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Copyright Logo

Lisa1992

Noch nicht viel geschrieben

Hallo!
Mein kunde hat einen Logodesign Wettbewerb erstellt wodurch einige Entwürfe rein gekommen sind. Nun wurde ein Entwurf festgelegt und dieser soll nun von mir Reingezeichnet werden. Soweit kein Problem. Nun meine Frage. Welche Details sollte ich diesbezüglich und des Copyrightd schon davor festlegen damit danach keine Probleme entstehen?

Danke schon im Vorraus
 

liselotte

Bärliner Jung

Wettbewerb = Regeln
Urheber bleibt der Ersteller.
Schöpfungshöhe? Nutzungsbedingungen?
Keine Ahnung wie der "Designer" über den Tisch gezogen wurde.
Was ist Dein Problem mit der Reinzeichnung?
Was für ein Copyright? Und was vorher festlegen? Die Farben? Das einzig sinnvollste.
Möchtest Du es abändern und als Deinen Entwurf deklarieren?
Nachbauen fertsch, wenn der "Designer" zu doof ist das selber zu machen.
MfG
 
E

essdreipro

Guest

man hört ja öfters, dass es ein 'deutsches' Copyright
nicht geben würde...

ich würde auf jeden Fall den Künstler mit Namen
und evtl. ihrer/seiner Seite nennen...
 

Leila Stern

Miss Verständnis

Liebe Lisa1992!

Da ich die vom Veranstalter des Wettbewerbs aufgestellten Bedingungen nicht kenne, bin ich ratlos.

Hat der Einsender des Wettbewerbsbeitrags die Rechte an seinem Entwurf (der von Dir ins Reine gezeichnet werden soll) nicht abgetreten, dann würde ich mit ihm in Verbindung treten und das mit ihm mündlich Vereinbarte schriftlich (also vertraglich) verfassen und von ihm unterschreiben lassen (vor allem dann, wenn Du darauf Wert legst, daß auch Deine ‚Reinzeichnung‘ rechtlich gewürdigt und verteidigt werden kann).

Gruß von Leila
 
E

essdreipro

Guest

Na das sollte in den Nutzungsrechten festgehalten werden. Kann ja auch nicht sein das unter dem Logo immer "erstellt von Kalle Schmidt" steht.
MfG

schon recht...

hatte nur den Eindruck, dass es sich um einen
Design-Wettbewerb handeln würde...

spätere Nutzung sollte - wie Du geschrieben hast -
vertraglich festgelegt werden...
 

play_art

Pixelmanipulatorin

Hallo @Lisa1992 , diese Fragen kann Dir nur Dein Kunde beantworten. Hat er die Nutzungsrechte vom Ersteller des Logos erworben? Wenn ja, dann sind in diesen Nutzungsrechten klare Regelungen enthalten, was er mit dem Logo machen kann. Falls nicht, stiftet er Dich mit dem Auftrag des Nachbaus - oder "Reinzeichnung" (wie Du es nennst) zu einer Urheberrechtsverletzung und damit zu einer Straftat an.
 

tdorsch

Ganz gut unterwegs ...

Falls nicht, stiftet er Dich mit dem Auftrag des Nachbaus - oder "Reinzeichnung" (wie Du es nennst) zu einer Urheberrechtsverletzung und damit zu einer Straftat an.
Das ist der Punkt!

Wie auch immer die geltende diesbezügliche Rechtslage und Rechtsprechung sein mag: Ich würde mich an die schriftlich festgehaltenen Vereinbarungen halten, um mich ggf. auf sie zu berufen.
Diese Aussage ist nichtssagend, denn wenn nichts schriftlich festgehalten wurde, kann man auch nichts einfordern.

Liebe Leila, ich weiß nicht, wie Du zu der Beauftragung gekommen bist. Solange Du nicht in einem Angestellten-Verhältnis bist, solltest Du Aufträge nur mit eigenen AGBs annehmen. In diesen muss der Passus stehen (neben anderen normalen Geschäftsbedingungen), dass der Auftraggeber versichert, in Besitz aller Urheberrechte ist und auf Plagiatsvorwürfe seinen Auftrag selbst geprüft hat, bzw. dafür haftet. Eine Beratung eines Fachanwaltes ist gut investiertes Geld.
 
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