennen muss.
Einfach mal Model Release Vertrag in einer Suchmaschine eingeben,
ausdrucken und unterschreiben lassen, fertig.
Kostet ein Blatt Papier und ein wenig Tinte.
Ein Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild kostet..?


Aber auch ich habe eine Frage.
Gibt es Agenturen oder Kunden, die von dem Fotografen eine Kopie des Model Vertrags sehen wollen?
 
Bilder bitte hier hochladen und danach über das Bild-Icon (Direktlink vorher kopieren) platzieren.
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