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Fotoverbot Sanssouci

freaky_diver

Ha ha, mach mir mal.

Guten Morgen liebe Leute,

ich sitze gerade im Büro über meiner Tageszeitung und lese eine Nachricht, die von ambitionierten Fotografen sicher mit Freude aufgenommen wird. Ich schreibe es deshalb, weil vor einigen Tagen irgendein User darauf hinwies, ich aber nicht mehr weiß, in welchem Thread.

Berliner Kurier vom 19.02.10

Ich zitiere:

"Freie Fahrt für Fotografen im Park Sanssouci: Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten darf Profi- Fotografen das Knipsen nicht verbieten. Das Oberlandesgericht Brandenburg (Az. 5 U 12/09) schmetterte ein Verbot ab. Fotos dürfen ohne Einschränkung gewerblich genutzt werden."

Gruß Peter


Das Ding hier ist nur zur Info. Muss keiner was dazu sagen.
Jibt eh keene Punkte.
 
Zuletzt bearbeitet:
W

waschamine

Guest

AW: Fotoverbot Sanssouci

Vielen Dank..............! Das ist doch mal eine erfreuliche Nachricht.

Schöne Grüße nach Berlin
 

Volkerchen

Noch nicht viel geschrieben

AW: Fotoverbot Sanssouci

"Freie Fahrt für Fotografen im Park Sanssouci: Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten darf Profi- Fotografen das Knipsen nicht verbieten. Das Oberlandesgericht Brandenburg (Az. 5 U 12/09) schmetterte ein Verbot ab. Fotos dürfen ohne Einschränkung gewerblich genutzt werden."

Du solltest aber erwähnen, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, da das OLG Brandenburg die Revision zum BGH zugelassen hat und noch Rechtsmittel gegen das Urteil möglich sind. Und ob das Urteil eine Revision übersteht ist bei der bisherigen Rechtsprechung des BGH zumindest zweifelhaft.

ciao
volker
 

freaky_diver

Ha ha, mach mir mal.

AW: Fotoverbot Sanssouci

Du solltest aber erwähnen, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, da das OLG Brandenburg die Revision zum BGH zugelassen hat und noch Rechtsmittel gegen das Urteil möglich sind. Und ob das Urteil eine Revision übersteht ist bei der bisherigen Rechtsprechung des BGH zumindest zweifelhaft.

ciao
volker

Ja danke Volker. Danke dir für die Ergänzung. Ein wenig Vertrauen in unsere Rechtsprechung habe ich aber noch.

Schönen Tag noch,

Gruß Peter
 
AW: Fotoverbot Sanssouci

Dann stellt sich aber noch die Frage, was denn alles als Profi-Fotograf gilt.
Ich kenne zwar nicht den zugrunde liegenden Fall, aber ob damit eine allgemeine Foto-Erlaubnis erteilt wird, glaub ich nicht.
Es ist nämlich zu bedenken, dass da Hausrecht gilt. Und grundsätzlich darf der Hausherr bestimmen.;-(

LG der fou
 

Volkerchen

Noch nicht viel geschrieben

AW: Fotoverbot Sanssouci

Dann stellt sich aber noch die Frage, was denn alles als Profi-Fotograf gilt.

Diese Frage ist irrelevant.

Ich kenne zwar nicht den zugrunde liegenden Fall, aber ob damit eine allgemeine Foto-Erlaubnis erteilt wird, glaub ich nicht.

Es ging um die Frage, ob die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten das Recht hat, durch die Parkbenutzungsverordnung das gewerbliche Fotografieren auf dem Gelände ihrer Parkanlagen zu untersagen.

Es ist nämlich zu bedenken, dass da Hausrecht gilt. Und grundsätzlich darf der Hausherr bestimmen.;-(

Es gibt kein Vorrecht des Eigentümers, das Bild seines Eigentums zu verwerten. Ausnahmen gibt es nur sehr begrenzt, z.B. für zeitweilige Kunstaktionen. Das war auch nie strittig. Bislang war es aber herrschende Meinung, dass solche Aufnahmen von einem öffentlichen Weg, einer Straße oder einem Platz aus gemacht werden müssen.

Wenn die Auffassung des OLG Brandenburg vor dem BGH Bestand haben sollte - was ich ernsthaft bezweifle - wird es zukünftig auch für Zoos und ähnliche Einrichtungen, die der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, erheblich schwieriger, die gewerbliche Nutzung von dort angefertigten Fotografien in der eigenen Hand zu behalten.

ciao
volker
 
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