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ehemaliger Provider gibt Domain zurück, rechtliche Situation?

berniecook

Photo-Fan

Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Kündigung meines Vertrages bei 1&1, 1&1 gibt die dort angemeldete Domain an die Denic zurück. Denic hat mir eine Frist gesetzt bei der ich "kostenlos" die Domain löschen kann, die mittlerweile vorrüber ist. Parallel dazu wurde mir mitgeteilt, dass ich ab diesen Zeitpunkt einen Betrag von 58€ für diese Domain für das erste Jahr der Verwaltung zu begleichen hätte.
Ich jedoch habe
a) meinen Vertrag bei 1und1 gekündigt und somit auch meine dort angemeldete Domain
b) keinerlei Vertragsverhältnis mit der Denic, da ich diese nichtr beauftragt habe, diese Domain zu verwalten
c) Das Vertragsverhälnis zwischen der Denic und meinem ehemaligen Provider hat absolut mit mir nichts zu tun
d) ich somit auch nicht verplichtet bin, aufgrund meiner Kündigung bei 1&1 irgend welche Aktionen gegenüber der Denic zu tätigen (Löschen oder Verwalten meiner bei 1&1 gekündigten Domain)

Wie seht ihr das?
 

JoKi

Nicht mehr ganz neu hier

Also, bei einer Whois-Abfrage bei der Denic tauchst mit Sicherheit du als Eigentümer der Domain auf und als Administrativer Ansprechpartner.
Dein Provider hat lediglich für dich die Anmeldung übernommen. Ansprechpartner für die Denic bist du.
Auch nach der Kündigung des Providers bleibt die Domain dein Eigentum und die Denic ist für dich dein Ansprechpartner bzw. vice versa.
 
P

Pixelverwender

Guest

Es gibt prinzipiell zwei verschiedene Vertragsgegenstände mit einem Webhosting-Provider:
a) Webhosting
b) Domains
Wenn Du bei 1&1 Deinen Webhostingvertrag kündigst, musst Du darauf achten, auch explizit die Domain zu kündigen, da sonst die Verwaltung an die DENIC zurück übertragen wird.
Lässt Du die Frist der Möglichkeit der kostenlosen Löschung verstreichen, musst Du wohl oder übel zumindest für einen Abrechnungszeitraum an die Denic zahlen und die Domain ggf. bei der Denic kündigen.
Es sei denn, Du kannst anhand Deines Kündigungsformulares von 1&1 nachweisen, dass Du den Vertrag inklusive Löschung der dort angesiedelten Domain gekündigt hast.
Dann schick das Formular als Beleg an die Denic bzw. reklamiere bei 1&1 wegen der nicht erfolgten Domainlöschung.
Warum Du allerdings so lange gewartet hast, verstehe ich nicht ganz.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

GeBe

offen, direkt und unbelehrbar

...
a) meinen Vertrag bei 1und1 gekündigt und somit auch meine dort angemeldete Domain
...

Hallo,
wie Herr Pixelverwender vermute auch ich das Problem,
dass von der Kündigung des 1&1 Webspace die Domain
erst mal unberührt ist.

Das passiert auch umgekehrt, man zieht die Domain
um und wundert sich, dass da weiterhin der Webspace
berechnet wird.

Das Kündigen einer Domain wird einem nicht einfach
gemacht, man muss genau den Prozess des Hosters
einhalten. Vermutlich liegt das daran, dass eine
versehentlich Kündigung der Domain 100%ig verhindert
werden soll, da hier der Schaden und Ersatzforderungen
im Fehlerfall um ein Vielfaches höher wären.
 

berniecook

Photo-Fan

Hallo,
zunächst mal herzlichen Dank an alle Poster.
@Pixelverwender: ich habe nicht gewartet, sondern ich war der Meinung, dass ich das bereits gekündigt hatte da ich ja einen Vertrag mit 1&1 hatte.
Das ich das "extra" kündigen muss, wußte ich nicht. Erst durch einen Brief von Denic wurde ich darauf aufmerksam. Wenn dem so ist wie Du sagts, werde ich wohl bezahlen müssen. Dann werde ich aber gleich im selben Moment kündigen.
@d4y: genau das werde ich tun
@JoKi: wie kann das sein? Mit Denic habe ich niemals Kontakt gehabt, nur mit meinem ehemaligen Provider. So wie d4y empfahl schaue ich mir deren AGB`s mal ganz genau an.

Grüße
 

jochen_muc

Noch nicht viel geschrieben

Für mich eindeutig in Nummer 3.1 i.V.m. Nummer 1.3 der AGB für Domains geregelt: 1&1 wird nur als Vermittler zwischen Kunden und Vergabestelle (z.B. DENIC) tätig. Folglich wird dieser Vertrag unmittelbar zwischen dem Kunden und der Vergabestelle geschlossen.
Nach meiner Meinung (als Nicht-Jurist) hat sich 1&1 hier also korrekt verhalten.
 
A

annabellkiara

Guest

Ja, Du wirst zahlen müssen. Warum man eine Kündigungsfrist verstreichen läßt wird mir nie verständlich zu machen sein. Aus Schaden wird man klug (hoffentlich), wünscht ...

Anna
 
P

Pixelverwender

Guest

Mit Denic habe ich niemals Kontakt gehabt, nur mit meinem ehemaligen Provider.
Die Denic müsste eigentlich jedem bekannt sein, der mit einer eigenen Domain/Website zu tun hat.
Zitat Website Denic: „Die DENIC eG ist die zentrale Registrierungsstelle für alle Domains unterhalb der Top Level Domain .de und damit verantwortlich für den Betrieb und die technische Stabilität einer wichtigen Ressource des deutschen Internets. Wir stellen für die Domainverwaltung ein automatisches elektronisches Registrierungssystem zur Verfügung und betreiben ein weltweites Netz von Nameservern, das sicherstellt, dass über 15 Millionen .de-Domains weltweit rund um die Uhr erreichbar sind. DENIC erfüllt damit zusammen mit ihren Mitgliedern eine anspruchsvolle technische Aufgabe.
 
N

neudenk

Guest

Das muss bei 1&1 in den AGBs stehen. Als ich bei meinem Provider gekündigt habe, kam kurz darauf ne Mail von der Denic, das man mir die Domain kündigt. Das war für mich OK, denn das wollte ich ja auch. Scheint daher eher vom Provider abzuhängen.
 

iko

Maskenbildner

ich denk auch, das ist völlig rechtens.
wir haben unsere vereinsdomain bis letzes jahr bei 1und1 angemeldet. als wir umziehen wollten, haben wir den vertrag mit 1und1 gekündigt. es wär ja schlimm gewesen, wenn damit gleichzeitig unsere domain erloschen wäre. die wollten wir ja nur bei einem anderen hoster unterbringen. da ich der "besitzer" der domain war, musste ich extra einen übergabevertrag unterschreiben, weil die domain auf einen anderen namen laufen sollte.
ich denke, daran sieht man eindeutig dass der serverplatz und die domain zwei getrennte dinge sind.
 

timewanderer

Nicht mehr ganz neu hier

Hallo,
ja die Denic ist leider im Recht. Bei mir war das Problem, dass mein Provider (angeblich) meine Mitteilung über meinen Umzug mit dazugehörigem Bankwechsel nicht bekommen hat (bzw. bekommen haben will). Deshalb kam eine E-Mail, dass der Vertrag, wg. Nichteinlösung der Lastschrift (Konto existierte ha nicht mehr) gekündigt werde und der Vertrag hinfällig sei, und die Domain zur Weiterbearbeitung an die Denic zurückgegeben wird. Bei einem Anruf bei meinem (nun ehemaligen) Provider wurde mir gesagt, dass der Provider immer in Vorkasse bei der Denic geht, und dass das ja nun nicht mehr nötig sei (wg. Kündigung) und ich nun die Kosten der Denic tragen muss. Also bleibt nur die Möglichkeiten, die Domain zu löschen, oder zu bezahlen. Ich war übrigens NICHT bei 1&1. sondern bei einem "normalen" Hoster. Hoffe das holft Dir.

Grüsse
 

Diko

Noch nicht viel geschrieben

Guten Abend,

ich habe nur gute Erfahrungen mit der Denic. Und das seit Jahren.

Laut Deinem Post gehe ich jetzt mal davon aus, dass Du die Domain nicht mehr willst. Dann ruf einfach mal bei der Denic an. Die Denic sagt dazu selbst:

Sie haben eine Rechnung von DENICdirect bekommen, da für die betroffene Domain weder ein Providerwechsel noch die Domainlöschung innerhalb der für den TRANSIT vorgesehenen Frist durchgeführt wurde. Sie können Ihre Domain aber immer noch löschen oder einen Providerwechsel durchführen lassen. Kontaktieren Sie bitte in diesem Fall DENICdirect.
 

ralf24

Nicht mehr ganz neu hier

Habe ich neulich auch gehabt. Domain gekündigt (auch 1&1), Schreiben von der Denic wie oben. Nicht reagiert, 2. Schreiben, "wenn Sie die Domain behalten wollen, zahlen Sie bitte..., ansonsten wird sie gelöscht." Nicht bezahlt, Domain gelöscht, alles gut.
Ansonsten ist der Vertragspartner *nicht* die Denic. Für einen Euro pro Monat bekommt man eine Domain nur beim Provider, der sie massenhaft einkauft. 1&1 hat einen Vertrag mit der Denic und du mit 1&1.
Freundlicherweise bieten Sie dir einen neuen Vertrag an, falls du die Domain aus Versehen gelöscht hast. Ein Schelm, wer böses dabei denkt.
 

berniecook

Photo-Fan

Hallo,
herzlichen Dank für die Antworten. Habe gestern ein Schreiben der Denic erhalten. Darin waren:
1. Eine Rechnung über 58€. Darin wird angedroht, dass bei Nichtbezahlung die Domain gelöscht wird. Genau ist es, was ich ja will und der Meinung war dies mit meiner Kündigung auch die Domain gekündigt zu haben. Dem ist aber anscheinend nicht so.
2. Zugangsdaten zur Verwaltung von Domains erhalten, um "meine" Domain verwalten zu können und dem Hinweis, die Domän auch löschen können.

Ich habe jetzt die Domain gelöscht. Ich denke und hoffe, dass es jetzt das war.

Grüße
 

Jock-l

Aktives Mitglied

Was ich nicht nachvollziehen kann- als ich bei 1&1 wegzog, fragten Bearbeiter nach und wiesen mich als Noch-Kunde auf die Dinge hin... Vielleicht hat sich das in den letzten Jahren verändert ?
 
P

Pixelverwender

Guest

Es wird in den Vertragsbedingungen bei 1&1 und auch bei Kündigung vom Webhosting explizit darauf (auf die Domain-Thematik) hingewiesen – wie übrigens auch bei allen sonstigen mir bekannten Webhostern. Aber das Thema dürfte sich ja nun erschöpfend geklärt haben.
 
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