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Digigal- und Smudge-Painting - Urheberrecht

frastr

I + I = I0

Hallo Leute,

Zur herrschenden Hitze ein heisses Thema.

Kann mir von euch jemand eine vernünftige Quelle bzgl. Urhebberrecht bei
DP und SP nennen. Da man beim SP ein digitales Foto als Quelle verwendet,
um dann durch verschiedenartige "Verschmierereien und Ähnlichem" einen
gemalten Stil zu erzielen, sollte das mit dem Urheberrecht noch relativ klar sein.
Für ein dazu verwendetes Pixelbild, wird man naheliegend volle Rechte drauf
haben müssen. Is ja auch irgendwie noch logisch.

Wie schaut's aber aus beim DP. Wenn ich ein Foto einfach abmale. Dabei wird
ja keine einziges Pixel vom Ursprungsbild verwendet. Heißt das, dass ich mir
dann über die Rechte meines gemalten Bildes keine Sorgen machen muß?

Und besonders interessant sind dann die ganzen Fälle, welche sich zwischen
SP und DP befinden. SP kann man ja soweit treiben, daß vom zugrunde
liegenden Foto gar kein Original mehr erkennbar ist bzw. die Pixel alle völlig
verändert sind.

Andererseits kann man beim DP so detailgetreu arbeiten, daß kaum mehr ein
Unterschied zum "vorbildnehmenden" Foto zu erkennen ist. Und dies, obwohl
kein einziges Pixel des Fotos angerührt wurde.

Also wie gesagt, wär äußerst nett, wenn ihr mir irgendwelche verlässlichen
Quellen zu diesem heiklen Themenbereich nennen würdet. Besonders angenehm
wär's überdies, wenn man zum durchlesen und verstehen dieser Quellen, nicht
unbedingt ein vollwertiges Jusstudium absolviert haben muß. (also leichte Kost -
für jedermann/frau leicht zu verstehen (Cheftauglich sozusagen)). Interessant
dazu wären sicherlich auch irgendwelche Präzendenzfälle.

Als konkretes Beispiel hab ich ein kleines Porträt eines gewissen Hr. Messi
auf imageshack hochgelanden. Dies hab ich mit dem Kohlestift von PSD gemalt.
Nach Inspiration von 3 unterschiedlichen Bildern ohne Verwendung eines
einzigen Pixels dieser. Hätte Herrn Messi natürlich auch bitten können, mir einige
Stunden modell zu sitzen, befürchte aber, daß sein Stundenlohn nicht ganz im
meinen Budgetrahmen gepaßt hätte.

Hab ich z.B. jetzt das Recht dazu, dieses Bild beim Sportverein "SV-Afisl"
in die Kantine zu hängen? wär toll (und beruhigend zugleich) zu wissen.
Gravierende Ähnlichkeiten zu einem am Markt befindlichen Porträtfoto
von Messi, sind mir nicht bekannt. Obwohl natürlich Porträtfotos generell
die Eigenschaft habe, sich ähnlich zu sehen.



Besten Dank im voraus für evtl. Rückmeldungen dazu.

Schönen Sommerabend noch!
 
Zuletzt bearbeitet:

kianhoffart

indian summer colorlover

AW: Digigal- und Smudge-Painting - Urheberrecht

Generell ist auch das Abmalen von Fotos (pixel oder analog) eigentlich erst zulässig, wenn der Urheber seine Zustimmung dazu gibt. Erst wenn dieser über 70 Jahre tot ist (und die Erben keine Ansprüche mehr erheben), ist die Verwendung ohne Zustimmung meines Wissens möglich. (Bin aber keine Anwältin)

Weswegen Collage-Arbeiten und digitale Malerei oft in einer Grauzone liegen. Du malst zwar etwas neues. Aber wenn du ein Porträtfoto abmalst, hast du nichts erschaffen, was vom Urheberrecht geschützt werden kann. Anders sieht es aus, wenn du den besagten Herrn in einer anderen Pose bringst oder aus einer anderen Perspektive malst. (Also das Foto nutzt als Referenz für eine neue Zeichnung… was auch eine Grauzone ist)

Du hast auch einen anderen Punkt aufgegriffen, als du vom Herrn Messi, geschrieben hast, nämlich, das Persönlichkeitsrecht. Jeder Mensch hat das Recht über seine eigene Abbildung in der Öffentlichkeit zu bestimmen. Personen im Rampenlicht müssen häufiger hinnehmen, dass sie ein Stückchen dieses Rechts gegen Ruhm getauscht haben.

Also, wenn du die Zeichnung einfach vom Foto abgemalt hast (und hier spielt es keine Rolle, wenn das Foto eine Farbaufnahme war), dann bist du nicht mehr in der Grauzone, sondern hast die Urheberrechte des Fotografen verletzt. Er kann dir bis zu dem Dreifache seines Honorars für das Foto in Rechnung stellen, wenn du es veröffentlichst, auch wenn es nur in einem Vereinsheim steht.
 
Zuletzt bearbeitet:

frastr

I + I = I0

AW: Digigal- und Smudge-Painting - Urheberrecht

Hallo kianhoffart,

Besten Dank erstmal für deine Rückmeldung.

Also abgemalt hab ich's nicht von einem bestimmten Foto, ich hab mich lediglich
von einigen Bildern inspirieren lassen.

Die entscheidende Frage die sich für mich stellt ist diejenige der Beweispflicht.
Bin ich als Ersteller eines solchen Porträts beweispflichtig, nicht gegen irgendein
Urheberrecht verstoßen zu haben, oder aber müßte irgendjemand beweisen
können, daß ich evtl. gegen ein Urheberrecht verstoßen hätte.

Ich denk mal, daß dies niemand beweisen könnte bzw. falls doch in irgendeiner
Form, wär die Feststellung auf Beweiswürdigung eine höchst subjektive
Angelegenheit.

Ab wann verstößt eine Ähnlichkeit gegen ein Urheberrecht ???

Ähnliches kennt man ja aus der Musikbranche, wo ein gewisser Poptitan
Hits am Fließband kreiert, bei welchen man fast immer das Gefühl hat,
denselben Song, oder wesentliche Bestandteile davon, schon mal gehört
zu haben. Irgendwelche erfolgreichen Klagen dagegen, gibt's meines
Wissens aber kaum.
 
Zuletzt bearbeitet:

dirtiharri

hilfsbereiter Zyniker

AW: Digigal- und Smudge-Painting - Urheberrecht

Andererseits kann man beim DP so detailgetreu arbeiten, daß kaum mehr ein Unterschied zum "vorbildnehmenden" Foto zu erkennen ist. Und dies, obwohl kein einziges Pixel des Fotos angerührt wurde.
.
Ich glaube nicht, dass es hier um die Wiederverwendung von Pixeln geht (sonst könnte ich ja ein Ölgemälde einfach abfotografieren und darauf abstellen, dass ich keinerlei Original-Ölfarbe verwendet hätte). Aber du hast recht, das ist eine schwierige Materie... Ein Freund sucht immer noch nach der Antwort, ob er den von ihm gemalten illuminierten Eiffelturm veröffentlichen darf... Der Turm ist ja kein Problem, aber auf die Lichter haben die Betreiber ein (c)...
 

DoctorG

Aktives Mitglied

AW: Digigal- und Smudge-Painting - Urheberrecht

Zunächst mal: hier gibt es keine einfachen Regeln a la "ab 34 Grad gilt es als warm". Hier gibt es wirklich nur das einzelne Werk und im Streitfall Richter, Gutachter, Zeugen und deren Einschätzungen. Die sind schon bei Austausch einer Person (geschweige denn des Bundeslandes) unterschiedlich in ihrer Haltung zu einem Werk - und wie ich als Moderator von solchen Einschätzungssitzungen weiß - selbst beim gleichen Personenkreis vor und nach dem Essen (je nach Laune will ich damit sagen) schon nicht mehr eindeutig.

Widersprechen will ich aber doch hierzu:
Generell ist auch das Abmalen von Fotos (pixel oder analog) eigentlich erst zulässig, wenn der Urheber seine Zustimmung dazu gibt. Erst wenn dieser über 70 Jahre tot ist (und die Erben keine Ansprüche mehr erheben), ist die Verwendung ohne Zustimmung meines Wissens möglich. (Bin aber keine Anwältin)
Praktisch erzeugt jemand, der eine Sache malt, ein Werk und keine Kopie - zumindest analog. Und das Urheberrecht schützt nun einmal "Urheber für ihre Werke" und explizit nicht Ideen. Ich darf ein Werk ggf. nicht kopieren - im Digitalen heißt das z.B. vervielfältigen der beinhaltenden Datei, Screenshots anfertigen etc., im Analogen kann ich aber zunächst einmal Werke erzeugen, wie ich will (und kann - so leicht ist ein Portrait zu erzeugen ja nun auch wieder nicht) und genieße dafür ebenfalls den Schutz des Urheberrechts. Sicher gibt es auch hier eine Grenze, bei der ich mich aufgrund eine fantastischen Maltechnik einem Vorwerk so annähern kann, dass ich eine Klage provoziere. Wenn man dann in einem Interview noch äußert, dass man eigentlich nur abmalt - gut - dann hat man die andere Partei mit Argumenten versorgt, klar. Das muss ich doch aber nicht. Beim echten analogen Malen erscheint mir das Risiko am Kleinsten, zumal wenn ich in meinem Werk gerade die beabsichtigten Änderungen einbringe.
Beim digitalen Malen würde ich jetzt von deutschen Gerichten nicht zu viel Verständnis erwarten. Selbst einige Photoshop-Werkzeuge wie der Stempel agieren - juristisch spitzfindig - mit Ausschnitten (also wieder Kopien) der Originale.
Wenn ich da bei den Kollegen von der Musik nachgucke - da gibt es ja über diese Remakes seit Jahren immer wieder Schnipsel von Hits in mehr oder minder neuen Songs: die müssen im lizensiert werden, selbst in relativ kleinen Dosen, de facto ab der Wiedererkennbarkeit. Und gerade die Wiedererkennbarkeit ist bei solchen Verarbeitungen ja gewünscht. Für Zwecke wie Karikaturen kann Dir zwar anerkannt werden, dass Du einem Werk eine eigene Idee hinzugefügt hast (ähnlich wie bei einer "Heino mit Techno"-Mischung) - je nach kommerziellem Erfolg, kann aber der Ur-Urheber eben für jede Deiner Postkarten z.B. einen Anteil nachfordern, wenn die erkennbare Basis sein Werk ist (immer unter der Annahme, dass der Urheber noch lebt, das Werk nicht gemeinfrei ist etc. - ich will hier möglichst nicht sämtliche Ausnahmen durchdeklinieren).
Eine solche transformatorische Nutzung - das wäre das Nutzungsrecht, dass Du brauchst - kennt das Urheberrecht weder im Euroraum noch im angloamerikanischen Raum, meines Wissens gibt es nirgends auf der Welt. Aktuell kennt das Urheberrecht nur die Kopie von Werken (oder Bestandteilen), das Patent-, Marken- und Gebrauchsmusterrecht die Kopie von zugrundeliegenden Ideen in verschiedenen Domänen.
Dieses im digitalen Bereich zumindest als Akteuer häufig benötigte Recht - sei es nun bezahlpflichtig oder auch unter bestimmten Umständen frei - existiert nur als Modernisierungsidee im Parteiprogramm der Piraten. Immer wenn man es brauchen könnte, läufst Du heute Gefahr in eine Abmahnung oder gar Klage zu rasseln.

Ich persönlich knipse meine Werke selbst, auch zum Verfremden. Die Zeit, die ich mit den Agenturen Anderer herumzachiere, Verträge zugeschickt bekomme, Verträge geändert zurückschicke (weil erstmal alles untersagt ist, worüber wir telefoniet hatten), durchsehen muss, ob unbemerkt wieder längst gestrichene Sätze erneut drin sind usw. usf. ... das ist so mühselig, da vergeht mir selbst jede Lust auf so etwas. Dann eben kein Bundeskanzler, dann eben nur mein Nachbar - aber mit einem einfachen Modelrelease, den kann ich dann im Photoshop schwarzeneggern oder zum Muppet machen, wie ich will.
 
Zuletzt bearbeitet:

frastr

I + I = I0

AW: Digigal- und Smudge-Painting - Urheberrecht

Auch euch beiden (dirtyharry, DoctorG) recht herzlichen Dank.

@DoctorG
.....
da vergeht mir selbst jede Lust auf so etwas. Dann eben kein Bundeskanzler, dann eben nur mein Nachbar - aber mit einem einfachen Modelrelease, den kann ich dann im Photoshop schwarzeneggern oder zum Muppet machen, wie ich will.
......

Dies geht leider in vielen Fällen nicht. Wenn du nämlich z.B. eine Website
über "sämtliche Päpste der Neuzeit" machen sollst, dann wird dir - ein von
dir geschossenes Foto deines Nachbarn - wahrscheinlich nicht wirklich
weiterhelfen. Ausser du wohnst in Pentling, Bergstraße 7. Denn dann hieße
dein Nachbar Joseph Ratzinger.

Irgendwelche Bilder von Nachbarn dann zu papsten (im Sinne von "zu
schwarzeneggern") erscheint mir dabei dann doch nicht ganz der geeignete
Weg.

Wenn's aber das Thema erlaubt, mit eigenen Fotos zu arbeiten, ja dann
beschäftigt einem die ganze Thematik "darf ich oder darf ich nicht"
natürlich überhaupt nicht. Das ist klar.

mfG
 
Zuletzt bearbeitet:

DoctorG

Aktives Mitglied

AW: Digigal- und Smudge-Painting - Urheberrecht

In dem Fall bleibt Dir dann nur der harte Weg über die Absicherungen (detaillierte Anfragen im Vorfeld/haarkleine Vereinbarungen mit den Rechteinhabern - womöglich Einspruchrechte, vor Veröffentlichung Rechte auf Einsichtnahme etc.).
Bei eigenen Projekten hat man es ja in der Hand, wie viele Komplikationen man sich zumuten will. Christo hat das Verpacken des Reichstags z.B. gegen 1971 konkretisiert und 1995 war es ja dann auch schon soweit - bei solchen Projektideen muss man etwas Bürokratie schon mögen.

Wenn jemand Dir so einen Auftrag anbietet (... und Du ihn annehmen willst ...) dann würde ich solche Vertragsrecherchen und -vereinbarungen sowie mögliche Beauftragungen von Vertrags-Anwälten entweder
- bereits als zu vergütende Zeit (auch wenn Rechteinhaber die Genehmigung letztendlich nicht geben oder der Auftraggeber das Werk nicht abnimmt) in ein Angebot mit aufnehmen oder
- vom Auftraggeber einholen und verantworten lassen und mich per Ausschluß jeglicher Haftung auf den technisch-künstlerischen Teil beschränken.

Wenn der Kunde das bezahlt, kann er sicher gerne einen Salat mit Lack von einem echten Gerhard Richter kriegen. Man merkt dann ja schnell, ob eine Kunde frech von Dir einen Richter geschenkt erwartet hätte und nur einen Salat bezahlen wíll (kommt vor, wäre aber nicht mein Kunde).

Mein Kalauerbeispiel mit Christo zeigt durchaus ernsthaft, dass die Aufwende für die Bürokratie bei bestimmten Kunstprojekten den Aufwand für das Werk selbst schnell um das Vielfache überragen können.
 
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