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Fotorecht - Foto vom Dach eines Parkhauses veröffentlichen?

E

essdreipro

Guest

und genau diese "Verbots-Schild'-Mentalität vieler,
die sich gereizt fühlen, eben dieses Verbot zu
umgehen, bringt eben andere zur 'Weißglut" ;)...

ein Verbot ist nun mal - leider (?) - ein Verbot...

dieses zu umgehen, hat von Fall zu Fall 'negative'
Konsequenzen, für denjenigen, der es nicht beachtet,
oder beachten will....

auch wenn ich manches 'Verbot' nicht nachvollziehen
kann - oder möchte(?) - gilt es erst einmal...
 

Fotografie

Picturehunter

Docendo discimus, sapere aude, incipe!

und genau diese "Verbots-Schild'-Mentalität vieler,
die sich gereizt fühlen, eben dieses Verbot zu
umgehen, bringt eben andere zur 'Weißglut" ;)...

Ich schätze mal, die Weißglut kocht auf beiden Seiten ... ;)

ein Verbot ist nun mal - leider (?) - ein Verbot...
dieses zu umgehen, hat von Fall zu Fall 'negative'
Konsequenzen, für denjenigen, der es nicht beachtet,
oder beachten will....

Vielleicht sollte man den Daseinberechtigungen von "Verboten" mal die gleiche Aufmerksamkeit widmen, mit der man "Zuwiderhandlungen" verfolgt. Aber leider ist es die Mentalität vieler, "Verbote" nicht zu hinterfragen sondern nur zu befolgen. Im Prinzip mag das so auch richtig sein, aber es trägt auch ein nicht unerhebliches Gefahrenpotential in sich, wenn man nur befolgt ohne sich um das "warum eigentlich" zu scheren. Aber zum Glück für viele braucht man Verbote ja nicht zu rechtfertigen, man spricht sie einfach aus und wer nicht spurt, bekommt den Hammer übergezogen. Letzteres ist in meinen Augen oftmals deutlich verwerflicher als der Verstoß gegen das Verbot, aber das interessiert dann kaum noch jemanden, der Böse und der Gute sind dann ja schon längst definiert und das scheint jede Form von Ahndung zu rechtfertigen. Schöne Doppelmoral ...

auch wenn ich manches 'Verbot' nicht nachvollziehen
kann - oder möchte(?) - gilt es erst einmal...
Verbote haben sicher eine Daseinsberechtigung, das will ich ja gar nicht bestreiten, und dann sollten diese auch befolgt werden, keine Frage. Aber Verbote unterscheiden leider nicht den Einzelfall, beurteilen nicht individuell und berücksichtigen keinerlei Umstände oder Situationen. Genau das ist es doch, weshalb so viele der Meinung sind, dass Verbote unverhältnismäßig erscheinen. Und dieser Vorwurf ist nunmal nicht von der Hand zu weisen. Ich denke jedesmal daran, wenn ich mal wieder in der Nacht an einer roten Ampel minutenlang warten muß, obwohl weit und breit kein anderes Fahrzeug in Sicht ist. ;)

LG
Frank
 
E

essdreipro

Guest

@Picturehunter

bin in vielen deiner Aussagen bei dir...

habe es ja auch eher ironisch gemeint :D ...

aber Du hast Recht, wenn Du sagst, dass Verbote auch
in mancher Situation umgangen werden 'könnten' und
niemand würde sich daran stören...

zum Beispiel 'Rote Ampel'...

ich kam vor vielen Jahren in Flensburg nachts, leicht
abschüssig und der Boden gefroren, nicht mehr rechtzeitig
vor einer roten Ampel zu stehen...

kein Wagen, oder Passant weit und breit... niemand, den
ich geschädigt hätte... aber trotzdem...

trotz Einspruch hat mich die Sache gekostet... nicht nur
Euros :D ....
 

Digicam

weitestgehend nur noch lesend

Ich würde das gegen ein sollten eintauschen wollen ...
Jein. Im ersten Entwurf hatte ich "erstmal eingehalten werden müssen."
Das hätte dann auch besser zum darauf folgenden Satz gepasst.

Wenn man sich unsere Regelwerke (sei es privat, im Geschäft, de jure) anschaut, ist es doch so:
Erstmal wird eine Regel aufgestellt, um eine grundsätzliche Ordnung zu haben. Dann kommt einer und überstrapaziert diese Ordnung oder findet eine Lücke in der Regel. Dann kommt die nächste Regel, die relativiert, verfeinert oder sonstwas macht. Die passt dann auch wieder nicht und es geht von vorne los. Irgendwann haben wir so viele Regeln, dass sich mindestens drei davon gegenseitig widersprechen.

Dann kommt ein Richter und macht aus dem ganzen Sammelsurium etwas, das für den Einzelfall passt. Ist das geschehen findet sich ein Anwalt, der es schafft, dieser Einzelfallentscheidung allgemeingültigen Charakter über zu stülpen und erfolgreich in einer anderen Sache zu klagen. Und so wird aus der kleinen Einzelfallentscheidung wieder eine neue Regel. Vor lauter neuen Regeln vergessen wir, alte, überholte Regeln zu streichen.

Und nach langer, langer Zeit schreibt dann ein armer Tropf voller Verzweiflung in einem Forum diesen Post: "Hallo, ich habe im letztem Jahr ein Foto vom Dach eines Parkhauses gemacht..."

Was vermisse ich die Zeit im Sandkasten:
Mein Schippchen an Deinem Kopf. Fall erledigt. :D
 

Picturehunter

Docendo discimus, sapere aude, incipe!

@essdreipro

Jep, genau sowas meine ich, ein sehr schönes Beispiel. :)

Das Thema ist natürlich insgesamt sehr komplex, ich finde es aber gut, die Thematik von mehreren Standpunkten aus zu betrachten und darüber zu sprechen, auch wenn dies sehr wahrscheinlich keine rechtliche Relevanz haben mag und auch nichts am derzeitigen "Ist Zustand" ändern mag. Wir verbringen alle mehr oder weniger tagtäglich soviel Zeit damit, in jedweder Form miteinander zu kommunizieren, dies sollte eigentlich auch im Streitfalle möglich sein, anstatt gleich als ersten Schritt die Gerichte zu bemühen.
Wenn ich sehe, was da am Ende manchmal bei raus kommt und was der eigentliche Anlaß war :confused:


@Digicam
:daumenhoch

Es wundert mich manchmal, dass man hierzulande (und natürlich auch anderswo) gerne gegen den Krieg zum Demonstrieren auf die Straßen geht und den Weltfrieden fordert. Gleichzeitig aber tobt in den Gerichtssälen der "kleine Krieg" der Bürger untereinander und mit Behörden usw., nicht selten um irgendeinen Dödelkrams. Wenn es schon im Kleinen nicht funktioniert, wen wundert es da tatsächlich, dass es im Großen überall auf der Welt immer wieder rummst? Frieden fängt bei jedem Einzelnen an ..., Kommunikation mag einer der wichtigen Schlüssel dabei sein, ganz besonders bei Differenzen :)

Und ja, in der Sandkiste war das irgendwie etwas einfacher ... :D


LG
Frank
 

rgbwde

Noch nicht viel geschrieben

Hi,
vielen Dank für die ganzen Antworten. Ich habe vom Parkhausbetreiber bisher keine Antwort erhalten. Heute war ich wieder beim Parkhaus und habe geguckt ob da irgendwo eine Hausordnung hängt. -Ich habe sie gefunden und dort stand: "Kommerzielle Film und Fotoaufnahmen sind untersagt". Für mich bedeutet es, wenn ich dort Fotos mache und diese nicht verkaufe, sondern nur auf 500px oder Facebook oder so hochlade, sollte das kein Problem sein.

Wem es interessiert hier das Bild. Ein Foto - zwei Bearbeitungen:

 

dagdavincy

Aktives Mitglied

................ ob da irgendwo eine Hausordnung hängt. -Ich habe sie gefunden und dort stand: "Kommerzielle Film und Fotoaufnahmen sind untersagt". ...................
Okay. Ich kann verstehen daß der Betreiber innerhalb seiner Anlage keine Fotos wünscht. Gilt das aber auch für Aufnahmen, bei denen Du lediglich den Standort benutzt hast um die Umgebung abzulichten?
 

rgbwde

Noch nicht viel geschrieben

Was sollte dagegen sprechen? Der Betreiber hat nichts dagegen das ich auf das Geände gehe und dort nichtkommerzielle Fotos mache. Und wenn ich von einem Aussichtsturm oder ähnliches Fotos mache auf dem keine besonderen Details zu erkennen sind ist das ja auch kein Problem.
 
Was sollte dagegen sprechen? Der Betreiber hat nichts dagegen das ich auf das Geände gehe und dort nichtkommerzielle Fotos mache. Und wenn ich von einem Aussichtsturm oder ähnliches Fotos mache auf dem keine besonderen Details zu erkennen sind ist das ja auch kein Problem.

@rgbwde "... ich habe im letztem Jahr ein Foto vom Dach eines Parkhauses gemacht."
Das Dach eines Privathauses (Parkhaus) ist kein Aussichtsturm, außer es wäre architektonisch so gestaltet und hätte einen freien Zugang.
 

Digicam

weitestgehend nur noch lesend

Also, ich war nicht auf dem Dach, sondern auf der obersten Parkebene.
Das sind Wortklaubereien, die an der Tatsache, dass Du von einem Privatgelände aus ein Bild gemacht hast, nichts ändern.

Abgesehen davon, ob Privatgelände oder nicht:
Beachte in Post #32 die Hinweise zum Thema Hilfsmittel und erhöhter Standpunkt (in dem dortigen Link zu finden). Das ist auch nicht unerheblich für die Panoramafreiheit.
 

dagdavincy

Aktives Mitglied

@Digicam
Einen erhöhten Standort ob Bergkuppe oder oberes Parkdeck kann ich als örtliche Gegebenheit, nicht aber als Hilfsmittel erkennen.

Übrigens für den TE sehe ich seine Fragestellung als gelöst an.
 
Ich habe sie gefunden und dort stand: "Kommerzielle Film und Fotoaufnahmen sind untersagt". Für mich bedeutet es, wenn ich dort Fotos mache und diese nicht verkaufe, sondern nur auf 500px oder Facebook oder so hochlade, sollte das kein Problem sein.
Bitte nochmals nachprüfen, ich glaube Du hast bei der Anmeldung bei Facebook die Nutzungs-/Verwertungsrechte an FB abgetreten, wenn die diese Fotos verwerten, kann schnell ein "kommerzielles" Problem entstehen. Vielleicht nochmal nachlesen!

FB-Hilfe:
Du behältst das Urheberrecht an deinem Inhalt. Mit dem Hochladen deines Inhalts gewährst du uns eine Lizenz, diesen Inhalt zu nutzen und anzuzeigen. Weitere Informationen findest du in unserer Erklärung der Rechte und Pflichten, die auch Informationen zum geistigen Eigentum sowie deinen Rechten und Pflichten als Facebook-Nutzer enthalten.
 

dagdavincy

Aktives Mitglied

Wenn der Betreiber das nicht vorschreibt kann er bei Unfällen die durch solche Fotoarbeiten entstehen auch noch in Haftung genommen werden.
Wie kommst Du denn auf das Pferd?
Unsachgemäßer Gebrauch aines Parkhauses etwa?:happy:

@gimbild
Die "Nutzung" von Facebook zur Anzeige ist keine Verwertungsrecht für beliebige Zwecke.
Vielleicht selbst nochmal lesen bevor Vermutungen in den Raum gestellt werden.
Naja. Auch Bedenkenträger pflanzen sich fort.:ironie:
 

Digicam

weitestgehend nur noch lesend

Die "Nutzung" von Facebook zur Anzeige ist keine Verwertungsrecht für beliebige Zwecke.
Vielleicht selbst nochmal lesen bevor Vermutungen in den Raum gestellt werden.

Hm, da steht auch:
diesen Inhalt zu nutzen

Und die Veröffentlichung auf FB, G+ und Co ist nicht zu unterschätzen. Die ziehen sich einiges an Rechten. Da liegt @gimbild gar nicht so falsch. Mehr dazu in den beliebten ""-Videos mit Wolfgang Rau auf Blende 8. In einem der Videos geht er darauf ein. Wenn ich richtig bin, in einer der Folgen 69, 72 oder 78.
 
Bilder bitte hier hochladen und danach über das Bild-Icon (Direktlink vorher kopieren) platzieren.
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