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frage zu bildrechten

defcon-one

Augen-Blicke

AW: frage zu bildrechten

Hi,
wenn jemand sich dein Bild von der Hopage des Clubs nimmt und in FB postet verstösst er gegen dein Urheberrecht, da er es ja gegendeinen Willen macht. Er muss dich nennen und Theoretisch kannst du ihn hierfür abmahnen - und Lizenzgebühren verlangen. Frage hierzu einen Anwalt. Könnte dir auch hier einen empfehlen.
Bei Gruppenbildern (man arangiert Personen willentlich vor der Kamera) ist es so. Jede Person bekommt mit, dass du ein Fotovon ihr machst und gibt damit ja ihre Einwlligung zum Foto, somit kann sie dir hinterher nicht mehr widersprechen. Gerne kann dich hier aber auch ein Anwalt beraten.
 

RalliRaser

Aktives Mitglied

AW: frage zu bildrechten

Bei Gruppenbildern (man arangiert Personen willentlich vor der Kamera) ist es so. Jede Person bekommt mit, dass du ein Fotovon ihr machst und gibt damit ja ihre Einwlligung zum Foto, somit kann sie dir hinterher nicht mehr widersprechen. Gerne kann dich hier aber auch ein Anwalt beraten.

Woraus leitest Du hier ein konkludentes Verhalten ab, dass die Person dann auch mit der Veröffentlich einverstanden ist? Sie widerspricht in diesem Moment nur nicht, dass sie fotografiert wird. Diese Einschätzung kann ggf. in die Hose gehen.

Wenn Einwilligung, dann immer in Schriftform, denn im Zweifel muss der Fotograf beweisen könnnen, dass die Zustimmung vorlag. Ebenfalls sollte Art und Umfang der Veröffentlichung festgehalten werden, da u.U. eine Zustimmung je nach Sachverhalt widerufen werden kann.
 
Zuletzt bearbeitet:

helnie

Katze

AW: frage zu bildrechten

Was bei allen Antworten noch nicht bedacht wurde ist die Öffentlichkeit.
Diese Veranstaltung ist anscheinend nicht öffentlich ( von einer Behörde genehmigt )
Also privat
somit der nächste Schritt, was hat der Veranstalter geschrieben.
Wenn du die Startgebühr gezahlst trittst du alle Rechte an den Bildern ab.
Sprich der Veranstalter entscheidet was mit den Bilder geschied.
Wenn du also auf der Veranstaltung jemanden fotografiert hast ohne eine schriftliche Genehmigung kann der Veranstalter dich in die Pflicht nehmen.

Auch ich bin kein Rechtsanwalt - Daher ist diese Auskunft unverbindlich

@ Igel
Fast richtig. Stellt sich nur die Frage ob die Veranstaltung """ öffentlich """ ist,
Sprich öffentlicher Grund und Boden und öffentlich Bekannt gemacht.
Deine Erklärung zum Motiv ist meines Erachten nach richtig.
Aber die Frage ist das Beiwerk ein Kind ist noch nicht geklärt.
Kinder sind 100 % tabu ohne Erlaubnis.

Die Gesetzgebung ist in den letzten Jahren in Bezug auf Fotografie stark verändert worden.
Genaue Auskunft kann dir nur ein Rechtsanwalt geben.

Mein Rat : Fotos von Personen, von denen du keine schriftliche Erlaubnis hast, nicht veröffentlichen.
Ab in die Tonne, ist sicherer.
LG
 
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