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[Fotorecht] Neuerungen für Fotografen durch die DSGVO

virra

lazy lizzard

... Das Problem mit der DSGVO ist ja aber, dass jeder Akt der Datenverarbeitung ihr unterliegt. Die Verbreitung eines Bildes dürfte ein neuer Datenverarbeitungsakt sein...
Wenn ich im Regenwald nen Ureinwohner ablichte, will irgendwann ein EU-Gesetz vorschreiben, dass ich dessen Daten erhebe, damit ich nachweisen kann, dass der irgendwie gestattet hat, das weltweit zu veröffentlichen? Das ist ja schlimmer als die Gurkenverodnung. Sowas kann sich doch nicht ernsthaft durchsetzen.
 

Fotografie

Stille_Wasser

AP + AD (win), Knipse vorhanden, ;)

Das ist ja schlimmer als die Gurkenverodnung. Sowas kann sich doch nicht ernsthaft durchsetzen.
Eigentlich ist dieses Gesetz schon gut gemeint und auch notwendig - es ist ja vor allem für die Handhabung von verschiedensten persönlichen Daten gedacht, die überall, sei es beim Arzt oder beim Einkaufen, erhoben werden.
Dafür, das sich in Deutschland die Politiker nur mit anderen Themen beschäftigt und geschlafen haben, kann die EU nichts. Da hätten die hier weiter denken müssen und ein paar gute Rechtsanwälte dran setzen müssen (vorzugsweise Rechtsanwälte die Hobbyfotografen sind :) ), die nicht nur die Gesetzesvorlage übersetzen sondern auch interpretieren und vernünftigen Umgang damit vorschlagen können. Es gibt ja eigentlich genug Möglichkeiten dafür. Andere Länder haben das ja gezeigt.

PS: und irgendwie grundsätzlich neige ich und wohl auch einige andere dazu, sich lieber vorbeugend einen Kopf um neue Regelungen zu machen als nach hinten zu fallen (womöglich auch noch in die weit geöffneten Arme eines dieser Abzockanwälte...)
A po po Abzockanwälte: da habe ich so ein Bild vor Augen - Jemanden, der mit einer spitzen blinkenden Gabel und einem sichtlich scharfen Messer an einem Tisch sitzt: an der Gabel hängt dieses Gesetz und wird mit listigen Augen genüßlich von vorn und hinten, oben und unten und allen nur möglich Seiten begutachtet, damit sich der sabbernde ... die besten Filetstücke präzise herausschnipseln kann... Habe ich schon sabbernd erwähnt? *unschuldig guck*
 
Zuletzt bearbeitet:

Rata

So, schön daß sich die Auffassung von Ra. Florian Wagenknecht mit meinen Annahmen auffällig gleicht...

https://www.rechtambild.de/2018/05/fotografieren-in-zeiten-der-dsgvo-grosse-panikmache-unangebracht/


Wie ich schon schrieb...
Für mich selbst habe ich nach laaaanger Lektüre beschlossen, daß mir und meiner fast grundsätzlich manuellen, klassischen Photographie Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes reicht  Meine Web-Auftritte werde ich gesetzeskonform ausstatten, aber ansonsten können die mich mal kreuzweise!
Aber sowas von.


Schlaft also gut :)



Lieber Gruß
Rata
 
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