L
Leila
Guest
Liebe Freunde der bildenden Kunst!
Aus Wißbegierde und um belehrt zu werden führe den folgenden Sachverhalt an: Mein vorheriges Benutzerbild wurde von einem Moderator gelöscht mit der Bemerkung: „Optimal ist ein Foto von dir oder ein von dir erstelltes oder fotografiertes Bild. WICHTIG: Bild- und Lizenzrechte beachten - keine Promis, Stars, Simpsons, Mangas, Karikaturen und Co! Wenn du bereits ein Benutzerbild hast und es behalten möchtest, lasse die folgenden Felder unangetastet.“
Zur Information: Mein vorheriges Benutzerbild zeigte eine stark verkleinerte Reproduktion einer Postkarte, die sich schon seit dem Jahr 1917 (also seit 96 Jahren) in meinem Familienarchiv befindet. Genauer: Es zeigte eine Buntstiftzeichnung des Schweizer Malers Eugène Burnand, die damals wohl vieltausendfache Verbreitung fand und heute noch von patriotischen Postkartensammlern als Sammelobjekt geschätzt wird (die aber kaum mehr als 5 Schweizerfranken kostet).
Nun habe ich die mir zur Verfügung stehenden Suchmaschinen mit Suchbegriffen gefüttert und las unter den vielen Ergebnissen folgendes: „Das Urheberrecht entsteht mit der Schöpfung des Werkes und es erlischt regelmäßig 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers. D.h. für Jugendwerke eines Autors, der ein einigermaßen hohes Alter erreicht, kann es durchaus 120 Jahre bestehen. Daraus kann das Bedürfnis resultieren gewisse Nutzungen des Werkes, für die der Urheber an sich eine Vergütung beanspruchen kann, nach Ablauf einer gewissen Zeit, wenn Maßnahmen des Berechtigten nicht mehr zu erwarten sind, von der Vergütungspflicht ‚freizustellen‘.“ (). – Mir ist schon klar, daß hier Texte, nicht Bilder gemeint sind. Aber wie lautet die in Deutschland oder in der Schweiz geltende Rechtslage bezüglich der Bilder?
Sollte jemand diesen Beitrag gelesen haben, der sich in den Belangen des Urheberrechts auskennt, dann bitte ich ihn um zielführende Aufklärung bzw. um Hinweise und Verweise, da mich die Fülle der von mir gefundenen Informationen beinahe erschlägt.
Dankend verbleibe ich
Eure Leila
Aus Wißbegierde und um belehrt zu werden führe den folgenden Sachverhalt an: Mein vorheriges Benutzerbild wurde von einem Moderator gelöscht mit der Bemerkung: „Optimal ist ein Foto von dir oder ein von dir erstelltes oder fotografiertes Bild. WICHTIG: Bild- und Lizenzrechte beachten - keine Promis, Stars, Simpsons, Mangas, Karikaturen und Co! Wenn du bereits ein Benutzerbild hast und es behalten möchtest, lasse die folgenden Felder unangetastet.“
Zur Information: Mein vorheriges Benutzerbild zeigte eine stark verkleinerte Reproduktion einer Postkarte, die sich schon seit dem Jahr 1917 (also seit 96 Jahren) in meinem Familienarchiv befindet. Genauer: Es zeigte eine Buntstiftzeichnung des Schweizer Malers Eugène Burnand, die damals wohl vieltausendfache Verbreitung fand und heute noch von patriotischen Postkartensammlern als Sammelobjekt geschätzt wird (die aber kaum mehr als 5 Schweizerfranken kostet).
Nun habe ich die mir zur Verfügung stehenden Suchmaschinen mit Suchbegriffen gefüttert und las unter den vielen Ergebnissen folgendes: „Das Urheberrecht entsteht mit der Schöpfung des Werkes und es erlischt regelmäßig 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers. D.h. für Jugendwerke eines Autors, der ein einigermaßen hohes Alter erreicht, kann es durchaus 120 Jahre bestehen. Daraus kann das Bedürfnis resultieren gewisse Nutzungen des Werkes, für die der Urheber an sich eine Vergütung beanspruchen kann, nach Ablauf einer gewissen Zeit, wenn Maßnahmen des Berechtigten nicht mehr zu erwarten sind, von der Vergütungspflicht ‚freizustellen‘.“ (). – Mir ist schon klar, daß hier Texte, nicht Bilder gemeint sind. Aber wie lautet die in Deutschland oder in der Schweiz geltende Rechtslage bezüglich der Bilder?
Sollte jemand diesen Beitrag gelesen haben, der sich in den Belangen des Urheberrechts auskennt, dann bitte ich ihn um zielführende Aufklärung bzw. um Hinweise und Verweise, da mich die Fülle der von mir gefundenen Informationen beinahe erschlägt.
Dankend verbleibe ich
Eure Leila