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Frage zu Fotorecht

muhtsch

Noch nicht viel geschrieben

Hallo,
Habe gerade das Forum nach einem ähnlichen Problem durchsucht und nichts gefunden.
Also... ich bin von einem Blogger gebeten worden Beauty und Hochzeitsfotografien zu machen.
Ursprünglich ging es darum, daß ein bekannter Visagist drei verschiedene Looks schminkt. Dessen Agentur betreut nicht nur den Visagisten sondern auch einen Frisör, der kurzerhand eingesetzt wurde. Zwei Looks wurden mit Genehmigung des Frisörs in seinem Frisörsalon gemacht.
Der dritte Look war extravagant und schrie nach einem Kontrast.
Also gab es Aufnahmen mitten auf der Straße und in einem altberliner Hausflur.
Dieser dritte Look ist nun auch das Streitthema.

Nun da dieser Blog veröffentlicht werden sollte, nahm sich der Frisör am Tag der Veröffentlichung das Recht raus, 75% der Bilder nicht freizugeben, da er der Meinung ist, die Frisur würde auf diesen Bildern nicht richtig zur Geltung kommen.(Das Modell trägt einen Pferdeschwanz)

Nun meine Frage: Darf der das? Kann man die Aufnahmen nicht trotzdem veröffentlichen, auch wenn man nun im der Fußnote den Frisörlink rausnimmt?
Er ist ja auf den Aufnahmen nicht einmal drauf? Es ging eigentlich und die Vorstellung der Kleider des Ateliers und der Schminkart.
Sind denn die Bilder nicht meine bzw. die des Blogger?

Ich bin jetzt etwas verunsichert, da ich auf diesem Gebiet ein absoluter Newbe bin.
Vielleicht hat jemand diesbezüglich Erfahrung?
Danke!
 

Fotografie

jenni

Forum-Gottheit

ich kann dir leider bei deinem Problem nicht helfen :neee:

dennoch frage mich gerade
kann denn ein Frisör überhaupt Rechte an einer Frisur haben ? :(
 

virra

lazy lizzard

Hab dazu zwar auch noch nix gelesen, aber gerade das erweckt in mir den Eindruck dass man auch ne Frisur kein Urheberrecht haben kann. Und da das ja quasi auch „Kunst am Bau“ ist, müsste m:E. die Person im Mittelpunkt stehen und das Persönlichkietsrecht da greifen. Aber ne kurze Anfrage diesbezüglich bei einem Fachanwalt kann so teuer nicht sein.

Zum Fotorecht empfehle ich ja immer sehr gerne diese gut gemachte Schrift „Fotorecht für Fotografen“:
http://www.karsten-chudoba.de/publikationen-urheberrecht/
Die haben ja noch mehr Publikationen auf ihrer Seite, vielleicht ist da was dabei?

Ansonsten würde ich, wenn ich was wissen wollte bestimmt diese fragen, denn die Fotobroschüre ist super klar verständlich.
 

Fugel

rebmeM

PSD Beta Team
Solang du die Rechte hast das Model abzubilden, kann er auf und nieder springen. Nur musst du wie schon selbst gesagt den Verweis entfernen.
 

truepictures

Produktioner

Die erste Frage, die sich hier stellt: welche Vertragsvereinbarungen gibt es zwischen wem? Wer hat den Frisör beauftragt? Was ist zwischen Frisör und dessen Auftraggeber geregelt? Wie sind die Nutzungsbedingungen der Aufnahmen geregelt zwischen Fotograf und Auftraggeber?
Falls es keine schriftlichen Vereinbarungen gibt, gelten die mündlichen Vereinbarungen. Und da wird es dann schwierig, weil u.U. Aussage gegen Aussage steht. Und spätestens dann wir ein Fachanwalt notwendig – wenn die Fotos veröffentlicht werden und der Frisör auch wirklich klagt. Die einzelnen Vertragsverhältnisse sind zu komplex um eine klare Antwort geben zu können.
 

herbiemaus

blinkt nur im Kreisel, und zwar nach links ...

Und Vorsicht, wenn Dein Model lächelt – dann solltest Du vor einer Veröffentlichung unbedingt auch ihren Zahnarzt nach seiner Genehmigung fragen.

Aber mal im Ernst: Ein derartiges Vetorecht könnte höchstens infrage kommen, wenn eine Frisur – umgangssprachlich ausgedrückt – als eigenständiges Kunstwerk gelten könnte. Woran juristisch regelmäßig recht hohe Bedingungen geknüpft sind.

Sowas sieht man beispielsweise bei Frisör-Weltmeisterschaften und Ähnlichem.

Ob das in Deinem Fall zutreffen könnte, kann man ohne Foto natürlich nicht beurteilen, aber ich persönlich würde dem Kameraden doch höchstwahrscheinlich einen Vogel zeigen.

Allerdings wie immer im Zweifelsfall: Nach Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.

Edit: Die Nennung seines Namens kann der durchgeknallte Figaro natürlich untersagen.
 
Zuletzt bearbeitet:

MaikeT

Nicht mehr ganz neu hier

Es ist durchaus üblich, dass Visagist, Friseur oder auch Hersteller von Kleidung genannt werden. Ich vermute aber, dass das dann daran liegt, wenn deren Leistung oder Ware "zur Verfügung" gestellt werden und die Nennung dementsprechend dann Bestandteil der Vereinbarung ist. Zur Sicherheit würde ich auch einen Fachanwalt befragen.
 
ich bin von einem Blogger gebeten worden Beauty und Hochzeitsfotografien zu machen
Dann ist der Blogger der Auftraggeber und soll bei Rechtsstreitigkeiten für eine Entscheidung oder Schlichtung sorgen. So, wie Du das schilderst, bist Du für die Fotos verantwortlich. Falls Du Entscheidungen getroffen hast, für die Du nicht autorisiert warst, musst Du die Zustimmung einholen.
Insgesamt scheint hier eine Vereinbarung mit unklaren Zuständigkeiten (Agentur, Blogger, Visagist, Friseur, Fotograf) zu bestehen, wahrscheinlich ohne schriftlichen Vertrag. Hilft Dir bei dem akuten Problem nicht weiter, doch für die Zukunft sehr wohl.
 

liselotte

Bärliner Jung

Es ist durchaus üblich, dass Visagist, Friseur oder auch Hersteller von Kleidung genannt werden. Ich vermute aber, dass das dann daran liegt, wenn deren Leistung oder Ware "zur Verfügung" gestellt werden und die Nennung dementsprechend dann Bestandteil der Vereinbarung ist. Zur Sicherheit würde ich auch einen Fachanwalt befragen.
Ja sehe ich ähnlich

Der Übersetzer eine Buches ist ja auch Mit-Urheber. mal als Beispiel

Verzwickt und zugenäht
Da hilft nur Fachberatung

MfG
 

Photoshop-Freak

Nicht mehr ganz neu hier

Was wurde schriftlich eigentlich vereinbart? Oder war es nur ein Handschlaggeschäft?

Gegen die Fotos in der Öffentlichkeit wir der Friseur wohl nichts machen können. Er könnte aber die Veröffentlichungserlaubnis der Fotos in seinen Salon widerrufen...

Hängt aber alles vom Vertrag ab....

Aber was anderes, durftest du in dem Hausflur fotografieren?

Im Zweifel frag einen Anwalt im Rahmen einer Erstberatung, die Kosten könnte sogar deine Rechtsschutzversicherung übernehmen....
 

berniecook

Photo-Fan

Hallo,
Die Fragen des TE zeigen es mal wieder: Sichere Aufträge IMMER mit einem schriftlichen Vertrag ab. Solcher Fragen kann auch nur ein Anwalt beantworten. Bei schriftlich fixierten klaren Absprachen hätte es eine Weigerung einer Veröffentlichung von Bildern durch den Frisör nicht gegeben. Da man das offensichtlich nicht gemacht hat kommt jetzt die Frage ob der Frisör das darf!
Daher gibt es für mich als Antwort auf die Fragen des TE: Frag Deinen Anwalt Deines Vertrauens!
Denn was wollen Fotografien? Ja, sie wollen veröffentlicht werden auf irgend eine Art und Weise!


Grüße
 

guifoc

Aktives Mitglied

Moin,
Fakt ist doch die Bilder sind gemacht und entstanden und damit entstehen die Rechte an den Bildern, zunächst für den Fotografen, der sie natürlich mit/ohne Licence an den Blogger, der gebeten hat, weitergeben kann. Für die Rechte am Bild ist nicht entscheidend, wie gelungen die Bilder nun sind oder nicht, sondern die schlichte Tatsache, dass sie gemacht wurden.
Die Streitfrage müssen dann der Blogger, der etwas veröffentlichen möchte und der Frisör, der etwas nicht veröffentlicht haben möchte, klären. Sicher kann der Frisör versuchen, dem Blogger ds Posten per einstweiliger Verfügung (s.u.) zu verbieten , aber das sollte er erstmal gerichtlich relevant darstellen.
Wenn du dich weiter mit so etwas quälen willst, google mal: Design- bzw. Geschmacksmusterrecht!

Sollte der Frisör der Meinung sein, dass durch eine Darstellung im Blog eine verunglimpfende oder absichtlich falsche Tatsachendarstellung seines "Werkes" stattgefunden hat, kann er auf einen medienrechtlichen Berichtigungsanspruch nach Veröffentlichung pochen, welcher dann vom Blogger geleistet werden müsste, und/oder eine eigene Darstellung im Blog fordern, im Sinne einer Gegendarstellung..
Der Blogger ist dann verpflichtet, eine Berichtigung des eigenen Posts vorzunehmen und ermöglicht damit, die "Beeinträchtigung der Rechte" des Betroffenen zu beseitigen, durch einen Widerruf der Darstellung oder einer Korrektur des "fehlerhaften, unwahren" Teils der Darstellung. Die Berichtigung erfolgt angemessen an vergleichbarer Stelle wie die Erstdarstellung , in dem Fall wohl gleicher Blog, um den erstangesprochenen oder denselbigen Rezipientenkreis anzusprechen.
Mach dir keine Gedanken um deine Bildrechte, die hast du nun mal per click auf den Auslöser und sicherlich hat der Frisör keine Rechte deine Arbeit zu verbieten..
Klingt vielleicht unangemessen, aber die Idee mit dem Vogel zeigen kann man sicher unterstützen, aber nicht nur dem Frisör, eventuell auch dem Blogger, der für so eine Situation sorgt. Klingt zumindest alles nicht sooo professionell, ein Frisör, der seine Frisuren nicht hinbekommt und ein Blogger, der nicht posten kann. Was dich betrifft:... immerhin scheinen ja 25% der Bilder zu gefallen. Glückwunsch, ein Verhältnis von 1 zu 3 ist doch sehr gut.

Untersagung einer rechtsverletzenden Presse-/Blogberichterstattung noch vor Veröffentlichung


Hierbei ist zu beachten: Die Untersagung einer rechtswidrigen Presse(blog)bericht-Erstattung kann bereits vor Veröffentlichung im Wege des einstweiligen Verfügungsverfahren ausgesprochen werden.
Die Presse (der Blogger) darf eine Person nur namentlich nennen, wenn es für die Berichterstattung zwingend erforderlich ist und ein berechtigtes öffentliches Interesse daran besteht. Eine Nennung ist dann rechtswidrig, wenn sie den Betroffenen in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt und der Artikel auch durch eine Abkürzung oder Nichtnennung des Namens möglich ist.

Der Frisör wird sicherlich nicht in seinem Allg.Persrecht verletzt und und der Post kann sicher auch ohne Namensnennung des Kaspers erfolgen.


.....gibt es nen link zum Blog?

Guifoc
 

DoctorG

Aktives Mitglied

Kniffelig, ob das unter auch ohne Vertrag (... wir haben ja jetzt nunmal keinen ...) auf eine Regelung abzubilden ist, kann wohl nur ein Fachanwalt annähernd deuten.
Hier spielen ja ein Haufen Rechte eine Rolle.
Für den Salon und den Hausflur gilt ja zunächst einmal das Hausrecht - der, der das hat, darf genehmigen oder verbieten, dass davon etwas publiziert wird. Ausnahme wäre draussen, zumindest da, wo die schon erwähnte Panaoramafreiheit gilt.
Selbst wenn Du jetzt irgendwie freischaufeln kannst, dass Du die panoramafreien Bilder veröffentlichen kannst, weil es womöglich auf Frisuren kein Urheberrecht gibt, musst Du damit rechnen, dass Dir der Friseur dann die Erlaubnis für die nichtpanoramenfreien Bilder aus Gnatz via Hausrecht entzieht. Hier musst Du entscheiden, ob viel gewonnen ist oder ob Du dann für schlechtere Bildveröffentlichungen das Recht für bessere verloren hast.
Mir gehen da zwei Sachen durch den Kopf:
  1. Ich wirke ja hier gerne aus so einem akademischen Interesse mit: da ist die Frage mit dem Urheberrecht auf die Frisur. Allgemein sagt man den ganzen Ergebnissen des Handwerks nach, dass sie keine ausreichende Schöpfungshöhe für das Urheberrecht haben und damit keine Werke in dessen Sinn sind. Wenn es allerdings Richtung Kunst geht, ist schnell auch eine Fettecke ein Werk. War das eher Friseur-Handwerk (ein Zopf schreibst Du) oder ein so ungewöhnlich Ding, dass man von Kunst womöglich reden kann? Und ist der Friseur ein Haare-Schnippler oder sonst tatsächlich bei Film, Gala, TV etc. aktiv? Denn da bekommen tatsächlich auch die Visual MakeUp-Artists etc. fallweise Tantiemen. Und auch der Kulissendesigner von Star Wars ist plötzlich nicht mehr einfach nur ein Tischler. Seit 2013 spricht man auch in Deutschland von sog. kleiner Münze, also Anteilen für gerade so Schöpfungshöhe erfüllend. ... ergäbe wieder ein "ja".
  2. Rechtsgedöns beiseite - mal von der menschlichen Dimension, nennen wir den folgenden Aspekt mal "nein heißt nein", weil das den Kern trifft. Auch Du als Fotograf hast das Recht Bilder von Dir, die Du missraten findest, nicht auszuhändigen. Da kann das Brautpaar noch so betteln und Dein Bild mag das Einzige dieser süßen Szene sein: wenn Du als Fotograf entscheidest, dass Du das nicht rausgeben willst - auch welchen Gründen auch immer - dann darfst Du das. Ich glaube, es gibt bei uns allen Situationen, in denen wir das genießen und gut finden. Unabhängig von der Frage, ob der Friseur - juristisch gesehen - ein großer Künstler ist oder ein kleiner Non-Schöpf-Handwerker: sollte man dieses "Nein"-Recht anderen nicht einfach gewähren, wenn sie mit ihrem Werk nicht zufrieden sind und das nicht publiziert wissen wollen?
Klar - bei letzterem Gedanken wird jetzt Deine Arbeit entwertet, Du hast ja auch Arbeitszeit investiert. ...aber auch an vertragliche Regelungen nicht gedacht (... in denen aber wahrscheinlich gestanden hätte: wenn einer aus der Gruppe nicht zufrieden ist, dann wird das nicht publiziert - oder?).

Was sagt denn der Frisör dazu, dass Du das in einem anderen Kontext - ohne Nennung seiner Person - nutzt, da Deine Arbeit darin eben schon geronnen ist?
 

guifoc

Aktives Mitglied

Natürlich kann man abwägen, ob man/frau das Recht am Bild oder am Blog gegenüber einem irgendwie gearteten Anspruch des Frisörs durchsetzen möchte, die Frage war aber nicht, ob man/frau das sollte, sondern: "Darf der das?"
"Dürfen oder nicht dürfen" ist aber nun mal "Rechtsgedöns", auch oder gerade unter Akademikern!
Wenn es um Kunst geht sollte man dann ruhig festhalten, dass nicht jeder, der Fett in eine Ecke schmieren kann, gleich ein Joseph Beuys ist, vielleicht dann eher doch ein Nachahmer ohne Urheberrechte? ..und nicht jeder, der einen Pferdeschwanz herstellt, einem Herrn Palau gleichkommt :

"Reizend von Ihnen, dass Sie das Wort „Kunst“ mit mir in Zusammenhang bringen, aber ich weiß nicht, ob eine Frisur als ein Kunstwerk gelten kann. Als Hairstylist geht es darum, Männer und Frauen zu verstehen, ein gutes Auge zu haben und Haare mit Mode in Einklang zu bringen. Haare sind ein big deal in der Modewelt. Aber Kunst? Ich glaube, eher nicht. Das ist ein bisschen viel verlangt (lacht)." (G.Palau im Interview mit Michelle Lee casting, Produktion;Tim Williams, 20.11.2014; unter oben genanntem link)

...was natürlich auch nichts festlegt, denn bekanntlich haben ja Künstler gelegentlich weniger Ahnung von dem, was sie tun, als ihre
Kritiker.

Zum Frisör
„Dinge weglassen, die nicht so wichtig sind. So wird die Information verstärkt.“ (Anton Stankowski, Designer)

Es ging eigentlich und die Vorstellung der Kleider des Ateliers und der Schminkart.


Konsens könnte aber sein: nächstes Mal mit Vertrag!

.... und klar ist auch, ich habe heute eine tolle webpage kennengelernt!
http://sylwiabuch.de/index.php




.
 
E

essdreipro

Guest

ich denke, - noch immer - eine schriftliche Vereinbarung
hätte hier 'Wunder' bewirkt...

wenn es so viele 'Komponenten' an einem Gesamtwerk
gibt, sollte es auch nur fair sein, dass alle Elemente das
Recht haben zu sagen, ob sie es möchten, dass ihr 'Werk'
veröffentlich wird, oder eben nicht...

die Gedanken dazu von @DoctorG lesen sich - für mich -
sehr schlüssig...

haben selbst im Studio so manches 'Schmankerl' erlebt,
dass uns überzeugt hat, nur schriftliches zählt..
 
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