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Hallo,
Habe gerade das Forum nach einem ähnlichen Problem durchsucht und nichts gefunden.
Also... ich bin von einem Blogger gebeten worden Beauty und Hochzeitsfotografien zu machen.
Ursprünglich ging es darum, daß ein bekannter Visagist drei verschiedene Looks schminkt. Dessen Agentur betreut nicht nur den Visagisten sondern auch einen Frisör, der kurzerhand eingesetzt wurde. Zwei Looks wurden mit Genehmigung des Frisörs in seinem Frisörsalon gemacht.
Der dritte Look war extravagant und schrie nach einem Kontrast.
Also gab es Aufnahmen mitten auf der Straße und in einem altberliner Hausflur.
Dieser dritte Look ist nun auch das Streitthema.
Nun da dieser Blog veröffentlicht werden sollte, nahm sich der Frisör am Tag der Veröffentlichung das Recht raus, 75% der Bilder nicht freizugeben, da er der Meinung ist, die Frisur würde auf diesen Bildern nicht richtig zur Geltung kommen.(Das Modell trägt einen Pferdeschwanz)
Nun meine Frage: Darf der das? Kann man die Aufnahmen nicht trotzdem veröffentlichen, auch wenn man nun im der Fußnote den Frisörlink rausnimmt?
Er ist ja auf den Aufnahmen nicht einmal drauf? Es ging eigentlich und die Vorstellung der Kleider des Ateliers und der Schminkart.
Sind denn die Bilder nicht meine bzw. die des Blogger?
Ich bin jetzt etwas verunsichert, da ich auf diesem Gebiet ein absoluter Newbe bin.
Vielleicht hat jemand diesbezüglich Erfahrung?
Danke!
Habe gerade das Forum nach einem ähnlichen Problem durchsucht und nichts gefunden.
Also... ich bin von einem Blogger gebeten worden Beauty und Hochzeitsfotografien zu machen.
Ursprünglich ging es darum, daß ein bekannter Visagist drei verschiedene Looks schminkt. Dessen Agentur betreut nicht nur den Visagisten sondern auch einen Frisör, der kurzerhand eingesetzt wurde. Zwei Looks wurden mit Genehmigung des Frisörs in seinem Frisörsalon gemacht.
Der dritte Look war extravagant und schrie nach einem Kontrast.
Also gab es Aufnahmen mitten auf der Straße und in einem altberliner Hausflur.
Dieser dritte Look ist nun auch das Streitthema.
Nun da dieser Blog veröffentlicht werden sollte, nahm sich der Frisör am Tag der Veröffentlichung das Recht raus, 75% der Bilder nicht freizugeben, da er der Meinung ist, die Frisur würde auf diesen Bildern nicht richtig zur Geltung kommen.(Das Modell trägt einen Pferdeschwanz)
Nun meine Frage: Darf der das? Kann man die Aufnahmen nicht trotzdem veröffentlichen, auch wenn man nun im der Fußnote den Frisörlink rausnimmt?
Er ist ja auf den Aufnahmen nicht einmal drauf? Es ging eigentlich und die Vorstellung der Kleider des Ateliers und der Schminkart.
Sind denn die Bilder nicht meine bzw. die des Blogger?
Ich bin jetzt etwas verunsichert, da ich auf diesem Gebiet ein absoluter Newbe bin.
Vielleicht hat jemand diesbezüglich Erfahrung?
Danke!