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Fotograf will 1080 Euro

Abmahnung wegen Nutzung des Teilen-Buttons

Ein Fotograf verlangt von einer Facebook-Userin 1080 Euro, weil sie einen Beitrag der Bild-Zeitung teilte und den Namen des Fotografen nicht nannte.

Facebook_share.jpg

⌙  Bildquelle: pixabay

Die Inhaberin einer Fahrschule drückte den Share-Button eines Artikels, in dem es um Marco Reuss und dessen nicht vorhandenen Führerschein ging. Der Fotograf des Bildes von Marco Reuss vor seinem Auto mahnte die Fahrschulinhaberin nun ab und verlangte eine Zahlung von 1080 Euro, weil sie ihn nicht namentlich erwähnte. Ihr Anwalt will das Geld nun von der Bild-Zeitung zurückholen.

Vermutlich ist dies nur der Anfang einer ganzen Reihe von Abmahnungen, daher muss schnell eine Gerichtsentscheidung her über solche Fälle.

Wenn man den Teilen-Button zur Verfügung hat, warum sollte man ihn nicht nutzen? In dem Moment, wo es diesen Button gibt, wird einem doch quasi angeboten, den Beitrag zu verbreiten, oder etwa nicht? Die Betreiber von Online-Medien sollten dafür sorgen, dass alle Bilder, die sie posten, auch geteilt werden dürfen. Es gab bereits einen ähnlichen Fall, bei dem das Urteil lautete: "Solange die Teilen-Funktion genutzt wird, vergibt der Seitenbetreiber eine Lizenz an den geteilten Inhalten." Es ist also an den Betreibern, sich von den Fotografen die benötigten Rechte vorher einzuholen, mit denen geregelt wird, dass die gekauften Bilder auch in sozialen Netzwerken geteilt werden dürfen, oder aber, dass die Urhebernennung so im Artikel untergebracht wird, dass sie automatisch beim Teilen noch sichtbar ist.

Konkret in diesem Fall ist natürlich fraglich, ob sie den Artikel teilte, um damit Werbung für ihre Fahrschule zu machen. Denn dann würde sie das Bild kommerziell nutzen und mit Abmahnung muss gerechnet werden. Wichtig ist hier also immer, mit welcher Beschreibung ein Inhalt geteilt wird. Im besten Fall schreibt man als Unternehmen einfach gar nichts dazu, aber vor allem nichts, das eine Verbindung zu den angebotenen Leistungen herstellt.

Internetrecht wird meiner Meinung nach immer komplizierter, es kommen immer neue Gesetze hinzu, was manchmal ganz schön verwirrend sein kann.

Wie sagt man so schön: "Stellst du etwas online, gehört es der ganzen Welt. Willst du etwas für dich behalten, dann poste es nicht im Internet!"

Eure Jenny

 

Fotograf will 1080 Euro

Merline

Nebel am See, Sonne im Herzen

Guter Kommentar, dem ich rundum zustimme!Leider ist Abmahnen gerade in solchen Fällen ja gerade ganz groß in Mode - superlästig, beunruhigend, wenn nicht sogar beängstigend. Es lohnt sich aber auf jeden Fall, genau hinzuschauen und nicht einfach zu bezahlen. Andererseits ist ja auch Bilderklau durchaus beliebt - hier wiederum macht eine rechtliche Verfolgung natürlich Sinn. Insofern bin ich mit Online-Verteilung von Bildern, Texten & Infos seeehr vorsichtig.
 

Corpuls

Servant of disaster

Laut Golem hat der Fotograf die "Abmahnung" zurückgezogen,http://www.golem.de/news/urheberrecht-bild-fotograf-zieht-abmahnung-zum-facebook-button-zurueck-1503-113161.htmlDenke aber, dass wird letztendlich nicht der letzte gewesen sein ...
 

Orlandoo

Nicht mehr ganz neu hier

Wenn ich also einen Artikel teile und es mir dabei hauptsächlich um dessen Inhalt geht, ich deswegen also gar nicht darüber nachdenke, ob ich evtl. den Fotografen erwähnen muss, riskiere ich eine Abmahnung? Habe ich das jetzt richtig verstanden? Sorry, aber dann soll sich doch der Fotograf, wenn überhaupt - an denjenigen wenden, der den Artikel zusammen mit einer Teilen-Schaltfläche veröffentlicht hat.Oder wir benötigen jetzt ein Gesetz, dass jede Teilen-Schaltfläche zusätzlich mit einem Ankreuzfeld ausgestattet werden muss: "Ich wurde darüber aufgeklärt, dass ich, wenn ich diesen Artikel teile, auf das Copyright des/der Fotografen des/der zusammen mit dem Artikel veröffentlichten Foto(s) hinweisen muss.Weit hergeholt? Nicht, wenn ich mich die rechtlichen Vorschriften, die für Online-Shops gelten, anschaue. Und: Ja, ich habe durchaus Verständnis dafür, dass nicht jedem bekannt ist, dass er beim Teilen eines Artikels - wozu er ja durch die Teilen-Schaltfläche geradezu eingeladen wird - auf den Fotografen hinweisen muss.Bewusster Bilderklau ist die eine Seite, Abzocke durch Fotografen die andere.
 

Enigmon

Nicht mehr ganz neu hier

Wenn ich das lese, wäre ich dafür, dass der Fotograf seinen Namen auf das Bild schreiben muss.Dann wäre das ein Problem weniger, um dass sich Gerichte kümmern müssten.LGThomas
 

Zaolat

Aktives Mitglied

Ich frage mich, warum ein Fotograf seine Bilder auf Facebook veröffentlicht, wenn diese nicht geteilt werden sollen/dürfen? Ich dachte, dass Seriöse Fotografen da ganze andere Plattformen haben, um ihre Werke zu zeigen. Auf der anderen Seite finde ich es schon Vorsatz, die Bilder auf Facebook zu Veröffentlichen und danach Abmahnungen zu versenden. Heutzutage dürfte es nur noch wenige Internetuser geben, die um das Verhalten in Facebook nichts wissen. Insbesondere diejenigen, welche Facebook kommerziell nutzen, sollten sich doch meiner Meinung nach mit dem Medium auseinandersetzten. Ich finde es eine Frechheit gleich mit der Zahlung von der Summe zu drohen! Das Thema Bilderklau kann ich sehr gut nachvollziehen und ist im Bereich des Internets ein sehr schwerwiegendes Problem. Doch aufgrund einer Teilung auf einer Sozialen Plattform gleich eine Zahlung zu fordern ist für mich ein ziemlich seltsamer Weg, um Geld zu verdienen.
 

Orlandoo

Nicht mehr ganz neu hier

Hallo TroPhoto,da habe ich mich vielleicht nicht deutlich genug ausgedrückt: ich meine ein Gesetz, welches bestimmt, dass ein solches Ankreuzfeld direkt bei der Teilen-Schaltfläche angezeigt werden muss. Die Teilen-Schaltfläche darf erst dann funktionieren, wenn der Teilende bestätigt hat, dass er auf die Pflicht zur Nennung des Fotografen hingewiesen wurde. Jeder, der eine Teilen-Schaltfläche ohne dieses Ankreuzfeld auf seiner Webseite anbietet, muss abgemahnt werden können :)Denn nicht jeder (auch nicht jeder Geschäftstreibende) kennt sich mit dem Fotorecht aus. Und wenn es Gesetz ist, dass Kunden vor einem Kauf bestätigen müssen, dass sie die AGB gelesen haben und über ihr Rückgaberecht aufgeklärt wurden, dann kann der Gesetzgeber auch erzwingen, dass die Internet-Nutzer vor der Nutzung der Teilen-Schaltfläche bestätigen müssen, dass sie über das Fotorecht aufgeklärt wurden.Je länger ich über diese Möglichkeit nachdenke, um so besser finde ich sie.
 

NN-Ray

Noch nicht viel geschrieben

Der Fotograf darf und Kann nicht abmahnen, da er durch das Einstellen seines Bildes die Rechte an Facebook abtritt; siehe Nutzungsrecht von FacebookAnmerkung: man sollte die Nutzungsrechte von z.B. Facebook mal genau durchlesen, um zu sehen wie gefährlich es allgemein ist Bilder dort einzustellen !!!Aber weiter im Text:Zusammenfassend lautet das Nutzungsrecht von Facebook, daß der Fotograf vollends die Kontrolle über sein Bild verliert, und was mit dem Bild geschieht.Denn Facebook kann seinerseits das Bild unbegrenzt nutzen, und zwar in jeder Hinsicht, und von sich aus ohne Einwilligung des Fotografen sogar Dritten die gleichen Nutzungsrecht einräumen.Dumm von einem Fotografen seine Bilder in Facebook einzustellen.Ich gebe zu der Sachverhalt ist kompliziert , aber es lohnt sich mal hinter manche AGB´s zu blicken und sieformal juristisch auseinander zu pflücken.
 

NN-Ray

Noch nicht viel geschrieben

Teil 2 Deiner Ausführung stimme ich zu.Nun zum 1. Teil:Mir ist schon der Unterschied zwischen Urheberrecht und Nutzungsbedingungen klar,nur unter den Bedingungen von Facebook "Erklärungen Rechte und Pflichten" unter Ziffer 2 liest man - in normalen Sprachgebrauch übersetzt - , daß für Inhalte, die unter die Rechte an geistigen Eigentum fallen (also Urheberrechte) man Facebook folgende Erlaubnis erteilt: allein durch die Privatsphären- und Anwendungseinstellungen bei Facebook, erteilt man Facebook die Erlaubnis einer " nicht exklusiven, unterlizenzierbaren, gebührenfreien, übertragbaren, weltweiten " Lizenz zur Nutzung jeglicher IP-Inhalte,sobald man auf Facebook, oder im Zusammenhang mit Facebook postet.( IP-Inhalte entspricht Urheberrechte und das nicht nur im amerikanischen Rechts-System, dem Facebook unterliegt )Man erteilt Facebook also eine IP-Lizenz !Was bedeutet das? Es bedeutet "Vollständiger Kontrollverlust" des Fotografen bzw. jeder Person, die Inhaltein Facebook postet und einstellt.Das Urheberrecht ist somit unterwandert !!! Das einzige was man noch darf ist um eine Löschung der Inhalte zu bitten, und selbst da übernimmt Facebook keine Gewährleistung, da ein Löschen mit einem Papierkorb zu vergleichen ist, d,h, die Daten können wieder hergestellt werden. Davon abgesehen könnten die Inhalte schon längst an Dritte weltweit weitergegeben worden sein. Auch da übernimmt Facebook laut der AGB keine Haftung über eine Löschung
 
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