AW: Filmmusik kaufen
Die GEMA regelt aber nur die Vergütung für die öffentliche Aufführung und Vervielfältigung (Tonträger), nicht das Recht an sich dazu (bin selbst „noch-Zwangs-“GEMA-Mitglied).
Der Urheber hat übrigens mit der Rechtevergabe meist nichts mehr zu tun, da es um die Vergabe der Nutzungsrechte geht, nicht um das (unveräußerliche) Urheberrecht.
Wenn Du z.B. Filmmusik einer Walt Disney-Produktion für Deine eigene nichtkommerzielle und private Website einsetzt, werden sich recht bald deren Anwaltskanzleien melden.
Natürlich gibt es da Unterschiede, wie Rechteinhaber das Ganze handhaben, aber rein juristisch gesehen genügt die Entrichtung der GEMA-Gebühren nicht aus.
Der Grund dafür sind die vielfältigen Rechteformen (das Urheberrecht jetzt mal außen vorgelassen):
- Aufführungsrechte & Vervielfältigungsrechte (GEMA)
- Leistungsschutzrechte (GVL)
- Nutzungs- und Verwertungsrechte (Plattenfirmen, Musikverlage, Filmproduktionsfirmen)
- Lizensierungsrechte (werden von den zuvor genannten an weitere Nutzer -wie z.B. für Websites, Werbung, Merchandising etc., auch bei rein privaten und nichtkommerziellen Projekten vergeben)