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Das Recht am "eigenen Bild" : Poser und Co.?

MicroPilot

Nicht mehr ganz neu hier

Hallo zusammen, ich habe schon ziemlich lange gesucht aber so eine klare Aussage finde ich hierzu einfach nicht.
Gibt es irgend welche rechtlichen Einschränkungen für Bilder die mit Poser und Co. erstellt wurden.
Dürfen diese Bilder ohne Einschränkung im Internet Publiziert oder gedruckt, vermarktet werden ....

Immerhin werden gerade bei Poser ja überwiegend Objekte verwendet die man nur in Szene setzt aber nicht erstellt hat, hat der "Renderer" trotzdem das vollständige Recht am eigenen Bild?

Leider finde ich auch in den Lizenzbestimmungen hierzu keine klare Aussage, vielleicht weiß von euch jemand mehr hierzu oder hat einen Link oder kennt sich mit der rechtlichen Seite aus.

Grüße
MicroPilot
 

MicroPilot

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Das Recht am "eigenen Bild" : Poser und Co.?

Danke für den Tipp aber wirklich schlauer bin ich nicht !
Es handelt sich bei Ben, Jessi und Kate um 3D Modelle die ich leider nicht um Einwilligung bitten kann.

Die Frage ist..... Habe ich durch den Erwerb der Nutzung der Software auch das vollständige Recht zur Publizierung der Bilder erworben.

Danke und Gruß
 

Tommel

still searching

AW: Das Recht am "eigenen Bild" : Poser und Co.?

Steht dazu nichts in den AGBs oder im Handbuch?

Genau weiß ich das nicht, aber ich denke, dass du mit dem Erwerb der Software auch das Recht erworben hast, die Elemente für deine Zwecke zu veröffentlichen ..
 

MicroPilot

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Das Recht am "eigenen Bild" : Poser und Co.?

Alles was ich in den Lizenzbestimmungen finde (Poser) beschreibt eigentlich nur das Recht zum Einsatz der Software, keine Dekompilierung, Anzahl der Installationen, Verkauf der Software.....

Ich finde in den Lizenzbestimmungen eigentlich nur einen Punkt der wohl in diese Richtung geht:

E. Gerenderte unbewegte oder animierte Bilder, die von eingeschränktem Content abgeleitet worden sind, dürfen Sie ohne Einschränkung oder Lizenzgebühren an die Firma verteilen, vorausgesetzt, Sie verletzen nicht andere Bestimmungen dieser Vereinbarung.

Aber wer ist die Firma ??....
 
W

waschamine

Guest

AW: Das Recht am "eigenen Bild" : Poser und Co.?

Hallo Mirco,

ich besitzte Poser! Meiner Meinung nach dürfen die Bilder von Poser veröffendlicht werden, die Figuren werden doch von Dir erstellt, "oder"!
Die anderen Opjekte, müßen doch zum größten Teil käuflich erworben werden. Mit dem Vermarkten wäre ich an Deiner Stelle ganz, ganz vorsichtig..........
 

Psferox

Photoshop Powerhelper

AW: Das Recht am "eigenen Bild" : Poser und Co.?

Also ich meine mal gehört zu haben das die Datein nur zum Beispiel oder auch
zum aussprobieren sind, und nicht publiziert werden dürfen. Aber geh einfach mal auf die Homepage des Herstellers dort müsste es eigentlich in der AGB stehen.

Mit freundlichen Grüßen,

Psferox
 

ghostwriterin

Noch nicht viel geschrieben

AW: Das Recht am "eigenen Bild" : Poser und Co.?

Hi,

wenn Du Content für Poser erwirbst, gibt es immer die Read Me und License-Dateien, z. Bsp. beim Content für Kleidung, Haar, Charakter etc. In diesem Bestimmungen findest Du oft den Vermerk, daß Du diese Dinge sowohl für privaten als auch kommerziellen Gebrauch nutzen kannst - so ist es zumindest bei den Dateien, die ich immer kaufe. Beim Freestuff müßtest Du drauf achten, ob die Dinge nur für privat oder kommerziell sind. Ist meist ein Hinweis mit bei.

Liebe Grüße
Ramona
 

MicroPilot

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Das Recht am "eigenen Bild" : Poser und Co.?

Vielen Dank für eure Antworten !

Ich habe mich bisher immer auf die Lizenzbestimmungen der Software selbst konzentriert, aber so wie ghostwriterin richtigerweise geschrieben hat, gibt es ja noch die Lizenzbedingungen der Content Hersteller. Bisher habe ich überwiegend Free Content verwendet (Muss wohl hier nochmal nach Lizenzbedingungen suchen).

Aber wie sieht es mit den Objekten aus die zum Lieferumfang von Poser gehören?

lg
MicroPilot
 

werun

Noch nicht viel geschrieben

AW: Das Recht am "eigenen Bild" : Poser und Co.?

Ghostwriterin hat Recht. Es gibt zu jedem Content eine Readme-Datei, in der steht, ob du das Material für kommerzielle Zwecke nutzen darfst. Das steht auch bei den Freebies dabei. Oft besteht die Einschränkung lediglich darin, dass du Teile aus der erworbenen Software nicht in einen eigenen Content packen darfst, um ihn dann wieder zu verkaufen.
Wenn du Bilder mit gekauftem Content erstellst, darfst du diese in 99,9% der Fälle vermarkten. Im Zweifelsfall einfach den Macher des Content fragen.
 
N

Nyala

Guest

AW: Das Recht am "eigenen Bild" : Poser und Co.?

Jede Komponente, die Du in Deinen Contentordner in Poser und Co. packst, hat immer eine sogenannte "Read_Me" Datei dabei, wo genau drin steht, ob die entsprechende Komponente (Charakter, Haare, Makeup, Pose, Prop ect.) kommerziell genutzt werden darf oder nicht.

Wenn in der Read_Me - Datei steht, dass Du die Komponenten kommerziell verwenden darfst, kannst Du Dein Bild ohne Bedenken auch verkaufen, wenn in der Datei drin steht Bsp. "non-commercial use only" - darfst Du Dein Werk nicht verkaufen. (Bei allen verwendeten Komonenten nachschauen!)

Im Großen und Ganzen darf mal alle Kaufprodukte (also alles was Du gekauft hast) kommerziell nutzen. Bei Freebies ist das unterschiedlich, also Vorsicht! Wenn Du Dir bei etwas nicht sicher bist einfach eine Mail schreiben, die Kontaktdaten stehen meistens auch in der Read_Me Datei.

Das Urheberrecht am Bild - egal, ob Du eine Komponente gekauft hast oder nicht, ob man sie kommerziell nutzen darf oder nicht, liegt bei Dir. Aber wie geschrieben, darfst Du das Werk ggf. nicht verkaufen.

Ich hoffe ich konnte Deine Frage soweit beantworten :)
 
J

jonito60

Guest

AW: Das Recht am "eigenen Bild" : Poser und Co.?

Man hat immer die rechte was man fotografiert hat...
 

MicroPilot

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Das Recht am "eigenen Bild" : Poser und Co.?

Man hat immer die rechte was man fotografiert hat...

Dabei muss ich Dich korrigieren !
Es gibt gerade auch bei der Fotografie verschiedene Rechtslagen bei der man eben nicht das absolute Recht hat, z.B. Innenaufnahmen von nicht öffentlichen Gebäuden, Personen, usw.
 

hanco

ex

AW: Das Recht am "eigenen Bild" : Poser und Co.?

Nicht einmal das - man nehme nur den Eifelturm - bei Tage fotografiert kein Problem - aber wehe, man veröffentlicht Bilder, auf denen er beleuchtet ist. Ebenso das Atomium - darf auch nicht mal eben so fotografiert und veröffentlicht werden.
 

cetec

Painter

AW: Das Recht am "eigenen Bild" : Poser und Co.?

Man hat immer die rechte was man fotografiert hat...

Na da liegst Du aber gewaltig daneben und wenn Du es in der Praxis so händelst, solltest du dich mit einem guten Anwalt bewaffnen. Das wird teuer.
Du kannst z.B. Kunstwerke für Dein Privatalbum ablichten, aber die Rechte hast Du damit nicht erworben. Ganz im Gegenteil: Selbst der Besitzer des Kunstwerkes hat mit dem Kauf desselben nicht die Urheberrechte dafür erworben. Die bleiben beim Künstler oder dessen Erben !
 
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