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Frage zum Thema Recht und Fotografie

R

Rodinal

Guest

Ich versuche gerade mir Grundlagenwissen zum Thema Recht und Fotografie
anzulesen. Wie wäre der folgende Fall zu beurteilen?

Es soll ein Zweckgebäude fotografiert werden, z.B. ein Transformatorenhaus,
das sich in einer landwirtschaftlich genutzten Landschaft befindet.
Der Ort, von dem aus das Bild gemacht wird, ist kein öffentlicher Weg, sondern
ein öffentlich zugänglicher Acker, also ein privates Grundstück. Das
Bild soll später einmal kommerziell verwertet werden.

Die vielzitierte Panoramafreiheit ist hier nicht anwendbar, da der Ort, von
dem aus die Aufnahme gemacht wird, kein öffentlicher Raum ist.
Welche Rechte sind jetzt zu beachten?

Das Hausrecht des Grundbesitzers, der mir das fotografieren von seinem Acker
aus erst erlauben muss? - Ich bin mir da nicht sicher, denn schließlich
fotografiere ich gar nicht das Eigentum des Grundbesitzers. Der Acker, von dem
aus fotografiert wird, ist nicht auf dem Bild zu sehen.

Das Urheberrecht des Erbauers des Transformatorenhauses? - Es handelt sich um
einen Zweckbau, der nicht einzigartig ist; es ist kein Industriedenkmal.
Also wird kein schützenswertes Geisteswerk abgebildet und deshalb kommt
meines Erachtens das Urheberrecht nicht zur Anwendung.

Das Persönlichkeitsrecht des Eigentümers des Transformatorenhauses? - Benötige
ich die Erlaubnis des Stromkonzerns, dem das Transformatorenhaus gehört, wenn
ich mich nicht wie im vorgegebenen Fall auf die Panoramafreiheit berufen kann?
Auch hier bin ich mir nicht sicher. Bei der Veröffentlichung oder der
kommerziellen Nutzung des Bildes wird der Eigentümer nicht genannt. Kann daher
überhaupt von einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts gesprochen werden?

Wie sieht es mit Grundstücken und Gebäuden aus, die im Hintergrund des Bildes
zu sehen sind? Den Begriff "Beiwerk" habe ich nur im Zusammenhang mit
abgebildeten Personen gefunden. Wie sieht es mit Sachen aus, können die auch
"Beiwerk" sein? Oder verletzte ich Rechte der jeweiligen Eigentümer, da ich
mich nicht auf die Panormafreiheit berufen kann? Aber wie im Falle des
Eigentümers des Transformatorenhauses frage ich mich, wie die blosse Abbildung
der Grundstücke oder Gebäude irgendwelche Persönlichkeitsrechte verletzen
könnte.

Wenn ich also mit meinem juristischen Halbwissen an die Sache herangehe und
mir die Lage schön rede, so sehe ich keinen Grund, der gegen eine kommerzielle
Verwertung des Bildes spricht. Ich halte es aber auch für möglich, dass ich
mich mit dieser naiven Auffassung völlig auf dem Holzweg befinde.
 

Fotografie

Yngvi

Noch nicht viel geschrieben

AW: Frage zum Thema Recht und Fotografie



hier hast du ein tutorial, fals du es nicht schon gefunden hast
 

7renew

Noch nicht viel geschrieben

AW: Frage zum Thema Recht und Fotografie

wie der Vorredner bereits empfohlen hat, schau dir mal das Tut über recht an.

Sonst würde ich bei diesem etwas komplexeren Fall vll doch mal einen Anwalt fragen - muss ja nicht mal viel kosten, ggf gibt es auch Foren ( ohne jetzt Werbung machen zu wollen ... ), die sich mit Rechten usw. befassen, vll da mal dein Anliegen posten.

sonst kann ich mal anbieten, vll in meiner Agentur mal nachzufragen ...

Grüße
 
V

villharmonic

Guest

AW: Frage zum Thema Recht und Fotografie

Videopodcast "Blende8" - hat schon zwei Folgen zu dem Thema ;)
 

HansHansa

[Mod] Foto

AW: Frage zum Thema Recht und Fotografie

Hallo Rodinal,

Also in der Zeit in dem Du diesen Text geschrieben hast, hätte Du die Pressestelle des Energieversorger anrufen können und gut wäre es.
Die Leute beißen nicht und sind keine Übermenschen.
Und wenn Du Dich schon mit ihnen unterhälts, vielleicht ergeben sich noch andere Möglichkeiten zur Fotografie.

Und wenn Du dann schon beim Bauern bist, dem das Feld gehört, kannst Du Dir bestimmt ein paar frische Eier mitnehmen.
Gerade bei solchen Sachen ergeben sich die besten Kontakte.
Ist das so kompliziert?

Hansa
 
R

Rodinal

Guest

AW: Frage zum Thema Recht und Fotografie

Also in der Zeit in dem Du diesen Text geschrieben hast, hätte Du die Pressestelle des Energieversorger anrufen können und gut wäre es.

Naja, mit nur anrufen wäre es glaube ich nicht getan, schriftlich sollte man schon etwas haben. Hast du denn schon einmal derartige schriftliche Genehmigungen von Privatunternehmen eingeholt? Ist die Pressestelle überhaupt zuständig, wenn es gar nicht um eine Veröffentlichung in der Presse geht, sondern darum, dass das Bild verkauft werden soll?

Und wenn Du dann schon beim Bauern bist, dem das Feld gehört, kannst Du Dir bestimmt ein paar frische Eier mitnehmen.

Leider stehen Name und Anschrift des Bauern nicht am Feld dran. D.h. ich müsste erst mal beim Katasteramt nachfragen... ist also doch nicht ganz so einfach.

Ausserdem geht es mir darum, die juristischen Hintergründe zu verstehen. Nur dann weiss ich, von wem ich in welchem Fall welche Erlaubnis einholen muss. Ist das so schwer nachzuvollziehen?

Grüße
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

HansHansa

[Mod] Foto

AW: Frage zum Thema Recht und Fotografie

@Rodinal,

Ja, die Pressestelle ist meistens dafür zuständig.
Und wenn mal nicht, dann kennt sie die passende Person.
Sie wird auch den passenden Bauern kennen.

Ich brauche es meistens für meine Kirchenfotos.
Zuletzt war ich in einer Raffinerie gewesen, am Abend hatte ich den Pfördner gefragt ob ich Fotos von außen machen darf. Dieser gute Mann hat es verneint und mir aber die passende Nummer gegeben.
Dann ruft man nach der Frühstückspause an, wichtig, und sagt den Leuten offen und ehrlich was man machen will.
Ich bin zwar nicht zu meinen gewünschten Fotos gekommen, wegen Sicherheitsbedenken, habe aber eine gut Führung bekommen. ;-)

Hansa
 
R

Rodinal

Guest

AW: Frage zum Thema Recht und Fotografie

@Yngvi: Danke für den Link auf das Tutorial, aber so richtig hilft mir das auch nicht weiter. Dieses FAQ hier fand ich zunächst ganz informativ, aber in dem konkreten Fall komme ich damit leider auch nicht weiter.

@villharmonic: Vielen Dank für den Hinweis auf die Podcasts. Folge 20 ist sehr interessant. Leider helfen mir die vorgestellten Fälle nicht zur Lösung meines Problems. Ich habe aber immerhin gelernt, dass die Panoramafreiheit ausschließlich für urheberrechtlich geschützte Werke anwendbar ist, also in meinem Fall sowieso nicht greifen würde, selbst wenn ich von einem öffentlichen Weg aus fotografieren würde.

Ich fürchte ich muss erst mal die Paragraphen büffeln, und hinterher nochmal zur Sicherheit einen Anwalt fragen.
 

virra

lazy lizzard

AW: Frage zum Thema Recht und Fotografie

Eine rein persönliche Einschätzung:

Ich würde meinen, dass du den Bauern fragen musst, ob du sein Feld betreten darfst (zum Zwecke der Fotografie des Transormators).
ist dies erlaubt, dürfte das Transformatorhäusschen an sich nicht das Problem darstellen, da es sich nicht um ein geschützes Bauwerk (im Sinne von einem designerisch geschützten oder sonstwie besonderen Bau) handelt.

Oder anders ausgedrückt: Der Bauer dürfte das Ding von seinem Grund aus ohne Bedenken ablichten und das Bild verkaufen.

Das ist aber natürlich nur so aus dem Bauch heraus nach meinen bisherigen Studien der Matrie geschätzt. Was ein Anwalt dazu zu sagen hätte, kann ich nur mutmaßen.
 
R

Rodinal

Guest

AW: Frage zum Thema Recht und Fotografie

Hallo virra,

ja, so sehe ich es inzwischen auch, ich benötige die Erlaubnis des Bauern, da mir sonst bei der Veröffentlichung eines widerrechtlich entstandenen Fotos eine Unterlassungsklage droht.

Ich glaube aber auch, dass es sicherer wäre, eine Erlaubnis des Stromnetzbetreibers einzuholen. Wer weiss, welche Begründungen man sich ausdenken könnte, aus denen sich ein Strick drehen lässt. Z.B. "durch die Art der Darstellung erscheint der Netzbetreiber in einem negativen Licht, weil die Verschandelung der Landschaft durch die gewählte Perspektive betont wird" oder was auch immer.

Danke erstmal an alle für die vielen Denkanstösse.
 

Janilein2

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Frage zum Thema Recht und Fotografie

Dein erster Weg sollte der Weg zum Energieunternehmen sein, da du das Bild ja später kommerziell verwerten willst. Das heisst für dich dann aber das du das ganze schriftlich brauchst. Da den Eigentümer des Ackers nicht kennst, könnte es hilfreich sein dir die Gebäudenummer/Inventarnummer o.ä. zu merken, die sicherlich dort angebracht ist. Mit dieser wird man dir sicher auch beim Energieunternehmen helfen können, den Eigentümer des Ackers zu finden.
PS:Im vertrag sollte expliziet stehen, dass du die Bilder kommerziell verwerten darfst. Beim Bauern wird sicher ein einfaches fragen helfen.
 
Bilder bitte hier hochladen und danach über das Bild-Icon (Direktlink vorher kopieren) platzieren.
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