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Deutsches Patent- und Markenamt

Sylverblue83

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Hallo an Alle.

Ich habe da ein Anliegen.

Ich hatte 2008 an einem Logowettbewerb in meiner Firma teilgenommen und gewonnen.
Ich hatte das Logo damals mit PS gemacht.

Meine Logo sah dann folgend aus: Logoname und als i Punkt hatte ich ein grünes Blatt genommen.


Uploaded with

So, nach dem ich gewonnen hatte, wurde das ganze mit dem Hausgrafiker noch mal etwas überarbeitet. D.h. das bild wurde komplett Vektorisiert. Das echte Blatt wurde stilisierte und unter dem Logonamen der Schriftzug was der Logoname ausgesprochen bedeutet. U.a. wurde eine Buchstabe etwas nach unten versetzt. (https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020100364610/DE)

So, letzt woche habe ich erfahren, das die Firma sich das hat Schützen lassen.

Meine frage ist, dürfen die dass einfach so ?
Ich hatte mich dann im Internet mal schlau gemacht und da war oft zulesen, das man beim Logowettbewerb die Rechte automatisch abtritt wenn man darüber Informiert wurde. Aber das wurden die Teilnehmen nicht und auch danach nicht.
Ich wusste das bis letzte Woche auch nicht.

Habe ich Chancen da gegene Einspruch zu erheben, auch wenn das fertige Logo meinem Original Logo in 3 Dingen unterscheidet ? Mein Grundlogo ist ja noch mit drinne im fertigen Logo wenn man das mal so sehen will.

Wäre über Infos sehr erfreut. Da auch noch die Widerspruchsfrist läuft.

vielen lieben dank.
 

Minaya

Mod | DarkSide

Teammitglied
PSD Beta Team
AW: Deutsches Patent- und Markenamt

Als du dich beim Wettbewerb angemeldet hast gab es doch sicherlich AGB's bzw. rechtliche Informationen über den Verlauf des Wettbewerbs und was mit dem Gewinner-Logo passiert.

Dort stand sicherlich auch drin dass der Gewinner die Rechte am Logo an die Firma abtritt. Es muss den Teilnehmern nicht extra erläutert werden. Hast du diese AGB's vom Wettbewerb noch irgendwo rumliegen, wenn ja dann lies es dir mal durch. Was du noch machen kannst ist bei der Firma selbst nach zu fragen. Du hast ja mit dem Gewinn (den du bekommen hast) eine "Aufwandsentschädigigung" bekommen für deine Arbeit.
 

Sylverblue83

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AW: Deutsches Patent- und Markenamt

hallo,

AGB's gab es eben nicht. und das ist mein hoffnungsschimmer. Den Flyer habe ich noch iwo.

Es gab ein Preis für das ganze Team. Aber kann man das als Aufwandsentschädigung sehen ? Die Preise waren ja schon vorher angegeben. Platz 1-3 und Trostpreise.
 

Minaya

Mod | DarkSide

Teammitglied
PSD Beta Team
AW: Deutsches Patent- und Markenamt

Hat man sich im Internet angemeldet dafür oder ging das über ausgedruckte Forumlare.
Es würde mich wundern wenn es keine AGB gab oder zumindest Regeln und rechtliche
Informationen.
 

MyBad

localhorst

AW: Deutsches Patent- und Markenamt

Habe ich es richtig verstanden, dass der Wettbewerb von der Firma ausgerichtet wurde, für die du arbeitest / gearbeitet hattest? Wem dem so ist, hast du keine Chance. Entwicklungen die innerhalb eines Angestelltenverhältnisses entstehen, gehören dem Unternehmen.
 

Sylverblue83

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AW: Deutsches Patent- und Markenamt

@Minaya: Das ging per Flyer und einreichen konnte man per Mail oder direkt im Büro.
Naja, die werden sich schon was bei gedacht haben keine AGBs zu verwenden weil die wohl von dem ausgingen was MyBad sagt.

Aber wie schaut es mit dem geistigen Eigentum aus ?
Was für Rechte habe ich noch an dem Logo ? Mein Logo könnte ich ja eigentlich verwenden wie ich will, da das Patent ja eine andere Version vom Logo schützt, oder ?
 

Minaya

Mod | DarkSide

Teammitglied
PSD Beta Team
AW: Deutsches Patent- und Markenamt

Du hast mit aller wahrscheinlichkeit deine ganzen Rechte an dem Bild abgegeben als du es eingesendet hast. Wenn sich die Firma das Logo hat patentieren lassen, dann gibt es sicherlich irgendwo schriftlich eine Wettbewerbsklausel die eben das fest legt.
 

Sylverblue83

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AW: Deutsches Patent- und Markenamt

tja, nur haben die Teilnehmer diese Klause nicht gesehen. Falls es die gegeben hat.
Hoffentlich finde ich den Flyer noch.
 

Shuilar

prof. herr. Betatester

AW: Deutsches Patent- und Markenamt

Also wenn es die Firma war, bei der beschäftigt warst, dann gehört das Logo denen auf jeden Fall.
Es ist sogar so, dass wenn Du Dich in einem Angestelltenverhältnis befindest und in Deiner Freizeit etwas erfindest, dies dem Arbeitgeber melden musst und die Rechte bei ihm liegen.

Von daher seh ich absolut keine Chance. Wahrscheinlich hast Du einen Anspruch auf eine entsprechende Vergütung bzw. darauf erwähnt zu werden (ist z.B. bei Patenten so), aber ich weiß ja nicht, was das für ein erster Preis war. Wenn der entsprechend angelegt war, wird Dir kein Richter dieser Welt noch etwas zusprechen.

Wobei ich mich frage, ob Du Dir das nicht hättest denken können. Warum sollte denn eine Firma intern einen Wettbewerb mit Preisen ausschreiben, wenn sie das Logo hinterher nicht verwenden wollten?

LG
Shu

P.S.: Das war keine Rechtsberatung ;)
 

Sylverblue83

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AW: Deutsches Patent- und Markenamt

Hallo Shu,

vielen Dank für deine Antwort.

Der 1. Platz war eine Veranstaltung und ein Essen für mein Team. Halt für das ganze Team, nicht speziel nur für mich.
Mir würde es ja auch schon reichen mit Eingetragen zu werden :)

Sicherlich hätte ich mit das denken können. Aber ich war naiv vor Freude. Das erste Mal das ich sowas gemacht habe und dann gleich ein Erfolg. Sowas brauch lange um das zu verarbeiten wenn man Jahre lang nur Privat mal hier und da was gemacht hat.

Ich hatte später noch ein kleines Maskottchen gemacht. Das wurde mit einer Prämie mehr oder minder vergütet. Auch wenn es als Bonus für meine Kreativität ausgepriesen war. Aber dies haben Sie nicht schützen lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Shuilar

prof. herr. Betatester

AW: Deutsches Patent- und Markenamt

Bei uns in der Stadt gibt es ein PIZ (Patentinformationszentrum)

Vielleicht fragst Du einfach da mal nach. I.d.R beraten die auch für umme. Bei Patenten weiß ich, dass man da mit eingetragen werden kann. Als wir unsere Marke angemeldet haben, wäre mir jetzt nicht aufgefallen, dass das gegangen wäre.

Aber fragen kostet ja nix ;)

Viel Erfolg!
Shu
 

Onkel1887

Hobbyfotograf

AW: Deutsches Patent- und Markenamt

Keine Chance !

Zum einen hast du die Rechte an deinem Loge an die Firma abgetretten. ( Angestelltenverhältnis.. ) und zum andern ist das jetzt fertige Logo nicht mehr dein orginal Logo, weil es ja nach dem Wettbewerb noch mit dem Hausgrafiker und deiner Zustimmung ! verändert wurde.

Du hattest als nur die Grundidee und die ist mit dem ersten Platz vergütet.
 

ulf800

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AW: Deutsches Patent- und Markenamt

Lass dich unbedingt vernünftig beraten - entweder durch ein öffentliches Beratungszentrum s.o. oder durch einen auf Urheberrecht spezialisierten Anwalt. Das deutsche Urheberrecht sieht eine angemessene Vergütung des Urhebers vor, die auch im Nachhinein eingeklagt werden kann. Wie hoch die in deinem Fall ist, kann ich nicht beurteilen - ein Abendessen scheint mir jedoch nicht angemessen zu sein.
 

berniecook

Photo-Fan

AW: Deutsches Patent- und Markenamt

Hallo,
der beste Tip ist der von ulf800: Laß Dich rechtlich beraten. Als Laie und ich behaupte dass das alle sind, die auf Deine Frage egantwortet haben einschließlich mir, ist es besser zu einer Rechtberatung zu raten, als hier irgendwelches Halbwissen von sich zu geben.
Expliziz zu behaupten, man habe generell Ideen und Erfindungen an seinen Arbeitgeber abzutreten, ohne eine rechtliche Prüfung eines Experten, ist schon sehr gewagt!
Ich würde an Deiner Stelle:
a) den Angestelltenvertrag
b) den Flyer, von dem Du redest
c) Deine Stellenbeschreibung
und Dein hier geäußertes Problem mit zu einem Anwalt nehmen und mich beraten lassen.
Dann kannst Du erst richtig einschätzen, wie es mit Deinem Logo aussieht, was Du für Rechte daran hast und in wie weit Du dieses Logo anderweitig verwenden kannst.
Dei Stellenbeschreibung Deiner Arbeitsstelle ist deshalb wichtig, weil es ja sein kann, dass Du im Bereich Layout, Entwurf, Druck tätig bist und der Logoentwurf zu Deiner Tätigkeit gehört. In diesem Fall glaube ich, hast Du schlechte Karten, weil Du für Deine Arbeit bezahlt wurdest. Hast Du das Logo während Deiner Arbeitszeit entworfen? Falls ja, sieht es m. E. ebenfalls schlecht aus, auch hier bist Du bezahlt worden. Dein Sieg beim Wettbewerb und der Preis wäre dann nur eine Anerkennung Deiner bezahlten Arbeit!
Aber wie gesagt, auch ich bin kein RA und willst Du Deinen Arbeitsplatz wegen eines urhebererchtliches Streites mit der Firma auf Speil setzen?

Meine Empfehlung:
a) prüfen ob Du das wirklich willst b) Falls ja, zuerst Rechtberatung beim Anwalt einholen und c) gegebenfalls klagen wegen Urheberrechtsverletzung

Grüße
 

ulf800

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AW: Deutsches Patent- und Markenamt

Vermutlich gibt dir der Anwalt aber folgenden Rat: Was ist dir wichtiger: XXX Euro oder dein Arbeitsplatz...? Häufig findet sich bei einer Klage gegen den Arbeitgeber irgendwann irgendein Grund, warum Deine Dienste nicht mehr benötigt werden....
 

midgard18

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AW: Deutsches Patent- und Markenamt

Alle schreiben das man alle Rechte abtritt, sobald man in einem Angestelltenverhältnis beschäftigt ist. Das gilt doch aber nur für das Verwertungs- und nicht für's Urheberrecht, oder irre ich mich da?
 

MyBad

localhorst

AW: Deutsches Patent- und Markenamt

Alle schreiben das man alle Rechte abtritt, sobald man in einem Angestelltenverhältnis beschäftigt ist. Das gilt doch aber nur für das Verwertungs- und nicht für's Urheberrecht, oder irre ich mich da?

Ist ne gute Frage. Ich könnte mir aber gut vorstellen, dass der Urheber bei einem Angestelltenverhältnis, das Unternehmen ist. Ist aber auch wirklich nur eine Vermutung und ich meine, dass mir sowas auch immer währen meiner Ausbildung von meinem Ausbilder erzählt wurde. Ist also keine Garantie ;)
 
AW: Deutsches Patent- und Markenamt

Ich habe mal in einer Agentur gearbeitet, bei der ein Mitarbeiter eine Urheberrechtsklage gewonne hat. Seit dem Tag gibt es in den Arbeitsverträgen einen extra Paragraphen was Urheber- / Verwertungs- und Nutzungsrecht angeht.

Also sieht es gut aus, wenn in deinem Vertrag nicht auch explizit so eine Klausel drin ist.
 

Dennis

aka denyo111

AW: Deutsches Patent- und Markenamt

Ist ne gute Frage. Ich könnte mir aber gut vorstellen, dass der Urheber bei einem Angestelltenverhältnis, das Unternehmen ist.

Urheber ist der Urheber.

Und ein Urheberrecht kann, selbst wenn es gewollt wäre, nicht abgetreten werden, das verbleibt beim Urheber
 

Kellermanakis

Querulant

AW: Deutsches Patent- und Markenamt

Wenn Du zu einem Anwalt gehst, solltest Du aber einen nehmen, der die Worte "Patent" und "Marken" auf seinem Schild stehen hat :)
Andere müssen sich da meist selbst erst einlesen und selbst dann kommt nix bei rum.
Ein Patentanwalt hilft Dir da schneller, einfacher und billiger weiter.
Zu finden sind die Brüder z.B. in den gelben, blauen oder rosa Seiten.... :)
 
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