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Eine Fotorecht-Frage

Alice2005

nicht mehr ganz neu

AW: Eine Fotorecht-Frage

Die Ansage ist ein MUSS aus meiner Sicht. Und in den vergangenen Stunden hat sich gezeugt, dass auch Leute auf mich zugekommen sind und nochmal nachgefragt haben. Nachfragen bezogen sich allerdings auf das Projekt ansich und den Interesse daran. Zum Fotografieren selbst gab es nie Fragen, aber wie oben schon geschrieben, es braucht nur einem was seltsames im Kopf rum gehen ...

Ich danke euch für euer Bemühen.
 

Fotografie

randacek_pro

Mod | Forum

AW: Eine Fotorecht-Frage

Vielleicht wollten sie nur nicht so direkt nachfragen, sondern gerade mal wissen, was eigentlich dahinter steckt; Skepsis kennt verschiedene Wege ;)
Umso besser, dass du jetzt einen Weg gefunden hast, das zu regeln.
Ich finde es jedenfalls sehr gut, dass du das so ernst nimmst.

Nur mal so aus Neugier: betreibst du diese Hundeschule?

Lieber Gruß
 

Alice2005

nicht mehr ganz neu

AW: Eine Fotorecht-Frage

Nur mal so aus Neugier: betreibst du diese Hundeschule?
Lieber Gruß

Nein, ich bin dort "nur" Kunde, aber vermutlich etwas verrückt:D. Am Jahresende findet ein Hundeweihnachtsmarkt statt und der Erlös daraus geht als Spende an ein Tierschutzprojekt. Neben Hundekeksen und Hundewurst soll ein Kalender das "Sahnehäubchen" werden.
Und diese Geschichte wird von einer Handvoll Leuten organisiert, die auch Kunden der HuSchu sind, also einfach so aus Leidenschaft und natürlich unter der Schirmherrschaft des Eigentümers.
 

Babamungipa

grumpy

AW: Eine Fotorecht-Frage

mach dich locker, das Rechtsberatungsgesetz hat sich geändert.

Interessanter Hinweis. Ich habe daraufhin etwas rumgelesen.

Zur Ergänzung (Ich nehme an, Du beziehst Dich auf das Rechtsdienstleistungsgesetz):

"Das RDG führt keine umfassende Rechtsdienstleistungsbefugnis unterhalb der Rechtsanwaltschaft ein. Wer umfassend rechtlich beraten will, muss weiter Volljurist sein; d.h. er muss beide juristischen Staatsexamen bestanden und darüber hinaus als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen sein."

Quelle: Rechtsdienstleistungsregister NRW

Ob hier in einem Forum wie hier § 2 Abs. 3 Nr. 5 ("Rechtsdienstleistung ist nicht die an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung von Rechtsfragen und Rechtsfällen in den Medien") einschlägig wäre, müßte man recherchieren, ich denke aber eher nicht.....:)

Wir werden also wohl weiter mit den netten Disclaimern leben.

@ ZwenD: Falls Du eine einschlägige Quelle hast, die größere Freiheit postuliert, würde sie mich (und sicher auch andere hier) interessieren.
 
M

musicmixer

Guest

AW: Eine Fotorecht-Frage

Hallo,
ich würde dir raten auf jedenfall einen Vertrag zu machen. Ähnlich eines Modelreleasevertrages. Du solltes unbeding reinschreiben für was die Aufnahmen sind und wo die Rechte am Bild liegen. Ebenso muß die Vergütung beantwortet werden. Auch ein Tier ist eine Rechtsperson (Haftplicht für Hunde). Komplette Adresse des Halters mit Unterschrift. Damit bist du dann abgesichert, nicht das einer auf die Idee kommt und von dir noch Geld will fürs Veröffentlichen seines Hundes.

Grüße Steffen
 
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