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Gema für private Diashow?

were

Aktives Mitglied

Hallo,
ich diskutiere gerade mit einem befreundeten Fotografen über dieses Thema:

Wenn ich für einen Dritten, gegen Bezahlung eine Diashow seiner Urlaubsbilder erstelle und diese mit Musik von einer CD oder von Dateien, die er per Download erworben hat vertone - wohlgemerkt nur zu seinem privaten Gebrauch, weil er selbst keine Ahnung davon hat.
Kann da die Gema von mir irgendwas wollen? Ich stelle ja nur eine Dienstleistung zur Verfügung, nämlich das Zusammenfügen der Daten, die mir mein Kunde zur Verfügung stellt.

Hat da jemand Erfahrungen damit?
 
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essdreipro

Guest

AW: Gema für private Diashow?

mein Vorschlag... mit genau dieser Frage mal die GEMA 'anhauen'...



Nachtrag...

vielleicht hilft dir die Tarifsuche...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

were

Aktives Mitglied

AW: Gema für private Diashow?

Ich bin mir gar nicht sicher, ob ICH die Gema da brauche - will die natürlich auch nicht auf eine mögliche Spur setzen.
 
E

essdreipro

Guest

AW: Gema für private Diashow?

wenn Du die vertonte Dia-Show hergestellt hast
und dafür auch noch lizensierte GEMA-Musik
verwendest, wäre - aus meiner Sicht - die GEMA
schon mit 'im Boot'...

schau dir mal die diversen Tarife im o.a. link an...

da zahlst Du für - fast - jede Gelegenheit, bei der
Musik gespielt wird...
 

HansHansa

[Mod] Foto

AW: Gema für private Diashow?

GEMA:



Muss ich in jedem Fall Geld bezahlen, wenn ich gemeinsam mit Freunden Musik höre (z.B. auf einer privaten Party)?


Selbstverständlich nicht. Für die Musik, die auf der Party in Ihren eigenen vier Wänden gespielt wird, müssen Sie grundsätzlich keine Lizenzgebühren bezahlen. Wenn Sie jedoch Musik öffentlich wiedergeben, sieht die Sache anders aus.
Im Urheberrechtsgesetz steht dazu: „Die Wiedergabe eines Werkes ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist.“
Vereinfacht heißt das: Jede Nutzung ist öffentlich, bei der wenigstens zwei Personen, die nicht miteinander verwandt oder eng befreundet sind, Musik hören. Betriebsfeste sowie Vereinsfeiern sind deshalb in der Regel öffentlich, die private Party oder auch die Geburtstagsfeier dagegen nicht.
 

Thomas_

Member

AW: Gema für private Diashow?

Da ich meine Musik selbst erstelle, habe ich mich über dein Problem NICHT belesen.
Daher nur eine persönliche Meinung von mir.

Gemagebühren werden, glaube ich nur fällig wenn Songs öffentlich abgespielt werden (öffentliche Veranstaltungen, Kneipen etc.)

Nachtrag:
HansHansa war schneller mit Schreiben ;)
Also wie ich dachte;)


Wurde eben von HansHansa schon geschrieben: ...

Deswegen mein Nachtrag ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
P

Pixelverwender

Guest

AW: Gema für private Diashow?

Gemagebühren werden, glaube ich nur fällig wenn Songs öffentlich abgespielt werden (öffentliche Veranstaltungen, Kneipen etc.)
Wurde eben von HansHansa schon geschrieben: Sobald „Öffentlichkeit“ hergestellt ist.
Aber auch, wenn Musik vervielfältigt wird.
 

were

Aktives Mitglied

AW: Gema für private Diashow?

Ich glaube, das "Vervielfältigen" ist das eigentliche Problem.
Ich spiele nicht öffentlich ab.
Ich "verkaufe" keine Musik,
Aber: Ich vervielfältige die Musik die der Kunde mir liefert im Auftrag des Kunden, jedoch nur für dessen private Nutzung.
Ob der Kunde das dann privat nutz oder öffentlich aufführt, eine mögliche Gema-Meldung wäre dann auf jeden Fall sein Problem, denke ich.
 
E

essdreipro

Guest

AW: Gema für private Diashow?

ich denke, man muss hier differenzieren...

es ist was anderes, wenn ich eine Ton-Show
zu Hause im privaten Rahmen nutze...

was ganz anderes ist, wenn ich eben diese
Ton-Show erstelle und dafür lizensierte
Musik verwendet, bei der die GEMA die
Rechte des Urhebers wahrt...
 

were

Aktives Mitglied

AW: Gema für private Diashow?

ich denke, man muss hier differenzieren...

es ist was anderes, wenn ich eine Ton-Show
zu Hause im privaten Rahmen nutze...

was ganz anderes ist, wenn ich eben diese
Ton-Show erstelle und dafür lizensierte
Musik verwendet, bei der die GEMA die
Rechte des Urhebers wahrt...

Genau da liegt der Hase im Pfeffer... ;)
Ich verarbeite ja eigentlich nur Daten des Kunden, die er mir zur Verfügung stellt. Die Frage ist natürlich ob die Gema zwischen "verarbeiten" und "verwerten" einen Unterschied macht?
 
E

essdreipro

Guest

AW: Gema für private Diashow?

Du siehst, welche 'Rechtsunsicherheit' bei dir und
uns herrscht... darum greife bitte meinen Tipp aus
post #2 auf und setze dich mit dem für dich zuständigen
Regionalbüro in Verbindung...

kannst das ganze ja auf der hypothetischen Grundlage
darstellen, dass Du um Erstellung einer Ton-Dia-Show
gebeten wurdest und Du nun gerne wüsstest, was,
bzw. was nicht machbar ist, wenn Du GEMA-lizensierte
Musik verwendest...

wenn Du eine Antwort, bzw. Lösung hast, würde es - und
wohl nicht nur mich - interessieren, was die GEMA gesagt hat...
 

were

Aktives Mitglied

AW: Gema für private Diashow?

Ok, ich hab die jetzt angeschrieben. Mal sehen, ob ich ne Antwort oder gleich eine Rechnung bekomme ;)
Werde die Rückmeldung dann natürlich hier posten.
 

MyBad

localhorst

AW: Gema für private Diashow?

Ok, ich hab die jetzt angeschrieben. Mal sehen, ob ich ne Antwort oder gleich eine Rechnung bekomme ;)
Werde die Rückmeldung dann natürlich hier posten.

Da drücke ich dir die Daumen. Habe die GEMA schon selbst unzählige Male angeschrieben. Es wurde noch nie reagiert. Am Besten anrufen. Aber vielleicht hast du ja Glück. Ob die GEMA dann auch in der Lage ist dir deine Frage zu beantworten, ist noch eine andere Sache. Hab mit dem Verein schon so einiges erlebt...
 

virra

lazy lizzard

AW: Gema für private Diashow?

Hallo,
ich diskutiere gerade mit einem befreundeten Fotografen über dieses Thema:

Wenn ich für einen Dritten, gegen Bezahlung eine Diashow seiner Urlaubsbilder erstelle und diese mit Musik von einer CD oder von Dateien, die er per Download erworben hat vertone - wohlgemerkt nur zu seinem privaten Gebrauch, weil er selbst keine Ahnung davon hat.
Kann da die Gema von mir irgendwas wollen? Ich stelle ja nur eine Dienstleistung zur Verfügung, nämlich das Zusammenfügen der Daten, die mir mein Kunde zur Verfügung stellt.

Hat da jemand Erfahrungen damit?

Das ist m.E. das Selbe, als wenn der Kunde dir Bilder (die er lizensiert hat) oder Schriften zur Verfügung stellt. Du nutzt die Daten ja nicht selber. DICH kann die Gema da nicht belangen. Wohl aber den Kunden, wenn der die Diashow veröffentlicht.

Da drücke ich dir die Daumen. Habe die GEMA schon selbst unzählige Male angeschrieben. Es wurde noch nie reagiert. Am Besten anrufen. Aber vielleicht hast du ja Glück. Ob die GEMA dann auch in der Lage ist dir deine Frage zu beantworten, ist noch eine andere Sache. Hab mit dem Verein schon so einiges erlebt...

Ja, Ahnung haben die da selten, dafür aber sofort die $-Zeichen in den Augen.

Ich würde mich da im Ernstfall auch nicht auf eine telefonsiche Aussage von irgendwem verlassen.
 

Strdie3

Aktives Mitglied

AW: Gema für private Diashow?

mit der GEMA wäre ich vorsichtig. Ich selbst hatte vor vielen Jahren Probleme mit denen. Die behaupteten nämlich, dass GEMA-Gebühren für eine Doku von mir fällig wären. Das Auftreten von denen war ziemlich massiv mit Drohungen udgl. Sie akzeptierten auch keine Aussagen von mir, dass auf dem gesamten Film keinerlei Musik sei. Ich gab denen sogar eine Kopie des Films. Auch das nützte nichts. Erst als ich einen Anwalt einschaltete hörte ich von denen nichts mehr (weder schriftlich noch telefonisch). Damals hatte ich mir geschworen, dass ich nur noch GEMA-freie Musik einsetze. Gute Musik ist zwar nicht ganz billig, aber ich habe damit auch keine Probleme.
 

virra

lazy lizzard

AW: Gema für private Diashow?

GEMA und GEZ sind die selbe Mentalität: Drückerkolonne. Trotzdem sollte man sich nicht selber die Butter vom Brot nehmen. Wenn ich vom Kunden die Hausschrift überreicht bekomme, hält auch er die Lizenz daran und ich darf nur in seinem Auftrag was damit basteln. Das ist mit den Liedern doch auch nicht anders.
 

were

Aktives Mitglied

AW: Gema für private Diashow?

Und hier die Antwort:

******************
Sehr geehrter Herr , Vielen Dank für Ihre Anfrage. Vom rechtlichen Standpunkt aus benötigen Sie zu allererst für jeden verwendeten Titel das sogenannte Filmherstellungsrecht (auch Synchronisationsrecht genannt.) - das ist die Erlaubnis, dass Sie die von Ihnen erstellten Filmsequenzen oder Bildersequenzen überhaupt mit der Musik unterlegen dürfen. Diese Erlaubnis erhalten Sie direkt beim Rechteinhaber (Komponist/Verlag), der für die Zustimmung mit Ihnen eine Vergütung in Höhe von X aushandeln kann. Für die Rechteinhaber wenden Sie sich bitte an die Repertoire-Auskunft der GEMA (Tel.: 030-21245-450/451/460 (Mo-Do 08.00-15.30 Uhr, Fr 08.00-14.00 Uhr)) oder senden Sie eine E-Mail an gema@gema.de. Zusätzlich sind bei der Verwendung vorbestehender Werke (z.B. von CD oder Download) auch die sogenannten Leistungsschutzrechte der Interpreten/Plattenherstelle zu beachten. Ich verweise zu den beiden ersten Absätzen auch auf die jeweiligen Passagen im beigefügten Infoblatt. Erst wenn mehrere Kopien dieser DVD angefertigt werden sollten, kommt die GEMA und die dort zu erwerbenden Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte ins Spiel. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen zur Verfügung und verbleibe Mit freundlichen Grüßen,
 
P

Pixelverwender

Guest

AW: Gema für private Diashow?

Leider mal wieder typisch GEMA: Mit Kanonen auf Spatzen schießen. Rein formaljuristisch stimmt das natürlich alles, aber wer bitteschön fragt nach Synchronistaionsrecht? Nicht mal der entsprechende Rechteinhaber wird sich dafür interessieren, ob Dein Kunde seine private Diashow mit Nachbarins Glücksgeräuschen von Samstag Nacht oder mit seiner Musik unterlegt.
Und bevor mir jetzt jemand über den Mund fährt: Ich bin selbst (noch Zwangs-) GEMA-Mitglied.
Ich gebe virra da recht. Der Kunde stellt Dir die Musik zur Verfügung – waswowie er lizensiert, ist nicht Dein Problem.
Ähnlich läuft es ja auch bei Grafikdesign-Sachen. Wenn der Kunde mir Material zur Verfügung stellt, muss er ggfs. dafür sorgen, die nötigen Rechte zu haben, nicht ich.
 

were

Aktives Mitglied

AW: Gema für private Diashow?

Ich deute das auch so, wenn da jemand das "Filmherstellungsrecht" beantragen muss, dann der Kunde.
 

were

Aktives Mitglied

AW: Gema für private Diashow?

So, ich habe ganz penetrant weiter gefragt:

******************
Sehr geehrter Herr , <Schleimspur>vielen Dank für die schnelle und kompetente Antwort! </Schleimspur> Eine Frage zum Filmherstellungsrecht habe ich jedoch noch: Wer muss das beantragen, derjenige, in dessen Auftrag ich den "Film" erstelle und der auch der Eigentümer ist, oder ich als Ausführender? Mit freundlichen Grüßen

******************

Antwort:

******************

Sehr geehrter Herr , Das ist letztlich eine Ausgestaltung der Verträge, welche Seite die Rechte klären soll/muss. Normalerweise übernimmt das jedoch der Produzent, das wären also Sie. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen zur Verfügung und verbleibe Mit freundlichen Grüßen,

**********************

Blöd also, wer sich durch seine Verträge diese Pflicht aufhalst... :D
 
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