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Ich habe Vorrang vor der Straßenbahn?

Hallo,

ich habe eine Frage zum Autofahren in Großstädten. Mal angenommen ich bin auf einer Vorfahrtstraße und von links kommt eine Straßenbahn die in die Vorfahrtstraße einknicken will. Ich selber verlasse die Vorfahrtstraße nach links (also in die Straße in der die Straßenbahn fährt). Dann habe ich Vorfahrt.
Die Frage ist, wieso? Klar laut Verkehrsregeln ist das korrekt, aber ich habe doch genauso laut Verkehrsregeln dem Schienenverkehr generell Vorrang zu gewähren?

Gibt es da jemanden der mich in diesem Fall mit Wissen bzw. auf Grundlagen, nicht nur Vermutungen, aufklären kann?
 

oliver111

Hat es drauf

AW: Ich habe Vorrang vor der Straßenbahn?

Ich fahre nicht in Städten mit Straßenbahnen und wenn doch dann fühl ich mich ziemlich unwohl
 

Picturehunter

Docendo discimus, sapere aude, incipe!

AW: Ich habe Vorrang vor der Straßenbahn?

Die Straßenbahn ist zwar auch Schienenverkehr, bewegt sich aber auf der Straße, so daß hier für die Straßenbahn die gleichen Regeln gelten müssen, wie für die Autos, was die Beschilderung/Ampelanlagen betrifft. Ausnahme wäre nur, wenn extra Schilder/Ampeln eine andere Regelung bestimmen. Auf Straßen, wo weder Ampeln noch spezielle Schilder die Regelung übernehmen, also die klassische rechts vor links Regel gilt, ist es wohl so, daß die Straßenbahn auf Grund ihrer Massenträgheit vorfahrtberechtigt ist. Es würde mich aber sehr wundern, wenn man so eine Verkehrsführung ohne entsprechende Beschilderung zulassen würde.


Just my 2 cents.


Gruß
Frank
 
Zuletzt bearbeitet:

manfox

Dipl.-Hobbyist

AW: Ich habe Vorrang vor der Straßenbahn?

Das dem Schienenverkehr Vorfahrt zu gewähren ist, ist in soweit richtig, wenn man deren Spur kreuzt, also z.B. wenn man von einer Straße mit Schienenverkehr abbiegt und dabei die Spur kreuzt. Ebenso bei Schienenübergängen und sonstigen Kreuzungspunkten. Das rührt aber mehr aus einer Regelung der Vernunft, denn wenn Du so einem 80-100 Tonnen-Klotz in die Quere kommst, wird dein Verbandkasten im Wagen nicht reichen.
Wenn die Bahn aber in eine Vorfahrtstraße einfährt, hat sie die gleichen Rechte und Pflichten, wie andere Verkehrsteilnehmer auch, zumal sich so ein Trum nicht wie ein Porsche zum Sprit auf machen kann und erst einmal andere behindert.
Mich wundert, dass es in deinem Beispiel keine Ampelregelung gibt, denn die hat sich spätestens seit den 80ern allgemein durchgesetzt. Im Zuge des: "Ob voll, ob leer, die Bahn ist gut und muss immer schneller als andere sein", wurde doch systematisch alles ausgebremst, was keinen Stromabnehmer hat.

Gruß,
manfox
 
AW: Ich habe Vorrang vor der Straßenbahn?

Die Straßenbahn ist zwar auch Schienenverkehr, bewegt sich aber auf der Straße, so daß hier für die Straßenbahn die gleichen Regeln gelten müssen, wie für die Autos, was die Beschilderung/Ampelanlagen betrifft. Ausnahme wäre nur, wenn extra Schilder/Ampeln eine andere Regelung bestimmen. Auf Straßen, wo weder Ampeln noch spezielle Schilder die Regelung übernehmen, also die klassische rechts vor links Regel gilt, ist es wohl so, daß die Straßenbahn auf Grund ihrer Massenträgheit vorfahrtberechtigt ist. Es würde mich aber sehr wundern, wenn man so eine Verkehrsführung ohne entsprechende Beschilderung zulassen würde.


Just my 2 cents.


Gruß
Frank
Danke, das hat mir geholfen! :)
 

babymuetze

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Ich habe Vorrang vor der Straßenbahn?

Schienenfahrzeuge haben immer vorfahrt,es sei denn, es ist eine Ampel für die Bahn geschaltet.Kann man immer gut sehen ist neben der Ampel für die Autos.
mfg
 

babymuetze

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Ich habe Vorrang vor der Straßenbahn?

Also laut Stvo-Schienenfahrzeuge unterliegen grundsätzlich den gleichen Vorschriften, die auch für andere Fahrzeuge gelten.
Es gibt davon aber einige Ausnahmen und Besonderheiten.
So haben Schienenfahrzeuge in den Fällen des § 19 Abs. 1 StVO grundsätzlich Vorrang.
.
§19 Bahnübergänge
(1) Schienenfahrzeuge haben Vorrang
1.auf Bahnübergängen mit Andreaskreuz (Zeichen 201),
2.auf Bahnübergängen über Fuß-, Feld-, Wald- oder Radwege und
3.in Hafen- und Industriegebieten, wenn an den Einfahrten das Andreaskreuz mit dem Zusatzzeichen "Hafengebiet, Schienenfahrzeuge haben Vorrang" oder "Industriegebiet, Schienenfahrzeuge haben Vorrang" steht.
.
Beim Linksabbiegen dürfen Schienenfahrzuege nicht behindert werden, selbst dann nicht, wenn man an einer Ampel "Grün" hat (§ 37 Abs. 2 Nr.1 StVO)
.
Schienenfahrzeuge sind grundsätzlich rechts zu überholen. Nur dann, wenn die Schienen zu weit rechts liegen, dürfen sie links überholt werden (§ 5 Abs. 7 StVO).
.
Da vorliegend keine dieser Ausnahmen und Besonderheiten gilt, hat auch der Schienenfahrzeugführer die vorfahrtregelnden Verkehrszeichen zu beachten.
 
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