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Fotorecht / Recht am eigenen Bild ????

Cuxjam

versucht Sein bestes

Hallo weiß nicht ob ich mit der Frage hier auch richtig bin!

Ich arbeite bei dem größten Deutschen Arbeitgeber und dort finden Qualitätskontrollen statt , was natürlich auch Gut ist , man will seinen Kunden ja auch zufriedenstellen.

Bei diesen Kontrollen werden Arbeitssicherheit - weise sowie Quantität und Qualität kontrolliert!
Nun hat der Betriebsrat uns mitgeteilt das man während der Dienstzeit auch fotografiert wird und hier gehen die Meinungen nun sehr weit auseinander.

Ist dies im Öffentlichen Raum (Öffentliche Strasse oder Grundstück der Kunden) erlaubt und hat man hier auch das Recht am eigenen Bild?

Danke Euch für die Antworten
 

defcon-one

Augen-Blicke

AW: Fotorecht / Recht am eigenen Bild ????

Wenn du nicht willst, musst du auch nicht auf das Bild.
Kann dich keiner zwingen, es sei denn, du bist nicht zu erkennen.
In wie fern das dein AG gut findet ist dann die andere Sache. ;)
Aber ich bin kein Anwalt, sondern "nur" Fotograf - also - alles unter Vorbehalt.
 

havelmatte

Hat ´ne Meise

AW: Fotorecht / Recht am eigenen Bild ????

Auf öffentlichen Plätzen, Strassen usw. darf der Arbeitgeber das ohne deine ausdrückliche Genehmigung nicht. Wie es auf dem Firmengelände aussieht, kann ich dir nicht genau sagen.
Ich kann dir aber den folgenden Link empfehlen.
http://www.123recht.net/

Dir wird es wahrscheinlich nicht um die Bildrechte, sondern um die Überwachung gehen.
 
Zuletzt bearbeitet:

pwfoto

Moin!

AW: Fotorecht / Recht am eigenen Bild ????

Hallo, niemand kann dir hier verbindliche Auskünfte geben.
Das Recht am eigenen Bild ist nicht davon abhängig, wo man sich aufhält. Ob du fotografiert wirst, entscheidest du zunächst mal selbst. (Ich gehe mal davon aus, dass du keine Person der Zeitgeschichte bist, oder irgendwo als Redner auf einer Kundgebung sprichtst...) Näheres findest du im Web. s.o. oder z. B in Büchern (Tipp: )
Es scheint mir aber auch so, dass es dir eher um ein Arbeitsrechtliches Problem (Überwachung) geht. Hier empfiehlt es sich, doch mal einen Anwalt aufzusuchen. Auch Gewerkschaften bieten Rat.
 
Zuletzt bearbeitet:

aaarghh

Kann PCs einschalten

AW: Fotorecht / Recht am eigenen Bild ????

Teilweise muss man auch noch unterscheiden zwischen dem Erstellen und dem Veröffentlichen der Bilder. Da kann es Unterschiede geben. Aber in Deinem speziellen Fall kann Dir nur ein Anwalt einen verbindlichen Rat geben.

Wo Du auch noch fragen könntest (unter tunlichster Beachtung der dortigen Forenregeln):
http://www.juraforum.de/forum/
 

Daddycool

Noch nicht viel geschrieben

AW: Fotorecht / Recht am eigenen Bild ????

Wenn es der Betriebsrat mitteilt ist vermutlich eine Vereinbarung mit ihm erzielt worden und damit ist es Bestandteil der betrieblichen Ordnung und zulässig.
 

timewanderer

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Fotorecht / Recht am eigenen Bild ????

Sehe es so wie Daddycool. Bei uns war das Thema vor ca. 3 Jahren aktuell, da mein AG zwecks "Diebstahlschutz" das gesamte Gelände mit Kameras bestücken wollte. Der Betriebsrat hat dann durchgesetzt, dass nur in besonders gefährdeten Bereichen überwacht werden durfte, und diese Bereiche allen Arbeitnehmern bekannt gemacht werden. Allerdings wurde die Überwachung NICHT wegen dem Recht am eigenen Bild, sondern wegen dem Unschuld-Prinzip eingeschränkt (jeder ist solange unschuldig, bis seine Schuld bewiesen ist).
Hoffe das hilft etwas weiter, ist allerdings (wie alle Beiträge hier) nicht Rechtsverbindlich.

Grüsse
 

Protec

Pixel-Schubser

AW: Fotorecht / Recht am eigenen Bild ????

Hallo,
ich hoffe, ich habe es nicht überlesen: Was wird mit den Bildern gemacht? Werden auch Gesichter fotografiert oder nur z.B. Hände. Dienen sie nur i.V.m. der eigentlichen Qualitätskontrolle oder sind es Fotos, welche veröffentlicht werden?
Ich gehe mal davon aus, dass in Sozialräumen (Aufenthaltsraum, Umkleiden, WC, etc.) keine Fotos gemacht werden.

Die Problematik wurde in den Firmen, die ich kenne, immer durch eine Einwilligungserklärung der Mitarbeiter geregelt. Dies ist ein sehr vernünftiger Weg, finde ich. So kann jeder für sich selbst entscheiden, wo sein Bild auftaucht. Es gibt aber auch kulturelle Hintergründe, die beachtet werden sollten. Ich kannte jemanden, der wollte NIE fotografiert (besser gesagt ein Abbdild von ihm gemacht) werden, weil es in seinem Kulturkreis es hieß: ein Foto/Abbild nimmt mir ein Stück meiner Seele.

Mein Tipp wäre: Setze Dich mit dem BR in Verbindung und hinterfrage die Angelegenheit. Ein Gewerkschaftsanwalt kann hier auch Licht in die Sache bringen.
 
E

essdreipro

Guest

AW: Fotorecht / Recht am eigenen Bild ????

hier hat der Betriebsrat wohl bereits eine
Einigung mit der Werksleitung erzielt...

so verstehe ich es zumindenstens...

euch muss mitgeteilt werden, wie die
Erfassung und Auswertung des Bildmaterials
aussieht und vor allem, in welchem Bereich
diese stattfindet...
 

berniecook

Photo-Fan

AW: Fotorecht / Recht am eigenen Bild ????

Hallo,
laut Deinem Post werden hier drei Dinge miteinander verknüpft:
1. Arbeitssicherheit
2. Quantität
3. Qualität

Aus diesem Grund rate ich Dir dringend, einen Anwalt zum Arbeitsrecht aufzusuchen. Ein Foto zu machen das dazu dient, die Arbeitssicherheit zu gewährleisten bzw. zu erhöhen dürfte erlaubt sein. Aber dann dieses Foto auch noch zu nutzen um zu prüfen ob der Arbeitnehmer qualitativ UND quantitativ seine Arbeit macht halte ich für sehr bedenklich.
Ein Foto für bspw. einen Werksausweis ist vollkommen ok. Aber das Foto dazu zu verwenden, um es bspw. an eine Pinwand oder im Intranet zu veröffentlichen um die Leistungen der MA gegenüberzustellen geht gar nicht (Stichwort Pranger!).
Deshalb: AB ZUM ANWALT!

Grüße
 

Cuxjam

versucht Sein bestes

AW: Fotorecht / Recht am eigenen Bild ????

Morgen
erstmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten!

Die Fotos sollen festhalten wie man arbeitet und ob man von der vorgegebenen Tour abweicht
Dabei bewege ich mich auf öffentlichen Strassen sowie auf privat Grundstücken der Kundschaft.
Die Fotos werden dabei von Weit weg bzw.. aus einem Fahrzeug gemacht ohne mein Wissen.

Sie sollen nicht veröffentlich werden sondern dienen dann nur zum Beweis bei einem Verstoss
 

Daddycool

Noch nicht viel geschrieben

AW: Fotorecht / Recht am eigenen Bild ????

Betriebsvereinbarungen müssen öffentlich ausgehängt werden. Frgae den BR, ob eine existiert und lass sie Dir zeigen. Wenn keine existiert, ist diese Art der Überwachung nich zulässig und Du kannst vor dem Arbeitsgericht auf Unterlassung klagen.

Bei jeder Kameraüberwachung ist schließlich der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG zu beteiligen.
 
Zuletzt bearbeitet:
E

essdreipro

Guest

AW: Fotorecht / Recht am eigenen Bild ????

bei Aufnahmen in Bereiche, wie z.B. beim
Privatgelände eurer Kunden muss m.W.n. eine
Kenntnisnahme und Erlaubnis des Besitzers des
Grundstücks vorliegen...

einfach in das Gelände hinein fotografieren, kann
der Kunde u.U. verbieten... erst recht, da er über
die weitere Verwertung der Bilder keine Verfügung
hat... Stichwort: Industriespionage...

ich finde das Thema spannend und unter den zur Zeit
hochaktuellen Umständen mehr als diskussionswürdig...
 
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