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Flyer Bildrechte Prominente

czesh

Nicht mehr ganz neu hier

Hallo Leute,

ich bin für die Flyerwerbung eines neuen Clubs verantwortlich.
Ein befreundeter Illustrator hat mir sehr geile Arbeiten kostenfrei zur Verfügung gestellt,
die allerdings ausschließlich Prominente aus Funk & Fernsehen abbilden.

Kann ich diese Bilder dann bedenkenlos rechtlich einsetzen?

Danke für die Hilfe
 

Fotografie

E

essdreipro

Guest

Hallo Leute,


[...]

Kann ich diese Bilder dann bedenkenlos rechtlich einsetzen?

Danke für die Hilfe

ein 'klares' besser nicht...

dein Illustrator, bzw. die Firma die ihn beauftragt hat, oder vielleicht sogar beschäftigt,
wird für ihre Arbeiten die Rechte der Abgelichteten haben...

wenn dein Freund den Flyer großzügig weitergibt, ist das im ersten Moment sehr freundlich...

Rechte der erwähnten Promis berührt es aber doch...

wenn Du die Arbeit deines Freundes für euren Club einsetzen möchtest, solltest Du bei jedem
einzelnen Promi-Management anfragen und die Rechte erbitten...

hört sich erst Mal aufwendig an... hält dir aber viel Ärger vom Hals...

P.S. lass dir die Zusagen schriftlich geben...
 
Wenn dann also Fotos in dem überlassenen Flyer sind, dann benötigst Du natürlich auch die Zustimmung des Fotografen oder des Rechteinhabers der Fotos.
 

dagdavincy

Aktives Mitglied

@herbiemaus
Ein simples "Nein" ist hier sowas von unangebracht.

Eine verbindliche Rechtsberatung kann es hier sowieso nicht geben.
Wohl aber Hinweise, die sich auf eigene Erfahrung berufen können. Personen des öffentlichen Interesses können sich nicht so einfach auf Persönlichkeitsrechte wie z. Bsp. das Recht am eigenen Bild berufen. Dazu gibts inzwischen Kiloweise Gerichtsurteile.

Unklar ist aber, auch wenn die "Arbeiten" ihm überlassen wurden, in welchem Zusammenhang die "Bilder" verwendet werden. Offen ist auch was der TO mit "Bildern" meint. Hat der Illustrator Illustrationen oder Fotos übereignet?
 

Nedsch

Aktives Mitglied

http://www.frag-einen-anwalt.de/

(Kein Scherz. Hab ich neulich selber genutzt. Hat zwar 80,- Euro gekostet. Aber danach war ich schlauer. Ging auch um Bildrechte.)

Alternative: Du sparst Dir möglichen Ärger. Und nimmst halt andere Bilder. Weiß eh nicht, ob Promis (Zeichnungen? Karikaturen? Fotos?) so zu nem Club passen. Will ich da Promis auf dem Flyer sehen? Soll das ein VIP-Club werden?
 

buerzel

Versuch macht kluch!

Teammitglied
Es ist doch alles völlig simpel: Wenn ich ein Bild verschenke oder hier im Forum zeige, trete ich noch lange nicht meine Rechte daran ab. Ob es sich bei den Bildern um Fotos oder Karikaturen handelt, ist auch nicht von belang. Insofern muss mindestens der Schöpfer, nämlich der Illustrator, seinen Segen zur Veröffentlichung geben.
 
Zuletzt bearbeitet:

dagdavincy

Aktives Mitglied

............ Ob es sich bei den Bildern um Fotos oder Karikaturen handelt, ist auch nicht von belang............
Einspruch! Kann es durchaus, wenn abgebildete Personen in einem Zusammenhang/umfeld gezeigt werden der mißverständlich oder beleidigend verstanden werden kann.

Ein weiterer Austausch erübrigt sich wohl hier, da der TO das Thema nicht weiter verfolgt - so mein Eindruck.

mit besten Grüßen
 

czesh

Nicht mehr ganz neu hier

Also falls ich das falsch formuliert hab.
Der Illustrator hat mir, per email schriftlich, das Recht erteilt, seine Illustrationen zu benutzen!

Ich habe schon vermutet, das es dadurch jetzt nicht einfach wird,
einen A-Promi zu benutzen, daher die Frage meinerseits.

Ich denke die Rihanna werde ich dann wohl nicht benutzen (können)

Danke für das Feedback!!
 
Zuletzt bearbeitet:

buerzel

Versuch macht kluch!

Teammitglied
Ich denke die Rihanna werde ich dann wohl nicht benutzen (können)

Also ich find's schick und der Rihanna würd's wohl auch gefallen. :D Imho kannst du das nach deutschem Recht veröffentlichen. Ich glaube nicht, dass irgendwelche Magazine, die solcherlei Porträts erstellen, erst bei dem Promi anfragen. Nur mit der Werbung ist das so'ne Sache ... :rolleyes:
 

balkanese

Nicht mehr ganz neu hier

das Bild darfst du grundsätzlich sicher nutzen, die Frage ist, wofür du damit wirbst. Wenn die Werbung den Eindruck erwecken soll das Rihanna bei euch verkehrt wirds nicht erlaubt sein, wenn du schreibst: Wir spielen Musik von und dann das Bild ist es erlaubt.
 

dagdavincy

Aktives Mitglied

.......... Der Illustrator hat mir, per email schriftlich, das Recht erteilt, seine Illustrationen zu benutzen!
...........
Ich denke die Rihanna werde ich dann wohl nicht benutzen (können)
Du hast nicht falsch formuliert - eher in der Sache etwas ungenau. Deshalb meine Rückfrage. Danke für Dein Feedback.
Soweit eine E-Mail rechtsverbindlich sein kann (Fax wäre da sicherer), hast Du ein Nutzungsrecht. Ob es für diesen einen Fall gilt oder uneingeschränkt z. Bsp. auf Lebenszeit und für jedweden Verwendungszweck bleibt hier offen.

Grundsätzlich ist diese Art der künstlerischen Darstellung bedenkenlos zu verwenden und derart dargestellte Promis können sich einer Veröffentlichung nicht entziehen bzw. irgendwelche Rechte geltend machen.
Wenn die Werbung den Eindruck erwecken soll das Rihanna bei euch verkehrt wirds nicht erlaubt sein,..............
:happy:Der war gut!
Wenn ich dran denke in wie vielen Clubs schon Poster von Stones, Charly Chaplin und Che Guevara rumhingen. Und keiner hat dort auf die Promis gewartet.

mit besten Grüßen
 

balkanese

Nicht mehr ganz neu hier

Wenn ich dran denke in wie vielen Clubs schon Poster von Stones, Charly Chaplin und Che Guevara rumhingen
Es handelt sich hier ja nicht um Poster sondern um Flyer, Poster sind Deko, Flyer Werbung, und man darf in der Werbung nicht den Eindruck erwecken irgendwelche Loits würden dort verkehren wenn die es gar nicht tun, in Ö fällt das unter das "unlauteren Wettbewerb" und kann von Mitbewerbern gerichtlich bekämpft werden.
 

dagdavincy

Aktives Mitglied

.........Poster sind Deko, Flyer Werbung, und man darf in der Werbung nicht den Eindruck erwecken irgendwelche Loits würden dort verkehren wenn die es gar nicht tun, in Ö fällt das unter das "unlauteren Wettbewerb" und kann von Mitbewerbern gerichtlich bekämpft werden.
Dann betrachte die Illustrationen auf dem Flyer als Deko um auf den Geschmack zu kommen.
Auf jedem Joghurtbecher werden Früchte dargestellt die der Joghurt nie gesehen hat weil Aromen drin sind. Der Marlboro Cowboy wurde nie verklagt!
Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb hat in der BRD die Eigenschaften eines Puddings, den man an die Wand nageln soll.
Im Übrigen, stellst Du lediglich eine Vermutung an, die der TO bestätigen müßte. Die bloße Abbildung solcher Illustrationen rechtfertigt diese Annahme noch nicht.

mit besten Grüßen
 
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