Antworten auf deine Fragen:
Neues Thema erstellen
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Copyright-Frage - öffentliche Veranstaltung

Sisankha

Aktives Mitglied

Hallo alle :)

Ich lebe hier mitten in einem grossen Wald voller seltener Arten, der die letzten Jahre eine sehr ausführliche Renaturisierung erhalten hat. Mit Abschluss dieser Arbeiten wird das bisherige Naturschutzgebiet noch um die renaturisierten Zonen erweitert.

Im wenigen Wochen gibt es dazu eine öffentliche Einweihungsfeier. Mit Ansprachen von regionalen und z.T. sogar nationalen Politikern, Umweltschutzorganisationen und mehr. Die Veranstaltung ist unbeschränkt öffentlich. Jeder darf kommen. Sicher werden auch Presse und Medien dort sein.

Ich selbst habe die detaillierten Renaturisierungsprojekte seit fünf Jahren laufend mit Tausenden von Fotos festgehalten. Vorher, während, nachher.

Die Frage:
Darf ich an diesem öffentlichen Einweihungsfest auch Fotos machen und diese dann - ohne die einzelnen Unterschriften der Teilnehmer - mit einer Dokumentation zu Renaturisierung und Naturschutzgebiet veröffentlichen? Oder gibt es da juristische Probleme? Evtl. muss ich mich auf sogenannte "öffentliche Personen" beschränken und darf von anderen Besuchern nur unscharfe Aufnahmen verwenden? Oder wie sieht das aus?

Wäre schön, wenn jemand von euch mehr dazu weiss. Danke :)
 

Fotografie

Digicam

weitestgehend nur noch lesend

AW: Copyright-Frage - öffentliche Veranstaltung

Ich mach es zwar ungern, aber eingedenk der Tatsache, dass das hier immer wieder diskutiert wird, verweise ich mal auf die Suchfunktion. Da findest Du einiges.
Zum Beispiel

Wenn man nach den Stichworten "Personen" und "Veranstaltung" sucht, kommt man hierhin:


BTW:
Es geht dabei nicht um das Urheberrecht (in D gibt es kein Copyright), sondern um das Recht am eigenen Bild.
 
Zuletzt bearbeitet:

Sisankha

Aktives Mitglied

AW: Copyright-Frage - öffentliche Veranstaltung

Super. Vielen Dank Digicam.
Und sorry, dass ich nicht an die Suche dachte. Bin irgendwie konfus vom Stress heute früh. Verspreche aber, mich um Besserung zu bemühen :)
 

woffi

Universal-Dilettant

AW: Copyright-Frage - öffentliche Veranstaltung

[...}
BTW:
Es geht dabei nicht um das Urheberrecht (in D gibt es kein Copyright), sondern um das Recht am eigenen Bild.

Du hast natürlich recht, dass es nicht um das Urheberrecht, sondern um das Recht am eigenen Bild geht, ein Copyright gibt es in Deutschland trotzdem (das ist einfach die Übersetzung von Urheberrecht). Was in Deutschland allerdings vollkommen bedeutungslos ist, ist das Copyright-Zeichen. Ein Werk unterliegt dem Urheberschutz unabhängig davon, ob ein eingekreistes C dabeisteht oder nicht.
 
P

Pixelverwender

Guest

AW: Copyright-Frage - öffentliche Veranstaltung

ein Copyright gibt es in Deutschland trotzdem (das ist einfach die Übersetzung von Urheberrecht).

Das ist falsch. Das Copyright lässt sich auf deutsches Recht überhaupt nicht übertragen, da es hier keine analoge Entsprechung gibt.
So ist z.B. das Copyright im Commonwealth übertragbar bzw. veräußerbar.
Das deutsche Urheberrecht ist es nicht (ähnlich wie das Recht auf Leben).
Das Copyright ist ein seltsamer Mix aus Urheber- und Nutzungs-/Vervielfältigungsrechten.
 

Digicam

weitestgehend nur noch lesend

AW: Copyright-Frage - öffentliche Veranstaltung

Ich schließe mich Pixelverwender an und ergänze:
Was in Deutschland allerdings vollkommen bedeutungslos ist, ist das Copyright-Zeichen.
Wenn Deinen Ausführungen zufolge "Urheberrecht" auch im juristischen Sinn die Übersetzung von "Copyright" ist, muss das © zwangsläufig auch Bedeutung haben, da es das Abkürzungszeichen für "Copyright" ist und anzeigt, wem seit wann das Copyright gehört.

Das Copyright regelt, wie der Name schon sagt, die Kopierrechte und hat juristisch nichts mit dem Urheberrecht zu tun. Auch wenn in den Wörterbüchern die beiden Begriffe entsprechend gegeneinander übersetzt werden.
 

Garion67

Aktives Mitglied

AW: Copyright-Frage - öffentliche Veranstaltung

Ich denke Wolffi wollte damit sagen, dass es egal ist ob das © (Alt+0169) im Bild sichtbar ist oder nicht, da es so oder so geschützt ist.
Aber der Hinweis, dass das Deutsche Urheberrecht nicht veräusserbar ist, im Gegensatz zum Copyright, fand ich sehr wichtig. Viele wissen dies leider nicht! Selbst wenn in einem Vertrag über Fotoarbeiten steht, dass das Urheberrecht an den Bildern an den Auftraggeber übergeht, so ist dies nichtig!
 

Digicam

weitestgehend nur noch lesend

AW: Copyright-Frage - öffentliche Veranstaltung

rechtlich gesehen Unsinn ist
Ja und nein.

Man denkt immer im deutschen, respektive europäischen Rahmen. Das Web ist allerdings international. Ins Netz gestellte Bilder machen vor den europäischen Grenzen nicht halt. Insofern ist das © für den Raum, in dem es Anwendung finden kann, gar nicht mal so überflüssig. Da kann es dann zumindest hilfsweise eingesetzt werden, falls z. B. ein findiger US-Anwalt auf die Idee kommt, das Urheberrecht sei in den USA nicht anwendbar.

Das ist wie mit den Geschwindigkeitsaufklebern auf Fernlastern. In Ländern, in denen die dran sein müssen, gelten sie. In den anderen Ländern sind es eben nur Aufkleber.
 
Zuletzt bearbeitet:
T

TTL

Guest

AW: Copyright-Frage - öffentliche Veranstaltung

Hallo an alle,
dem Fotografen geht es Glaube ich nicht um das ©!! Er will wissen ob er die Personen die nicht öffentlich sind, Unkenntlich machen muß oder nicht! Leider kenne ich mich mit den Rechten nicht so aus. Aber wenn man zur Bühne hin oder Ähnliches Fotografiert hat man die nicht öffentlichen Personne von hinten und die öffentlichen Personen von vorne auf dem Bild und ist aus der Misslichen Lage fein raus. Das wäre mein Tip.
 

Digicam

weitestgehend nur noch lesend

AW: Copyright-Frage - öffentliche Veranstaltung

Du hast Recht. Die Frage des TO als solchen ist beantwortet.

Man philosophiert dann noch gerne ein bisschen. :D
 

berniecook

Photo-Fan

AW: Copyright-Frage - öffentliche Veranstaltung

Hallo,
er muss die Fotos von Personen unkenntlich machen (sofern er diese veröffentlichen will), außer er hat die Erlaubnis der abgebildeten Personen. Dies gilt nur dann nicht, wenn es sich keine der abgebildeten Personen auf irgend eine Weise heraushebt oder es sich um "öffentliche" Personen wie z.B. politiker handelt.
Aber: Rechtsauskünfte die verbindlich sind bekommst Du nur vom Anwalt Deines Vertrauens!

Grüße
 

Adi100

Raindrops keep falling on my head *summt

AW: Copyright-Frage - öffentliche Veranstaltung

Hallo,
er muss die Fotos von Personen unkenntlich machen (sofern er diese veröffentlichen will), außer er hat die Erlaubnis der abgebildeten Personen.
Grüße

Es handelt sich um einen Öffentliche Veranstaltung und um eine Dokumentation derselbigen, dazu braucht es keine Genehmigung , ausser es wäre eine
Einzelne Person das gestalterische Element.
Wobei eine Einzelperson beim Fassanstich wieder kein Problem darstellen würde.
Problemlos sind Gruppen, zur Sicherheit rechnet man da min. 3 bis 5 personen
 

tdorsch

Ganz gut unterwegs ...

AW: Copyright-Frage - öffentliche Veranstaltung

Es handelt sich um einen Öffentliche Veranstaltung und um eine Dokumentation derselbigen, dazu braucht es keine Genehmigung , ausser es wäre eine
Einzelne Person das gestalterische Element.
Wobei eine Einzelperson beim Fassanstich wieder kein Problem darstellen würde.
Problemlos sind Gruppen, zur Sicherheit rechnet man da min. 3 bis 5 personen
Das mit der Anzahl der Personen ist Nonsens, es muss klar erkennbar sein, dass die Personen nur Beiwerk der Aufnahme sind, und nicht wie oben geschrieben "gestaltendes Element. Ob 1 Personen oder 50 - keine Person gibt das Recht am eigenen Bild ab, wenn sie fotografiert wird.
 

tdorsch

Ganz gut unterwegs ...

AW: Copyright-Frage - öffentliche Veranstaltung

... Aber wenn man zur Bühne hin oder Ähnliches Fotografiert hat man die nicht öffentlichen Personne von hinten und die öffentlichen Personen von vorne auf dem Bild und ist aus der Misslichen Lage fein raus. Das wäre mein Tip.
Das alleine reicht auch nicht, es geht um die Erkennbarkeit einer Person. Und diese ist nach aktueller Rechtsprechung schon gegeben, wenn Bekannte eine Person wieder erkennen. Unkenntlichmachung heißt, komplett unscharf oder gleich aus dem Ausschnitt nehmen.
 

Joerg_0609

Aktives Mitglied

AW: Copyright-Frage - öffentliche Veranstaltung

Schade, dass man immer wieder diskutiert, welches Recht wann wo und in welcher Form anzuwenden ist. Jeder, der halbwegs vernünftig mit seinem Material umgeht und die Rechte anderer respektiert, sollte seine Sache präsentieren können. Alles, was wir im westlichen Kulturkreis meines Erachtens unnötig diskutieren, ist in China, Russland, Indien oder Brasilien kein Thema. Achtet mal auf das, was wir heute Aufschwung nennen.
Fazit: Raus aus Deutschland und rein nach ... siehe oben.
 

Ivoire

Pixelschubse

AW: Copyright-Frage - öffentliche Veranstaltung

Ein kleiner Tipp am Rande: Wenn du jemanden kennst, der eine Rechtsschutzversicherung hat, kannst du mit seiner Versicherten-Nummer bei deren Hotline (Deurag z.B.) anrufen und kostenlos Rat von Leuten einholen, die auf jeden Fall Ahnung haben.
 

Digicam

weitestgehend nur noch lesend

AW: Copyright-Frage - öffentliche Veranstaltung

Schade, dass man immer wieder diskutiert, welches Recht wann wo und in welcher Form anzuwenden ist.
Das liegt mitunter daran, dass jeder Fall individuell zu betrachten ist. Mit Gesetzestexten versucht man lediglich, möglichst alle jemals entstehenden Fälle so gut als möglich abzudecken. Deshalb sind sie auch so kompliziert und schwer zu lesen.

Interessant sind dann immer die Kommentare dazu und die Urteile, sowie die Kommentare zu den Urteilen. Für Lesestoff ist also gesorgt.

ist in China, Russland, Indien oder Brasilien kein Thema.
Klar. In den genannten Ländern sind ja auch Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Staatsgewalten, die sich an das tagesaktuelle Recht halten, auch kein Thema.
 

HansHansa

[Mod] Foto

AW: Copyright-Frage - öffentliche Veranstaltung

Das es sich wohl um eine deutsche Veranstaltung handelt, der Fotograf deutscher ist, gilt noch immer deutsches Recht und auch der Gerichtsstandort ist hier.
Nach deutsch Recht (siehe Links ZwenD und Digicam) darf er die Veranstalltung(!) dokumentieren und veröffentlichen.
Bei Fotodokumentation einzelner Personen, bei dieser Veranstaltung, sollte ein mitgenommen werden und gut ist es.
Ansonsten, kann man auch mal den Veranstalter fragen.

Und bevor es noch abstruser wird, mache ich mal zu.
Wer kontruktive Hinweise hat, der kann sich bei mir melden.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Antworten auf deine Fragen:
Neues Thema erstellen

Willkommen auf PSD-Tutorials.de

In unseren Foren vernetzt du dich mit anderen Personen, um dich rund um die Themen Fotografie, Grafik, Gestaltung, Bildbearbeitung und 3D auszutauschen. Außerdem schalten wir für dich regelmäßig kostenlose Inhalte frei. Liebe Grüße senden dir die PSD-Gründer Stefan und Matthias Petri aus Waren an der Müritz. Hier erfährst du mehr über uns.

Stefan und Matthias Petri von PSD-Tutorials.de

Nächster neuer Gratisinhalt

03
Stunden
:
:
25
Minuten
:
:
19
Sekunden

Neueste Themen & Antworten

Flatrate für Tutorials, Assets, Vorlagen

Zurzeit aktive Besucher

Statistik des Forums

Themen
118.634
Beiträge
1.538.448
Mitglieder
67.556
Neuestes Mitglied
Ggirl
Oben