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Gewerbeanmeldung oder Freischaffender Künstler

michibeck

Nicht mehr ganz neu hier

hi Leute,

sind dabei uns selbstständig als Grafik- und Webdesigner zu machen und haben uns folgende Fragen gestellt.

Was sind die Vor- bzw Nachteile bei einer Anmeldung eines Gewerbes oder zum Freischaffenden Fünstler?

Kann man auch mit angemeldetem Gewerbe in die KSK aufgenommen werden?

Ist man berechtig als freischaffender Künstler Zusatzleistung zb Druck mit in Rechnung zu stellen?

Wir hoffen dass jemand von euch schon Erfahrungen diesbezüglich gemacht hat!

Oder wo wir uns informieren können!

Danke im vorraus

gruß MV
 

Photomeister

Aktives Mitglied

AW: Gewerbeanmeldung oder Freischaffender Künstler

hi Leute,

sind dabei uns selbstständig als Grafik- und Webdesigner zu machen und haben uns folgende Fragen gestellt.

Was sind die Vor- bzw Nachteile bei einer Anmeldung eines Gewerbes oder zum Freischaffenden Fünstler?

Kann man auch mit angemeldetem Gewerbe in die KSK aufgenommen werden?

Ist man berechtig als freischaffender Künstler Zusatzleistung zb Druck mit in Rechnung zu stellen?

Wir hoffen dass jemand von euch schon Erfahrungen diesbezüglich gemacht hat!

Oder wo wir uns informieren können!

Danke im vorraus

gruß MV

Kann man auch mit angemeldetem Gewerbe in die KSK aufgenommen werden?
Nun zumindest in Österreich, ist das möglcih.

Ist man berechtig als freischaffender Künstler Zusatzleistung zb Druck mit in Rechnung zu stellen?
Das hängt davon ab, wie hoch die Leistungen sind. Und ob es im Auftrag vereinbart wurde.
Oder wo wir uns informieren können!
Bei uns in Österreich gibt es das WIFI, wo man sich Informieren kann. In Deutschland wird es etwas ähnliches geben.
 

gefrorene_wand

Angekommener

AW: Gewerbeanmeldung oder Freischaffender Künstler

Als Grafiker oder Webdesigner wirst du wahrscheinlich nicht als Künstler durchgehen. Ich glaube das du als Mitglied der IHK eingestuft wirst. Näheres kannst du aber nur über einen Künstlerverband erfahren. Wenn du bei der IHK anfragst dürfte die Antwort wohl feststehen, da die sich für den Nabel der Gewerbewelt halten. Geld must du bei beiden zahlen, aber Künstlerverbände sind weitaus günstiger mit den Kosten da sie dich u.a. günstig krankenversichern können. Als IHK Mitglied hast du höhere Beiträge insgesamt und must mit den offiziellen Kassen auskommen. Wenn du dich Privat versichern must weil dich keiner will, denn z.B. Gesetzliche KK versichern nur Freiberufler, wird das echt Kostspielig denn die sind nur zum Schein günstiger.
 

Talassos

-=| Fanatic Art |=-

AW: Gewerbeanmeldung oder Freischaffender Künstler

hier läuft auch so ne änliche diskussion ... vielleicht findest du da noch was nützliches ...
> Forumsuche ;)
 

Dennis

aka denyo111

AW: Gewerbeanmeldung oder Freischaffender Künstler

Grafik- / Webdesigner werden in der Regel nicht mehr als "Freie" vom FA anerkannt.
 

aaarghh

Kann PCs einschalten

AW: Gewerbeanmeldung oder Freischaffender Künstler

Ohne Gewerbeschein bist Du ein sogenannter Freiberufler, genauso wie Ärzte oder Architekten, die haben auch keinen Gewerbeschein.

Die Zusatzleistungen kannst Du meines Wissens in Rechnung stellen, wenn dies nicht zu Deinen Haupttätigkeiten und Haupteinnahmen gehört.

Wenn Du in die KSK aufgenommen werden willst, musst Du nachweisen, dass Du Dein Haupteinkommen im künstlerischen Bereich hast (Rechnungen/Kontoauszüge, Verträge, Zeitungsberichte usw.).

Die Sozialversicherung über die KSK ist sehr günstig, nur darf man dann von der Rente natürlich nicht viel erwarten, wenn man nicht selbst zusätzlich vorsorgt. Die Beiträge richten sich dann nach dem jährlichen Gewinn aus der künstlerischen Tätigkeit.

Am besten fragst Du bei der KSK direkt nach, die sind nach meiner Erfahrung ehrlicher als die IHK. Ist zwar eine kostenpflichtige Telefon-Hotline, bleibt aber im Rahmen.

Als KSK-Mitglied kannst Du übrigens sogar zusätzlich einen völlig artfremden 400er-Job haben, ohne dass Du aus der KSK rausfliegst.
 

MikeHansen

nicht mehr ganz neu hier.

AW: Gewerbeanmeldung oder Freischaffender Künstler

Was sind die Vor- bzw Nachteile bei einer Anmeldung eines Gewerbes oder zum Freischaffenden Künstler?
Für Webdesign ist man nicht unbedingt freischaffender Künstler. Aber man kann Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit haben.Nachteile Gewerbebetrieb: Gewerbesteuern ab einem Gewinn (Umsatz minus Kosten) xxxxxx (mach' den erstmal)
Zwangsmitgliedschaft in der IHK

Kann man auch mit angemeldetem Gewerbe in die KSK aufgenommen werden?
Ja. Aber man braucht in jedem Fall stichhaltige Nachweise über künstlerische Tätigkeit.

Ist man berechtigt, als freischaffender Künstler Zusatzleistung zb. Druck mit in Rechnung zu stellen?
Ja.

Oder wo wir uns informieren können!
z.B. beim Finanzamt.
 

jackykfm

ne pas se fouler

AW: Gewerbeanmeldung oder Freischaffender Künstler

Als freischaffender Künstler anerkannt zu werden, war bei mir abhängig von einer sog. Expertenkommision des Finanzamtes. Dort hatte ich eine Mappe von 50 Arbeiten abgegeben. Die wurde begutachtet und danach ein mündliches Anhörungsverfahren. Dauer ca. 1 Stunde. Danach hatte ich den Schein. Hatte früher gewisse Vorteile bei der USt und Gewerbesteuer-Freiheit.
Galt aber nur für meine Person.
 
K

Knattermax

Guest

AW: Gewerbeanmeldung oder Freischaffender Künstler

Voraussetzung für die Versicherung nach dem KSVG ist die Ausübung einer auf Dauer angelegten selbständigen künstlerischen und/oder publizistischen Tätigkeit in erwerbsmäßigem Umfange. "Erwerbsmäßig" und "auf Dauer angelegt" heißt dabei, dass Sie mit dieser Tätigkeit Ihren Lebensunterhalt verdienen und diese Tätigkeit nicht nur vorübergehend (z. B. als Urlaubsvertretung o. ä.) ausüben.
 
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