Stadtdurchstreifer
Hallo,
heute war die Polizei in unserer kleinen Alltagskulturwerkstatt in Lüneburg und verlangte die Entfernung eines Fotos aus dem Schaufenster:
Link mal sicherhheitshalber entfernt - in eigenem Interesse
mit der Begründung, dass das Recht auf das eigene Bild verletzt worden sei.
Damit ich keine weiteren Probleme mit dem Bild bekomme, habe ich es für die Veröffentlichung hier entsprechend "zensiert" dargestellt. Im Original ist es in etwa 50cm Breite ausgedruckt aber in S/W. Die Gesichter der Personen sind gut zu erkennen auch wenn die Schärfe eher auf dem Arm des Domonstranten als auf den Gesichtern der Polizei liegt. Aufgenommen habe ich das Bild während einer Demonstration des DGB gegen eine "Mahnwache" der NPD.
Muß ich das Bild entfernen oder fällt es wegen der Aufnahmesituation unter § 23 KUG?
Vielleicht ist ja ein Rechtsanwalt unter den Besuchern und kann mir einen Tipp geben.
Danke für Antworten.
heute war die Polizei in unserer kleinen Alltagskulturwerkstatt in Lüneburg und verlangte die Entfernung eines Fotos aus dem Schaufenster:
Link mal sicherhheitshalber entfernt - in eigenem Interesse
mit der Begründung, dass das Recht auf das eigene Bild verletzt worden sei.
Damit ich keine weiteren Probleme mit dem Bild bekomme, habe ich es für die Veröffentlichung hier entsprechend "zensiert" dargestellt. Im Original ist es in etwa 50cm Breite ausgedruckt aber in S/W. Die Gesichter der Personen sind gut zu erkennen auch wenn die Schärfe eher auf dem Arm des Domonstranten als auf den Gesichtern der Polizei liegt. Aufgenommen habe ich das Bild während einer Demonstration des DGB gegen eine "Mahnwache" der NPD.
Muß ich das Bild entfernen oder fällt es wegen der Aufnahmesituation unter § 23 KUG?
Vielleicht ist ja ein Rechtsanwalt unter den Besuchern und kann mir einen Tipp geben.
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