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Fotorecht

stellamarina

Jetzt hier ganz privat unterwegs

Ich habe da mal eine Frage zum Fotorecht - habe schon einige Seiten gelesen, aber keine eindeutige Antwort gefunden.

Darf ich Fotos, die ich von einem Schaufenster gemacht habe (bzw. von der Weihnachtsdeko darin) für ein Composing verwenden?

Ich weiß nicht, worunter das fällt. Sind ja keine Kunstwerke dort ausgestellt (dann dürfte ich es nicht). Ist auch nicht das öffentliche Gebäude (dann dürfte ich wohl), das ich von der Straße aus fotografiert habe, sondern praktisch die Ladeneinrichtung (Laden = öffentlich = ok?).

Weiß jemand, wo ich dazu eine Antwort finde?
 

Photoshop

thom_k

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Fotorecht

Nein, die Gestaltung des Schaufensters ist urheberrechtlich geschützt.
Auch Ladengeschäfte dürfen nicht einfach so fotografiert werden.
Mein Tip; Gescheftsführung aufsuchen und nach einer Einverständniserklärung fragen. (dürfte kein Problem darstellen, wenn die erwendung nichtkommerziell ist)
 

stellamarina

Jetzt hier ganz privat unterwegs

AW: Fotorecht

Danke Dir! Ok, dann wird das wohl nichts. Ich weiß nicht mal mehr, wie der Laden hieß... die Fotos sind ein paar Jahre alt :) Ich wohne auch nicht mehr da und kann also nicht mal eben vorbeischauen.

edit: Nur mal so zum Verständnis - es geht ja um Ware, die dort zum Verkauf stand. Ich hätte jetzt eher gedacht, dass der Hersteller da Rechte hat. Wenn ich die Sachen gekauft hätte, wie hätte es dann ausgesehen?
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Fotorecht

Ich denke, daß es kein Problem gibt. Am besten fragst du einen Anwalt.

an Thom_K:
"Nein, die Gestaltung des Schaufensters ist urheberrechtlich geschützt."
Welche Quelle hast du?
 
Zuletzt bearbeitet:

Magic_Moses

Perspektiven-Legastheniker

AW: Fotorecht

Mir ist auch nicht ganz klar, inwieweit die Dekoration eines Schaufenster unter das Urheberrecht fallen soll. Solange du den Namen des Ladens nicht mit auf dem Foto zeigst, bestehen meiner Meinung nach keine rechtlichen Bedenken.
 

stellamarina

Jetzt hier ganz privat unterwegs

AW: Fotorecht

Ah, da gehen die Meinungen anscheinend auseinander... ok, die Quelle fände ich auch interessant. Den Namen des Ladens kann man nicht erkennen, nein. Es sind einfach ein paar recht schräge Figuren, die ein Blumenladen verkauft hat (und die ich evtl. gern für mein DarkArt-Adventsbildchen nehmen würde).
 

fesh

Designphantom

AW: Fotorecht

das mit dem schaufenster stellt im uhrheberrecht auch das werk eines künstlers dar. Es ist ja auch eine art stillleben und von einer anderen person als künstlerischer beitrag erschaffen worden und da liegt der knackpunkt, es ist von jemand erschaffen worden. somit hat der der es erschaffen hat auch die Rechte daran. Nun aber zur Verwendung, es gibt im uhrheberrecht ein paar kleine schlupflöcher, das aufgenommene Bild darf so nicht verwendet werden, aber es steht nirgends ein verbot das das bild nicht verändert genommen werden darf zB. wenn du esveränderst zb abstaierst, verfärbst oder mit einer komposition verschmelzen lässt. dann sollte es einem anderen Uhrheber sehr schwer fallen rechte an dann deinem werk zu bekommen ;-)
 

hanco

ex

AW: Fotorecht

das mit dem schaufenster stellt im uhrheberrecht auch das werk eines künstlers dar. Es ist ja auch eine art stillleben und von einer anderen person als künstlerischer beitrag erschaffen worden und da liegt der knackpunkt, es ist von jemand erschaffen worden. somit hat der der es erschaffen hat auch die Rechte daran. Nun aber zur Verwendung, es gibt im uhrheberrecht ein paar kleine schlupflöcher, das aufgenommene Bild darf so nicht verwendet werden, aber es steht nirgends ein verbot das das bild nicht verändert genommen werden darf zB. wenn du esveränderst zb abstaierst, verfärbst oder mit einer komposition verschmelzen lässt. dann sollte es einem anderen Uhrheber sehr schwer fallen rechte an dann deinem werk zu bekommen ;-)

Urheber - nicht Uhrheber. Es geht hier nicht um Zeitmeßgeräte!

Was die Problematik angeht: Wenn man nicht sicher ist: Profi fragen oder sein lassen!
Alles andere hier sind oftmals nur Halbwahrheiten und Vermutungen.
 

rilo1

Man lernt nie aus...

AW: Fotorecht

Richtig: das hier ist ja auch kein Rechtsberatungsforum!
Es ist wichtig darauf hinzuweisen, dass dies nur unverbindliche persönliche Meinungen von Laien sind.

M.E. ist die Lage hier etwas vielschichtiger:

1. Wenn das Schaufenster bzw. dessen Gestaltung erkannt werden kann und dem Ladengeschäft zugeordnet werden kann brauchst Du in jedem Fall das Einverständnis.
(Property-Release).

2. Wenn 1 nicht zutrifft wäre noch zu klären, ob die Objekte im Schaufenster selbst irgendwelche Rechte Dritter berühren. Viele Objekte (auch Geschirr, Weihnachtskugeln etc. sind Geschmacksmusterrechtlich geschützt) - oder es sind individuelle Schöpfungen in ausreichender Schöpfungshöhe! Dann brauchst Du auch hierfür die Rechte.

3. ist es ein Unterschied, ob Du das Foto für kommerzielle Zwecke oder nur rein privat verwenden möchtest. Letzteres ist deutlich weniger kritisch - z.B. wenn Du es nur im Freundeskreis zeigen möchtest. Bei Veröffentlichungen sieht dies schon wieder anders aus.

Aus deiner Frage gehe ich aber eher von ersterem aus?
 

stellamarina

Jetzt hier ganz privat unterwegs

AW: Fotorecht

Nein, nicht kommerziell. Aber öffentlich, ja. Hier für den Adventskalender. Aber anscheinend lasse ich das lieber. :) Vielen Dank jedenfalls!

Die Figuren dürfte vermutlich allenfalls der Hersteller erkennen. Denn dass sie in einem Schaufenster standen (und in welchem), kann man ja auf dem Foto nicht mehr erkennen.
 

rilo1

Man lernt nie aus...

AW: Fotorecht

Man könnte auch so sagen:

Das Risiko, dass es Probleme gibt ist wohl eher gering, aber ausschließen kann man es nicht!
 

diechris

Noch nicht viel geschrieben

AW: Fotorecht

Rein rechtlich ist es sicher nicht einwandfrei das Bild zu benutzen.
Das Arangement im Schaufenster hat einen Urheber mit Rechten an seinem Werk und auch die Objekte die im Schaufenster stehen wurden ja von Firmen designt. Ich glaube die Firmen könnten noch am ehesten Ärger machen.
Aber: Wenn Du es nicht gewerblich nutzt... wer soll da interesse haben die zu verklagen? .. Wo kein Kläger da kein Richter...
 

NikHobohm

Fotograf, Kommunikationsdesigner

AW: Fotorecht

Die ganzen Antworten hier sind für die "Katz"

Ich bin der Meinung...
Wenn man bedenkt...
Frag die Fotografen... (Sind meistens nicht mal welche...)

Es gibt hier eigentlich nur eine mögliche Antwort:
Die Quellenangabe der Rechtssprechung bzw. des
Gesetzestextes.

Alles andere macht den Tread "unbrauchbar".
Grüße, Max
 
Zuletzt bearbeitet:

stellamarina

Jetzt hier ganz privat unterwegs

AW: Fotorecht

Danke Euch - ich werd's lassen, auch wenn es vielleicht ok wäre. Wenn jetzt jemand eine eindeutige Quelle hätte, die sagt, dass es erlaubt ist, hätte ich es gemacht. Aber so... lieber nicht.
 

mosti

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Fotorecht

Urheber - nicht Uhrheber. Es geht hier nicht um Zeitmeßgeräte!

Was die Problematik angeht: Wenn man nicht sicher ist: Profi fragen oder sein lassen!
Alles andere hier sind oftmals nur Halbwahrheiten und Vermutungen.

"Zeitmeßgeräte" Nach der neuen deutschen Rechschreibreform bitte Zeitmessgeräte. Wir wissen ja alle: ß wird i.d.R. zu ss ;).
 

mondspeer

Out of my mind ...

AW: Fotorecht

"Zeitmeßgeräte" Nach der neuen deutschen Rechschreibreform bitte Zeitmessgeräte. Wir wissen ja alle: ß wird i.d.R. zu ss ;).

... nanana ... das ist zwar für Zeitmessgeräte richtig, aber nicht für alle "ß".

Nur bei kurzen Vokalen. Nicht bei langen Vokalen oder Doppellauten. :p

Dennoch ist das Uhrheberrecht eine lustige Idee. Vielleicht gibt es ja eine Uhrhebbermeisterschaft. :D
 
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