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Feuerwerk Fotografiert / Rechtslage

redpepper

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Feuerwerk Fotografiert / Rechtslage

Nur darf man mit dem Fotoapparat nicht in den Bereich der Feuerwerker gehen

Darf man auch ohne Kamera nicht, ausser man hat die Erlaubnis vom Feuerwerker. Das fotografieren selbst mit Blitz ist harmlos, nur sollte man nicht direkt mit der Rübe über dem Rohr fotografieren und immer auf verlegte Drähte achten. Auch beim durchtesten der Kanäle sollte man Abstand nehmen. Das ist aber jetzt ein wenig OT, die wenigsten haben als Hobbyknipser überhaupt eine Gelegenheit auf den Abbrenner zu kommen.
 

Fotografie

DDpix

Fotograf

AW: Feuerwerk Fotografiert / Rechtslage

Darf man auch ohne Kamera nicht, ausser man hat die Erlaubnis vom Feuerwerker. Das fotografieren selbst mit Blitz ist harmlos, nur sollte man nicht direkt mit der Rübe über dem Rohr fotografieren und immer auf verlegte Drähte achten. Auch beim durchtesten der Kanäle sollte man Abstand nehmen. Das ist aber jetzt ein wenig OT, die wenigsten haben als Hobbyknipser überhaupt eine Gelegenheit auf den Abbrenner zu kommen.

Ich hatte schon paar mal die Ehre. Man muss echt höllisch aufpassen, da liegen ja überall Drähte rum. :)
 

Haiduc

Fotoknipser

AW: Feuerwerk Fotografiert / Rechtslage

Interessantes Thema:),
das anscheinend nicht nur hier, sondern auch in anderen Foren heftige Diskussionen auslöst.
Selber habe ich mich noch nicht an der Feuerwerksfotografie versucht, aber die rechtliche Lage scheint gar nicht so klar zu sein.;)

Mein persönliches empfinden würde sagen:
Wenn ich Eintritt für einen bestimmten Standort zahle, um dem Spektakel beizuwohnen greift das Hausrecht des Veranstalters.

Nehme ich selbiges Feuerwerk von einem öffentlichen Platz auf greift die Panoramafreiheit, die es mir gestattet die Fotos zu veröffentlichen.

Könnte mir außerdem vorstellen das es für den Veranstalter schwierig wird zu beweisen, das es sich um jenes handelt.....(sofern keine Angaben gemacht werden wo und wann die Aufnahme entstanden ist)
 

Tim_Kim

Aktives Mitglied

AW: Feuerwerk Fotografiert / Rechtslage

Also ich habe mich gezwungenermaßen ausgiebig damit beschäftigt. Fazit: Für privaten Gebrauch ohne Veröffentlichung(z.B.Homepage, Forum)kein Problem, da kann Dir keiner was außer der Veranstalter will generell keine Kameras sehen. Komerzielle Verwendung/Veröffentlichung nur wenn man selbst auf öffentlichen Grund steht(siehe Panoramafreiheit), auf geschlossenen Veranstaltungen(mit Eintrittsgeld)oder privaten Grund ist es wiederrum nicht erlaubt. Das Feuerwerk selbst ist ein bleibendes Kunstwerk, somit fällt es ebenfalls unter die Panoramafreiheit inklusive den Einschränkungen dafür. Begründung: Als bleibend bezeichnet man Kunstwerke die sich für ihre gesamte natürliche Lebenszeit an einem Ort befinden. Ein Feuerwerk hat am Himmel eine Lebenszeit von ein paar Sekunden, ist somit trotzdem als bleibend zu bezeichnen.
Da hast du ja alle relevanten Punkte in nur ein paar Worten zusammengepackt, die die geltende Rechtsauffassung gut beschreiben.

Hast du zufällig noch ein Urteil oder einen Kommentar parat (oder eine durchsuchbare Quelle), in dem Feuerwerk explizit als bleibendes Kunstwerk herausgestellt wird?
 

redpepper

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Feuerwerk Fotografiert / Rechtslage

Ich hatte schon paar mal die Ehre. Man muss echt höllisch aufpassen, da liegen ja überall Drähte rum. :)

Kommt immer auf die verwendete Zündanlage an. Es gibt auch welche die komplett per Funk gezündet werden. Da gibt es nur Drähte direkt an den Abschusspositionen zwischen dem Feldmodul und Bombenkästen. Machmal ist allerdings alles kreuz und quer mit mehreren Kilometern verdrahtet, vielleicht noch mit schwarzen die man schwer sieht.
 

Picturehunter

Docendo discimus, sapere aude, incipe!

AW: Feuerwerk Fotografiert / Rechtslage

Komerzielle Verwendung/Veröffentlichung nur wenn man selbst auf öffentlichen Grund steht(siehe Panoramafreiheit), auf geschlossenen Veranstaltungen(mit Eintrittsgeld)oder privaten Grund ist es wiederrum nicht erlaubt.


Genau hier ist doch der Knackpunkt, ist es nun erlaubt, auch nicht-öffentliche und somit rein private Veranstaltungen, die ich von öffentlichen Boden aus fotografiere, abzulichten und zu veröffentlichen (nicht-kommerziell), oder gilt das nur dann bzw. dann nicht, wenn ich mich selbst ebenfalls auf dem nicht öffentlichen Areal befinde?


VG
Frank
 

redpepper

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AW: Feuerwerk Fotografiert / Rechtslage

Wenn Du außerhalb des Veranstaltungsgeländes auf öffentlichen Grund fotografierst, ist es erlaubt bzw. kann Dir keiner was. Nur solltest Du keine Hilfsmittel benutzen um z.B. über eine Mauer oder Zaun zu fotografieren. Also ein 3 Meter Stativ mit Leiter geht nicht, ebenso wenig aus einem Fenster oder vom Dach eines anderen Gebäudes heraus.
 

Picturehunter

Docendo discimus, sapere aude, incipe!

AW: Feuerwerk Fotografiert / Rechtslage

Ok, danke Dir!
Genauso hätte ich das jetzt auch vermutet, aber so richtig sicher war ich mir da jetzt nicht. Bei der heutigen Rechtslage weiß man ja nie so genau...


VG
Frank
 

redpepper

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Feuerwerk Fotografiert / Rechtslage

Die Regeln gelten allerdings nur auf dem Gelände, außerhalb guckt der Veranstalter in die Röhre. Ich selbst praktiziere das jedes Jahr so auf der Pyronale in Berlin, denn dieser Veranstalter hat extrem was gegen Fotos.
 

Tim_Kim

Aktives Mitglied

AW: Feuerwerk Fotografiert / Rechtslage

Genau hier ist doch der Knackpunkt, ist es nun erlaubt, auch nicht-öffentliche und somit rein private Veranstaltungen, die ich von öffentlichen Boden aus fotografiere, abzulichten und zu veröffentlichen (nicht-kommerziell), oder gilt das nur dann bzw. dann nicht, wenn ich mich selbst ebenfalls auf dem nicht öffentlichen Areal befinde?
Kommerziell oder privat ist eigentlich gar nicht die Frage, auch wenn das hier mehrfach so herauszukommen scheint. Vor Gericht spielt das natürlich schon eine Rolle, aber eher dann, wenn es um die Festlegung der Beträge geht.

Beim öffentlichen Grund gibt es noch zu beachten, dass der Acker (die Wiese, usw.), auf dem man eventuell steht, auch wem gehört, also keinesfalls öffentlich sein muss. Um sicher zu sein, sollte man tatsächlich auf Wegen, Straßen und Plätzen sein, die als öffentlich zu erkennen sind. Feldwege und Wald beispielsweise sind auch nicht zwingend öffentlich. Es ist also letztlich immer eine Frage ob zunächst Panoramafreiheit greift und dann auch von öffentlichem Grund fotografiert wird.

Einzig die Rechtsauffassung, dass Feuerwerk ein bleibendes Kunstwerk sei, könnte in einem Musterverfahren (deshalb auch die Frage nach einer expliziten Quelle, die mir bisher auch nicht bekannt ist) die Sachlage komplett auf den Kopf stellen, dann würde Feuerwerk Urheberschutz genießen und dürfte nicht fotografiert werden.
 
Zuletzt bearbeitet:

pera

pera_ffo

Interessante Thematik, ich würde einsehen, wenn es eine Veranstaltung ist. Ist es aber ein Höhepunkt eines Volksfestes, zu Abschluss des selben, was dann? Was ist mit Besuchern einer Stadt (Ortes) die aus der Ferne zufällig das erleben? Ist es für diese Betrachter nicht wie ein Gewitter? Müsste man beim Wetterdienst, das Gwitter vorhergesagt hat, dann auch eine Fotoerlaubnis beabtragen? Schließlich hätte ich mich ja sonst nicht darauf einstellen können? Also es sollte zu jeder Kamera, die verkauft wird auch eine Rechtsbelehrung beigelegt werden, ähnlich dem Beipackzettel von Arzneimittel mit Filgen und Nebenwirkungen für Fotografen! LOL
 

dirtiharri

hilfsbereiter Zyniker

Gab es da nicht mal die Geschichte mit dem Eifelturm, den man tagsüber fotografieren durfte, aber nicht mehr, wenn die Illumination eingeschaltet war, weil die Rechte bei den Betreibern liegen? Oder was das "nur" französisches Recht?
 

emusik

Aktives Mitglied

Gab es da nicht mal die Geschichte mit dem Eifelturm, den man tagsüber fotografieren durfte, aber nicht mehr, wenn die Illumination eingeschaltet war, weil die Rechte bei den Betreibern liegen? Oder was das "nur" französisches Recht?

ganz richtig - wenn ich mich Recht erinnere thematisiert dies die aktuelle Computerbild in einem Beitrag...man kann auch wirklich alles verbieten
 

Adi100

Raindrops keep falling on my head *summt

Gab es da nicht mal die Geschichte mit dem Eifelturm, den man tagsüber fotografieren durfte, aber nicht mehr, wenn die Illumination eingeschaltet war, weil die Rechte bei den Betreibern liegen? Oder was das "nur" französisches Recht?

Der Grund liegt darin, der Eifelturm ist nachts beleuchtet und der Betreiber
sieht genau diese eingeschalteten Birnchen *g als ein Kunstwerk an.
deshalb ist eine Veröffentlichung nicht ohne Erlaubnis verboten.
Die Glas Pyramide vorm Louvre ? die darf man auch nicht veröffentlichen , gilt auch als
ein Kunstwerk.
Fränzösisches Recht, JA, aber wir sind Europa , ich wäre da arg vorsichtig, nachher gibt es
einen Auslieferungsantrag .-)
 

dirtiharri

hilfsbereiter Zyniker

Der Grund liegt darin, der Eifelturm ist nachts beleuchtet und der Betreiber
sieht genau diese eingeschalteten Birnchen *g als ein Kunstwerk an.
deshalb ist eine Veröffentlichung nicht ohne Erlaubnis verboten.

...und genau das ist das Problem. Wird z.B. das Feuerwerk der "Kölner Lichter" fotografiert, so können dies die Veranstalter (zu Recht?) im Gegensatz zu einem Kirmes-Feuerwerk als Kunstwerk reklamieren...
 

Hefti128

Nicht mehr ganz neu hier

...und genau das ist das Problem. Wird z.B. das Feuerwerk der "Kölner Lichter" fotografiert, so können dies die Veranstalter (zu Recht?) im Gegensatz zu einem Kirmes-Feuerwerk als Kunstwerk reklamieren...
Mit dem wesentlichen Unterschied, dass der Eifelturm zur Zeit in Frankreich steht, während die Kölner Lichter in Deutschland stattfinden. Die Panoramafreiheit wie wir sie in Deutschland kennen, gibt es in Frankreich leider nicht in derselben Form.
 
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