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Bildrechtliche Frage zu einem Logo

MrWuschl

Nicht mehr ganz neu hier

Ich habe vor kurzem ein Logo einer Firma bearbeitet, sodass Sie dieses z.B. für Gravuren auf Metall nutzen können.

Das heißt das Logo wurde auf Größe gebracht und um Details reduziert, dann auf lediglich zwei Farben umgestellt (Schwarz-Weiß), die Schriftart wurde geändert und zentriert.

Also alles kleinere Arbeiten - mit wenig selbst geschöpfen Ideengut. Die Frage, die ich mir nun stelle, welche Rechte habe ich an diesem Bild/ Logo und vorallem habe ich überhaupt irgendwelche Rechte an dieser "Modifikation" des Logos.

(Entschuldigt bitte falls ich den falschen Bereich für diese Frage genutzt habe.)
 

Photoshop

Dennis

aka denyo111

AW: Bildrechtliche Frage zu einem Logo

Abgesehen davon, dass es bei einem Logo in der Regel nicht weit her ist, mit der Schöpfungshöhe, wirst du dir bei dieser Arbeit nicht großartig irgendwelche Rechte zuschreiben können.
 

MrWuschl

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Bildrechtliche Frage zu einem Logo

Na gut, das habe ich mir schon irgendwo gedacht, wollte nur nochmal einwenig die Gemeinschaft fragen, da ich mich auf dem Gebiet nicht groß auskenne.
 

Cafo004

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Bildrechtliche Frage zu einem Logo

da wird es aber auch darauf ankommen welchen vertrag ihr dabei geschlossen habt.
wen dich die Firma beauftragt hat und die rechte an dem Logo hält wirst du da nicht viel haben.
 

Digicam

weitestgehend nur noch lesend

AW: Bildrechtliche Frage zu einem Logo

Meines Wissens keine. Rechte haben der Urheber und der Eigentümer.

Schlimmstenfalls kann durch die Modifikation sogar ein Verstoß gegen das Urheberrecht (UrhG) entstanden sein.
 
Zuletzt bearbeitet:

Bauer_Lindemann

Hat es drauf

AW: Bildrechtliche Frage zu einem Logo

Hallo und guten morgen,

den Link den @Patch65 dir gegeben hat bitte genau durchlesen, denn da steht es genau drin.
Denn Du wirst da keine Chance haben rechte an dem Bild zu bekommen, es sei denn Du unterhältst Dich mit dem Ersteller und Rechteinhaber.

Lg Britta
 

lexi77

Noch nicht viel geschrieben

AW: Bildrechtliche Frage zu einem Logo

ICh denke auch nicht , dass du dir hier irgenwelche Rechte zuschreiben darfst.
Zumal du dir ja die Arbeit eines anderen zu Nutze gemacht hast!!
 

Dennis

aka denyo111

AW: Bildrechtliche Frage zu einem Logo

Na ja, ist halt eine Meinung.

Nein, das ist keine Meinung

Wie kommst du zu der Aussage?

Erfahrung, Urteile, Literatur....

Als Einstieg in dem Zusammenhang vielleicht interessant:


Einfache Firmenlogos dürften daher urheberrechtlich nicht geschützt sein (unabhängig von dem Schutz als Geschmacksmuster und nach dem Markenrecht, der in vielen Fällen gegeben sein dürfte). Dies betrifft insbesondere Logos, die eine typografische Gestaltung in Form eines Schriftzugs aufweisen, die nur durch wenige einfache Gestaltungsmittel ergänzt wird. Die Rechtsprechung ist beim Schutz von Logos zurückhaltend (Lit.: Schulze in Dreier, UrhG, 2004, § 2 Rdnr. 166) und hat den Schutz explizit verneint für die ARD-1 (OLG Köln, GRUR 1986, 889).

Quelle: Wikipedia

Weiterführend:

http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20050126_1bvr157102.html

Um mal zwei zu nennen
 
D

Deleted member 255096

Guest

AW: Bildrechtliche Frage zu einem Logo

Du hast keine Rechte, denn dir obliegt nicht das Recht für Bearbeitung und Umgestaltung des Werkes ohne Einwilligung des Schöpfers nach §23 Urheberrechtsgesetz.
 

liquid_black

Hat es drauf

AW: Bildrechtliche Frage zu einem Logo

ich finde es immer wieder erstaunlich und auch bedenklich wie viele leute sich hier für eine rechtsberatung halten. Diese Frage solltest du in keinem Forum stellen sondern deinem anwalt.
Man kann einfach bei solchen sachen nicht vorsichtig genug sein und die gesetzesänderungen hat hier auch nicht jeder auf dem schirm...deswegen ist mein rat ...fachmann fragen!
 
D

Deleted member 255096

Guest

AW: Bildrechtliche Frage zu einem Logo

In Anbetracht der Tatsache, dass nun mal das Urheberrechtsgesetz bezüglich der Fragestellung in Kraft tritt, muss man kein Fachmann sein. Ein wenig Kenntnis in Sachen Medienrecht reicht. Und die Fragestellung ist in meinem vorherigen Kommentar definitiv beantwortet.
 

Digicam

weitestgehend nur noch lesend

AW: Bildrechtliche Frage zu einem Logo

In Anbetracht der Tatsache, dass nun mal das Urheberrechtsgesetz bezüglich der Fragestellung in Kraft tritt, muss man kein Fachmann sein. Ein wenig Kenntnis in Sachen Medienrecht reicht. Und die Fragestellung ist in meinem vorherigen Kommentar definitiv beantwortet.

Du bist also Rechtsanwalt und kennst alle Urteile, Kommentare und EU-Richtlinien zu der Angelegenheit?

Wenn nein, vermeide bitte die Formulierung "definitiv".


ich finde es immer wieder erstaunlich und auch bedenklich wie viele leute sich hier für eine rechtsberatung halten. Diese Frage solltest du in keinem Forum stellen sondern deinem anwalt.

Korrekt. Man sollte sich vor Augen halten, dass man sich mit verbindlichen Antworten zu Rechtsfragen auch schnell strafbar machen kann, wenn man kein Rechtsanwalt ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
D

Deleted member 255096

Guest

AW: Bildrechtliche Frage zu einem Logo

also horcht, irgendwie amüsant, wie hier jedes wort auf die goldwaage gelegt wird. der hinweis auf des urhebergesetz war eher richtungsweisend gedacht für weiterführende information - und nicht als einladung für jene, die sich wie die aasgeier auf kommentare stürzen. ziemlich kleinkarierte angelegenheit in diesem thread.
 

MrWuschl

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Bildrechtliche Frage zu einem Logo

Gut ok, da nun für mich geklärt ist das ich wohl eher kaum ein Recht an dem Bild habe, kam mir folgende Situation in den Kopf.

Da ich dem Firmeninhaber aus einem Gefallen heraus dieses Logo vom komplexen Design in ein schlichtes Schwarz-Weiß Logo gesetzt habe, habe ich mich damit also eventuell strafbar gemacht, da ich keine Rücksprache mit dem Logo-Ersteller getroffen habe?
Wenn ich das alles so lese - brummt mir jetzt nämlich einwenig der Kopf.
 

virra

lazy lizzard

AW: Bildrechtliche Frage zu einem Logo

Gute Frage. Wahrscheinlich ja, es sei denn, der Lizenznehmer hat die Erlaubnis, das Logo zu verändern. Lasse es dir einfach schriftlich geben. MEISTENS ist es aber so, dass sich die Auftraggeber mit ihrem verflossenen Grafiker an die Köppe gekriegt haben (weil der Auftraggeber nicht gezahlt hat, was der Grafiker wollte) und dann ist es – hm – haarig. Beliebte Aufgabe bei solchen Konstellationen: A: Ich habe das Logo nur als Ausdruck, kannst du mir das nachbauen? G: Fordere doch die Datei von der Agentur an, das muss es doch als Vektorgrafik geben. A (hektisch): Nein, das geht nicht, also, was is?
 
Bilder bitte hier hochladen und danach über das Bild-Icon (Direktlink vorher kopieren) platzieren.
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