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Leila

Guest

Liebe Freunde der bildenden Kunst!

Aus Wißbegierde und um belehrt zu werden führe den folgenden Sachverhalt an: Mein vorheriges Benutzerbild wurde von einem Moderator gelöscht mit der Bemerkung: „Optimal ist ein Foto von dir oder ein von dir erstelltes oder fotografiertes Bild. WICHTIG: Bild- und Lizenzrechte beachten - keine Promis, Stars, Simpsons, Mangas, Karikaturen und Co! Wenn du bereits ein Benutzerbild hast und es behalten möchtest, lasse die folgenden Felder unangetastet.“

Zur Information: Mein vorheriges Benutzerbild zeigte eine stark verkleinerte Reproduktion einer Postkarte, die sich schon seit dem Jahr 1917 (also seit 96 Jahren) in meinem Familienarchiv befindet. Genauer: Es zeigte eine Buntstiftzeichnung des Schweizer Malers Eugène Burnand, die damals wohl vieltausendfache Verbreitung fand und heute noch von patriotischen Postkartensammlern als Sammelobjekt geschätzt wird (die aber kaum mehr als 5 Schweizerfranken kostet).

Nun habe ich die mir zur Verfügung stehenden Suchmaschinen mit Suchbegriffen gefüttert und las unter den vielen Ergebnissen folgendes: „Das Urheberrecht entsteht mit der Schöpfung des Werkes und es erlischt regelmäßig 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers. D.h. für Jugendwerke eines Autors, der ein einigermaßen hohes Alter erreicht, kann es durchaus 120 Jahre bestehen. Daraus kann das Bedürfnis resultieren gewisse Nutzungen des Werkes, für die der Urheber an sich eine Vergütung beanspruchen kann, nach Ablauf einer gewissen Zeit, wenn Maßnahmen des Berechtigten nicht mehr zu erwarten sind, von der Vergütungspflicht ‚freizustellen‘.“ (). – Mir ist schon klar, daß hier Texte, nicht Bilder gemeint sind. Aber wie lautet die in Deutschland oder in der Schweiz geltende Rechtslage bezüglich der Bilder?

Sollte jemand diesen Beitrag gelesen haben, der sich in den Belangen des Urheberrechts auskennt, dann bitte ich ihn um zielführende Aufklärung bzw. um Hinweise und Verweise, da mich die Fülle der von mir gefundenen Informationen beinahe erschlägt.

Dankend verbleibe ich

Eure Leila
 

Kleindarsteller

Aktives Mitglied

AW: Eigenes Benutzerbild

Einfach nicht aufregen. Mods sind - entgegen weitverbreiteter Annahme - unentgeltlich wirkende Dienstleister mit einem soziopsychologischen Belohnungssystem, das zu erörtern hier zu weit führt. Fakt ist: es gibt kein Geld zurück, wenn der Service nicht stimmt. Es floss ja auch vorher keins.

Im Übrigen bin ich der Meinung, dass ein wacher Geist immer eine Ava-native im Köcher hat. Eigentlich müsste es nur so sprudeln. Also klage nicht, sondern lass' dir was einfallen. ;)
 
L

Leila

Guest

AW: Eigenes Benutzerbild

Einfach nicht aufregen. Mods sind - entgegen weitverbreiteter Annahme - unentgeltlich wirkende Dienstleister mit einem soziopsychologischen Belohnungssystem, das zu erörtern hier zu weit führt. Fakt ist: es gibt kein Geld zurück, wenn der Service nicht stimmt. Es floss ja auch vorher keins.

Im Übrigen bin ich der Meinung, dass ein wacher Geist immer eine Ava-native im Köcher hat. Eigentlich müsste es nur so sprudeln. Also klage nicht, sondern lass' dir was einfallen.

Ich danke Dir für Deine Antwort, lieber Kleindarsteller, und präzisiere meine Anfrage ganz unaufgeregt: Kannst Du mir sagen, ob und wann das Urheberrecht auf Bilder in den deutschsprachigen Ländern abläuft?

Die Comicfigur Superman wurde während den 1930er-Jahren des vorherigen Jahrhunderts geschaffen, also (von heute an zurückgerechnet) vor mehr als 73 Jahren. Hat – und diese Frage interessiert mich besonders – heute noch ein Mensch das Recht auf die alleinige bildliche Publikation dieser Figur? Wenn ja: In welchen Ländern auf der Erdkugel könnte er dieses Recht heute noch geltend machen? Immerhin verweist mich die Bildersuche der Allerweltssuchmaschine Google auf ca. 147 Millionen Fundstellen, so daß ich zur Annahme neige, daß sämtliche Patentanwälte auf Erden mit beinahe nichts anderem beschäftigt sind, als mit der Aufspürung der bildlichen Erscheinung des allgegenwärtigen Supermans, ja daß sie einen Gutteil ihres Lebensunterhalts ihm zu verdanken haben (den Großteil wahrscheinlich der Mickey Mouse).

Gruß von Leila ;)
 

patrick_l

Hat es drauf

AW: Eigenes Benutzerbild

Die Comicfigur Superman wurde während den 1930er-Jahren des vorherigen Jahrhunderts geschaffen,[...]

Superman der erste wahre Comicheld. :) Entstehung Anfang und veröffentlicht erst zum Ende der 1930er Jahre. Noch ein paar Tage älter wäre Walt Disney's Mickey Mouse. Hier könnte man ja auch meinen das deren Alter nach "Rechte" erloschen sind.

Superman selbst wurde ja schon früh für paar Dollar an den Verlag verkauft. Peanuts für einen Helden. ;)

Wikipedia schrieb:
Die Rechte an ihrer Schöpfung traten sie für einen Scheck über 130 Dollar an den Verlag ab

Bei den genannten Protagonisten kommt hinzu, das es Marken sind. Eigentlich wäre der Markenschutz ebenfalls erloschen, wenn es in den USA keine Gesetzesänderung gegeben hätte. Der "Sonny Bono Copyright Term Extension Act"

wikipedia schrieb:
Nach den ursprünglichen gesetzlichen Regelungen der USA wäre Mickey Mouse heute kein markenrechtlich geschütztes Produkt mehr. Die Verlängerung des Schutzes wurde jedoch durch eine Gesetzesänderung ermöglicht, den sogenannten Sonny Bono Copyright Term Extension Act.
Mickey Mouse, Superman und Co sind also weiterhin geschützt. ;) was jetzt deine Postkarte angeht. Das Urheberrecht erlischt wie von dir schon richtig genannt 70 nach dem Tod.

Bemühe mal die Suche nach Urheberrecht, Copyright und Co. Du wirst einige Threads zum Thema finden. Würde ja auch hier schon oft diskutiert. ;) Zu guter Letzt noch ein Punkt. Es ist immer davon abhängig, wer wo versucht Rechte geltend zu machen.

Liebe Grüße, Patrick
 
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Leila

Guest

AW: Eigenes Benutzerbild


Vielen Dank, lieber Patrick, für Deine ausführliche Antwort.

In einem Alptraum wurde mir, der Angeklagten, die Anklageschrift verlesen. Mir wurde schlüssig nachgewiesen, daß ich aus der Verwendung eines Postkartenmotivs als Benutzerbild einen immensen finanziellen Nutzen gezogen und dadurch den Bildrechtinhaber in den finanziellen Ruin trieb. Das drakonische Urteil lautete: Tausendmal lebenslänglich Zuchthaus bei Wasser und Brot ohne Rekursmöglichkeit.

Nur zwei Sätze zitiere ich aus der schriftlichen Urteilsbegründung: „Auch Bilder, die Milliarden Menschen wohlbekannt sind, dürfen dem geltendem Unrecht gemäß nur als Bückware weitergereicht bzw. zur Besichtigung ausgehändigt werden. Eine höchstrichterliche Genehmigung zur Ansicht ist vor der Besichtigung solcher Bilder vorzuweisen.“

Gruß von Leila ;)
 
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