Im Juli dieses Jahres stellte Fotografin Carol M. Highsmith fest, dass ihre Fotos von Getty Images zur Lizenzierung angeboten wurden – ohne ihr Einverständnis. Noch interessanter wurde die Angelegenheit für sie, als sie selbst für ihre eigenen Bilder zahlen sollte, weil sie diese auf ihrer Webseite nutzte. Als Reaktion darauf reichte sie Klage ein und forderte für insgesamt 18.755 von Getty Images genutzte Bilder eine hübsche Entschädigung von 1 Milliarde USD. Nicht unerheblich ist bei diesem Hin und Her der Fakt, dass Highsmith ihre Bilder im Jahre 1988 der Library of Congress zur Verfügung stellte, man könnte auch sagen: schenkte.
Am 28. Oktober entschied ein Richter namens Judge Jed S. Rakoff, dass alle das Bundesgesetz betreffenden Copyright-Ansprüche der Fotografin schlichtweg fallen gelassen werden. Was blieb, waren drei staatsgesetzliche Ansprüche, über die sich Highsmith mit Getty Images schließlich in einem Vergleich einigte. (PDNPULSE)
Kurzum: Die Klage hatte keinen Erfolg. Vom Gericht gibt es hierzu keine weiteren Ausführungen, doch gemutmaßt werden darf, dass Getty Images mit folgendem Argument überzeugte: „Public domain works are routinely commercialized – e.g., publishers charge money for their copies of Dickens novels and Shakespeare plays, etc.“ (Quelle: PDNPULSE), also in etwa: „Arbeiten von Public Domains werden regelmäßig kommerzialisiert – Verlage zum Beispiel verlangen Geld für ihre Kopien von Dickens-Romanen und Shakespeare-Stücken, etc.“
Bedeutet also – zumindest in diesem Fall und dort vor Ort: Verschenkt und in eine Public Domain gepackt ist zugleich Verzicht auf Copyright und Verlust an jeglicher Kontrollmöglichkeit, mag man auch noch sehr der Urheber des Werkes sein.
Euer Jens
Bildquelle Vorschau und Titel: Pixabay