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Endlich mal ein vernunftsbezogenes höchstrichterliches Urteil

Fotografie

E

essdreipro

Guest

Foto aus dem Bereich der Zeitgeschichte...??

Mieterfest..???

die spinnen, die Römer ;) ...
 

Picturehunter

Docendo discimus, sapere aude, incipe!

Wenn man solche Mieter hat, die derart hartnäckig nach der Kohle gieren, dann frage ich mich doch, was für ein Fest das wohl gewesen sein soll?

Letztendlich bleibt auch bei diesem Urteil einiges sehr offen formuliert, ändere die Situation und die Bedingungen nur ein ganz klein wenig, und dann mag das schon wieder ganz anders aussehen. Und genau diese Ungewissheit ist es ja, die einem beim Auslösen immer irgendwie ein flaues Gefühl in der Magengrube bereitet ...

Dennoch ein interessantes Urteil ...

LG
Frank
 
E

essdreipro

Guest

sehe ich genauso... kann zulässig sein...

eine geschickter Anwalt und nur eine Nuance Abweichung
von hier beurteilter Situation und das ganze landet wieder
vor Gericht...
 

Cobblepot

Brustimplantate-Betrüger

PSD Beta Team
Wenn man solche Mieter hat, die derart hartnäckig nach der Kohle gieren,
Daran verdienen hauptsächlich Anwälte, Abmahnbehörde und Gutachter.
Gesetzliche Grauzonen sind eine Goldgrube.:)

PS.
Ich wünsche mir einen "Disclaimer" für alle Gesetzestexte:

Wer Gesetzeslücken findet und nicht meldet oder ausnutzt, macht sich strafbar.
 
Zuletzt bearbeitet:

Digicam

weitestgehend nur noch lesend

ändere die Situation und die Bedingungen nur ein ganz klein wenig, und dann mag das schon wieder ganz anders aussehen. Und genau diese Ungewissheit ist es ja, die einem beim Auslösen immer irgendwie ein flaues Gefühl in der Magengrube bereitet ...
Sehe ich auch so.

Dennoch sehe ich hier in puncto Street ein gewisses Potential. Wenn schon Bilder von einem Mieterfest, welches der Natur nach ja nur für einen engen Personenkreis von Interesse ist, zeitgeschichtliche Bedeutung haben, wie ist das dann erst bei der Street-Fotografie?

Die Darstellung von Modeerscheinungen, sozialen Strukturen, zwischenmenschlichen Begebenheiten usw. schreit ja geradezu nach Zeitgeschichtliche.
 

dagdavincy

Aktives Mitglied

Ich kann diese Entscheidung nur begrüßen. Ein Freibrief ist das aber keinesfalls.
Wer klagen will findet gerne einen Anlaß. Damit müssen wir leben. Im Zweifelsfall müssen die Kläger aber auch die Kosten tragen!
 

gefrorene_wand

Angekommener

Hallo,

ein "MIETERFEST "ist ja wohl kein Ereignis des Zeitgeschehens da Mietverhältnisse ja wohl fast immer ein begrenzter Zeitraum sind und oft aus der Not heraus geschlossen werden.Weiterhin sind Mieterfeste oft auf die Mieter begrenzt und fremdes Publikum ausgeschlossen. Wo ist da also das Zeitgeschehen ???
Weiterhin darf man Personen auf einem Fest ohne deren Einwilligung zu Werbezwecken missbrauchen.

Zitat:

Zudem werde durch die Broschüre der Eindruck vermittelt, es lohne sich bei der Vermieterin Mieter zu sein.

Zitat Ende

Quelle"kostenlose Urteiler de" Link


Dies ist der Beginn einer volständigen persönlichen Entmündigung und stellt einen klaren einbruch in die Persönlichkeitsrechte dar. Aber hier spinnen icht nur die Römer sondern auch einige User die wild mit Ihrer Kamera fuchtelnd durch die Weltgeschilchte laufen und meinen für sich mal wieder einen Rechtsfreien Raum entdeckt haben.
 
Zuletzt bearbeitet:

drphoto

Aktives Mitglied

Ne, ne, das relativiert endlich mal vieles :)
Lieber Gruß
Rata

Ich frag mich was das Urteil relativieren soll und außerdem was soll an einem Mieterfest Zeitgeschichte soll.

Vieles bleibt nach wie vor "WischiWaschi". Nach wie vor steht man als Fotograf der Bilder veröffentlichen/verkaufen will "mit einem Bein im Zuchthaus".

Axel
 

gerika

Hat es drauf

Da ich meinen Beitrag vor einigen Stunden (ca. 15 h) begonnen habe und jetzt erst wieder aufnehmen konnte, wurden hier ja schon viele weitere spannende Meinungen niedergelassen.

Das Mieterfest sei von lokaler gesellschaftlicher Bedeutung gewesen.
Aufgrund des gesellschaftlichen Interesses habe es sich beim Mieterfest um ein zeitgeschichtliches Ereignis gehandelt = § 23 Nr 1 KUG

Wenn ein Mieterfest in den Augen des BGHs als "von lokaler gesellschaftlicher Bedeutung" eingestuft wird und Aufgrund dessen ein "gesellschaftliches Interesse" unterstellt wird,
könnte man auf die Idee kommen, dass Volksfeste, Kirmes, Oktoberfeste und evt. sogar Vereinsfeste von gleichem gesellschaftlichen Interesse sind.

Wenn ein Mieterfest, Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen gleichen würde (ich tippe mal auf die schwammige Bezeichnung "ähnlichen Vorgängen", könnte man sich an § 23 Nr 3 KUG auch noch gütlich tun.

Recht gibt es für die besseren Argumente ;) - wer wollte dem BGH widersprechen
Es bleibt die Frage: Wer legt fest, bei welchen Gelegenheiten gesellschaftliches Interesse unterstellt wird.
 

John-George

jedentagneu

Ich finde die Begründung auch etwas merkwürdig und letztlich bleibt alles offen.

Muss ich also die Menschen, die bei der Fussball-WM vor dem Bildschirm große Freude oder Enttäuschung zeigen fragen, ob ich ihre Tränen zeigen dar? Meine Meinung, wer an öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, oder(wie an Mieterfesten als Teil des Zeitgeschehens dieses Vermieters) und nicht gerade als Einzelperson direkt im Focus des Bildes steht, hat keine Rechte derart zu klagen! Für mich hat das nichts mehr mit Rechten am Bild zu tun, das ist einzig von denen gemacht, die mit den Klagen Geld verdienen können. Ansonsten kannst du zB. Bildjournalismus abschaffen.

Es geht auf anderer Ebene inzwischen soweit, dass ich einen kopierten Zeitungsartikel nicht mal mehr faxen und archivieren darf.

Nichts gegen das Recht am Bild, aber dann müsste "Bild" ja wegen der manchmal tollen Merkelfotos ständig mit Klagen rechnen. Auch das hat mit Zeitgeschichte wenig zu tun. der Dumme ist immer der, der am wenigsten Kohle für den Anwalt hat. Letzter hat übrigens seine Lobby im Bundestag.
 

dagdavincy

Aktives Mitglied

..............
Nichts gegen das Recht am Bild, aber dann müsste "Bild" ja wegen der manchmal tollen Merkelfotos ständig mit Klagen rechnen. .............
Sei Dir sicher. Sie rechnen auch damit! Aus diesem Grund beschäftigt gerade dieser Herausgeber eine erlesene Truppe von Anwälten.
Ich erinnere an das Buch "Der Mann der Hans Esser war" von Günther Wallraff. Er stellte den Mißbrauch von Text- und Bild dieser Redaktion in die Öffentlichkeit. Bild klagte in mehreren Prozessen dagegen - über Jahre hinweg - und verlor jeweils in allen Instanzen.

Madame Merkel ist eine Person des öffentlichen Interesses/der Zeitgeschichte und muß von daher Einiges, wenn auch nicht alles ertragen.
mit wachem Klick.
 
E

essdreipro

Guest

ich frage mich ernsthaft, anhand der Argumente des BGH,
die aus meiner Meinung 'fadenscheinig' wirken, muss ich mir
denn gefallen lassen, dass ich in meiner Freizeit alles mit mir
geschehen lassen muss...

wenn ein 'Mieterfest' ein Anlass zur Zusammenkunft und Freude
weniger ist, muss dieser aus meiner Sicht 'kommerziell' von
Einzelnen ausgenutzt werden...

hier habe ich den Eindruck, als hätten die obersten Richter etwas
neu (?) entdeckt - das KUG...

hier scheint es, als würde es angewendet, was 'das Zeugs hält'..
 

Digicam

weitestgehend nur noch lesend

anhand der Argumente des BGH,
die aus meiner Meinung 'fadenscheinig' wirken
Ja, ich habe mir auch überlegt, wie ein Mieterfest Zeitgeschichte sein kann.
Aber so langsam verstehe ich die Aussage von @Rata :
das relativiert endlich mal vieles
In unserer Gesellschaft ist der gesunde Menschenverstand völlig verloren gegangen.

muss ich mir
denn gefallen lassen, dass ich in meiner Freizeit alles mit mir
geschehen lassen muss...
Das ist doch das Problem in unserer Gesellschaft (ich meine jetzt nicht Dich persönlich, @essdreipro ).

Beispiel Street:
Ein ambitionierter Hobbyfotograf macht Street und regt sich auf, wenn die Fotografierten gleich mit einer Abmahnung reagieren. Andererseits ist der gleiche Hobbyfotograf gleich beim Anwalt, wenn er selbst "Opfer" eines Streetfotografen geworden ist.

Und genau hier geht es um den von mir angesprochenen gesunden Menschenverstand:
  1. Nur weil man das große Geld wittert, rennt man zu Anwalt, anstatt erst mal miteinander zu reden.
  2. Man selbst glaubt, mit anderen Dinge tun zu dürfen, von denen man sich verbittet, das sie mit einem selbst gemacht werden. ("Think, McFly! Think!")


Dann fällt mir gerade nochwas ein:
ändere die Situation und die Bedingungen nur ein ganz klein wenig, und dann mag das schon wieder ganz anders
Ja, aber...

Entscheidungen des BGH haben Grundsatzcharakter. Und wenn auch das System der Präzedenzfälle bei uns in Deutschland nicht so ausgeprägt ist wie andernorts, wird es doch angewandt. (Ab hier jetzt das, was ich schon in Post #8 geschrieben habe.)
 
Zuletzt bearbeitet:

dagdavincy

Aktives Mitglied

Mich erinnern manche Kommentare hier an den Konflikt zwischen Fussgängern, Radfahrern und Autofahrern; abhängig davon wie wir unterwegs sind, wechseln wir gerne den Standpunkt!:confused:

Ich wüßte auch gerne Näheres über dieses Mieterfest bevor ich mir eine Meinung bilden könnte, hinsichtlich dessen "zeitgeschichtlicher" Bedeutung.
 

John-George

jedentagneu

Was ist von zeitgeschichtlicher Bedeutung?

Ich gehe mal davon aus, dass der Vermieter seine Mieter zu einer was-weiß-ich Party eingeladen hat, Sommerfest/Jubiläum. Da darf "er" die Bilder nicht für seine Mieterzeitung verwenden? Ist das Fest nicht ein Stück Zeitgeschichte dieses Vermieters oder braucht Zeitgeschichte Weltkriege?
Würden die Mieter sich gegenseitig zur Grillparty einladen um die endlich reparierte Haustür zu feiern, sähe das schon anders aus..., dann sollte der Vermieter schon fragen müssen!
 
Bilder bitte hier hochladen und danach über das Bild-Icon (Direktlink vorher kopieren) platzieren.
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