AW: Hommage an Amy Winehouse-Bildvorstellung
Um hie rmal ein wenig Klarheit reinzubringen:
Grundsätzlich ist es verboten, vorhandene Werke abzuzeichnen und zu veröffentlichen. Als Voraussetzung, dass man die Urheberrechte an einem abgezeichneten Bild erlangt, muss die eigene Leisung deutlich erkennbar sein.
Das bedeutet: Die 1:1 - Übernahme des Hauptmotives und das Hinzufügen kleinerer Details wird wohl nicht dazu ausreichen, hier ein neues Werk zu generieren.
Anders sieht es aus, wenn man sich z.B. meherer Bilder nimmt und daraus eine neue Zeichnung entsteht, die z.B. eine andere Perspektive zeigt und das menschliche Motiv mit einem anderen Gesichtsausdruck und anderen Kleidern. Hier könnte man dann sehr wohl von einem neuem Werk sprechen, für das der Künstler dann auch die Urheberrechte beanspruchen darf.
Allerdings:
Der Urherber der Ursprungsbilder muss im Zweifelsfall beweisen, dass sein Werk zuerst dagewesen ist und das andere abgepaust wurde.
Das ist bei gerade frisch erstellten Bildern zwar relativ einfach, bei älteren Werken allerdings kann sich hier sehr schnell ein Zweifel einstellen, gerade auch, wenn es keine genaue 1:1-Kopie des Bildes ist.
Der Ratschlag daher: Vorlagen immer nur als Anhaltspunkt und Hilfe verwenden und in jedem Fall durch Veränderung der Perspektive, des Gesichtsausdrucks, der Kleidern und des Hintergrundes ein eigenständiges Bild erstellen. Ebenso kann eine besonderen Beleuchtungssituation dabei helfen, die eigene Leistung an dem neu erstellen Werk zu untermauern.
Ein paar kleine Accessoires, die dem Bild beigefügt wurden, reichen da sicher nicht. Sicherheitshalber würde ich daher hier auch nur den Link auf das Bild drin lassen, denn Blick auf das Ursprungsbild lässt sich hier kaum ein Vergleich ziehen (den in einem evtl. Rechtsstreit eh nur der Richter beurteilt, da kann vorher jeder erteilte Ratschlag anders lauten...)