Antworten auf deine Fragen:
Neues Thema erstellen

Geburtstag als Fotograf?

aaarghh

Kann PCs einschalten

AW: Geburtstag als Fotograf?

Mache ich dann Fotos und verlange Geld dafür, stecke das Brutto für Netto in die Tasche, ist das Schwarzarbeit. Schreibe ich dafür eine Rechnung muss ich doch irgendwas dem Finanzamt (Staat) melden. Als Privatperson???
Kann dem Auftraggeber doch nicht ne Rechnung schreiben und gut isses!?

Auch als Privatperson kann man eine Rechnung schreiben. Ein Gewerbe ist dafür nicht notwendig. Aber egal ob der Auftraggeber eine Rechnung verlangt oder nicht, der Betrag muss in der Steuererklärung angegeben werden. Immer wenn Geld den Eigentümer wechselt hält der Staat die Hand auf, mit oder ohne Gewerbe. Ob Beträge für die keine Belege existieren tatsächlich steuerlich geltend gemacht werden steht bei manchen Leuten halt auf einem anderen Blatt.

Wenn der Auftraggeber eine Rechnung verlangt dann muss der Auftragnehmer eine solche ausstellen (§368 BGB). Ob das Ding jetzt Rechnung oder Quittung heißt und ob ist dabei nebensächlich. Beides ist ein Nachweis über den Geldfluss von A nach B.

Die Zahlungspflicht des Auftraggebers hängt nicht von einer etwaigen Gewerbeanmeldung des Auftragnehmers ab.
 

Fotografie

aaarghh

Kann PCs einschalten

AW: Geburtstag als Fotograf?

@ZwenD:
Das darf man auch privat. Nur wenn sich ene Regelmäßigkeit abzeichnet (das kann schon beim zweiten Job der Fall sein) dann muss man ein Gewerbe anmelden.
Ausführlich erklärt: KLICK

Eine Rechnung besagt: Dies und das habe ich gemacht, und ich will Geld haben.
Eine Quittung besagt: Ich habe Geld bekommen.
In beiden Fällen fließt Geld -> Steuerpflicht (mal unabhängig von etwaigen Freibeträgen)

Edit:
Ich sehe gerade dass Du die Anmerkung zu Quittung und Rechnung wieder gekickt hast.
 

einstein64k

unsterblich ....

AW: Geburtstag als Fotograf?

Danke euch schon mal ganz herzlich für die Antworten.
Würde also heißen, wenn ich eines meiner Bilder verkaufe (mache z.B. eine Ausstellung und jemand möchte unbedingt ein bestimmtes Bild kaufen), kann ich das auch ohne Gewerbe. Muss also nur den entsprechenden Geldfluss als Einkommen auf der ESt-Erklärung angeben. Liege ich da jetzt richtig?
Ich weiß, das ist momentan o.T., aber trotzdem nicht weniger interessant. ;)
 
G

ggvideo

Guest

AW: Geburtstag als Fotograf?

Du bist Fotograf?
Wie rechnest du ab? Hast du ein Gewerbe?
Wenn nein, ist wohl mehr als eine Aufwandsentschädigung nicht möglich.


Denn du arbeitest eh außerhalb einer "normal rechenbaren" Kalkulation, um nicht zu sagen weit unter Preis und auch dein Auftraggeber weis das (sonst würde er nicht auf ein Minimum beschränken wollen)
So macht sich auf solchen Preisschildern immer gut
"GEB MIR WAS ES DIR WERT SCHEINT"


Gruß
sven

Wie ist das eigentlich, wenn ein Preis für eine Leistung vereinbart wird (Werksvertrag, der Erfolg ist geschuldet) und der "Fotograf" setzt das Ding in den Sand? Man kann die Feier nicht wiederholen und der ideelle Schaden für den Gastgeber ist groß.
 
D

derwerner

Guest

AW: Geburtstag als Fotograf?

Um die Diskussion (die hier immer wieder auftaucht) abzukürzen: Wer den Wert seiner Arbeit nicht kennt und auch nicht wirtschaftlich kalkulieren kann, sollte sie (die Jobs) denen überlassen, die das gelernt haben. (PUNKT)
 

silvanegra

Aktives Mitglied

AW: Geburtstag als Fotograf?

man man man,-wenn ich das alles hier so lese(was sicherlich richtig erscheint )! dann stellt sich mir die frage ,ob sich all diese "steuerhinterziehenden "korrupten, kapital ausserlandes bringenden , politik unterstützten individuen - die dafür sorgen das dieses land mit seinen fleissigen arbeitern und wohlverdienten rentnern deswegen in die armut driftet,- sich die gleichen fragen stellen wie hier zu lesen ist.
ein kleiner guter auftrag, gut erledigt, angemessen bezahlt sorgt für folgeauftrag und anerkennung !
 
Zuletzt bearbeitet:
K

ks7776

Guest

AW: Geburtstag als Fotograf?

Nimm 350. Wenn mit Handeln angefangen wird, dann verzichte drauf und sage, du nimmst nur die Einladung als Gast an.
 

aaarghh

Kann PCs einschalten

AW: Geburtstag als Fotograf?

Um die Diskussion (die hier immer wieder auftaucht) abzukürzen: Wer den Wert seiner Arbeit nicht kennt und auch nicht wirtschaftlich kalkulieren kann, sollte sie (die Jobs) denen überlassen, die das gelernt haben. (PUNKT)

Auch Letztere sind mit ihrem Wissen nicht einfach auf die Welt gekommen. Sie mussten es wie Du sagst lernen. Genau das tut der TE auch gerade. Ist doch nicht schlimm. Wenn es hier nur Wissende geben würde hätten und bräuchten wir kein Forum.
 
G

ggvideo

Guest

AW: Geburtstag als Fotograf?

Der Auftraggeber hat wissentlich wen gebucht und wie ist der Schaden zu beziffern?

BGB § 631
Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag.

(1) Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

"Wer nicht kann, soll sich nicht an den Tisch setzen." Ich denke der AG muss sagen was er will und was er dafür bezahlt, und der AN muss bestätigen, dass er das in der vereinbarten Qualität, fristgemäß erledigen kann. Da bei einem Werksvertrag der Erfolg geschuldet ist (beim Leistungsvertrag lediglich die Bereitschaft zur Ausführung z.B. Arbeitsvertrag) ist natürlich bei Nichterfüllung ein angemessener Schadenersatz fällig.
 

wespe2008

Spinnen ist Pflicht

AW: Geburtstag als Fotograf?

... ein nettes Diskussionsthema.
Der Auftraggeber hat wissentlich wen gebucht und wie ist der Schaden zu beziffern?
In Amerika würde das sicher 5trillionen aufgrufen werden :lol:...
Wie wahr, wie wahr - köstlich, ich hab mich abgerollt beim dramatischen Lohengrin-Argument von dir, @ZwenD, wunderbar.
Und sogleich folgt die Ernüchterung durch den BGB-Einsatz von @ggvideo, recht so. ++
Es ist natürlich gut und wichtig zu wissen, doch @Thomasek, der TS, hat wohl im Moment andere Probleme und dürfte in der Bildnachbearbeitung stecken. Und er dürfte mit dem besprochenen Problem kein Problem haben, da es keinen schriftlichen Werkvertrag gibt. Sonst gäbe es diesen Thread nicht. :psd_abwedler:

Ich glaub, ich hab's an den Augen: @ggvideo hat sich soeben verwandelt.:mrgreen:
 
Zuletzt bearbeitet:
G

ggvideo

Guest

AW: Geburtstag als Fotograf?

Und er dürfte mit dem besprochenen Problem kein Problem haben, da es keinen schriftlichen Werkvertrag gibt. Sonst gäbe es diesen Thread nicht. :psd_abwedler:

Verträge regeln ausschließlich das "Was, Wo, Wann" die Schriftform ist nicht vorgeschrieben!

Formfreiheit
Inhaltsfreiheit
Abschlußfreiheit!
 
G

ggvideo

Guest

AW: Geburtstag als Fotograf?

Danke! ++ Das war mir im Detail nicht bekannt.

Ausnahme: Immobiliengeschäfte, da ist Schriftform, notarielle Beglaubigung/Zeugnis und Bedenkzeit vorgeschrieben, weil bei Leichtfertigkeit und Irrtum der Schaden zu groß sein kann.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Jock-l

Aktives Mitglied

AW: Geburtstag als Fotograf?

Tag zusammen,
ich bin zu eine Geburtstag Feier als Fotograf eingeladen worden.
...
was kann ich dafür verlangen (Euro)?
Sie wollen nur eine CD/DVD mit Bilder haben, ich brauche ca. 50 Km. bis zum Ort der Veranstaltung.

Für alle Fälle- einfache Mitschrift Einnahme/Ausgabe.
Wenn Du soetwas erstmalig oder dieses Jahr öfter machst (weil es Gästen gefiel und Folgeaufträge kommen), ist das eine Grundform Einstieg der Abrechnung.
Da braucht nur einer die Ausgabesumme für den Fotografen als besondere Ausgaben steuermindernd geltend machen, wendet sich u.U. eine Steuerbehörde an Dich- was machst Du ? Wie führst Du Nachweis ? Oder würde- weil sie es überschlagen und unterstellen- das FA ansonsten eine regelmäßige Tätigkeit unterstellen und Vorsteuer von Dir verlangen ???

Für eine realitätsnahe Größenordnung Euro/Stunde oder Festpreis würde ich schauen, was Fotografen in Deiner Region verlangen, nicht daß der eigene Preis über deren läge :)

Und einiges mehr ... aber das als Einstieg in weitergehende Überlegungen.
 

Canica

Komödiantin

AW: Geburtstag als Fotograf?

Tag zusammen,
ich bin zu eine Geburtstag Feier als Fotograf eingeladen worden.
von 18:45 bis 02:00 Uhr soll ich dabei sein Fotos machen .
es sind ca. 150 Gäste .
Meine Frage:
was kann ich dafür verlangen (Euro)?
Sie wollen nur eine CD/DVD mit Bilder haben, ich brauche ca. 50 Km. bis zum Ort der Veranstaltung.


Danke für eure Tipps

LG
Thomas:uhm:


Entschuldigt, wenn ich Euren Plausch unterbreche.
@Thomas: Wie lief es denn? Wieviele Fotos waren es am Ende und für welche Summe hast Du Dich entschieden? :)
 

apphoto

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Geburtstag als Fotograf?

bist du amateur fotograf oder machst du es beruflich? ist natürlch viel arbeit. vom fotografieren bis zum fertigen Foto, die du ja wohl noch bearbeiten musst, oder? wollen die Abzüge haben, dann würde ich die orginale nicht rausrückem, denn jede nachbestellung bringt dir wieder bares...
 
Bilder bitte hier hochladen und danach über das Bild-Icon (Direktlink vorher kopieren) platzieren.
Antworten auf deine Fragen:
Neues Thema erstellen

Willkommen auf PSD-Tutorials.de

In unseren Foren vernetzt du dich mit anderen Personen, um dich rund um die Themen Fotografie, Grafik, Gestaltung, Bildbearbeitung und 3D auszutauschen. Außerdem schalten wir für dich regelmäßig kostenlose Inhalte frei. Liebe Grüße senden dir die PSD-Gründer Stefan und Matthias Petri aus Waren an der Müritz. Hier erfährst du mehr über uns.

Stefan und Matthias Petri von PSD-Tutorials.de

Nächster neuer Gratisinhalt

03
Stunden
:
:
25
Minuten
:
:
19
Sekunden

Neueste Themen & Antworten

Flatrate für Tutorials, Assets, Vorlagen

Zurzeit aktive Besucher

Statistik des Forums

Themen
118.635
Beiträge
1.538.451
Mitglieder
67.557
Neuestes Mitglied
Charal
Oben