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Firmenlogos auf eigenem Blog

Foos

Member

Hallo,

also wenn man nach "firmenlog im eigenen Blog" googelt bekommt man zahlreiche unterschiedliche Antworten.
Ich habe vor, einen Post zu schreiben, in dem ich redesigns verschiedener Firmen vorstelle. Darf ich dazu das jeweilige Logo posten?!

Große Seiten wie grafiker.de machen dies ja auch:

Kann mir jemand da Auskunft geben?
danke.
 

Mackymesser111

Aktives Mitglied

ich kann selbstverständlich (wie alle hier) keine rechtskräftige auskunft treffen…
Aber soweit ich weiß fällt das unter das Zitatrecht. Solange du also klarstellst das es um die firma geht und du die logos nur (visuell) zitierst aber nicht zu eigen machst, solltest du keine probleme bekommen…
Dann wiederum solltest du dich nicht auf die Meinung irgendwelcher Leute aus dem internet verlassen wenn du das Urheberrecht/Markenrecht großer Firmen anfasst :D
 

Foos

Member

ich kann selbstverständlich (wie alle hier) keine rechtskräftige auskunft treffen…
Aber soweit ich weiß fällt das unter das Zitatrecht. Solange du also klarstellst das es um die firma geht und du die logos nur (visuell) zitierst aber nicht zu eigen machst, solltest du keine probleme bekommen…
Dann wiederum solltest du dich nicht auf die Meinung irgendwelcher Leute aus dem internet verlassen wenn du das Urheberrecht/Markenrecht großer Firmen anfasst :D

Das reicht mir schon :) Ich dank dir für deine Nachricht zu so später Stunde.
 

Foos

Member

Hm jetzt bin ich doch wieder ein wenig hin und hergerissen. Ich verwende nur das Logo mit der Angabe, dass dieses Eigentum der jeweiligen Marke ist bla bla bla.

Angenommen ich würde ebay anschreiben ob ich das Logo so auf meinem Blog zeigen darf, würden die doch nie antworten?!!?

Warum gibts dazu nur nichts eindeutiges in unserem §-Dschungel :(
 

Digicam

weitestgehend nur noch lesend

würden die doch nie antworten
Wenn Du so an die Sache rangehst, wird es so ausgehen:
http://www.dr-mueck.de/HM_Denkhilfe...eschichten/HM_Hammergeschichte_Watzlawick.htm

Schreib sie an und warte was passiert.

Ich habe für die Homepage eines lokalen Autoclubs eine Infobroschüre von Aral zum Thema Motoröl veröffentlicht. Ich hab den Artikel vor der Veröffentlichung in einen passwortgeschützten Bereich gestellt, Aral den Link geschickt und binnen weniger Tage die Erlaubnis zur Veröffentlichung bekommen.

Warum gibts dazu nur nichts eindeutiges in unserem §-Dschungel
Vielleicht fragst Du mal jemand, der sich damit auskennt. Wenn Du krank bist, fragst Du ja auch nicht in einem Forum, was es denn sein könnte. ;) SCNR
 

Rata

Warum gibts dazu nur nichts eindeutiges in unserem §-Dschungel :(


Gibt es doch.
Jegliches ist urheberrechtlich geschützt, vieles ist lizenziert.

Ohne Einverständnis einer zur Erlaubnis berechtigten Partei wirst Du immer im Graubereich dümpeln, was grundsätzlich auch nicht zu beanstanden ist.

Hol Dir – möglichst in Schriftform, damit Du einen Verbotsirrtum oder Rechtsirrtum (Strafrecht) im Zweifel belegen kannst – eine dezidierte Erlaubnis ein und gut ist.



Presserechtlich sieht das wieder anders und nicht weniger unsicher aus, Stichwort „Zitierrecht“. Ob ein Blog aber dem Presserecht zugezählt wird oder ob nicht, das entscheidet im Zweifel wieder ein Richter oder eine Kammer, letztere dann, wenn der Streitwert hoch genug ist.

Ein Anwalt wird Dir auch nur seine Einschätzung kund tun können, die durchaus falsch (!) sein kann.


Deshalb muß ich immer mit dem Kopf schütteln, wenn hier im Forum und in der Presse geraten wird, sich auf anwaltschaftlichen Rat zu verlassen, diesen einzuholen.
Wie das Leben zeigt, liegt einer von zwei Anwälten immer falsch...
grinsemann.gif



War das jetzt logisch genug für Dich?



Lieber Gruß
Rata

cool.gif
 

Foos

Member

JA! Ihr beiden habt mich dazu gebracht mal an die großen Unternehmen zu schreiben. Kann ja auch ganz lustig werden :)

Danke, ich werde das Ergebnis hier posten.

Dank euch.
 

Digicam

weitestgehend nur noch lesend

Deshalb muß ich immer mit dem Kopf schütteln, wenn hier im Forum und in der Presse geraten wird, sich auf anwaltschaftlichen Rat zu verlassen, diesen einzuholen.
Ganz einfach:
Einem Anwalt ist es erlaubt, rechtsverbindliche Auskunft zu geben. Mehr noch: der Kunde muss sich darauf verlassen können, was der Anwalt sagt.

Wenn diese Auskunft dann falsch ist, kann man ihn haftbar machen.
"Falsch" darf man aber nicht mit "andere Ansicht als der Richter" verwechseln (s. bei Rata: "seine Einschätzung"). ;)
 

Rata

Man glaubt es nicht, aber ich habe tatsächlich von allen Firmen Rückmeldung und die Erlaubnis bekommen.

Ich hatte das schon geglaubt, warum denn auch nicht?
Schließlich sind Logos dazu da, in Kurzform Wiedererkennungswert zu transportieren. Dümmlichkeiten damit anzustellen ist schwer und kann ganz einfach unterbunden werden.



Lieber Gruß
Rata
 
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