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Fleck im Sucher einer Nikon D750

haschelsax

Panoramikus

Teammitglied
PSD Beta Team
IngaCM schrieb:
Hallo,
vielleicht können Sie uns helfen: bei einem neu gekauftem Nikon D750 Gehäuse befindet sich ein Fleck neben dem AF Area Bracket im Sucher. In den mit diesem Gehäuse aufgenommenen Bildern macht sich dieser Fleck nicht bemerkbar.
Würden Sie in einem solchen Fall das Gehäuse reklamieren, oder nicht?
Danke für Ihre Unterstützung!
Inga Curran-Müller
Hinweis: der Post wurde aus einer PN hierher verschoben. Mir fehlt die Erfahrung bei Nikon-Kameras.
Also ran, ihr Nikon-Junkies...:D
 

Fotografie

Rata

Eine rein akademische Frage, die nix mit Erfahrung und Marke zu tun hat.
Klar würde ich das bemängeln und den Händler um Wandlung (vulgo: Tausch!) bitten.
Wenn nicht jetzt, wann dann? ;)


Lieber Gruß
Rata
 

ph_o_e_n_ix

acromyniker

Seh ich auch so ...

Schmutz/Fertigungsrückstände haben in einem neuen Gehäuse nichts zu suchen. Das eindringen von Partikeln lässt sich oftmals konstruktionsbedingt nicht verhindern - besonders wenn man Outdoor fotografiert. Bei einem neuen Gehäuse gibt es aber keinen Grund, wieso man sich damit von vorn herein abfinden sollte.

Natürlich blendet man den Schmutz irgendwann einfach aus - bei einem späteren Wiederverkauf, kann das allerdings schon wieder ein Minuspunkt sein.
 

Torito49

Lernen, lernen, lernen

Wenn der Fleck nicht in den Bildern erscheint, dann vermute ich mal, der Schmutz liegt auf dem Spiegel, bzw. Prismensucher. Wenn nicht, ein Fall der Garantie.

(EDIT) Korrektur
 
Zuletzt bearbeitet:

Chris_EDI

PixelNik

Da stellt sich die Frage, wo die Kamera gekauft wurde. War es ein Fachhändler, wir er sich das Problem sicher gerne anschauen und vielleicht ist es ja wirklich nur ein Staubpartikel, so wie @Torito49 es beschreiben hat.
Bei einem Versandhandel bzw. Großmarkt wird es komplizierter und wahrscheinlich verrechnen diese dann auch eine Service-Pauschale wegen Eigenverschulden.
Als erstes würde ich eine Sichtkontrolle von Spiegel, Prisma und Okular machen.
 
Das eindringen von Partikeln lässt sich oftmals konstruktionsbedingt nicht verhindern
Das ist leider so, je nach Bauweise kann es sehr schwierig sein, so ein Ding zu entfernen. Handelt es sich tatsächlich um Schmutz, dann wird es wohl kaum ein Fall für Garantie oder Gewährleistung sein. Außer man kann nachweisen, dass es schon bei der Auslieferung vorhanden war, was nicht eben einfach ist.

Wenn es sich um einen Fleck handelt, stehen die Chancen sicher besser, denn dann könnte es sich ja um Öl oder ein Schmierfett handeln, so etwas ist ja bei Nikon schon vorgekommen, wenn man den Berichten in diversen Foren und Blogs glauben kann.
 
G

Gelöschtes Mitglied 490151

Guest

Verm. Staub auf der Mattscheibe, falls der "Fleck" scharf dargestellt wird. Einfach zum Reinigen bringen.
 
I

IngaCM

Guest

Danke Ihnen....
Es handelt sich um einen kleinen Fleck, welcher sich in der Nähe des AF-Rahmens ( diesen kann man im Sucher sehen) befindet. Dieser Flek mit Netz wird unscharf , wenn ich das verändere....
 
I

IngaCM

Guest

Das handelt sich an Tintenflekt,welches mit Ramennetzt vorgefertig war.(meine Eindruck) :( Bestellt in Internrt.....:oops:
 

pwfoto

Moin!

Neu gekauft im Internet? Dann kann man ohne Angabe von Gründen 14 Tage vom Kauf zurücktreten. Ja nach Händler trägt man die Versandkosten selbst. Auf eine Diskussion über vermeintliche Mängel würde ich gar nicht eingehen.
War es ein Fachhändler (kein "Ich bin doch nicht blöd Markt) wird der sicher zu einer Lösung beitragen.
Sonst: siehe oben.
Viel Erfolg.
 

Divina

Aktives Mitglied

Bei einem Versandhandel bzw. Großmarkt wird es komplizierter und wahrscheinlich verrechnen diese dann auch eine Service-Pauschale wegen Eigenverschulden.
Nein. Es sei denn , sie können das Eigenverschulden des Verbrauchers nachweisen. Eine einfache Behauptung nach dem Motto "Du hast das auseinandergenommen, also ist das dein Dreck", obwohl es nicht so war, funktioniert hier nicht.
Außer man kann nachweisen, dass es schon bei der Auslieferung vorhanden war, was nicht eben einfach ist.
Bezüglich eines Sachmangels muss man als Verbraucher innerhalb des ersten halben Jahres gar nichts nachweisen. Der Verbraucher muss nur nachweisen, dass ein Mangel existiert. Laut einem BGH-Urteil von 2016 (Az. VIII ZR 103/15) ist davon auszugehen, dass der Sachmangel bereits bei Übergabe vorhanden war. Das gilt sogar für Gebrauchte Artikel von gewerblichen Händlern an Verbraucher. Im Fall eines Sachmangels muss der Verkäufer nachweisen, dass der Fehler bei Übergabe noch nicht vorhanden war bzw. noch nicht angelegt war. Der Nachweis dürfte ihm in diesem Fall schwerlich gelingen. Erst wenn ihm dieser Nachweis gelingt, liegt der Schwarze Peter wieder beim Verbraucher.

Als Verbraucher sollte man seine Rechte bezüglich Sachmängeln kennen. Man sollte sich dabei immer auf die Gewährleistung stützen, für die der Händler der Ansprechpartner ist. Wendet man sich dagegen an den Hersteller, wird die Garantie in Anspruch genommen, und die kann sich anhand der Garantiebedingungen auch negativ für den Käufer auswirken, wenn dieser die Bedingungen nicht erfüllt hat (wie z.B. regelmäßige Wartung). Gewährleistung ist keine Garantie. Das sind zwei verschiedene Dinge.

Im Rahmen eines Gewährleistungsfalls kann der Kunde zwischen Umtausch oder Reparatur zur Nacherfüllung wählen. Der Händler kann die Wahl des Kunden nur dann einschränken, wenn diese für ihn mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden sein würde. Nur dann kann er auf der anderen Option beharren. Regelmäßig ist ein Tausch, wenn es sich nicht gerade um ein KFZ oder eine Spezialanfertigung handelt, eher nicht unverhältnismäßig teuer. Hat sich der Kunde auf eine Form der Nacherfüllung festgelegt, bleibt es bei dieser. Alle Kosten, die dem Verbraucher im Zusammenhang mit dem Sachmangel entstehen (Fahrkosten, Porto), hat der Verkäufer zu ersetzen. Das ist alles gesetzlich geregelt. Erst nach zweimalig misslungenem Versuch, den Sachmangel zu beheben, kann der Verkauf rückgängig gemacht werden, der Verkäufer erhält die Ware zurück, der Käufer sein Geld. Auf einen Gutschein muss er sich nicht einlassen.
Sehr lesenswert hierzu ist dieses hier.

Anders ist es natürlich bei Widerruf, wie oben vorgeschlagen wurde. Der Artikel wird zurückgesendet, für die Rücksendekosten hat der Verbraucher aufzukommen. Dann kann aber auch kein Sachmangel mehr angemerkt werden. Es gilt das Prinzip: Entweder oder.
 

Divina

Aktives Mitglied

Eine Satz aus dem Zusammenhang zu reißen und dann bewusst falsch zu interpretieren ist nicht förderlich und unsachlich.
Warum? Was ändert sich daran, wenn ich das hier
Handelt es sich tatsächlich um Schmutz, dann wird es wohl kaum ein Fall für Garantie oder Gewährleistung sein.
mit zitiere? Auch wenn sich Schmutz irgendwo in einer relativ neuen Kamera befindet, muss der Verkäufer nachweisen, dass der Schmutz durch den Nutzer dorthin gelangt ist. Das ist bei Schmutz auf dem Spiegel einer Kamera mit Wechselobjektiv noch relativ einfach, bei Schmutz in einem unzugänglichen Bereich wie dem Sucher nicht.
 

Chris_EDI

PixelNik

Rechtlich gesehen hast du sicher recht, @Divina . In der Praxis sieht es leider oft anders aus.
Es macht keinen Sinn, jetzt darüber zu diskutieren, da niemand weis, wo der Übertäter sitzt und wie dieser beschaffen ist.
@IngaCM hast du die Möglichkeit, einen Fachmann/Fachhändler zu kontaktieren?
 

liselotte

Bärliner Jung

Weiß ja keiner in welcher Stadt Du wohnst (in Berlin hätte ich die Anschrift)
wenn Vollgarantie dann mal beim "Nikon-service-Center" vorbeischauen mit Rechnung
MfG
 
I

IngaCM

Guest

Rechtlich gesehen hast du sicher recht, @Divina . In der Praxis sieht es leider oft anders aus.
Es macht keinen Sinn, jetzt darüber zu diskutieren, da niemand weis, wo der Übertäter sitzt und wie dieser beschaffen ist.
@IngaCM hast du die Möglichkeit, einen Fachmann/Fachhändler zu kontaktieren?
Vielen Dank für Eure Vorschläge! Wir setzen uns mit dem Nikon Service Center wegen dieses Problems in Verbindung. Dieser Fleck leuchtet beim halben Durchdrücken des Auslösers auch rot auf. Das Gehäuse wurde vor einem halben Monat gekauft, ist also noch fabrikneu.
 

Torito49

Lernen, lernen, lernen

Vielen Dank für Eure Vorschläge! Wir setzen uns mit dem Nikon Service Center wegen dieses Problems in Verbindung. Dieser Fleck leuchtet beim halben Durchdrücken des Auslösers auch rot auf. Das Gehäuse wurde vor einem halben Monat gekauft, ist also noch fabrikneu.
Eine weise Entscheidung … :daumenhoch
Sogar Glück hast Du ja, weil Garantie noch besteht. Hoffentlich hast Du noch die Rechnung.
 
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