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Farben und Wortähnlichkeiten bekannter Markenartikler

Sengiottohund

Noch nicht viel geschrieben

Wer hat evtl. Erfahrung, kennt sich da gut aus und kann zu folgenden Thema zu mehr objektiver Rechtssicherheit verhelfen.
Es geht um die angelehnte Anwendung von Farbbereichen und eine Wortspielerei die sich in ähnlicher Weise verhält wie ein Teil eines Markenlogos, daß allerdings auf einen anderen Sinn und ein völlig anderes Produkt hinweisen soll.
Es handelt sich nicht um eine Kopie des Markenlogos, das ist klar erkennbar, weil wesentliche Teile fehlen, die Arbeit weicht deutlich davon ab, jedoch erkennt man auf Grund der Farbgebung und der Eigenheit der neuen Wortverwendung, wer quasi dahintersteckt.
Mehr kann dazu etwas mehr Kompetentes und Informatives sagen als verjagende und ängstliche Äußerungen aus dem Bauch heraus die wei die Hasen sich duckend nur zur Vorsicht mahnen, weil mal in einer Boulevardzeitung von 20.000 € Strafgeld im Falle X etwas gelesen hat vor zweieinhalb Jahren.
 

Fotografie

AW: Farben und Wortähnlichkeiten bekannter Markenartikler

Hängt vermutlich stark vom Markeninhaber ab, ob der Spass versteht. Ich würde dort nachfragen, das ist das sicherste. Wenn Du deren (schriftlichen) Segen hast, dann kann nichts schief gehen. Ansonsten geht das in den unscharfen Bereich Satire o.ä.
Es gab mal in Düsseldorf ein vegetarisches Restaurant, das nannte sich "Möhrenpick" und hatte einen der Marke "Mövenpick" sehr ähnlichen Schriftzug. Mövenpick fand das überhaupt nicht lustig und verdonnerte den Laden dazu sich umzubenennen. Die nannten sich dann "Mohrenpick", was natürlich überhaupt keinen Sinn mehr machte. Das das Restaurant schließen musste hatte aber dann andere Gründe ;)
 
Zuletzt bearbeitet:

Anina

Pixelschubserin

AW: Farben und Wortähnlichkeiten bekannter Markenartikler

Ich wüsste zu berichten, dass die Band "Becks Pistols" sich umbenennen musste. Und zwar nicht wegen der ähnlich klingenden Band, sondern weil ein Azubi der Brauerei Becks ein T-Shirt der Band anhatte und darauf hin die Chefs auch beschlossen haben, dass sie da keinen Humor haben.

Ich wäre also in jedem Fall sehr vorsichtig.

lg
Anina
 

aaarghh

Kann PCs einschalten

AW: Farben und Wortähnlichkeiten bekannter Markenartikler

Wer hat evtl. Erfahrung, kennt sich da gut aus...

Wie immer bei juristisch relevanten Fragen nützen Erfahrungsberichte recht wenig.

Wenn es wichtig für Dich ist dann frag einen darauf spezialisierten Anwalt, oder noch besser, hol dir die (schriftliche!!!) Genehmigung des Inhabers der Markenrechte des Originals. Alles Andere wird Dir nicht helfen.

Wie schon zuvor zu lesen ist verstehen Markeninhaber mitunter keinen Spaß, und diese Humorlosigkeit kann Dich im ungünstigsten Fall ganz schön teuer zu stehen kommen. Das ist es idR nicht wert. Es sei denn, Dich erwartet eine Abmahnung in Verbindung mit Kosten in Höhe von 1000,- €, nachdem Du schon eine Million daran verdienst hast. Dann ist es egal.
 

mapegele

Täglich anwesend

AW: Farben und Wortähnlichkeiten bekannter Markenartikler

...Es handelt sich nicht um eine Kopie des Markenlogos, das ist klar erkennbar, weil wesentliche Teile fehlen, die Arbeit weicht deutlich davon ab, jedoch erkennt man auf Grund der Farbgebung und der Eigenheit der neuen Wortverwendung, wer quasi dahintersteckt....

Ja nee, iss klar !? -> Es handelt sich NICHT um eine Kopie, jedoch erkennt man, wer quasi dahintersteckt??? :lol:

Das würde ich persönlich einfach lassen. Da ist ja der Ärger schon vorprogrammiert. :( Es sei denn, der Witz ist verdammt gut und die Person, auf dessen Kosten er statt findet hat Humor und Du weißt das.
Ansonsten könntes Du das große Heulen bekommen. :'(

Die einzige Möglichkeit, solch ein Projekt rechtssicher durchzuziehen, sehe ich in Verbindung mit einem darauf spezialisierten Anwalt. Der sollte Dir dann sagen können, wie weit Du gehen kannst und wo Du besser Halt machst.

Und denk immer dran: Dumm ist nur, wer dummes tut. ;)

Das hat nichts mit "verjagenden und ängstliche Äußerungen" zu tun. Gelle?

Verpixelte Grüße
 

liselotte

Bärliner Jung

AW: Farben und Wortähnlichkeiten bekannter Markenartikler

Das Problem ist für was du es verwenden möchtest?
Habe auch ein Becks Street Boys Shirt, hatte das aber noch nicht in der Brauerei an.:lol::lol::lol:
MfG
immer Glatteis
 

randacek_pro

Mod | Forum

AW: Farben und Wortähnlichkeiten bekannter Markenartikler

Wer hat evtl. Erfahrung, kennt sich da gut aus und kann zu folgenden Thema zu mehr objektiver Rechtssicherheit verhelfen.
[...]
Zu mehr Rechtssicherheit kann dir hier im Rahmen des Forums nicht verholfen werden, denn dazu müsste man den Einzelfall genau prüfen. Du beschreibst jetzt einfach nur das "Logo", im Moment wissen wir nicht mal, wie dein Logo aussieht und an welches es sich anlehnt :)

In der Tat könnte hier der Geschmacksmusterschutz eine erhebliche Rolle spielen, aber wie gesagt, so eine "objektive Rechtssicherheit" kann dir hier im Rahmen des Forums nicht geboten werden, da wir keine Rechtsberatung ersetzen können!
Das fängt schon damit an, dass sicherlich nicht alle der hier Anwesenden Juristen sind (ich bin schon mal kein Jurist) und andererseits: wie willst du entscheiden, welche Meinung zu dem Thema "objektiv" ist, wenn du ja gar nicht weißt, wen du vor dir hast, der diesen "Rat" gibt? ;)
Es ist keine Grundlage eine Meinung als "objektiv" anzusehen, nur weil sie rhetorisch gut vorgetragen wurde :)
Sollte es zu einer Abmahnung kommen, wirst du dich nicht auf diese Meinung berufen können und niemand von hier könnte und würde die juristische Verantwortung für den "Rat" übernehmen - zumal eben so pauschal auch keine Rechtsmeinung für deinen Fall gebildet werden kann.

Juristerei ist kompliziert, es gibt viele Grautöne. Selbst ein "grundsätzlich schon" heißt nicht, dass etwas in jedem Fall erlaubt ist.
Mehr kann dazu etwas mehr Kompetentes und Informatives sagen als verjagende und ängstliche Äußerungen aus dem Bauch heraus die wei die Hasen sich duckend nur zur Vorsicht mahnen, weil mal in einer Boulevardzeitung von 20.000 € Strafgeld im Falle X etwas gelesen hat vor zweieinhalb Jahren.
Reine Erfahrung bringt da nicht weiter.
Es ist zwar richtig, dass man gerade auch Berichte zu juristischen Themen aus Boulevardzeitungen kritisch sehen sollte, aber die Gründe dafür sind die gleichen, warum auch "Rechtstipps" in Foren mit Vorsicht zu genießen sind: im Zweifel geben Laien anderen Laien Rat, du weißt immer noch nicht, worauf sich das stützt und ob da nicht jemand etwas falsch verstanden hat. Dein Anliegen, "duckenden Hasen" zu entgehen, lässt sich damit nicht umgehen - im Zweifel verkehrt es sich eher ins Gegenteil. Und eben weil man dazu alle Fakten kennen müsste und über aktuelle Urteile genauso Bescheid wissen, wie über eine juristische Ausbildung verfügen muss, wäre der einzige objektive Rat, den man dir geben kann, zu einem qualifizierten Anwalt zu gehen und ihm deinen Fall genau darzulegen.

So eine Beratung ist auch nicht in 5 Minuten getan, es bedeutet für den Anwalt Arbeit: daher wird er auch ein Honorar dafür verlangen; jedoch steht er dann auch für den Rat ein, den er dir gegeben hat. Das gibt dir auf jeden Fall eher Rechtssicherheit, als allgemeine Erfahrungen (wie diese hier:e-recht24.de) zu deinem speziellen Fall.

Lieber Gruß
 

Sengiottohund

Noch nicht viel geschrieben

AW: Farben und Wortähnlichkeiten bekannter Markenartikler

Hallo, da ist schon für mich eigentlich ein Haken immer jemanden erst befragen zu müssen ob etwas so oder so ausschauen darf und der Rechtspegel ob ich etwas gestalterisch darf oder gemacht werden kann abhängig ist von dessen humoristischer Spaßverständnisbereitschaft.
Das kann natürlich nicht sein. Andererseits halte ich eine Befragung eines Unternnehmens auch für einen Akt der Unterwürfigkeit mit dem ich schon klarstelle, daß ich von vornherein von dessen Großzügigkeit in dieser Frage abhängig wäre.
Da gibt es also nur den Daumen hoch oder Daumen runter.
Ich mache mal ein Beispiel zur Musikbranche auf. Wenn dort z.B. eine Band einige Takte aus einem bekannten Musikstück in eine eigene Kompostion einwebt, so kann ich mir nur schwer vorstellen daß da die Originalband gleich auf der Matte steht und Abmahnungen kassiert. Ich denke daß ist eine Frage der Graduierungsmenge des verwendeten Originals. Wenn oben gesagt wird der Begriff Becks Pistols durfte als T-Shirtaufdruck auf hauseigenem Betriebsgelände nicht verwendet werden so leuchtet das schon ein.
Ist aber auch hier nicht das Thema. Das Thema ist sind begrenzte Auskopplungen aus Farben und sinnverändernde Worte bekannter Hersteller für den Bau eines anderen Logos eher machbar und können öffentlich verwendet werden oder muss man da nun wegen jeder Kleinigkeit anklopfen. Wenn ich beispielsweise einen roten Kreis abbilde und schreibe da mit der Schrift von Coca Cola oder einer Schrift die fast genauso aussieht wie deren Schriftzug, die aber anders heißt, den Text zb. Logisch, oh lala.
Wenn ich dann Frage bei einem Unternehmen ob so etwas geht, dann würde ich sagen aus Sicht des Unternehmens, würden die einfach antworten das geht nicht und dabei ist nicht relevant ob die Humor haben oder nicht, sondern ich denke mir die entscheiden einfach aus Interessenlage und eine gewissen Marktmacht oder Positionierung und nicht weil dort nun wirklich da eine tatsächliche Rechtsgrundlage vorhanden wäre die die anlehnende Verwendung von Farben oder sinnverändernden Begriffen nun tatsächlich verbietet. Vielleicht muss man einen Anwalt befragen.
Ich dachte mir so etwas wäre nicht ganz neu in unserer Branche und jemand wüsste dazu etwas Genaueres.
Viele Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:

aaarghh

Kann PCs einschalten

AW: Farben und Wortähnlichkeiten bekannter Markenartikler

Das kann natürlich nicht sein.

Doch, es kann nicht nur, es IST.

Andererseits halte ich eine Befragung eines Unternnehmens auch für einen Akt der Unterwürfigkeit mit dem ich schon klarstelle, daß ich von vornherein von dessen Großzügigkeit in dieser Frage abhängig wäre.

Du bist tatsächlich davon abhängig. Die Eigentümer der Markenrechte dürfen entscheiden, was mit ihrem Eigentum geschieht, so wie jeder Andere auch über sein Eigentum entscheiden kann. Egal, ob es materielles oder abstraktes Eigentum ist. Wenn es zu einer Verwechslungsgefahr kommen kann sollte man ein "Nein" im Voraus einkalkulieren, dann wird man nicht enttäuscht.

... so kann ich mir nur schwer vorstellen daß da die Originalband gleich auf der Matte steht und Abmahnungen kassiert.

Meist ist es dann nicht die Originalband, sondern die Plattenfirma, an welche die Rechte abgetreten wurden. Der Verwender der besagten Takte hat vorher gefragt ob er darf. Und/oder er bezahlt einen entsprechenden Obulus an den Rechteinhaber.

...und schreibe da mit der Schrift von Coca Cola oder einer Schrift die fast genauso aussieht wie deren Schriftzug, die aber anders heißt, den Text zb. Logisch, oh lala.

Darfst Du die Schrift verwenden? Oder hat der Brause-Konzern eventuell Rechte an der Schriftart? Muss man klären, sonst gibts auf die Finger.

die entscheiden einfach aus Interessenlage und eine gewissen Marktmacht oder Positionierung...

Die entscheiden aufgrund ihrer eigenen Interessen. Warum sollten sie entgegen ihrer eigenen Interessen handeln?

...und nicht weil dort nun wirklich da eine tatsächliche Rechtsgrundlage vorhanden wäre die die anlehnende Verwendung von Farben oder sinnverändernden Begriffen nun tatsächlich verbietet.

Die Rechtsgrundlage IST vorhanden (Markenrechte!).

Vielleicht muss man einen Anwalt befragen.
Ich dachte mir so etwas wäre nicht ganz neu in unserer Branche und jemand wüsste dazu etwas Genaueres.

So etwas ist nicht neu, und man sollte sogar auf jeden Fall einen Anwalt befragen, wenn man sich keine (schriftliche!!!) Genehmigung des Markeninhabers holen möchte. Alle anderen Auskünfte wie z.B. hier im Forum sind zwar wohlwollend und wirklich gut gemeint, aber letztendliche Rechtssicherheit kann Dir nur und ausschließlich ein Anwalt geben. Denn der haftet für seine Auskünfte.
 
E

essdreipro

Guest

AW: Farben und Wortähnlichkeiten bekannter Markenartikler

ich finde 'Diskussionen' immer wieder 'spannend', in der die/der TE eine
Frage stellt, eine/mehrere Antwort(en) bekommt, die ihr/ihm 'nicht passen' und
dann Deutschland für seine Humorlosigkeit geiseln :hmpf: ...

IST NUN MAL SO ... das ist KEIN rechtsfreier Raum...
wer die Rechte hat, hat das Sagen... so schlicht... so einfach...

[/dies-war-kein-Rechtsberatungsmodus-aus] :D

wenn Du eine Idee hast, die u.U. mit anderen bereits existenten Texten und
Motiven 'kollidieren' könnte, frage die Besitzer um die Nutzung, bzw. mache
dich schlau, was möglich ist...
 
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randacek_pro

Mod | Forum

AW: Farben und Wortähnlichkeiten bekannter Markenartikler

Ich mache mal ein Beispiel zur Musikbranche auf. Wenn dort z.B. eine Band einige Takte aus einem bekannten Musikstück in eine eigene Kompostion einwebt, so kann ich mir nur schwer vorstellen daß da die Originalband gleich auf der Matte steht und Abmahnungen kassiert.
Dann schau dir mal die Sache mit dem Titel "My sweet Lord" (George Harrison) an ;) ->Wikipedia

Du hast schon Recht; im Zweifel wird ein Unternehmen eher die Verwendung verwehren, besonders, wenn es dadurch eigene Interessen gefährdet sieht. Dass sie dabei manchmal vielleicht etwas zu scharf reagieren, liegt aber ja in/an ihrer Eigenschaft als Rechteinhaber ;)
Keine Firma hat zB. daran Interesse, dass mit ihrem Wiedererkennungswert (ihrer wenn auch nur angelehnten Wortschöpfung oder Farben/Formen der CI) eine Aussage gemacht wird, die nicht ins Firmenkonzept passt. Es muss ja nicht immer um Unfug gehen, aber wenn sich die Firma in ihrem Geschmacksmuster durch deine Verwendung gestört fühlt, weil sie sagen, dass durch Verwechslungsgefahr beim Verbraucher für sie ein Nachteil entstehen kann, dann wird jede Firma im Zweifel gegen eine Verwendung ihrer eingetragenen Geschmacksmuster, Marken, etc, sein.
Das würdest du an ihrer Stelle bestimmt auch nicht anders machen ;)

Aber wie gesagt: hier im Forum kann das, zumal so allgemein, nicht beantwortet werden. Dazu muss der Einzelfall geprüft werden - das sollte ein echter Jurist machen, schon in deinem eigenen Interesse. Worauf willst du dich denn im Streitfall berufen? Auf eine Aussage aus einem Forum? :)
Vielleicht muss man einen Anwalt befragen.
Ich dachte mir so etwas wäre nicht ganz neu in unserer Branche und jemand wüsste dazu etwas Genaueres.
Viele Grüße
Wenn du Rechtssicherheit brauchst, dann sichere dich ab: bei einem qualifizierten und spezialisierten Anwalt.
Auch wenn vielleicht ähnliche Fälle in der Branche bekannt sind: es geht um deinen Einzelfall - für die Allgemeinheit lässt sich schon aus mangelnder Faktenkenntnis dein Anliegen nicht einschätzen und auch ein vielleicht fotografierender Anwalt (oder einer, der gern Bilder bearbeitet), der hier im Forum sein könnte, müsste den Fall erst genau kennen, mit allen Details, um ihn zu prüfen und würde dafür sicher eine Rechnung schreiben - nicht nur wegen der Zeit, die er braucht, sondern, da er für seine Auskunft auch juristisch verantwortbar gemacht werden kann.

Daher noch mal die Bitte: besprich das mit einem kompetenten, qualifizierten Anwalt!

Lieber Gruß
 

RalliRaser

Aktives Mitglied

AW: Farben und Wortähnlichkeiten bekannter Markenartikler

@TE

Es steckt in der Natur der Sache, dass Werbung etc., die auf einer anderen bekannten Werbung etc (Produkt, Design etc.). "aufbaut" grundsätzlich kritisch zu bewerten sind. Das liegt an den Urheberrechten, die auch deine Ideen schützen.

Rechtssicherheit verschaffen Dir in diesem Falle nur 2 Möglichkeiten:


  1. Genehmigung durch den Rechteinhaber, auf dessen Werbung etc. aufgebaut werden soll. Das ist der effektivste und schnellste Weg.
  2. Durch ein Urteil. Das ist der uneffektivste, langwierigste und teuerste Weg.


Ich habe bewußt die anwaltliche Beratung in Deinem Fall ausgelassen, da du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit durch einen Rechtsanwalt die indentischen Auskünfte erhalten wirst. Der Anwalt kann zwar beraten, aber in diesem sehr vagen Fall keine Rechtssicherheit schaffen.



Den Gedanken an die "Unterwürfigkeit" würde ich verwerfen, denn wenn ich schon auf ein fremde und geschützte Idee aufbaue, dann ist eine Genehmigungsanfrage obligatorisch - will ich Problemen aus dem Weg gehen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Sengiottohund

Noch nicht viel geschrieben

AW: Farben und Wortähnlichkeiten bekannter Markenartikler

Okay, die Informationen sind hinreichend und Bodensatz genug um nach Genauigkeiten und Rechtssicherheiten in der Frage weiter klärend zu suchen. Wäre wohl dann noch zu überlegen wer da Kontakt oder Kenntnis hat von oder zu einem entsprechenden Anwalt, den er empfehlen könnte für diesen Fragenbereich um diesem dann entsprechendes Material vorzulegenl.
Viele Grüße an die Mitglieder
 
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