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Fotos ins Netz stellen...wissenswertes

Torito49

Lernen, lernen, lernen

Einfach Klasse die Erklärung! So spart man einiges an Rücksprachen. Ich erinnere mich, hier im Forum irgendwelcher Thread über dieses Thema. Hier wird ja alles gut erklärt.
Vielen Dank! :daumenhoch
 

Picturehunter

Docendo discimus, sapere aude, incipe!

Etwas schwammig bleibt es dennoch: wann ist eine Person lediglich "Beiwerk" und wann nicht? Da es sich um eine der wenigen Ausnahmen handelt, die im Zweifelsfalle vor Gericht entschieden werden können/müssen, ist das so eine Sache, wenn man Leute mit auf dem Bild hat, die das eigentliche Bild bestenfalls "bereichern", aber auch nicht mehr ...

LG
Frank
 
"Das heißt, Sie haben eine Menschengruppe auf einmal hinter einer Vitrine eines Kunstwerkes und sehen, oh, auf dem Bild kann ich ja Menschen erkennen. In der Regel dürfen Sie das nicht. Sie müssten, wenn Sie dieses Bild weiter verwenden möchten und sogar auch noch veröffentlichen möchten auf Facebook, die Person fragen, ob sie oder er auf dem Bild sein möchte."
Finde ich einleuchtend.
 

Rata

§23 KunstUrhG

Das finde ich z.B. interessant. Ob, wie und in welcher Form dies beurteilt werden kann im Falle einer Streitigkeit ..., tja ...

Frank,

Gesetze werden bereits seit dem Umzug von Bonn Richtung Berlin in großen Teilen von Anwaltskanzleien erarbeitet. Für die europäische Gesetzgebung gilt gleiches.

Wie kann man nur annehmen wollen, daß diese Arbeiten nicht gleichzeitig den Interessen der Zunft dienlich wären? :p
Die Welt funktioniert heute anders, als noch vor 30-40 Jahren ;) Das dreht auch niemand mehr zurück...


Lieber Gruß
Rata
 

geia1

Aktives Mitglied

Danke für den Link.
Wenn Personen erkennbar sind kann es immer Schwirgkeiten geben,.
Ich kannte persönlich einen Fall
Kurz erklärt: Es geing um ein Sorgerechtsstreit.
Ein Mann war mit seinem Kind bei einer Veranstaltung auf einen Foto im Internet erkennbar. Seine Ex Frau sah das Bild im Internet und bemerkte der der Mann hätte zu dem Zeitpunkt mit dem KInd nicht auf dem Ort sein dürfen.

Der Mann klagte danach wegen der veröffentlichung des Bildes und bekam Recht.
 

studio24

Homo Nikoniensis

......
Ein Mann war mit seinem Kind bei einer Veranstaltung auf einen Foto im Internet erkennbar. Seine Ex Frau sah das Bild im Internet und bemerkte der der Mann hätte zu dem Zeitpunkt mit dem KInd nicht auf dem Ort sein dürfen.

Der Mann klagte danach wegen der veröffentlichung des Bildes und bekam Recht.
Klingt mir sehr nach urban legend. Aktenzeichen und Link zur Urteilsdatenbank wären hilfreich, um den Einzelfall bewerten zu können.

Diese Kurzbeiträge in TV und Zeitschriften wie im Link können immer nur Teilbereiche herauspicken und ein verzerrtes Bild darstellen. Wie immer kommt es juristisch auf den Einzelfall an. Sonst hätten die Juris ja nichts zu tun. Daher können solche Beiträge zwar vielleicht das Bewusstsein wecken, sind aber letztendlich wenig hilfreich.

KunstUrhG und UrhG stammen teilweise aus Kaiserzeiten, dabei wird ständig dran rumgeschraubt und die Rechtslage durch Ergänzungen und Streichungen immer wieder verändert, sowohl durch nationale wie durch EWG/EG/EU-Vorschriften. Das führt dann dazu, dass irgendwann keiner mehr wirklich durchblickt und solche Beiträge können eben auch nicht wirklich Licht ins Dunkel bringen.

Mit den im Moment diskutierten und wohl leider zu erwartenden Änderungen wird in Zukunft alles noch viel schlimmer, wenn unter dem Mäntelchen des Jugendschutzes gravierende Einschränkungen bezüglich Anfertigung und Veröffentlichung von Bildern zu erwarten sind.
 
A

adm011

Guest

Interessantes Thema. Im Zweifel aber bleibt der Weg zum Rechtsanwalt nicht erspart. Ich hab mir vorab mal das gegönnt.
 
Ich kannte persönlich einen Fall

Klingt mir sehr nach urban legend. Aktenzeichen und Link zur Urteilsdatenbank wären hilfreich, um den Einzelfall bewerten zu können.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil ;)

Mit den im Moment diskutierten und wohl leider zu erwartenden Änderungen wird in Zukunft alles noch viel schlimmer, wenn unter dem Mäntelchen des Jugendschutzes gravierende Einschränkungen bezüglich Anfertigung und Veröffentlichung von Bildern zu erwarten sind.
Wenn Du Dich auf Nacktbilder beschränkst, kann es das tatsächlich.
 

Picturehunter

Docendo discimus, sapere aude, incipe!

Tja, wie ich schon sagte: alles recht schwammig.

Da leuchtet weder etwas ein noch ist irgendetwas klar geregelt, schlimmer noch, die Regelungen werden untereinander ausgespielt, befinden sich in ständigem Wandel und letztendlich entscheidet im Zweifelsfalle das eine Gericht so und ein anderes so. Und was sagt mir das, wenn ich Leute mit auf dem Bild habe? Verklage ich die jetzt auch noch in Zukunft, weil sie mein Bild kontaminiert haben?
Das wäre doch mal etwas Neues ... :frech:

LG
Frank
 

studio24

Homo Nikoniensis

Wer lesen kann ist klar im Vorteil
Der Spruch ist mindestens so alt wie das Web. So wenig kreativ, dass du keine eigenen Sprüche machen kannst? Außerdem: Lesen ist eins, glauben was anderes....
Wenn Du Dich auf Nacktbilder beschränkst, kann es das tatsächlich.
Statt dummer Statements probiere ich mal, dir begreiflich zu machen, worum es geht.
Eins der bekanntesten Fotos überhaupt durfte in den USA wegen des Verbots von Nackbildern nicht gezeigt werden. In Europa schon, was letztendlich nicht unwesentlich zum Ende des Vietnamkrieges beigetragen hat. Es geht um das Bild von Nick Ut. Wenn das, was jetzt als Vorschlag auf dem Tisch liegt, so in Gesetze gegossen wird, dürfte ein solches Bild auch hier nicht mehr gezeigt werden. Darin sehe ich (nicht nur aber auch) eine massive Gefährdung der Informations- und Pressefreiheit.

Schau dir die Bilder der Hilfsorganisationen an, auch die wäre nach neuem Recht vermutlich nicht mehr legal. Was ist mit den ganzen Bildern in den Museen, z.B. von Rubens? Die Museen müssten weitgehend entbildert werden. Man sollte dann auch gleich alle Tierbilder verbieten, schließlich weiß man nicht erst seit Leda, dass auch Tiere bei vielen sexuellen Reiz auslösen. Die Darstellung ist in Deutschland verboten, der Sex mit Tieren aber in Deutschland erschreckender Weise immer noch legal. Die Doppelmoral lässt grüßen.

Ich möchte nicht in einem Staat leben, in dem Livesendungen zeitversetzt gezeigt werden (wie in den USA seit Nipplegate), um sie zu zensieren. Ich fürchte, das kommt auf uns zu, wenn die Maas-Vorschläge unter dem Deckmantel des Kinder- und Jugendschutzes durchkommen.

Jahrhunderte der Aufklärung scheinen nicht geholfen zu haben. Moralisch bewegen wir uns wieder Richtung MIttelalter. Der Spruch der 68er "Unter den Talaren der Mief von 1000 Jahren" wird wieder aktuell. Doppelmoral, wohin man auch schaut.

......... Und was sagt mir das, wenn ich Leute mit auf dem Bild habe? Verklage ich die jetzt auch noch in Zukunft, weil sie mein Bild kontaminiert haben?.......
Der war gut! :dasnehmenwir:
 
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