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Gema für private Diashow?

virra

lazy lizzard

AW: Gema für private Diashow?

Gegenfrage: Was ist NORMALERWEISE? Ich würde mal behaupten wollen, dass in so einem Fall wie geschildert, NORMAL ist, dass der Kunde das Material liefert/Lizenzen dafür hat. Klar, dass die GEMA sich so ausdrückt, dass im Ernstfall dann doch noch Gebühren für die dabei rausspringen. Schon alleine der Hinweis: Für die Rechteinhaber wenden Sie sich bitte an die Repertoire-Auskunft der GEMA … Zeigt doch, dass die gar nicht auf die Idee kommen oder ein Interesse daran haben einen aufzuklären. Dass es auch Stücke gibt, die gar nicht über die GEMA laufen, erwähnen die vorsichtshalber gar nicht erst …
 

studio24

Homo Nikoniensis

AW: Gema für private Diashow?

Diese ganzen Verwertungsgesellschaften sind echte Zecken, die überall abkassieren. Da zahlt man schon bei Scanner, Druckern und Faxgeräten, für leere DVDs, CDs, etc., sogar, wenn man das Zeug nur zur Datensicherung benötigt und keinerlei Kopien von irgenwie geschützten Werken kopieren oder speichern will, sondern nur eigenes Zeugs.

Das Ganze ist mittlerweile in allen Lebensbereichen so unübersichtlich geworden, dass man ohne ständige Begleitung eines Anwaltes fast nichts mehr machen kann. Selbst für die einfachsten Dinge geht es nicht mehr ohne juristischen Beistand. Klar gibt es schützenswerte Interessen, aber was mit GEMA und VG Wort läuft ist schon voll daneben.
 

docjameson

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Gema für private Diashow?

Sorry, aber hier wird doch eine Mücke zum Elefanten gemacht. Die Frage, die sich hier stellte, war ja, ob die GEMA tatsächlich in dem beschriebenen Fall eingebunden werden soll. Ganz klar: NEIN! Denn im Gegensatz zur Vermutung der GEMA ist der "Produzent" nicht der, der hier irgendwelche Bildchen als Film erstellt und mit Ton unterlegt, sondern der Geld- und somit Auftraggeber. Was der Kunde dann im Endeffekt damit macht, sprich: er es nur für seinen Privatgebrauch benutzt oder eine öffentliche Aufführung damit veranstaltet, ist völlig egal.

Du betätigst Dich ja im Grunde "nur" als Cutter. Du bekommst Bild- und Tonmaterial geliefert. Nichts anderes. Somit wärst Du aus der ganzen Geschichte raus.

Vielleicht nur mal ein Wort zu GEMA selbst, da diese regelmäßig als Schreckgespenst dargestellt wird. Man muss sich als Filmemacher, als Musiker oder Veranstalter immer mit Dingen auseinandersetzen, die einem vielleicht nicht lieb, aber notwendig sind. Und da gehört nunmal die GEMA dazu. Und anstatt pauschale Unworte und Halbwahrheiten in die Welt zu setzen, sollte man sich mit dieser Materie einfach mal auseinandersetzen, wenn es einen betrifft. Oftmals sind keine oder nur geringe Gebühren zu zahlen. Es kommt tatsächlich darauf an, wie kommerziell das Produkt ist, um das es geht. Es geht darum, in welchem Rahmen es präsentiert wird. Wird Musik vervielfältigt, oder kommt GEMA-relevante Musik zum Einsatz in einem Film, live oder einer Präsentation, ist es immer wichtig, sich mit dem "Problem" zu beschäftigen. Man muss mit ihnen leben. Und da hilft es nicht, sich darüber zu echauffieren, wie schlimm die sind. Weder stehen die an jeder Ecke mit ihren Anwälten, noch ist es eine unbezwingbare Festung. Und ein Schreckgespenst sind sie lange nicht. Nur mit Wissen und Information rund um das Thema Verwertung und Urheberrecht kommt man zu brauchbaren Ergebnissen.

Ich behaupte nicht, dass ich alles korrekt finde, wo und in welcher Form die GEMA mitkassiert. Aber ich habe oft genug Leute von der GEMA am Telefon gehabt, die mir in meinen Belangen hilfreiche Antworten gegeben haben. Und ganz am Rande, ich profitiere auch von ihnen, wenn ein Song von mir im Radio oder im Fernsehen gespielt wird. Diese Seite sollte man als Verwender und Hörer von Musik auch immer sehen. Ich muss den Urheber bezahlen, von dem ich Film- oder Bildmaterial für meine Zwecke verwende. Warum sollte es umgekehrt nicht auch so sein?
 
E

essdreipro

Guest

AW: Gema für private Diashow?

@docjameson...

danke, für deine Ausführungen... Du 'rennst' damit bei mir eine
offene Tür ein...

Wenn ich für einen Dritten, gegen Bezahlung eine Diashow seiner Urlaubsbilder erstelle und diese mit Musik von einer CD oder von Dateien, die er per Download erworben hat vertone - wohlgemerkt nur zu seinem privaten Gebrauch, weil er selbst keine Ahnung davon hat.
Kann da die Gema von mir irgendwas wollen? Ich stelle ja nur eine Dienstleistung zur Verfügung, nämlich das Zusammenfügen der Daten, die mir mein Kunde zur Verfügung stellt.

das war die Ausgangslage... und ich denke noch immer - und nach
den Ausführungen der GEMA erst recht - ja, die GEMA hat gewisse
Rechte, die u.U. zu beachten sind...

ich stelle mir gerade vor, wenn ein Kunde in unser Studio käme
und bittet seine Privat-Fotos mit Stock-Fotos zu, z.B. einer Collage
zusammenzufügen...

er hat die Privatfotos... er hat die Stockfotos...

aber darf ich diese ohne weiteres zusammenfügen..?
 

docjameson

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Gema für private Diashow?

ich stelle mir gerade vor, wenn ein Kunde in unser Studio käme
und bittet seine Privat-Fotos mit Stock-Fotos zu, z.B. einer Collage
zusammenzufügen...

er hat die Privatfotos... er hat die Stockfotos...

aber darf ich diese ohne weiteres zusammenfügen..?

Hier sehe ich es ähnlich, wie mit der Musik. Du leistest eine ausschließlich Dienstleistung, etwas zusammenzusetzen. Anders sähe es aus, wenn Du dem Kunden Musik und Bilder liefern würdest, um sein Produkt auszupeppen.

Ich würde mich, wenn Du Bedenken bei solchen Aufträgen hast und um hier eine rechtliche Grundlage zu schaffen, grundsätzlich immer absichern. Ob es um Musik geht, oder Bildmaterial, sollte im Grunde wurscht sein. Du bekommst einen Auftrag, etwas zusammenzufügen. Wenn Ton und Bild vollständig geliefert werden, würde ich es im Vertrag, mit einem Zusatz festhalten. So in etwa "...der Auftraggeber versichert, dass er am verwendeten Bild- / Tonmaterial alle Rechte (und oder Lizenzen) besitzt. Wird GEMA-pflichtiges Material verwendet, werden alle Urheber- und Leistungsschutzvergütungen vom Kunden selbst getragen und angezeigt...."

Damit kann es Dir dann letztendlich egal sein, ob er Deine Arbeit z.B. auch vervielfältigt, verkauft oder öffentlich zugänglich macht.

Man muss in jedem Fall abwägen, ob solche Schritte notwendig sind. Zu den privaten Urlaubsfotos habe ich mich geäußert. Zu anderen Konstellationen oder Arbeiten kannst Du Dich nur absichern, da der Kunde u.U. gar nicht erklärt, ob es sich um eigene oder fremde Fotos / Musikstücke handelt.

In eigener Sache: Meine Ausführungen sind keine rechtliche Beratung!
 
E

essdreipro

Guest

AW: Gema für private Diashow?

meine Schlussfrage war auch eher hypothetischer Natur :D ..

wir handeln bei solchen Aufträgen genau so, wie Du vorgeschlagen hast...
ohne Kenntnis, bzw. Absicherung um die Rechte des Ausgangsmaterials
fertigen wir keine Arbeiten an...

ein "aber das habe ich gar nicht gewußt... und der Fotograf hat gar nichts
gesagt/gefragt" ... kommt bei den Gerichten immer sehr gut an ;) ...

schlussendlich muss jeder selbst wissen, was sie/er macht...

ich würde an der Stelle des TE das ganze schriftlich formulieren
und wenn der 'Besitzer' des Materials dazu nicht bereit ist, die
'Finger davon lassen'...
 

were

Aktives Mitglied

AW: Gema für private Diashow?

Im Zweifelsfalle würde ich in meine Agb's aufnehmen, dass der Kunde die Rechte an den, zu verarbeitenden Daten besitzen muss. Punkt.

Die Agb muss der Kunde akzeptieren und ich bin aus der Thematik raus.

Welcher Art die Rechte zu sein haben ist dann jeweil auf das Projekt zugeschnitten, aber die Aufgabe, dafür zu sorgen ist ganz klar beim Kunden.
 
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