Antworten auf deine Fragen:
Neues Thema erstellen

Fotos herzeigen erlaubt ode nicht ?

JackieChan

Aktives Mitglied

Hallo, hätte eine Frage bzüglich Fotorecht.

Und zwar ich hab in letzter Zeit auf einigen privaten Veranstaltungen Fotos gemacht. Und die beseren Fotos und Portrais in einer Fotomappe gesammelt. Würde diese gerne als Referenz Material her nehmen, also zum herzeigen im Privaten Bereich. Ist dieses Erlaubt oder nicht ??
 

Fotografie

Janilein2

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Fotos herzeigen erlaubt ode nicht ?

Da du anscheinend aus Östereich kommst, kann ich dir über die Gesetze in A nichts sagen, nehme aber an, dass es ähnlich dem Deutschen ist.
Im Privaten bereich (Eigene Familie) darfst du es durchaus zeigen, kommt allerdings eine "fremde" Person dazu, veröffentlichst du es schon und das währe dann schon nicht mehr erlaubt. Allerdings es gibt kaum ein Gesetz ohne wenn und aber.

Aber eine Rechtsberatung kann und darf dir hier keiner so einfach geben.
Ich würde dir raten dich lieber in einem Forum in Östereich zu erkundigen, dort kann man dir sicher besser helfen.
 

MIKNE

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Fotos herzeigen erlaubt ode nicht ?

Ist in Österreich wie in Deutschland, auch hier gilt das Recht am eigenen Bild.
Aber wenn du auf einer Veranstaltung fotografiert hast, dürfte es keine Schwierigkeiten ber der Veröffentlichung geben.
 

PoorTom

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Fotos herzeigen erlaubt ode nicht ?

Hallo,

für private zwecke dürfen photos mit personen aufgenommen werden, aber sobald sie veröffendlich werden oder das nicht ausgeschlossen werden kann,

brauchst du aufjedenfall das einverständnis und bei minderjährigen das der eltern und zwar schriftlich:motz:

sagt auch googel..............



mfg
 

JackieChan

Aktives Mitglied

AW: Fotos herzeigen erlaubt ode nicht ?

Also es waren 2 Hochzeiten als neben Fotograf und auch Portrai Shootings. Die Fotos sollen dazu dienen , die gerne Fotos von sich machen lassen würden als anschaungsmaterial. Also damit diejenigen sich von der Qualität meiner Bilder ein Bild machen können. <Also nichts mit internet oder auf ausstellung und so
 

SteveRich

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Fotos herzeigen erlaubt ode nicht ?

Warum nicht einfach mit den Betroffenen sprechen?

seh ich auch so, aber wenn, dann laß Dir auf jeden fall was schriftlich geben
(da gibt es Vordrucke im Internet)
ist ne rein formelle Sache, aber denke :"Du kennst die Freunde von heute, aber nicht die von morgen................"
gSR
 

Janilein2

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Fotos herzeigen erlaubt ode nicht ?

Warum nicht einfach mit den Betroffenen sprechen?

Dürfte Schwierig werden sich von jedem ne schriftliche erlaubnis zu holen. Das Einverständnis deiner Auftraggeber allein reicht dazu nicht aus. Wie schon erwähnt wurde es gilt das recht am eigenen Bild. Besser du suchst mit dem Brautpaar die gewünschten Fotos aus und lässt dir dann von den betreffenden Personen die Freigabe erklären PS: So ein paar kostenlose Bilder auf Papier wirken da manchmal wunder.
Ohne Schriftliches Einverständniss riskierst du jedenfalls ne Klage, die verlieren würdest. Und da du in einem geschäftlichen/kommerziellen Sinn handelst wirds erst richtig teuer.
Prinzipiell würde ich mich eher auf Brautpaar konzentrieren, es sei denn, du machst "nur" den Partyfotografen.
 

virra

lazy lizzard

AW: Fotos herzeigen erlaubt ode nicht ?

Also es waren 2 Hochzeiten als neben Fotograf und auch Portrai Shootings. Die Fotos sollen dazu dienen , die gerne Fotos von sich machen lassen würden als anschaungsmaterial. Also damit diejenigen sich von der Qualität meiner Bilder ein Bild machen können. <Also nichts mit internet oder auf ausstellung und so

Das Stichwort (nach deutschem Recht) lautet: Veröffentlichung.

Wenn du das in irgedeiner Form der Welt zeigst, gilt das. Ob Internet oder ausgelegter Flyer …
 

mondspeer

Out of my mind ...

AW: Fotos herzeigen erlaubt ode nicht ?

Auch eine Präsentationsmappe gilt als Veröffentlichung, zumindest sobald Du sie Leuten zeigst. :D Aber das ist ja der Sinn der Präsentationsmappe. Also nach der Erlaubnis fragen.

In Deutschland gilt i.d.R. die Rechtslage, dass Du eine (öffentliche) Veranstaltung im Überblick fotografieren und auch veröffentlichen darfst, wenn die Personen nur "Beiwerk" sind oder eine größere Menge an Personen abgelichtet ist.

Aber ein Hochzeit ist keine öffentliche Veranstaltung. Und spätestens bei Einzelportraits aus der Nähe ist das Recht am eigenen Bild wieder völlig unstrittig.

Gruß,
Gerald
 

Tim_Kim

Aktives Mitglied

AW: Fotos herzeigen erlaubt ode nicht ?

Eine Veröffentlichung liegt doch gar nicht vor, wenn ein Fotograf seine Mappe Bekannten zeigt, die ein Arbeitsmuster von ihm sehen wollen.

Die Mappe kann angefertigt werden und kann auch als Mustermappe genutzt werden. Wer sich absolut absichern möchte, lässt sich von den Fotografierten noch einen model release unterzeichnen und ist dann absolut auf der sicheren Seite. Selbst die positiv beantwortete Frage danach, ob man die Bilder in die eigene Mappe aufnehmen darf, stellt schon eine solche Freigabe für die Verwendung in der Mappe dar.

Wir gehen hier davon aus, dass die Bilder ausschließlich als Muster gezeigt werden und sonst nichts weiter damit passiert.
 

starbacks

Aktives Mitglied

AW: Fotos herzeigen erlaubt ode nicht ?

Fragen kost allerdings wenig..

und wer fragt stirbt nicht dumm.. oder wie war das..

so was kann man schon vorher nachfragen und wenn man das möchte fixieren.

auch nachträglich sollte man fragen ob man Bild Nr. x y z für seine Referenzmappe benutzen kann.

einige Fotografen machen das einfach und hängen einen raus ins Schaufenster..

und DA kanns Ärger geben.
 

SistaX

hin und wieder mal da

AW: Fotos herzeigen erlaubt ode nicht ?

würdest du selber denn wollen, dass jemand ungefragt Fotos mit dir drauf rumzeigt/veröffentlicht? Und wenn du es erfahren würdest, wie würdest du reagieren?
Ein ganz klares nein. Du brauchst auf jeden Fall das schriftliche Einverständnis der "Models".
 

starbacks

Aktives Mitglied

AW: Fotos herzeigen erlaubt ode nicht ?

Das glaube ich nicht. Meine Alben kann ich zeigen wem ich will. Allerdings bei gewerblicher Verwendung mag das anders sein.

Auch ne Einstellung.. jedoch folgender Denkanstoß..

Die betreffende Person kriegt das mit .. soll ja vorkommen... ist sauer.. und nun .. steckt sie das deinem potentiellen Kunden (ich hab bei XY das tolle Bild von Dir gesehen... ich überlege nun ob ich oder nicht.. WAS????? der hat Dir das gezeigt???? *SCHNAUB*)

wie groß ist die Wahrscheinlichkeit den Auftrag zu fotografieren???? wie groß die Wahrscheinlichkeit folgende Aufträge zu erhalten wenn du nicht als seriös und zuverlässig gilst?
 

Gulu

Nicht mehr ganz neu hier

würdest du selber denn wollen, dass jemand ungefragt Fotos mit dir drauf rumzeigt/veröffentlicht? Und wenn du es erfahren würdest, wie würdest du reagieren?
Ein ganz klares nein. Du brauchst auf jeden Fall das schriftliche Einverständnis der "Models".

Ich habe z.B. keine Hemmungen alte Urlaubsfotos zu zeigen, auf den auch Personen abgebildet sind, mit denen ich heute keinen Kontakt mehr habe. Ich weiß ja auch, dass diese Leute Bilder zeigen, auf denen ich zu sehen bin. Ich habe kein Problem damit, das ist rein privat und kein "Veröffentlichen" und ich bin sicher das ist erlaubt.
Wie gesagt, bei gewerblicher Nutzung mag das anders sein.

...
Die betreffende Person kriegt das mit .. soll ja vorkommen... ist sauer..
...
wie groß ist die Wahrscheinlichkeit den Auftrag zu fotografieren?...

Sich geschäftsschädigend zu verhalten ist aber nicht verboten.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

starbacks

Aktives Mitglied

AW: Fotos herzeigen erlaubt ode nicht ?

Sich geschäftsschädigend zu verhalten ist aber nicht verboten.

Nein es ist nicht.. verboten.. sich selbst das Geschäft zu schädigen..

jedoch Niveau ist keine Hautcreme..

und Anstand hat nix mit Warteschlange zu tun.

mach Du nur.. das machst du schon richtig und fein..
 

mondspeer

Out of my mind ...

AW: Fotos herzeigen erlaubt ode nicht ?

Ich habe z.B. keine Hemmungen alte Urlaubsfotos zu zeigen, auf den auch Personen abgebildet sind, mit denen ich heute keinen Kontakt mehr habe. Ich weiß ja auch, dass diese Leute Bilder zeigen, auf denen ich zu sehen bin. Ich habe kein Problem damit, das ist rein privat und kein "Veröffentlichen" und ich bin sicher das ist erlaubt.
Wie gesagt, bei gewerblicher Nutzung mag das anders sein.

Ja, aber eine "Präsentationsmappe" mit der ich mich bei einem potentiellen Kunden (oder Arbeitgeber) vorstelle ist eine gewerbliche Veröffentlichung, kein privates Fotoalbum, dass ich im Wohnzimmer zeige.

Daher meine Einstellung, dass so eine Veröffentlichung ohne Einverständnis der Modelle problematisch ist.

Gruß,
Gerald
 

Janilein2

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Fotos herzeigen erlaubt ode nicht ?

Tja Gulu da es nicht um Urlaubsfotos geht, die man irgendwelchen Bekannten im heimischen Wohnzimmer zeigt, könnte er arge finanzielle Probleme bekommen. Bei einer Präsentationsmappe handelt es sich nicht um ein Simples Fotoalbum. Er möchte potenziellen Kunden seine bisherigen Arbeiten vorstellen und damit handelt er in einem kommerziellen Interesse und dazu benötigt er das Einverständniss jedes Einzelnen. Ich bin auch der Auffassung, dass hier die übliche meinung mit den ab 5 Personen und personen als Beiwerk nicht greift, da in einem kommerziellen Interesse gehandelt wird.
Aber letztlich sollte er sich lieber von einem Fachanwalt beraten lassen, das dürfte um einiges günstiger sein als auch nur eine einzige Klage.
 

starbacks

Aktives Mitglied

AW: Fotos herzeigen erlaubt ode nicht ?

Tja Gulu da es nicht um Urlaubsfotos geht, die man irgendwelchen Bekannten im heimischen Wohnzimmer zeigt, könnte er arge finanzielle Probleme bekommen. Bei einer Präsentationsmappe handelt es sich nicht um ein Simples Fotoalbum. Er möchte potenziellen Kunden seine bisherigen Arbeiten vorstellen und damit handelt er in einem kommerziellen Interesse und dazu benötigt er das Einverständniss jedes Einzelnen. Ich bin auch der Auffassung, dass hier die übliche meinung mit den ab 5 Personen und personen als Beiwerk nicht greift, da in einem kommerziellen Interesse gehandelt wird.
Aber letztlich sollte er sich lieber von einem Fachanwalt beraten lassen, das dürfte um einiges günstiger sein als auch nur eine einzige Klage.

*zustimm*

jedoch ist es nicht verboten sich gegenüber geschäftsschädigend zu verhalten.. :))
 
Bilder bitte hier hochladen und danach über das Bild-Icon (Direktlink vorher kopieren) platzieren.
Antworten auf deine Fragen:
Neues Thema erstellen

Willkommen auf PSD-Tutorials.de

In unseren Foren vernetzt du dich mit anderen Personen, um dich rund um die Themen Fotografie, Grafik, Gestaltung, Bildbearbeitung und 3D auszutauschen. Außerdem schalten wir für dich regelmäßig kostenlose Inhalte frei. Liebe Grüße senden dir die PSD-Gründer Stefan und Matthias Petri aus Waren an der Müritz. Hier erfährst du mehr über uns.

Stefan und Matthias Petri von PSD-Tutorials.de

Nächster neuer Gratisinhalt

03
Stunden
:
:
25
Minuten
:
:
19
Sekunden

Neueste Themen & Antworten

Flatrate für Tutorials, Assets, Vorlagen

Zurzeit aktive Besucher

Statistik des Forums

Themen
118.635
Beiträge
1.538.449
Mitglieder
67.556
Neuestes Mitglied
Ggirl
Oben