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Fotorech/Urheberrecht übertragen,honorieren lassen

Lillylu

Noch nicht viel geschrieben

Hallo zusammen,
ich bin neu hier im Forum und hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich bin Portraitfotografin und habe eine Anfrage zu Hochzeitsaufnahmen und auch Aufnahmen für die Homepage der Firma des Paares. Der Kunde hat hierzu den Wunsch geäußert, das Urheberrecht von den Aufnahmen zu erhalten. Er möchte die Daten und will, dass diese auf meinem PC gelöscht werden. Als Begründung gibt er an, dass er nicht möchte, dass seine Bilder im Internet auftauchen. Das ist wohl mit seinen Geschäftsaufnahmen bereits einmal passiert.

Meine Fragen hierzu:
1. Kann man ein Urheberrecht überhaupt übertragen? Oder handelt es sich nicht eher um ein Nutzungsrecht?
2. Was kann man für die Daten verlangen?

Mir fehlt da einfach noch die Erfahrung. Ich möchte mich nicht unter Wert verkaufen, aber auch nicht übers Ziel hinausschießen.

3. Würdet Ihr einen Unterschied in der Vergütung machen zwischen den privaten Daten der Hochzeit und den Daten, die für die Homepage bestimmt sind.

Ich Danke schonmal für die Antworten.
mfG Lillylu
 

Fotografie

msblacky

Helper

Hallo,

erst einmal herzlich willkommen im Forum.

Zu Deiner Frage, nein das Urheberrecht kann man nicht übertragen sondern nur das Nutzungsrecht und da gibt es auch Unterschiede einfach mal googeln.

Was verlangst Du sonst für Deine Aufnahmen. Bei Bildern für eine HP verlange ich immer einen Pauschalbetrag, hängt aber auch von der Menge der Bilder ab die dann auf der HP verwendet werden. Bei Hochzeitfotos würde mich an dem orientieren was ja viele Fotogeschäfte für sowas verlangen.

msblacky
 
E

essdreipro

Guest

stimme @msblacky zu... Urheber bist Du und die Rechte daraus können
so einfach nicht übertragen werden... wenn überhaupt, dann mache alles
schriftlich mit dem Kunden fest...

die zweite Frage...

bezieht sich das auf die Hochzeitsfotos, oder die Nutzungsrechte daran..?
 

Rata

Urheber wirst Du nach deutschem Recht immer (!) bleiben, in angelsächsischen Ländern sieht das anders aus.

Zum Honorar mag ich Dir nichts sagen, ist Verhandlungssache und je exklusiver die Ansprüche, desto höher das Honorar.
Ich kann Dir aber nahelegen, schriftlich in einem formlosen Vertrag zu vereinbaren, daß sämtliche Nutzungsrechte an den gefertigten Lichtbildern/Lichtbildwerken exklusiv mit allen Rechten und Pflichten Zug um Zug gegen Zahlung von #.##€ auf den Vertragspartner übergehen.

Die fett geschriebenen Termini kannst Du Dir ja mal via Suchmaschine erarbeiten ;)


Viel Erfolg :cool:

Lieber Gruß
Rata
 

Lillylu

Noch nicht viel geschrieben

Hallo,

erst einmal herzlich willkommen im Forum.

Zu Deiner Frage, nein das Urheberrecht kann man nicht übertragen sondern nur das Nutzungsrecht und da gibt es auch Unterschiede einfach mal googeln.

Was verlangst Du sonst für Deine Aufnahmen. Bei Bildern für eine HP verlange ich immer einen Pauschalbetrag, hängt aber auch von der Menge der Bilder ab die dann auf der HP verwendet werden. Bei Hochzeitfotos würde mich an dem orientieren was ja viele Fotogeschäfte für sowas verlangen.

msblacky
Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Im privaten Bereich, wie z.B. Hochzeiten rechne ich meist pro Stunde ab. Der Kunde erhält dann die Daten für den privaten Gebrauch.
Ich denke ich werde es ähnlich mit den Aufnahmen für die HP machen und werde die Nutzungsrechte vertraglich festhalten.
LG
Lillylu
 

wiwi

wissbegierig

Hallo und herzlich willkommen,
neben dem Urheberrecht des Fotografen hat der Kunde aber auch Rechte, z. B. am eigenem Bild. Er kann also festlegen, was mit den Fotos geschehen soll, z. B. kein Ausstellen im Schaufenster, keine kommerzielle Nutzung usw.
Also besser ist es, sich vorher über die gegenseitigen Nutzungsrechte einigen - schriftlich.

(Das ist keinerlei Rechtsberatung)
 

Lillylu

Noch nicht viel geschrieben

stimme @msblacky zu... Urheber bist Du und die Rechte daraus können
so einfach nicht übertragen werden... wenn überhaupt, dann mache alles
schriftlich mit dem Kunden fest...

die zweite Frage...

bezieht sich das auf die Hochzeitsfotos, oder die Nutzungsrechte daran..?

Hallo,
auch Dir vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich meinte die Nutzungsrechte.
LG Lillylu
 
E

essdreipro

Guest

sehr guter Hinweis von @wiwi ....

es hat leider schon viel Ärger gegeben, wenn der Fotograf als
Werbung aus dem Shooting Motive für die eigene Homepage,
oder als Beispiel für das Studio im Laden ausbelichtet hat...

wir haben den Kunden immer vorher gefragt, oder alles in
einem Vertrag 'gegossen'... so gab es selten mal Ärger...
 

Lillylu

Noch nicht viel geschrieben

Urheber wirst Du nach deutschem Recht immer (!) bleiben, in angelsächsischen Ländern sieht das anders aus.

Zum Honorar mag ich Dir nichts sagen, ist Verhandlungssache und je exklusiver die Ansprüche, desto höher das Honorar.
Ich kann Dir aber nahelegen, schriftlich in einem formlosen Vertrag zu vereinbaren, daß sämtliche Nutzungsrechte an den gefertigten Lichtbildern/Lichtbildwerken exklusiv mit allen Rechten und Pflichten Zug um Zug gegen Zahlung von #.##€ auf den Vertragspartner übergehen.

Die fett geschriebenen Termini kannst Du Dir ja mal via Suchmaschine erarbeiten ;)


Viel Erfolg :cool:

Lieber Gruß
Rata

Herzlichen Dank auch Dir. Ich werde nochmal genauer recherchieren.

LG Lillylu

Hallo und herzlich willkommen,
neben dem Urheberrecht des Fotografen hat der Kunde aber auch Rechte, z. B. am eigenem Bild. Er kann also festlegen, was mit den Fotos geschehen soll, z. B. kein Ausstellen im Schaufenster, keine kommerzielle Nutzung usw.
Also besser ist es, sich vorher über die gegenseitigen Nutzungsrechte einigen - schriftlich.

(Das ist keinerlei Rechtsberatung)
Das mache ich generell so. Bei mir landen keinerlei Bilder von Personen auf der HP oder in einer Anzeige von denen ich nicht die schriftliche Zustimmung habe.

Vielen Dank aber nochmal für den Hinweis.
LG Lillylu
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Dagaz

Aktives Mitglied

Ich würde das auch so machen, wie von Rata beschrieben.

Über die Höhe des "Grundhonorars" kann ich nichts sagen. Aber falls "sämtliche" Nutzungsrechte übertragenwerden, sollte man erwägen, dass gewerbliche Nutzungsrechte mehr wert sein dürften. Ansonsten würde ich das auf "nichtgewerbliche" Nutzungsrechte beschränken und ggf. die Arten der Nutzung konkret benennen. Hinzu kommt, dass ich bei der Veröffentlichung durch den Kunden dennoch darauf bestehen würde, dass Du als Urheber genannt wirst. Wenn Du bereit bist, auf den Werbeeffekt zu verzichten, würde ich das auch in Geld umrechnen und aufschlagen. Ich selbst würde auch tatsächlich einen Unterschied machen, ob die Bilder nur für das private Fotoalbum sind, oder ob sie veröffentlicht werden sollen.

Eine Verpflichtung zur Löschung bei Dir kannst Du natürlich auch mit aufnehmen. Dann würde ich mir aber in jedem Fall die Übergabe der Bilder bestätigen lassen. Wenn sie gelöscht sind und der Kunde behauptet, die Bilder nicht bekommen zu haben, kannst Du nicht mehr liefern. Als Beleg könnte auch die Quittierung eines Kontaktabzugs dienen, auf dem die übergebenen Bilder zu sehen sind. Das ist analog und für eine Wiederveröffentlichung in der Regel zu schlecht. Außerdem könnte der auch gleichzeitig als Urheberrechtsnachweis dienen, falls bestritten wird, dass Du die Bilder gemacht hast.

Aber gerade wegen des Nachweises der Urhebereigenschaft würde ich mich nicht auf das Löschen der RAW-Bilder einlassen. Man könnte ebenso gut eine Vertragsstrafe für die eigene Veröffentlichung festlegen.
 

tdorsch

Ganz gut unterwegs ...

Der Kunde hat hierzu den Wunsch geäußert, das Urheberrecht von den Aufnahmen zu erhalten. Er möchte die Daten und will, dass diese auf meinem PC gelöscht werden. Als Begründung gibt er an, dass er nicht möchte, dass seine Bilder im Internet auftauchen. Das ist wohl mit seinen Geschäftsaufnahmen bereits einmal passiert.
Also da hält sich jemand für superschlau oder ist megadoof. Solche Kunden hatte ich auch schon mal. Ich darf keine Rechtsberatung machen, ich gebe aber gerne meine Erfahrungen weiter.
Zum Urheberrecht wurde schon genug geschrieben. Das ist das erste, was ich solchen Kunden aufkläre. Dann gibt es keine Recht, den Fotografen zu zwingen Bilder zu löschen. Es gibt nur gerichtliche Anordnungen der Löschung oder Vernichtung. ABER ich kann als Kunde ein exklusives Nutzungsrecht vereinbaren und eine Veröffentlichung in jeder Form untersagen. Wie solltest Du sonst bei Streitigkeiten etwas beweisen, was Du getan oder nicht getan hast. Das lässt sich vertraglich regeln, ich würde Dir sehr eindringlich einen Anwalt spezialisiert auf Medienrecht empfehlen, der hier einen Vertrag erarbeitet. Kosten fließen in den Auftrag natürlich ein.
Ist natürlich sehr witzig, nebulös auf veröffentlichte Geschäftsaufnahmen hinzuweisen, aber Bilder für eine Homepage machen zu lassen. Da würde ich noch mal nachhaken, was da genau passiert sein.

vielen Dank für die schnelle Antwort. Im privaten Bereich, wie z.B. Hochzeiten rechne ich meist pro Stunde ab. Der Kunde erhält dann die Daten für den privaten Gebrauch.
Ich denke ich werde es ähnlich mit den Aufnahmen für die HP machen und werde die Nutzungsrechte vertraglich festhalten.
Da wird sich der Kunde aber freuen, wenn er billig jemanden stundenweise bezahlen kann und dann lebenslang die Bilder benutzen darf. Also exklusive Nutzungsrechte bedeuten mindestens doppeltes Honorar, wobei selbst das meist noch deutlich zu günstig ist. Bringe mal in Erfahrung, was Kollegen für solche Arbeiten verlangen, aus meiner Erfahrung bist Du da i.d. R. mit nem Tausender dabei, je nach Umfang und wenn er das für 250 EUR kriegt, ist das natürlich sehr günstig. Den Preis kriegst Du aber auch nie mehr nach oben. Habe gerade wieder den Fall beim Kollegen, günstig eingestiegen, Preis wird weitergereicht und jetzt kriegt er zwar immer wieder Arbeiten, aber Preisschraube drehen ist nicht.

Wenn Du stundenweise arbeiten willst, ist das Deine Sache, meine Erfahrung damit ist eher negativ, besonders bei Businessjobs. Und bei solchen Kunden lasse ich lieber nen Auftrag sausen, als dass ich mich wegen 250 EUR dann mit Anwalt & Co. rumstreiten darf.
 

Edwalder

Aktives Mitglied

Wahnsinn wie viele Infos man doch bekommen kann wenn man mal schnel eine interessante Fragestellung folgt. Danke an alle Teilhabenden für eure Informationen. Weiß noch nicht ob ich sie mal brauche aber man(n) lernt ja bekanntlich nie aus.
 
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