Hallo zusammen,
morgen hat eine gute Freundin ein Termin beim Fotografen. Allerdings darf sie keine "Negative" (in Digitalerform) davon mitnehmen, sondern muss diese teuer erwerben oder gleich Papierfotos von den Aufnahmen kaufen.
Da stellte ich mir die Frage, ob dieses rechtes ist. Warum?
Auf der einen Seite hat der Fotograf das Urheberrecht am Bild. Aber die Bilder sollen ja nicht verändert werden, sondern ja nur zum späteren Entwickeln verwendet werden. Es gibt ja noch sowas wie das "Recht am Bild".
Siehe
Auf der anderen Seite, handelt es sich beim Fotografieren um ein Werksvertrag. Um das Verkaufen von Abzügen handelt es sich, meiner Ansicht nach, um ein Kaufvertrag. Der Fotograf von meiner Hochzeit sagte, es wäre nicht rechtes die Negative einzubehalten.
Weiter bewahrt der Fotoladen die Digitalbilder nur ein Jahr auf?
Wie seht Ihr das Ganze? Oder, wie kann man den Fotohandel zur Herausgabe der Abzüge "bringen".
Vielen Dank für Eure Stellungnahme.
Grüße
morgen hat eine gute Freundin ein Termin beim Fotografen. Allerdings darf sie keine "Negative" (in Digitalerform) davon mitnehmen, sondern muss diese teuer erwerben oder gleich Papierfotos von den Aufnahmen kaufen.
Da stellte ich mir die Frage, ob dieses rechtes ist. Warum?
Auf der einen Seite hat der Fotograf das Urheberrecht am Bild. Aber die Bilder sollen ja nicht verändert werden, sondern ja nur zum späteren Entwickeln verwendet werden. Es gibt ja noch sowas wie das "Recht am Bild".
Siehe
Auf der anderen Seite, handelt es sich beim Fotografieren um ein Werksvertrag. Um das Verkaufen von Abzügen handelt es sich, meiner Ansicht nach, um ein Kaufvertrag. Der Fotograf von meiner Hochzeit sagte, es wäre nicht rechtes die Negative einzubehalten.
Weiter bewahrt der Fotoladen die Digitalbilder nur ein Jahr auf?
Wie seht Ihr das Ganze? Oder, wie kann man den Fotohandel zur Herausgabe der Abzüge "bringen".
Vielen Dank für Eure Stellungnahme.
Grüße
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