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Bildrechte wer?

S

sio2.fe.sio4

Guest

Falls es Dir nicht bekannt ist, eine Iris ist wie der Fingerabdruck eines Menschen einzigartig. Und beim Wiederkennen geht es nicht nur um ganze Menschen, sondern auch um Körperteile. Ergo: Selbstverständlich auch ein Modell-Relaese beim Körperteilen.
Setz Dich bitte mal mit dem "Recht am eigenen Bild" auseinander ...

Hallo tdorsch,
leider beantwortet dein Kommentar meine Frage nur mit den üblichen Allgemeinplätzen.

Im Allgemeinen brauche ich aber kein Model Release, wenn eine abgebildete Person nicht unmittelbar wiedererkennbar ist, also z.B. wenn sie verschwommen oder silhouettenhaft oder - nicht nur in der Masse - von hinten abgebildet ist. Dabei ist es unerheblich, dass jemand glauben könnte, sich oder andere an der Haltung, der Bekleidung, oder sonstigen groben Merkmalen erkennen zu wollen.
Nur eine Iris ist zwar als Identifikationsmerkmal geeignet - was mir aus meinem Hauptberuf als Datenbankadministrator im Übrigen tatsächlich bereits bekannt war - aber man kann ohne technische Hilfsmittel aus einer Iris auf Grund ihrer Komplexizität keine unmittelbaren Rückschlüsse auf eine bestimmte Person ziehen.

Obwohl oder gerade weil mir auch - wie kommts nur? - das Recht am eigenen Bild bekannt ist, stellt sich weiter die Frage: Erfordern Ausschnittsaufnahmen, auf denen eine Person nicht als Ganzes aufgenommen und mit Teilaufnahmen auch nicht durch unverwechselbare Merkmale wie etwa eine Tätowierung unmittelbar und/oder spontan erkennbar ist, ein Model Release?

Eventuell findet sich in diesem Forum doch noch ein Fachmann, oder ein Fotograf, der von entsprechenden Erfahrungen mit Bildagenturen berichten kann.

Gruß
Ralf

PS: Es geht mir dabei auch nicht um ein Blatt Papier und Tinte/Toner, sondern vorrangig um die grundsätzliche Fragestellung und erst zweitrangig um eine Aufwandsabschätzung.
 

SigridBW

User

Hallo tdorsch,
leider beantwortet dein Kommentar meine Frage nur mit den üblichen Allgemeinplätzen.

Im Allgemeinen brauche ich aber kein Model Release, wenn eine abgebildete Person nicht unmittelbar wiedererkennbar ist, also z.B. wenn sie verschwommen oder silhouettenhaft oder - nicht nur in der Masse - von hinten abgebildet ist. Dabei ist es unerheblich, dass jemand glauben könnte, sich oder andere an der Haltung, der Bekleidung, oder sonstigen groben Merkmalen erkennen zu wollen.
Nur eine Iris ist zwar als Identifikationsmerkmal geeignet - was mir aus meinem Hauptberuf als Datenbankadministrator im Übrigen tatsächlich bereits bekannt war - aber man kann ohne technische Hilfsmittel aus einer Iris auf Grund ihrer Komplexizität keine unmittelbaren Rückschlüsse auf eine bestimmte Person ziehen.

Obwohl oder gerade weil mir auch - wie kommts nur? - das Recht am eigenen Bild bekannt ist, stellt sich weiter die Frage: Erfordern Ausschnittsaufnahmen, auf denen eine Person nicht als Ganzes aufgenommen und mit Teilaufnahmen auch nicht durch unverwechselbare Merkmale wie etwa eine Tätowierung unmittelbar und/oder spontan erkennbar ist, ein Model Release?

Eventuell findet sich in diesem Forum doch noch ein Fachmann, oder ein Fotograf, der von entsprechenden Erfahrungen mit Bildagenturen berichten kann.

Gruß
Ralf

PS: Es geht mir dabei auch nicht um ein Blatt Papier und Tinte/Toner, sondern vorrangig um die grundsätzliche Fragestellung und erst zweitrangig um eine Aufwandsabschätzung.

Eigentlich geht es dir um eine eindeutige Rechtsauskunft und als praktisch denkender Mensch frage ich mich, wie kommt man zum Foto von Auge, Hand und restlichen Körperteilen ohne "Model" ?
 

tdorsch

Ganz gut unterwegs ...

Im Allgemeinen brauche ich aber kein Model Release, wenn eine abgebildete Person nicht unmittelbar wiedererkennbar ist, also z.B. wenn sie verschwommen oder silhouettenhaft oder - nicht nur in der Masse - von hinten abgebildet ist. Dabei ist es unerheblich, dass jemand glauben könnte, sich oder andere an der Haltung, der Bekleidung, oder sonstigen groben Merkmalen erkennen zu wollen....

Nein, diese pauschale Aussage ist so nicht richtig. Verschwommen kann noch durchgehen, Silhouette oder Rückansicht nicht. Das Gesetz spricht nur pauschal von der Wiedererkennbarkeit, es gibt aber bereits Gerichtsurteile die diese Wiedererkennbarkeit auch auf den nahen Bekannten- und Verwandtenkreis ausdehnen. Und, um bei den Körperteilen zu bleiben, warum sollte das Persönlichkeitsrecht/"Recht auf informelle Selbstbestimmung" davon abhängig, ob ich die Person/Körperteil erkenne oder nicht? Damit wären Modells für Körperteile völlig rechtlos.

Das Thema ist sehr schwierig einmal zu durchschauen und es kommt immer auf den Fall an. Und noch auf das Gericht, dass die Sache dann verhandelt. Daher ist ein Schwenk zur sicheren Seite der beste Weg. Und ein Modell-Relase gehört einfach zum Shooting dazu. Das mache ich auch, wenn ich jemanden persönlich kenne, dann bin ich als Fotograf auch abgesichert.

BTW. Die Zustimmung zur Veröffentlichung ist in ihrer Art nicht vorgeschrieben, es ist aber sinnvoll Zeugen oder Papiere zu haben. Geht einfach immer davon aus: Du hast einen Garantieanspruch, das ist ein Vorteil für Dich. Wie würdest Du den sichern? Oder verlässt Du Dich auf das Wort des Verkäufers im Laden?
 
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