weitestgehend nur noch lesend
Das ist für sich genommen zwar korrekt. Aber im Kontext. in dem der RA schreibt, ist das meines Erachtens anders gemeint.Ist jeder Weg der "frei zugängig" ist auch öffentlich? - Nein.
Immer gerne.ich danke für Deine Recherche und das umfangreiche Bulletin
Homo Nikoniensis
2 x im Jahr, am Abend vor Valentinstag und am Abend vor Muttertag?.... ich gehe gerne auf Friedhöfe, dort findet man immer frische Blumen nur daran bin ich interessiert.
PsychoZ1
Guest
dagdavincy schrieb:Ob und wann, was fotografiert, betreten oder für immer besuchen gestattet ist, obliegt ergo einem jeweilgen Hausrecht.
Ist jeder Weg der "frei zugängig" ist auch öffentlich? - Nein.
Ist ein Gelände, daß im Gemeingebrauch steht unbedingt öffentlich? - Nein.
Ein Weg oder Gelände kann privaten Rechten (Eigentum) unterliegen ohne daß er besonders gekennzeichnet sein muss. Ebenso kann auch ein Gelände dem Allgemeingebrauch verfügbar sein durch Duldung des Eigentümers.
pax_ichtys
Guest
weitestgehend nur noch lesend
Sagen wir mal so:Im übrigen kann ich nicht verstehen, daß hier so lange gerätselt und in Frage gestellt wird
Aktives Mitglied
Ich stelle mir das schlimm vor - alles zu wissen. Da kann man ja garnix mehr dazu lernen.Sagen wir mal so:
Wenn jeder alles wüsste, wären Foren und Diskussionen hinfällig.
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